Susanne Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um ein wichtiges Gesetz im Bereich des Ausländer- und Migrationsrechts. Es geht um die Abschiebehaft und den Gesetzentwurf für das Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz. Unsere Aufgabe ist es, eine rechtsstaatliche, humane und transparente Grundlage für die Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Das Recht auf Freiheit ist ein Grundrecht, und Freiheitsentziehungen dürfen nur letzte Möglichkeit, also Ultima Ratio sein, die nur dann angeordnet werden, wenn eine freiwillige Ausreise scheitert und eine Abschiebung erkennbar verhindert werden soll. Menschen in Abschiebungshaft sind weder verurteilte Straftäterinnen und -täter noch werden sie einer Straftat verdächtigt. Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig. Abschiebehaft dient daher niemals der Strafe, sondern der Durchsetzung der Abschiebung, meine Damen und Herren. Für die Ausgestaltung dieser Abschiebungshaft bedarf es einer eigenen gesetzlichen Grundlage, die die besonderen Anforderungen des Vollzugs schützt, die Rechte der inhaftierten Personen wahrt und die Sicherheit der Einrichtung garantiert. Mit diesem Gesetz regeln wir Organisationrechte wie Besuchs-, Kommunikations- und Freizeitmöglichkeiten, die medizinische Versorgung sowie Schutz für vulnerable Gruppen. Das Gesetz sieht dabei ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung und umfangreiche Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten vor. Sicherheitsmaßnahmen wie Videoüberwachung oder Fesselungen sind streng geregelt, um Missbrauch zu verhindern und die Menschenwürde zu wahren. Außerdem stärken wir die Beteiligung der Inhaftierten durch einen Beirat. Der Schutz der Privatsphäre bleibt zentrale Vorgabe. So darf beispielsweise die Videotechnik nur unter strengen Datenschutzregeln benutzt werden. Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf um eine weitere Vorschrift zur Änderung des LAG ergänzt. Um bei den Landkreisen und Städten Planungssicherheit für 2025 und 2026 zu geben, behalten wir das geltende Mischsystem von Kopf- und Jahrespauschalen bei, ergänzt durch einmalige Sonderzahlungen von jeweils 18 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch machen wir klar: Rheinland-Pfalz steht fest an der Seite der Kommunen, um eine stabile und faire Finanzierung zu gewährleisten, die den Herausforderungen bei der Fluchtaufnahme gerecht wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es muss unser Ziel sein, die Prinzipien des Rechtsstaats mit der Menschenwürde und der Sicherheit zu verbinden. Daher sollten auch rechtsstaatliche Prinzipien wie die Pflichtanwaltstellung beibehalten werden, um die Grundrechte der Menschen zu schützen und sicherzustellen, dass die Abschiebehaft nur als letztes Mittel eingesetzt wird. Damit kann das Gesetz zu einem fairen, transparenten und humaneren Abschiebungshaftvollzug in Rheinland-Pfalz beitragen. Ich danke Ihnen und blicke gespannt der weiteren Beratung entgegen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
