Damian Lohr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben große Schwierigkeiten, einen passenden Pflegeplatz zu finden, insbesondere dann, wenn sie sich zum ersten Mal mit stationärer oder teilstationärer Pflege beschäftigen. Oft fühlen sie sich überfordert, weil es schwer ist, sich einen Überblick über die bestehenden Angebote zu verschaffen und die richtigen Ansprechpartner zu finden. Ein Pflegeplatzfinder kann eine wertvolle Unterstützung sein. Er hilft den Menschen, schnell und einfach Informationen über Einrichtungen und freie Plätze zu bekommen. Gleichzeitig entlastet er die Pflegeeinrichtungen, da sich die Zahl der Anfragen reduziert, wenn schon online ersichtlich ist, dass aktuell keine freien Plätze verfügbar sind. Ähnliche Plattformen gibt es bereits in anderen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen wurde der Heimfinder NRW schon vor einigen Jahren eingeführt. Er bietet über Website und App eine vollständige Übersicht über Pflegeeinrichtungen und tagesaktuelle Angaben zu freien Plätzen. Die Meldung freier Plätze ist dort verpflichtend und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. In Bayern existiert mit dem Pflegefinder eine ähnliche Plattform, dort allerdings auf freiwilliger Basis. Dennoch nutzt rund die Hälfte der Einrichtungen diese Möglichkeit. Diese Beispiele zeigen, das Interesse bei Pflegebedürftigen und Angehörigen ist groß. Auch die Sozialverbände bewerten solche Plattformen überwiegend positiv, selbst wenn sie natürlich die zentralen Probleme in der Pflege wie den Fachkräftemangel oder den Mangel an Pflegeplätzen nicht lösen können. Trotzdem bieten sie einen spürbaren Mehrwert für pflegebedürftige Angehörige und für die Einrichtungen selbst. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Verpflichtung zur Nutzung tun wir uns allerdings etwas schwer. Grundsätzlich bevorzugen wir freiwillige Lösungen, die aus Überzeugung genutzt werden. Andererseits hat eine verpflichtende Nutzung auch Vorteile. Das will ich nicht verschweigen. Nur so kann beispielsweise gewährleistet werden, dass die Übersicht vollständig und stets aktuell bleibt. Das ist entscheidend für den Nutzen eines solchen Instruments. Klar ablehnen möchten wir jedoch übermäßig hohe Bußgelder für Einrichtungen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Solche Regelungen, wie sie in Nordrhein-Westfalen bestehen, halten wir für unangemessen. Problematisch finden wir außerdem, dass der vorliegende Gesetzentwurf viele wichtige Punkte einer späteren Rechtsverordnung überlässt. Gerade Fragen wie der Umfang der zu übermittelnden Daten oder die Fristen für die Aktualisierung sollten bereits im Gesetz selbst klar geregelt sein. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen in einem vertretbaren Rahmen bleibt; denn das Personal ist ohnehin stark belastet und seine Arbeitszeit sollte nicht zusätzlich durch Bürokratie gebunden werden. Wichtig wäre aus unserer Sicht eine begleitende Evaluierung des Projekts. So kann überprüft werden, wie die Plattform angenommen wird, welche Erfahrungen andere Bundesländer gemacht haben und an welcher Stelle eventuell nachgebessert werden sollte. Insgesamt stehen wir dem Gesetzesentwurf grundsätzlich positiv gegenüber. Die Kritikpunkte habe ich angesprochen. Ich muss noch einen anderen Punkt ansprechen, wenn es hier um das Thema Geschwindigkeit geht, wenn das die Landesregierung einer Oppositionspartei vorwirft. Da wurden schon ganz andere Gesetze im Hauruckverfahren durchgebracht. Wenn der Wille wirklich da ist, die Situation zu verbessern, dann würde man das gegebenenfalls auch schaffen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
