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Dr. Helmut Martin

CDU 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Verständnis für die Vorfreude, die schon über diesen Tagesordnungspunkt geäußert wurde. Einige von Ihnen waren gestern bei der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern zum Festakt und haben dort erleben können, dass Bürokratie und Bürokratieentlastung zentrale Themen waren, die dort auf dem Podium behandelt werden sollten und wurden. Es hätte aber auch jede andere beliebige Veranstaltung mit Unternehmerinnen und Unternehmern sein können. Es wäre ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit über kurz oder lang zum Thema Bürokratie gesprochen worden. Das ist auch nicht verwunderlich; denn vielen Unternehmen geht es schlecht. Der Wirtschaftsstandort Deutschland und auch Rheinland-Pfalz werden deutlich kritischer als noch vor ein paar Jahren gesehen. Eine der Ursachen dafür ist die Belastung mit bürokratischen Aufgaben. Entsprechend ist der Abbau von Bürokratie eines der Topthemen auf allen Ebenen. Allerdings gilt das schon länger und bisher mit mäßigem Erfolg, wenn wir ehrlich sind. So ist in Deutschland während vier Bürokratieentlastungsgesetzen der jährliche Erfüllungsaufwand um 25 Milliarden Euro angestiegen. Das heißt also, alle Rückbaubemühungen in dem Bereich sind faktisch ohne durchgreifenden Erfolg geblieben. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum?) Als CDU-Fraktion haben wir für Rheinland-Pfalz daher ein Gesamtkonzept erarbeitet und vor einem Jahr vorgestellt, das über das reine Sammeln und Ändern belastender Regelungen hinausgeht. Auch die Landesregierung hat erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau unternommen, was wir ausdrücklich begrüßen. Allerdings könnten die Bemühungen ambitionierter sein. Baden-Württemberg mit 170, Hessen mit etwa 120 Maßnahmen in der gleichen Zeit betreffend den Bürokratieabbau sind deutlich weiter als die Landesregierung. Zudem vermissen wir einen konzeptionellen Gesamtansatz. So bleiben die beiden Vorschlagslisten, die die Landesregierung eingebracht hat, bisher eher Stückwerk. (Beifall der CDU) Wir setzen dagegen auf eine nachhaltige Entbürokratisierung schon bei der Gesetzgebung. Schon beim Entwurf eines Gesetzes muss nach unserem Konzept immer bedacht und begründet werden, warum es nicht mit weniger Bürokratie umgesetzt werden kann. Wenn bürokratische Lasten unvermeidbar sind, dann muss an anderer Stelle etwas zur Entlastung geregelt werden, also dieses „One in, more out“. Außerdem ist dann immer eine Evaluierungsklausel vorzusehen, damit nicht bürokratische Lasten einfach weiter gelten, obwohl sie vielleicht verzichtbar geworden sind. Entbürokratisierung muss Chefsache werden. (Beifall der CDU) Genauso wichtig ist es aber, auch den Vollzug zu berücksichtigen, wenn man über Entbürokratisierung spricht. Der Grundsatz muss lauten: Mehr Vertrauen wagen, also Anträge und Anfragen mit weniger Misstrauen und mehr Vertrauen bearbeiten. Dazu müssen die Entscheiderinnen und Entscheider zu einem bürger- und wirtschaftsfreundlichen Vollzug motiviert werden. Dabei helfen passende Incentives, die Berücksichtigung solch positiven Verhaltens bei Beurteilungen und eine Privilegierung im Disziplinarrecht für den Fall, dass etwas schiefgeht. Auch Verwaltungsvorschriften bzw. Richtlinien sind immer mit dem Filter „Geht’s nicht auch weniger bürokratisch?“ zu erstellen und entsprechend zu begründen. Als Daueraufgabe gilt, bestehende Gesetze zusammen mit Verwaltungspraktikern, Kammern, Verbänden und anderen Institutionen auf Entlastungspotenzial hin zu überprüfen und anzupassen. Außerdem haben wir schon letztes Jahr ein Gesetz vorgeschlagen, das eine Vereinfachung auf Probe ermöglicht. Gemeint ist damit, dass Kommunen Vereinfachungsvorschläge machen können und sie versuchsweise auf Funktionalität testen dürfen. Wenn sich das Experiment einer Kommune bewährt, dann kann die Rechtslage entsprechend abgeändert werden. Wir freuen uns – so verstehen wir einen der Vorschläge im zweiten Paket –, dass diese Idee doch mehr oder weniger von der Landesregierung aufgegriffen wird. (Beifall der CDU) Ich denke bei der Digitalisierung sind wir uns einig. Ich will deswegen nur noch einige wenige Beispiele aus unserem Antrag bringen, der zeigt, wo noch Luft ist, zum Beispiel bei der Vorlage der Geburtsurkunde. Wenn man nach Hessen schaut, haben sie das ziemlich rigoros zusammengestrichen. Jeder kennt doch die Situation: Da willst Du einen Antrag stellen und suchst auf einmal eine Geburtsurkunde. Genau das Gleiche: Brauchen wir wirklich heutzutage noch in dem Umfang wie bisher beglaubigte Kopien, oder reichen nicht auch einfache Kopien? Auch hier gilt wieder: Mehr Vertrauen wagen. Wo ist der Mehrwert, ob das jetzt eine beglaubigte oder eine einfache Kopie ist? (Beifall bei der CDU) Die Ersetzung der Schriftform ist auch so ein Thema. Das hatten wir hier 2 024 schon mal mit 291 Regelungen gemacht. Wenn man aber bedenkt, dass das Saarland schon zwei Jahre zuvor über 1.000 Schriftformregelungen entschärft hat, dann zeigt das, da ist noch Luft nach oben. Weitere Vorschläge finden Sie in dem Antrag. Ich denke, er ist ein wichtiger Beitrag, um den Wirtschaftsstandort nach vorne zu bringen. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke. (Beifall der CDU)

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