Hendrik Hering
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die erste Beratung beendet. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/13334 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 24 der Tagesordnung: Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13341 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Für die Landesregierung wird Staatssekretär Hauer den Gesetzentwurf begründen.
