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Fabian Ehmann

GRÜNE 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Änderungsgesetz zum Landeswindenergiegebietegesetz setzen wir den erfolgreichen Ausbaukurs der Windenergie mit Tempo, Verantwortung, aber auch einem klaren Ziel fort: Wir wollen Rheinland-Pfalz zum Land der Reben, Rüben und Rotoren machen. Drei Punkte würde ich gerne bei diesem Gesetz herausarbeiten. Wir möchten die Zielmarke von 2,2 % der Landesfläche schon zwei Jahre früher erreichen, als es uns der Bund vorgegeben hat. Dafür sind die Grundlage, wie es der Minister angesprochen hat, das Flächenportal Erneuerbare Energien Rheinland-Pfalz und die Flächenpotenzialanalyse des Innenministeriums. Die zeigt klar, wir haben ausreichend Fläche für den Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Zweitens: Das Gesetz beschleunigt die Genehmigung und stärkt die regionale Verantwortung in den Planungsgemeinschaften. Es legt verbindliche regionale Mindestziele fest von mindestens 1,83 % in der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald bis zu mindestens 2,97 % in der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe. Jede Planungsgemeinschaft weiß mit diesem Gesetz, wenn wir es verabschieden, was sie leisten kann, aber auch, was sie leisten muss. Wir haben es schon vom Kollegen Oster gehört, der regionale Flächenüberhang kann durch andere Planungsgemeinschaften ausgeglichen werden, sodass wir eine Solidarität unter den Planungsgemeinschaften statt Konkurrenz auf dem Weg beim Ausbau der Windenergie ermöglichen. Drittens: Das Gesetz ist ein Beschleunigungsgesetz; denn es nennt klare Zuständigkeiten bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, zu denen wir die Genehmigung verlagert und die wir damit beschleunigt haben. Wir haben digitale Meldepflichten für die Flächen und ein transparentes Datenmanagement über das Flächenportal eingeführt. Das heißt, wir digitalisieren den ganzen Weg, nicht nur der Genehmigung, sondern auch der Flächen und der Flächenausweisung, und modernisieren damit den Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz. So können Kommunen, Projektentwickler und Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, an welcher Stelle Windenergie bei ihnen konfliktarm möglich ist und welche Projekte in Planung sind. Ich habe es schon angesprochen: Die Wirkung der Hochzonung der Genehmigungsverfahren zu den SGD ist mess- und greifbar. Wir haben die Genehmigung von fast 38, 39 Monaten im Durchschnitt pro Windpark auf jetzt deutlich unter 20 Monaten zusammen mit den SGD und spezialisierten Teams reduziert, die für die Genehmigung zuständig sind. Das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Beschleunigung in Rheinland-Pfalz. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, Windkraft ist das Rückgrat der Energiewende in Rheinland-Pfalz. Der Landesverband der Erneuerbaren Energien hat uns in einer Wertschöpfungsstudie ausgerechnet, dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2030 bis zu 1 Milliarde Euro zur regionalen Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz beitragen werden. (Glocke der Präsidentin) Das zeigt, mit diesem Gesetz leisten wir einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz. Schlussendlich möchte ich dem Innenministerium, aber auch dem Klimaschutzministerium für diesen tollen Gesetzentwurf danken, der sorgfältig, fundiert und abgewogen ist.

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