Pia Schellhammer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wenn in RheinlandPfalz Wohnungen neu entstehen, wenn Gründer:innen durchstarten oder Betriebe investieren, steht oft eine Adresse dahinter: unsere Investitions- und Strukturbank. Nicht nur nach der Flutkatastrophe im Ahrtal, sondern auch in der Corona-Krise war unsere Investitions- und Strukturbank da – schnell, unbürokratisch und verlässlich. Ihre Expertise und Verlässlichkeit sind im ganzen Land bekannt und werden geschätzt. Deshalb möchte ich das vorliegende Gesetz zum Anlass nehmen, den Mitarbeitenden der ISB für ihre hervorragende Arbeit, die sie für dieses Land leisten, ausdrücklich zu danken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Es ist in dieser Debatte schon angeklungen, und es zeichnet sich ab, dass das kein kontroverser Tagesordnungspunkt wird. Das tut auch einmal gut, wir sind uns relativ einig. Wir stellen sicher, dass die ISB als zentrale Ansprechpartnerin des Landes bei der Umsetzung unserer öffentlichen Förderprogramme gilt. Ohne diese zusätzliche Exklusivregelung müssten Leistungen der ISB unter Umständen umsatzsteuerpflichtig werden. Deshalb regeln wir das. Das ist also eine wichtige Klarstellung. Ebenso – auch das wurde schon erwähnt – regeln wir im Steuerberaterversorgungsgesetz die Frage der Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Ganz klar, im Versorgungswerk kann künftig nur jemand Mitglied sein, wer auch tatsächlich Steuerberaterin oder Steuerberater ist. Es ist also ein Gesetz, das zwei notwendige Klarstellungen – auch die Altersgrenze wurde eben erwähnt – vornimmt. Ich kann schon an dieser Stelle sagen, dass auch die Grünenfraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
