Steven Wink
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört, bundesrechtliche Änderungen werden ins Stiftungsrecht umgesetzt. Das Landesrecht muss angepasst werden, um Widersprüche zu beheben. Wir trennen das Stiftungszivilrecht und das Stiftungsaufsichtsrecht. Wir regeln klar die Aufsicht bei Wesentlichem und stärken die Eigenverantwortung der Stiftungen; es wurde erwähnt Bürokratische Doppelstrukturen werden abgebaut, Genehmigungspflicht en werden abgebaut, und die Stiftungen erhalten Handlungsspielraum, den sie brauchen; denn Stiftungen sind Stützen für die Kultur, für die soziale Infrastruktur, aber auch für das gesellschaftliche Leben und von daher essenziell in unserer Gesellschaft, gerade auch in schwierigen Zeiten, in denen wir teilweise heutzutage leben. Daher stärken wir die Stiftungen und deren Kontrolle, indirekt damit aber auch das bürgerliche Engagement und das Ehrenamt. Von daher stimmen wir als FDP zu. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
