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Katharina Binz

13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes basiert auf dem Schutzzweck des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes wurde vom Bundesgesetzgeber umfassend novelliert. Mit dem neuen Landesgesetz sollen nicht nur die Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch umgesetzt und konkretisiert werden, sondern wir setzen auch eigene inhaltliche Schwerpunkte. Mit dem Gesetzentwurf werden zwei große Leitziele des Gesetzes weiter konkretisiert und vorangetrieben. Das ist einmal das Thema Inklusion, und das ist das Thema Beteiligung. Die Stärkung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch die Entwicklung inklusiver Angebote und Strukturen und der Berücksichtigung bei Planungsprozessen ist ein Schwerpunkt dieser Gesetzesreform. Das Gesetz versteht Inklusion in einem umfassenden intersektionalen Sinn. Es berücksichtigt, dass Benachteiligungen auf verschiedenen Ebenen bestehen und sich gegenseitig verstärken können. Bei der inklusiven Ausrichtung soll jeder Mensch an allen gesellschaftlichen Prozessen gleichberechtigt beteiligt werden, losgelöst von sozialer Herkunft, Behinderung, Geschlecht, Alter oder sonstigen Persönlichkeitsmerkmalen. Gestärkt werden mit dem Gesetzentwurf auch die Beteiligungsrechte von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden klare Regelungen zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen im Gesetz festgeschrieben, und es werden Beteiligungsstrukturen abgesichert und geschaffen. Mir ist es ein ganz großes persönliches Anliegen, dass wir den neu geschaffenen Landesjugendbeirat und den Landesjugendhilferat jetzt fest im Landesgesetz gesetzlich verankert haben. Damit setzen wir ein ganz klares Zeichen dafür, dass uns die Beteiligung von jungen Menschen an politischen Entscheidungen sehr wichtig ist und wir sie in den Mittelpunkt stellen. Auch die Erstellung des rheinland-pfälzischen Kinder- und Jugendberichts zur Ausführung des Gesetzes wird nun im Gesetz festgeschrieben. Diese Berichte leisten mit ihrer Analyse der Sozial- und Infrastrukturdaten für das Aufwachsen von jungen Menschen wichtige Grundlagenarbeit. Mit diesem Gesetz setzen wir also ein ganz starkes Zeichen für mehr Inklusion, für mehr Teilhabe, für Vertrauen und für Fortschritt. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Protokoll ↗