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Katharina Binz

13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst in diesem Jahr haben wir die Ergebnisse der nationalen Dunkelfeldstudie zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis nehmen müssen, die herausgebracht hat, dass in Deutschland 12,7 % aller Erwachsenen in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Das bedeutet, dass statistisch gesehen in jeder Klasse ein Kind sitzt, das sexualisierte Gewalt erlebt. Wir wissen, dass sexualisierte Gewalt am häufigsten zu Hause bzw. im sozialen Nahraum erlebt wird, aber natürlich auch in Institutionen, natürlich auch in Vereinen, natürlich auch auf Veranstaltungen und eigentlich in allen gesellschaftlichen Räumen. Überall sonst, wo Menschen zusammenkommen, können auch Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Die Betroffenen leiden oft lebenslang seelisch und körperlich unter den Folgen. Das Schlimme ist, sie treffen nicht selten auf wenig Verständnis und erleben sogar, dass Taten vertuscht oder verharmlost werden. Damit muss Schluss sein. Deshalb hat sich die Landesregierung den Pakt gegen sexualisierte Gewalt zur Aufgabe gemacht, dem wir uns als Landesregierung in einer ganz, ganz großen Entschlossenheit und mit einem hohen Engagement gestellt haben. In diesem Pakt gegen sexualisierte Gewalt wurden 40 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die der Verbesserung der Prävention, der Intervention und der Nachsorge in unserer Gesellschaft sowie der Stärkung der Rechte von Betroffenen sexualisierter Gewalt dienen – 40 Handlungsempfehlungen, die dem Ministerpräsidenten und mir im vergangenen Jahr auf der Abschlussveranstaltung durch die eingesetzte Fachkommission und den Landesbetroffenenrat übergeben wurden. Eine der zentralen Forderungen, eine Forderung von 40, bei der uns aber sowohl die Fachkommission als auch der Landesbetroffenenrat gesagt haben, wenn Ihr von den 40 nur eine umsetzen könntet, dann nehmt diese eine, ist die Einrichtung einer unabhängigen Stelle, um die Umsetzung der Empfehlungen langfristig im Fokus zu halten und wichtige Veränderungen voranzutreiben. Auch die Bundesbeauftragte für Fragen des sexualisierten Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat an die Länder appelliert und gesagt, ich brauche ein Gegenstück auf der Landesebene, ich brauche ein Netzwerk in den Ländern, mit dem ich arbeiten kann, weil ganz viele Zuständigkeiten auf der Landesebene liegen. Es ist also eine ganz, ganz wichtige Forderung, und es ist eine ganz große Bitte, die an uns gerichtet wird. Deswegen ist es so wichtig, dass wir diese eine Forderung von den 40, die wir langfristig umsetzen werden, noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Deshalb freue ich mich sehr, dass heute die erste Beratung über diesen Gesetzentwurf über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten stattfinden kann. Damit wird Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, welches eine unabhängige Beauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt einrichtet. Damit setzen wir nicht nur ein wichtiges Zeichen, sondern werden auch ein Vorbild für andere Bundesländer. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Die Landesbeauftragte soll maßgeblich dazu beitragen, das Thema der sexualisierten Gewalt aus der Tabuzone herauszuholen, und sie ist natürlich auch dafür zuständig und wird dabei durch eine Geschäftsstelle unterstützt, bei der Erfüllung der Ziele des Pakts, bei der Erarbeitung von wirksamer Prävention, von flächendeckender Intervention und von kindgerechter Nachsorge mitzuhelfen. Das sind die Aufgaben, die wir an vielen, vielen Stellen noch vor uns haben. Aber das ist nur ein Teil dieses Gesetzes, das wir Ihnen heute vorlegen. Wir schaffen nicht nur die bundesweit erste Stelle einer Landesbeauftragten, sondern wir verankern gleichzeitig unseren Landesbetroffenenrat in diesem Gesetz. Das ist rechtlich, politisch und auch gesellschaftlich ein ganz wichtiges Zeichen, weil es für die Betroffenen Verbindlichkeit und Sicherheit schafft. Die Arbeit des Landesbetroffenenrats soll unabhängig von politischen Mehrheiten erfolgen, und sie begründet ein dauerhaftes Recht auf Mitwirkung; denn ohne die engagierte Arbeit der Mitglieder des Landesbetroffenenrats würden wir heute nicht dort sein, wo wir aktuell stehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Deshalb verneige ich mich auch an dieser Stelle vor diesen Menschen, die in den letzten Jahren schon im Landesbetroffenenrat aktiv waren und den Mut gefunden haben, aus ihrer eigenen Geschichte heraus diese zu nutzen, um uns, die wir Verantwortung dafür tragen, dass in allen gesellschaftlichen Räumen Gewaltschutz und Kindesschutz im Mittelpunkt stehen, zu unterstützen und zu beraten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Protokoll ↗