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Dr. Jan Bollinger

AfD 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kern des Gesetzentwurfs zur ISB wirft ein Schlaglicht auf die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Diese wird seit 2017 immer wieder verschoben. Nach der jetzigen Regelung wird die Umsatzsteuer für die öffentliche Hand bei nicht hoheitlichen Leistungen oder solchen mit Wettbewerbscharakter ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für private Unternehmen wird damit zumindest ein Stück weit ein Level Playing Field geschaffen. Für die öffentliche Hand ist die Umsatzbesteuerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz offenbar eine Mammutaufgabe. Viele staatliche oder kommunale Unternehmen und Einrichtungen waren bislang noch nicht so weit, dass sie die Umsatzsteuer anwenden können. Nun schafft das Land für die ISB Klarheit, dass sie grundsätzlich nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fällt. Zwischen 2017, dem zunächst erstmaligen Jahr der Umsatzsteuerpflicht, und heute liegen mehr als acht Jahre und mehrere Verschiebungen des Inkrafttretens. Offensichtlich hat die Landesregierung viel Zeit benötigt, um für die ISB bei § 2b Umsatzsteuergesetz zu einem Ergebnis zu gelangen. Im Steuerberaterversorgungsgesetz gilt es klarzustellen, dass nur Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Mitglied des berufsständischen Versorgungswerks sein können, und eine altersdiskriminierende Regelung wird gestrichen. Die AfD ist gegen Altersdiskriminierung. Die AfD wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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