Heike Raab
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe sehr aufmerksam die Debatte verfolgt, und ich habe den Eindruck, dass wir hier nicht in der Programmkritik sind. Ich will noch einmal auf das Thema zurückkommen; denn in dem vorliegenden Achten Medienänderungsstaatsvertrag geht es ausschließlich um die Umsetzung der KEF-Empfehlung, und das zwei Jahre später, da es ein Sondervermögen gibt. Zweitens geht es darum, dass ein verändertes System, anstatt des bisherigen Modells der Zustimmung ein Widerspruchsmodell, eingeführt werden soll, das auch den Landtagen mehr Möglichkeiten gibt. An diesem Staatsvertrag, den wir gemeinsam mit 16 Ländern ausgehandelt haben – sehr verehrter Herr Bellaire, ich weiß gar nicht mehr, ob Sie noch hier sind; doch, Sie sind noch da –, haben auch sehr viele CDU-Länder mitgewirkt, und wir sind sehr dankbar, dass die CDU auch in vielen Landtagen diesem Medienänderungsstaatsvertrag schon zugestimmt hat. Wohingegen ich hier die Auffassung gewinne – auch daraus, wie Sie die Anhörung auswerten –, dass Sie bewusste Falschdarstellungen unternehmen, und damit stellen Sie sich in eine Reihe mit einer anderen Fraktion, die bisher den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus antidemokratischen Gründen bekämpft und nicht aus sachlichen Argumenten unterstützt hat. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) In der Anhörung ist auch von der von der CDU benannten Anzuhörenden und Expertin Frau Stenner dieser Kompromiss als Minimalkompromiss unter den 16 Ländern ausdrücklich als ein richtiger Schritt in die richtige Richtung bezeichnet worden. Wenn Sie gesagt haben, dass Sie die Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit anzweifeln, will ich Ihnen entgegenhalten, dass gerade das Bundesverfassungsgericht den Ländern mehrere Möglichkeiten anheimgegeben hat, um die KEF-Empfehlungen umzusetzen. Wir könnten statt des Einstimmigkeitsprinzips zu einer Mehrheitsentscheidung kommen. Wir könnten eine Vollindexierung einführen. Aber alles das erfordert natürlich zunächst einmal einen einstimmigen Beschluss, den wir mit dem hier vorliegenden Staatsvertrag – einem Kompromiss – erreicht haben. Wir als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Alexander Schweitzer, hätten uns mehr vorstellen können. Wir hätten uns höhere Länder-Quoren vorstellen können. Wir hätten uns auch eine flexible Quote vorstellen können. Aber – und jetzt zitiere ich noch einmal das Bundesverfassungsgericht – wir Länder sind in einer Verantwortungsgemeinschaft, und unserer Verantwortung, für eine auskömmliche Finanzierung von freien und unabhängigen Medien zu sorgen, kommen wir hiermit nach. Deshalb werbe ich für eine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag. Das Thema des Vertrauens, das eine wichtige Währung in der Demokratie ist, kann auch durch Verlässlichkeit gegenüber unseren Medien hergestellt werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
