Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der kommunale Vollzugsdienst, kurz KVD, steht gleichberechtigt an der Seite unserer Polizei. Beide leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für Sicherheit und Ordnung in unserem Land. Deswegen möchte auch ich allen Mitarbeitenden des KVD für ihren Einsatz auf unseren Straßen, bei Großveranstaltungen, Tag und Nacht und bei Wind und Wetter, Danke sagen. Danke für Ihren Einsatz. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Lieber Kollege Herber, weil Sie eben gesagt haben, wir sollten gestalten und nicht zuschauen: Wir, die Koalition, haben gestaltet und den KVD in den letzten Jahren bereits spürbar gestärkt. Im vergangenen Jahr haben wir das Blaulichtverbot aufgehoben und die Teilnahme am BOS-Digitalfunk ermöglicht. Anfang dieses Jahres haben wir den Einsatz von Bodycams erlaubt. Das sind doch keine symbolischen Gesten. Genau das ist Handlung und Gestaltung. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf wenigstens einen dieser Fortschritte erwähnt hätten. Die CDU schlägt mit ihrem Entwurf die Einführung eines eigenständigen Ausbildungsberufs für den kommunalen Vollzugsdienst vor. Zwar, so heißt es, solle es keine „Polizei light“ geben, aber die bisherige zehnwöchige Ausbildung solle umfassend reformiert werden, um den Beruf attraktiver zu machen. Klar ist eines, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Polizei und KVD haben unterschiedliche Aufgaben. Hier bin ich mit der CDU noch einig. Die Polizei hat weitreichende Eingriffsbefugnisse. Sie darf Personen in Gewahrsam nehmen, Zwang anwenden, und sie ermittelt in Strafsachen. Der KVD hingegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kümmert sich um Sicherheit bei Veranstaltungen, um Maßnahmen nach dem PsychKG, um Lärmschutz, Hundehaltung und viele weitere ordnungsrechtliche Aufgaben. Wenn es gefährlich wird, wenn Eigen- oder Fremdgefährdung droht, zieht der KVD die Polizei zur Amtshilfe hinzu. So ist das System gedacht. Das Gewaltmonopol liegt allein bei der Polizei, und das ist auch richtig so. Deshalb ergibt es Sinn, dass Polizei und KVD unterschiedlich ausgebildet werden. Das bleibt auch richtig. Beide, Polizei und KVD, müssen voneinander unterscheidbar sein, so wie es auch in der Landesverordnung über den KVD und die Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten festgeschrieben ist. Es ist aber klar – auch da gehe ich noch mit der CDU mit –, dass die Ausbildung des KVD immer wieder optimiert werden sollte. Genau das haben wir uns aber als Koalition auch auf die Fahnen geschrieben. Deswegen wird der Ausbildungsinhalt des KVD laufend, kontinuierlich angepasst. Ob das aber bedeutet, dass es einen eigenen Berufs- und Ausbildungszweig braucht, oder ob wir die bisherige zehnwöchige Grundausbildung um einige Zeit verlängern, muss noch sorgfältig geprüft werden, bevor Forderungen nach einer Fachausbildung gemacht werden. Und: Es gibt bislang kein landesweites Berufsbild für den KVD. Das müssen wir doch zuerst schaffen, meine Damen und Herren, abgestimmt mit den Kommunen; denn dort liegt die Personal- und Organisationshoheit, liebe CDU. Jede Kommune hat andere Aufgaben. (Abg. Dirk Herber, CDU: Der KVD hat festgeschriebene Aufgaben im POG! Nur mal reinlesen!) Koblenz tickt anders als Bingen, als Mainz, und Mainz tickt anders als Pirmasens. Es gibt aber Schnittmengen und gemeinsame Aufgabenfelder, und diese müssen wir zunächst identifizieren, bevor wir über Fachausbildung reden. Die CDU greift dem mit ihrem Gesetzentwurf einfach vor – ohne Konzept, ohne Berufsbild. Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, wir schauen uns die Ausbildung des KVD an. Das steht bereits auf den Fahnen der Koalition. Nein, wir machen keinen Schnellschuss. Ich bin daher auf die anstehenden Ausschussberatungen gespannt. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
