Heike Raab
Einen schönen guten Abend, Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bürokratieabbau ist bei uns in der Landesregierung ressortübergreifend geregelt. Während wir im rheinland-pfälzischen Landtag darüber sprechen, hat heute auch die Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien in Berlin getagt. Es ging auch um das Thema Bürokratieabbau, aber unter der großen Überschrift der Staatsmodernisierung. Wir haben im Bundesrat einen Ausschuss „Digitalisierung und Staatsmodernisierung“ gebildet. Frau Ministerin Schall als Vorsitzende der Digitalisierungsminister:innenkonferenz ist daran intensiv beteiligt. Wir begleiten alle diese ganzen Prozesse auf vielen Ebenen. Das sage ich ganz bewusst; denn hier klang eben die Abkürzung DOGE an, oder man hatte Erinnerungen an die Kettensäge oder so etwas. Bürokratieabbau geht im Miteinander. Ebenenübergreifend führen wir diese Gespräche; denn Bürokratieabbau muss auf EU-, auf Bundes-, auf Länderebene und auf kommunaler Ebene gedacht werden, und es muss am Ende auch Rechtssicherheit gewährleistet werden; denn alle diese Verfahren sind dazu geeignet, in einem Rechtsstaat Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger aufzulegen. Die Landesregierung bleibt dabei nicht untätig; im Gegenteil. Frau Köbberling hat es eben auch noch einmal gesagt, Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe, die wir aber nicht erst in diesem Jahr gestartet haben. Wir haben zwar in diesem Jahr im Juni schon einmal über unsere Pakete diskutiert, wir haben nämlich mehr als 100 Einzelmaßnahmen in zwei Maßnahmenpaketen auf den Weg gebracht. Ich darf schon ein wenig länger im Landtag oder auch in dieser Landesregierung mitwirken. Deshalb kann ich sagen, dass seit 1991 die Zahl der Verwaltungsvorschriften von 900 auf 415 mehr als halbiert wurde. Das zeigt, dass es bei uns mehr als one in, one out ist. Sie haben noch in Ihrem Antrag „One in, more out“ geschrieben. Das wird begleitet von den Dingen, dass Verwaltung in Rheinland-Pfalz bürgerfreundlich bleibt, dass sie Rechtssicherheit bietet, dass sie auch in einem Verfahren digitaler wird und von überall erreichbar ist; denn den Bürgerinnen und Bürgern müssen alle Leistungen zur Verfügung stehen, egal, ob sie in einer Stadt oder im ländlichen Raum unterwegs sind. Wir führen überall mit den Kommunen und mit allen, auch den Kammern, einen ständigen konstruktiven Austausch, und das ist ganz wichtig; denn das Thema der Gesetzesfolgenabschätzung, das auch Herr Wefelscheid soeben angesprochen hat, ist ein ganz entscheidendes, dass man bei jedem Gesetz die Kostenfolgen abschätzt, aber natürlich auch den bürokratischen Aufwand abklopft. Deshalb spricht der Ministerrat mit externen Partnern, mit den Industrieund Handelskammern, den kommunalen Spitzenverbänden auf Landes- und auf Bundesebene und auch ressortübergreifend. Das geht alles ohne eine Meldestelle; denn Bürokratieabbau ist ein Themenkomplex, den wir angehen. Ich möchte ein paar Beispiele nennen, die digitale Prozess- und Verfahrensketten angehen. Ein Beispiel ist der digitale Antragsdienst bei der Wohnsitzummeldung, der zwischenzeitlich in allen 170 kommunalen Meldebehörden medienbruchfrei ausgerollt worden ist. Handwerksgründungen, Wohngeld, Kfz-An- und -Ummeldungen, Unterhaltsvorschuss – das ist alles nahezu flächendeckend verfügbar. Es ist ein echter Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, und ganz besonders legen wir großen Wert darauf, das Förderwesen grundlegend zu vereinfachen. Dafür haben wir etliche Beispiele auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund halten wir diesen Antrag in der vorliegenden Form für nicht erforderlich. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
