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Michael Hauer

13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte, allgemein auch Tierkörperbeseitigung genannt, ist ein wichtiger Beitrag zur Seuchenprophylaxe und damit auch zur Gesunderhaltung von Menschen und Tieren im Land. Daher muss die Tierkörperbeseitigung zuverlässig und sicher erfolgen. Diese Leistung muss vor allem eines sein, sie muss auch für die Betroffenen bezahlbar bleiben. Die Tierkörperbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die sich im Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest zusammengeschlossen haben. Leider war aber in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg der Beseitigungskosten zu verzeichnen. Das liegt zum Ersten a) an den rückläufigen Mengen angedienter tierischer Nebenprodukte bei b) gleichzeitig steigenden allgemeinen Kosten für die Verarbeitung und Entsorgung. Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 mit dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken in Baden-Württemberg zusammenzuarbeiten. Die Entscheidung ist auf ein Gutachten einer renommierten Beratungsgesellschaft gestützt, und im Ergebnis hat sich die Zusammenarbeit mit einem anderen Zweckverband in einem anderen Bundesland, das heißt konkret dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken, als die wirtschaftlich vorteilhafteste und organisatorisch zu empfehlendste Lösung herausgestellt. Die geplante Neuorganisation der kommunal getragenen Tierkörperbeseitigung muss aber durch eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auch rechtlich ermöglicht werden. Dazu muss im Gesetz insbesondere die Verpflichtung zur Vorhaltung und Nutzung einer Tierkörperbeseitigungsanlage in Rheinland-Pfalz gestrichen werden. Gleiches gilt für die Pflicht zur Vorhaltung einer Tierseuchenreserve in Rheinland-Pfalz. Die Streichung ist auch darin begründet, dass die Tierkörperbeseitigungsanlage in Hardheim über ausreichend Kapazitäten verfügt, um auch im Fall eines größeren Tierseuchenausbruchs Nebenprodukte beseitigen zu können. Weiterhin muss die reguläre Entsorgung tierischer Nebenprodukte außerhalb von Rheinland-Pfalz gesetzlich ermöglicht werden, was bisher nur im Einzelfall mit Erlaubnis meines Hauses entsprechend möglich war. Auf Anregung des Zweckverbands Tierische Nebenprodukte Südwest haben wir zudem Änderungen in § 4 vorgenommen, der die Förderung der Entsorgung von sogenannten Falltieren regelt. Hier sind Änderungen zu Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsströmen vorgenommen worden, was der Verwaltungsvereinfachung dient. Falltiere sind dabei bestimmte, in der Tierhaltung verendete oder getötete landwirtschaftliche Nutztiere sowie Pferde. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz ermöglichen wir den Kommunen die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken in Baden-Württemberg. Wir reduzieren die Kosten für die Landwirte und schaffen Planungssicherheit für unsere Tierhalter. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz und bedanke mich an dieser Stelle. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Protokoll ↗