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Lisett Stuppy

GRÜNE 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz war 2008 das erste Bundesland mit einem eigenen Landeskinderschutzgesetz. Damit haben wir Geschichte geschrieben; denn wir haben damals erkannt, Kinderschutz darf nicht erst beginnen, wenn etwas passiert ist. Er muss früh ansetzen, dort, wo Familien Unterstützung brauchen. Heute, 17 Jahre später, können wir sagen: Dieses Gesetz wirkt, es schützt Kinder, es stärkt Eltern, und es verbindet Fachkräfte aus Jugendhilfe, Medizin und Bildung zu einem starken Netzwerk. Das zeigt der nun vorliegende vierte Bericht der Landesregierung. Ich bin sehr dankbar, dass wir heute hier im Plenum darüber sprechen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein zentrales Element ist das Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Uund J-Untersuchungen. Die Eltern unter uns kennen die Termine und die U-Hefte sehr gut. Rund 97 % der Kinder in Rheinland-Pfalz nehmen an den Untersuchungen teil. Eine Quote, auf die wir richtig stolz sein können. Jede dieser Untersuchungen ist ein kleiner, entscheidender Beitrag zu einem gesunden Aufwachsen. Im Bericht wird nun vorgeschlagen, das Rückmeldeverfahren weiterzuentwickeln. Der Rückmeldeprozess sollte direkt in die Praxissoftware der Ärztinnen und Ärzte integriert werden. Das reduziert Fehler und entlastet die Gesundheitsämter. Digitalisierung macht an dieser Stelle wirklich Sinn. Genauso wichtig ist die zweite Säule des Gesetzes, die lokalen Netzwerke Kinderschutz und Frühe Hilfen. Ich persönlich bin ein sehr großer Fan der Frühen Hilfen; denn aufsuchende Arbeit und Hilfe wirkt gleich doppelt. In allen Jugendamtsbezirken arbeiten die Fachkräfte aus Gesundheitsämtern, Schulsozialarbeit, den Hilfen zur Erziehung, der Suchtberatung, aber auch Familienhebammen und andere Expertinnen aus dem Gesundheitsbereich Hand in Hand zusammen. Diese Zusammenarbeit ist ein Herzstück des präventiven Kinderschutzes. In diesen kommunalen Runden werden Fragestellungen zu aktuellen fachlichen, politischen und rechtlichen Entwicklungen diskutiert. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Servicestelle Kindesschutz beim Landesjugendamt. Sie berät, vernetzt und begleitet die Jugendämter und sorgt dafür, dass gute Praxis überall im Land Schule macht. Diese Arbeit verdient Anerkennung, und wir unterstützen sie weiterhin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf Kindern von psychisch und suchterkrankten Eltern. Bis zu 170.000 Kinder sind in Rheinland-Pfalz betroffen, Kinder, die oft viel zu früh Verantwortung übernehmen müssen. Seit 2 020 stehen jährlich 750.000 Euro zur Verfügung, die die Jugendämter verwenden können, um diesen Kindern ganz gezielt Unterstützung zu bieten. Inzwischen gibt es in vielen Kommunen niedrigschwellige Angebote, von Gruppenangeboten für psychisch oder suchterkrankte Eltern und ihre Kinder oder Beratung bis hin zu Projekten, die das Thema enttabuisieren. Das ist wirklich gelebter Kinderschutz, konkret und vor Ort. Die Lebenshilfe Germersheim hat zum Beispiel für ihre Projekte gerade letzte Woche den Kinderschutzpreis bekommen. Diesen Ansatz müssen wir weiterverfolgen und perspektivisch noch andere Zielgruppen mitdenken, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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