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Dirk Herber

CDU 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf für ein Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz legt die Landesregierung endlich eine überfällige Grundlage für einen rechtssicheren und klar geregelten Vollzug der Abschiebungshaft vor. Sie sind also endlich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bemüht, diesen Zustand zu beenden, in dem Rheinland-Pfalz Abschiebungshaft auf Basis des Strafvollzugsgesetzes des Bundes vollzieht. Das war eine Grundlage, die weder europarechtskonform noch migrationspolitisch verantwortbar war und ist. Abschiebungshaft ist kein Strafvollzug, aber sie muss ein elementares Instrument unseres Rechtsstaats sein, um geltendes Recht durchzusetzen. Wer ausreisepflichtig ist, wer keinen Schutzanspruch hat oder diesen verloren hat, muss unser Land wieder verlassen. Das ist nicht nur die Erwartung unserer Bürgerinnen und Bürger, es ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Recht muss nicht nur bestehen, es muss auch durchgesetzt werden. Genau daran scheitert Rheinland-Pfalz mit einem grün-geführten Ministerium seit Jahren. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Abschiebungen finden kaum statt. Rückführungen verlaufen schleppend, und gefährliche Personen, darunter auch mehrfach straffällig gewordene Ausreisepflichtige, bleiben weiter unter uns. Das untergräbt nicht nur das Vertrauen in den Staat, sondern gefährdet auch unsere öffentliche Sicherheit. Was wir brauchen, ist einen starken, durchsetzungsfähigen und vor allem durchsetzungswilligen Staat. Das bedeutet, dass eine Ausreisepflicht nicht nur politische Verhandlungsmasse wird, sondern eine bindende Vorgabe. Abschiebungshaft dient dem Ziel, Rückführungen ohne Wenn und Aber effektiv vorzubereiten. Dafür braucht es sichere, funktionale Hafteinrichtungen, eine konsequente Praxis. Vor allem braucht es den politischen Willen. Dieser Gesetzentwurf enthält ohne Zweifel richtige Ansätze. Die Trennung von Strafvollzug, klare Regelungen zu Sicherungsmaßnahmen und Möglichkeiten der technischen Überwachung bei Gefährdungslagen sind alles Schritte in die richtige Richtung, aber sie werden nur dann Wirkung entfalten, wenn die Landesregierung endlich aufhört, migrationspolitische Realitäten zu ignorieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten von diesem Gesetz nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch eine politische Konsequenz. Wer unsere Schutzsysteme missbraucht, wer trotz vollziehbarer Ausreisepflicht hierbleiben will, obwohl kein Bleiberecht besteht, muss spüren, dass der Rechtsstaat wehrhaft ist. Nur so bekommen wir die Akzeptanz für eine Integrationspolitik für die Menschen, die unsere Hilfe tatsächlich brauchen und verdienen, und wir sind bereit, ihnen zu helfen. Frau Ministerin, dieses Gesetz darf also kein Feigenblatt sein. Es muss angewendet, mit Leben gefüllt und durch eine klare Vollzugspraxis begleitet werden. Sie können sich sicher sein, wir werden das parlamentarisch eng begleiten, mit einem klaren Kompass, den wir schon die ganze Zeit in der Migrationspolitik haben: Humanität, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit. (Beifall der CDU –

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