Cornelia Willius-Senzer
Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir bereits über § 2 des vorliegenden Landesgesetzes beraten haben, diskutieren wir heute über weitere Anpassungen. Diese sind notwendig, um die Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz modern, inklusiv und beteiligungsorientiert aufzustellen; denn der Bund hat 2021 noch unter der Großen Koalition mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umfangreiche Reformen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch beschlossen. Ziel war es, Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf zu stärken und die Zusammenarbeit aller Akteure im Kinderschutz zu verbessern. Das Gesetz schuf die Grundlage für Hilfen aus einer Hand, für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, in der alle jungen Menschen gemeinsam gedacht und unterstützt werden. Zugleich legt es besonderen Wert auf Beteiligung. Mit dem vorliegenden Landesgesetz setzen wir diese Vorgaben passgenau für Rheinland-Pfalz um, orientiert an unseren Strukturen und an unserem Verständnis moderner Jugendpolitik. Erstens: Wir stärken die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) ob im Landesjugendbeirat, im Landesjugendhilfebeirat oder in der Ombudsstelle. Junge Menschen sollen nicht nur gehört, sondern auch wirksam beteiligt werden; denn wir als Freie Demokraten glauben, junge Menschen sollen mitentscheiden, wenn es um ihre Zukunft geht. Deshalb setzen wir uns weiterhin konsequent für ein Wahlalter ab 16 Jahren ein, damit Beteiligung nicht nur im Gesetz steht, sondern auch an der Wahlurne gelebt wird. Zweitens: Wir verankern die Inklusion als Leitlinie in der Kinder- und Jugendhilfe. Angebote sollen so gestaltet sein, dass sie wirklich junge Menschen erreichen, unabhängig von Behinderung, Herkunft oder Geschlechteridentität. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu echter Chancengerechtigkeit. Drittens: Wir vereinfachen die Kostenerstattung der Jugendämter. Statt aufwendige Einzelfallprüfungen ermöglicht ein standardisiertes Verfahren künftig mehr Effizienz. Das spart Zeit, entlastet die Verwaltung und schafft Raum für die eigentliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein großer Systembruch, sondern ein konsequenter Schritt der Modernisierung. Es bringt unsere Kinderund Jugendhilfe auf den Stand einer modernen, inklusiven, beteiligungsorientierten Gesellschaft. Wir stärken die Rechte junger Menschen, fördern Vielfalt und schaffen klare Strukturen – das alles ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
