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Katharina Binz

13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir eine moderne Grundlage für die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Rheinland-Pfalz. Der Entwurf berücksichtigt die bundesweiten Anforderungen und behält das Harmonisierungsbedürfnis im Blick. So stellen wir sicher, dass die in anderen Bundesländern erteilten staatlichen Anerkennungen auch jenen in Rheinland-Pfalz gleichstehen, und vermeiden damit unnötige Bürokratie. Ferner verweist der Entwurf bei der Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse auch auf das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz RheinlandPfalz, welches im Wesentlichen die Regelungen des Bundes übernommen hat. Im Zuge der Überarbeitung wurde auch die Praxiszeit angepasst. Künftig wird sie von 200 auf 100 zusammenhängende Tage reduziert und am Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit ausgerichtet. Damit schaffen wir klare Strukturen, und wir stärken die Praxisnähe der Ausbildung. Wir eröffnen auch Universitäten die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung zu verleihen, wenn ihre Studiengänge dementsprechend akkreditiert werden. Beides macht Rheinland-Pfalz als Studienort attraktiv und hilft, mehr Fachkräfte in Ausbildung zu bringen. Dieses Gesetz ist auch eine Umsetzung des Pakts gegen sexualisierte Gewalt; denn es war uns ein ganz besonderes Anliegen, dem Kinderschutz mehr Gewicht zu geben. Künftig müssen Rechtskenntnisse und Handlungskompetenzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vermittelt werden, um die staatliche Anerkennung zu erhalten. Die Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit sind breit, und sie sind geprägt von der Arbeit mit vulnerablen Gruppen. Wir wissen, Absolvierende von Studiengängen der Sozialen Arbeit werden in allen Handlungsfeldern ihres Berufslebens mit Kindern, mit Jugendlichen und häufig auch mit erwachsenen Betroffenen von sexualisierter Gewalt in Kontakt kommen. Deshalb verankert der Gesetzentwurf die Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Kinder- und Gewaltschutz als ein ganz zentrales Ausbildungselement, um die Fachkräfte besser auf ihre Aufgaben vorzubereiten und um Handlungssicherheit herzustellen; denn Soziale Arbeit bedeutet immer auch Verantwortung für schutzbedürftige Menschen, vor allen Dingen für Kinder. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Mit diesem Gesetz setzen wir also auch hier ein ganz deutliches Zeichen für gute Ausbildung, für Fachkräftesicherung in der Sozialen Arbeit und für wirksamen Kindesschutz in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Protokoll ↗