landtag-rlp.de ↗

Cornelia Willius-Senzer

FDP 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Nur ganz kurz zur Einordnung, Herr Kollege. Natürlich wird da keiner mit Samthandschuhen angefasst. Es gibt eine Arbeitspflicht. Es stimmt nicht, was Sie sagen. Die dort Untergebrachten helfen. Sie machen ihre Zimmer sauber, helfen in der Küche und arbeiten mit. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ich wusste, dass das jetzt kommt! Sie machen ihre Betten selbst!) Dafür bekommen sie ein kleines Taschengeld. Zu sagen, dass sie dort wie die Faulenzer den ganzen Tag herumliegen, stimmt nicht. Außerdem, wenn jetzt jemand eine Lehre drei Jahre gemacht hat, dann bekommt er kein Bürgergeld, zahlt zudem in die Rente ein, zahlt seine Steuern. Er hat eine dreijährige Ausbildung gemacht, die aber nicht anerkannt worden ist. Das ist auch kein böser Mensch. Man muss solche Einzelfälle in Betracht ziehen. Sie gehen darüber hinweg, als gäbe es so etwas nicht. Wir haben eine Härtefallkommission. Wenn Menschen alles tun, was wir uns als Integration erhoffen, dann geht die Härtefallkommission noch einmal darauf ein. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Es gibt Leute, die haben sich mehrfach der Abschiebung entzogen!) Ansonsten ist es schon so, dass wir nach Recht und Gesetz arbeiten. Ich bin immer mit dem Beirat in Ingelheim und schaue mir genau an, wie das geht und wie mit den Menschen umgegangen wird. Nun gehe ich aber auf das Gesetz ein. Wir beraten heute zwei wichtige Vorhaben, die auf den ersten Blick unterschiedlich scheinen, tatsächlich aber dasselbe Ziel verfolgen: Rechtsklarheit und vor allem Planungssicherheit. Zum einen schaffen wir mit dem Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz, zum anderen sichern wir mit der Übergangsregelung im Landesaufnahmegesetz die finanzielle Planungssicherheit unserer Kommunen für die kommenden zwei Jahre. Bislang war der Vollzug der Abschiebungshaft lediglich in § 5 des Landesaufnahmegesetzes geregelt, über einen Verweis auf das Strafvollzugsgesetz des Bundes. Mit dem neuen Gesetz stellen wir den Abschiebungshaftvollzug in Rheinland-Pfalz auf eine klare eigene Grundlage. Es hat ein bisschen gedauert, bis das Gesetz jetzt so weit war. Ich war ganz eng mit beteiligt. Das lag daran, dass wir eine große Beteiligung von den Kirchen und den Verbänden hatten. Wir haben lange darüber diskutiert und gesprochen, damit es ein gutes Gesetz wird; denn Abschiebungshaft ist keine Strafhaft – das muss man noch einmal ganz klar sagen –, sie dient ausschließlich zur Sicherung der Ausreise. Wir schaffen damit Rechtssicherheit für Betroffene ebenso wie für die Verwaltung. In Rheinland-Pfalz verfügen wir mit der Einrichtung in Ingelheim bereits über eine entsprechende Infrastruktur, die diesen Anforderungen gerecht wird. Der Grundsatz des Gesetzes lautet, so viel Sicherheit wie nötig, aber auch so viel Normalität wie möglich. Wir reden hier nicht von Verbrechern. Die werden natürlich nach dem Gesetz und anders behandelt. Die werden mit der normalen Haft belegt. Das hat jetzt mit dieser Anstalt nichts zu tun. Das sind keine Straftäter. Das sind nur Leute, die nicht das Recht haben, hierzubleiben. (Glocke des Präsidenten) Meine Damen und Herren, das zweite Vorhaben betrifft unmittelbar die Kommunen. Wir schaffen Planungssicherheit – ich kürze ab –, wir geben Sonderzahlungen von 18 Millionen Euro: 15 Millionen Euro für die kommunale Fluchtaufnahme und 3 Millionen Euro für Standortpauschalen für Aufnahmeeinrichtungen. (Glocke des Präsidenten) Rheinland-Pfalz steht fest an der Seite der Städte, der Landkreise und der Gemeinden. Doch wir brauchen nun schnell Klarheit vom Bund, wie die neuen Regelungen zum Rechtskreiswechsel konkret aussehen werden. Bis dahin handeln wir in Rheinland-Pfalz verantwortungsvoll, verlässlich und planbar. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Cornelia Willius-Senzer Protokoll ↗