Katharina Binz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits heute Morgen habe ich bei der ersten Lesung zum Landesgesetz über die Beauftragte und den Beauftragten betont, dass der Schutz von Kindern vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung eine unserer wichtigsten Aufgaben ist. Mit der Verabschiedung des Landeskinderschutzgesetzes bereits 2008 – es ist in der Debatte schon zur Sprache gekommen – war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland in Deutschland, das ein Landeskinderschutzgesetz einführte, und wurde damit zum Vorbild für alle anderen Bundesländer und am Ende sogar für den Bund, der 2012 dann das Bundeskinderschutzgesetz eingeführt hat. Seitdem legen wir regelmäßig dem Landtag einen Bericht über die Umsetzung dieses Landesgesetzes vor. Das ist wichtig, damit wir immer wieder sehen: Wo stehen wir an welcher Stelle? Wo müssen wir noch genauer hinschauen? Wo haben wir vielleicht Themen, die bislang unbearbeitet sind? Wo müssen wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren? Das ist jetzt der vierte Bericht, den wir Ihnen zur Umsetzung vorlegen. Er bezieht sich auf die Jahre 2021 bis 2025, und – das ist in der Debatte schon angeklungen – in diesen Zeitraum fällt noch ein beträchtlicher Teil der Corona-Pandemie. Da bin ich dann schon bei der einen Säule, das ist das Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen. Im Berichtsjahr 2 023 wurden rund 263.000 Einladungsschreiben zu den Untersuchungen versendet, und – auch das ist schon gesagt worden – das führte am Ende zu einer Teilnahmequote an den U-Untersuchungen von rund 97 %. Das ist wirklich ein guter Wert, auch wenn ich es natürlich genauso sehe wie Sie, Frau Schneid – jedes Kind, das wir übersehen und bei dem wir potenziell vielleicht auch eine Gefährdung übersehen, ist eines zu viel. Deswegen müssen wir natürlich immer wieder daran arbeiten, dass diese Quote an die 100 % herankommt. Ich finde aber, 97 % zeigen uns vor allen Dingen, neben einer statistischen Unschärfe, die wir an dieser Stelle immer haben – Menschen ziehen um, und viele andere Gründe führen dazu, dass es nicht 100 % sind –, die U-Untersuchungen sind durch die gesamte Gesellschaft hindurch akzeptiert. In allen gesellschaftlichen Gruppen ist es für Eltern wichtig, und Eltern kommen dem nach, dass sie mit ihren Kindern zu den U-Untersuchungen kommen. Das ist wirklich eine schöne Nachricht, finde ich. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Die andere Säule: Das sind die Strukturen vor Ort. Das sind die lokalen Netzwerke. Das sind die Frühen Hilfen. Das ist der Kinderschutz in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Hier ist eben zum Beispiel das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ angesprochen worden. Über das haben wir schon im letzten Plenum gesprochen, aber ich finde, es ist ein so schönes und wichtiges Projekt. Man kann nicht oft genug darüber sprechen. Es bietet die Möglichkeit, dass schon in den Geburtskliniken Familien identifiziert werden, von denen man annehmen kann, dass sie einen besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf haben und die schon in der Geburtsklinik Angebote bekommen, ohne dass sie erst einmal von zu Hause aus von Pontius zu Pilatus laufen müssen, um sich Hilfe zu organisieren, sondern es kommen die Familienhebammen in die Familie, die neben der Hebammenausbildung noch diese spezialisierte Ausbildung haben und Familien in besonders schwierigen Situationen helfen können. Frau Jeckel, Sie haben gesagt, das können die Kommunen nicht aus der Portokasse bezahlen. Das müssen sie nicht. Deswegen ist Geld zur Verfügung gestellt. Das ist gerade Sinn dieses Gesetzes. Das Geld stellen wir natürlich zur Verfügung, und das stellen wir sehr gut zur Verfügung. Es ist aber auch wichtig, dass wir bei den Frühen Hilfen, die insbesondere über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert werden, endlich nicht nur eine Erhöhung der Mittel bekommen, sondern auch eine Dynamisierung, weil natürlich die Kostenentwicklung dementsprechend ist. Dafür setzen wir uns ein. Nichtsdestotrotz gelingt es uns immer wieder, beim Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ neue Standorte an den Start zu bringen – erst jetzt ein neuer Standort in Neuwied. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir haben mit den Maßnahmen des Landeskinderschutzgesetzes die wichtige Arbeit der Jugendämter und der präventiven Angebote vor Ort. Damit haben wir ein umfassendes Kinderschutzsystem, aber wie gesagt, wir müssen immer wieder hinschauen, wo es noch Lücken gibt. Deshalb haben wir erst vor einigen Jahren das Gesetz noch einmal novelliert und als besondere Zielgruppe die Kinder von psychisch oder suchterkrankten Eltern ins Gesetz aufgenommen. Auch hier stellen wir Gelder zur Verfügung, nämlich 750.000 Euro. Dieser Bericht ist der erste Bericht, der uns Auskunft darüber gibt, was mit diesem Geld passiert. Auch hier sehen wir, dass diese Gelder dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Sie werden nämlich zu 85 % für ganz konkrete Projekte in den Kommunen eingesetzt, die dann unmittelbar den betroffenen Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Das zeigt, dieser Bericht ist wichtig, weil er uns immer wieder Einblicke in ein ganz, ganz wichtiges Hilfesystem verschafft. Dieses System funktioniert. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
