Dr. Jan Bollinger
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Entwurf des neuen Landesstiftungsgesetzes führt im Wesentlichen die bisherigen Regelungen fort. Grundsätzlich ist der Gesetzentwurf unverdächtig. Eine Ausnahme davon bilden die erweiterten Rechte der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständiger Stiftungsbehörde. Die ADD kann aus wichtigem Grund Mitglieder von Stiftungsorganen künftig abberufen oder ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit einstweilig untersagen. Das ist ein Eingriff, der in dieser Schärfe neu im Stiftungsgesetz ist. Beschrieben im Gesetzentwurf und seiner Begründung sind ausdrücklich solche Gründe, die unpolitisch und sachlich geboten scheinen. So weit sind die genannten Gründe nachvollziehbar, aber sie sind – auch das ist neu – ausdrücklich nicht abschließend genannt. Erst die Praxis wird zeigen, ob es bei diesen unpolitischen Gründen bleibt. Die Gesetzesänderungen der vergangenen Monate lassen jeden verschärften Staatseingriff als im Lichte des möglichen politischen Missbrauchs durch diese rot-grün-geführte Landesregierung stehend erscheinen. Ein Beispiel dafür ist die gestern gegen die Stimmen der AfD-Fraktion verschärfte disziplinarrechtliche Vorschrift, die politische Schlagseite und Missbrauchsmöglichkeiten erhalten hat. Wir werden im Ausschuss nachhorchen, wie es um den verschärften Staatseingriff durch die ADD als für Stiftungen zuständige obere Landesbehörde bestellt sein wird. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
