Jens Münster
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach 25 Jahren ist es tatsächlich richtig und notwendig, das bestehende Gesetz zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeitern sowie Sozialpädagogen zu modernisieren und an die heutigen fachlichen, gesellschaftlichen und ein Stück weit auch an die europäischen Anforderungen anzupassen. Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Land leisten tagtäglich Außergewöhnliches. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen. Sie helfen Menschen in Krisen, in der Suchtberatung, in der Straffälligenhilfe oder in der Inklusion. Diese Arbeit erfordert nicht nur Empathie, sondern auch fundiertes Wissen, rechtliche Kompetenz und persönliche Eignung. Deshalb ist es richtig, hohe Qualitätsstandards festzuschreiben und die staatliche Anerkennung als Gütesiegel für fachliche und persönliche Befähigungen beizubehalten. Wir begrüßen besonders, dass der Gesetzentwurf die Beschlüsse der Jugendund Familienministerkonferenz aufnimmt und die Anforderungen an Studium und Praxis zeitgemäß ausgestaltet. Damit wird nicht nur die Qualität der Ausbildung gesichert, sondern auch die Mobilität und die Anerkennung im europäischen Kontext werden gestärkt. Wichtig ist uns als CDU-Fraktion zugleich, dass die Umsetzung für Hochschulen und Studierende praktikabel bleibt und keine unnötige Bürokratie neu entsteht. (Beifall der CDU) Besonders essenziell ist auch die Einführung des Kinderschutzes als Baustein der staatlichen Anerkennung, eine Forderung, die wir als CDU-Landtagsfraktion schon lange erheben; denn alle Felder der Sozialen Arbeit mit jetzt kindlichen Betroffenen oder eben mit mittlerweile erwachsenen Betroffenen kommen auf die eine oder andere Weise in Berührung mit diesem besonders sensiblen Thema. Positive Rückmeldungen haben wir übrigens auch aus den Reihen der beruflich Betroffenen für die Dauer der 100 Tage Praxiszeit erhalten, da diese unerlässlich sind für einen gelingenden Transfer zwischen Theorie und Praxis. Insgesamt sehen wir als CDU-Landtagsfraktion in diesem Gesetz einen wichtigen Schritt, um den Beruf der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen zu stärken, die Fachkräftebasis zu sichern und den Schutz der Menschen in besonders sensiblen Lebenslagen zu gewährleisten. Die CDU-Fraktion wird den Gesetzentwurf daher in den Ausschussberatungen konstruktiv und positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
