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Sven Koch

CDU 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der heutigen Novelle des Landeswindenergiegebietegesetzes soll der zweite Schritt zur Umsetzung des WindBG des Bundes vollzogen werden, also die Ausweisung von 2,2 % der Landesfläche für die Windkraft bis zum Jahr 2030. Das ist richtig, und das ist vor allem notwendig. Ich will zu Beginn deutlich machen, wir als CDU-Fraktion hätten uns von Anfang an ein einstufiges Verfahren zur Umsetzung gewünscht, ein Verfahren, ein Ziel und für jede Planungsgemeinschaft einen Plan, wie es in anderen Ländern bereits erfolgreich vorgemacht wird. (Beifall bei der CDU) Unser damaliger Vorschlag wäre in der Praxis der bessere gewesen; denn heute zeigt sich, die Planungsgemeinschaften im Land warten nicht erst auf die zweite Stufe. Sie versuchen bereits heute, in ihren Raumordnungsplänen und damit im laufenden Verfahren die gesamten Vorgaben des Bundesgesetzes umzusetzen. Deshalb lässt sich feststellen, die Praxis hat diese Novelle des Gesetzes in Teilen schon überholt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts dessen ist es wenig nachvollziehbar, dass die Landesregierung bei der Festlegung der Teilflächenziele nicht auf die vorhandenen Flächenpotenziale der Planungsgemeinschaften zurückgegriffen hat. Diese haben nämlich im Zuge der Aufstellung ihrer regionalen Raumordnungspläne detaillierte Flächen für die Windkraft untersucht und ermittelt. Anstatt auf diese Analysen zurückzugreifen, stützt man sich auf eine eigene landesweite Potenzialanalyse und verschenkt damit die Chance, den Ausbau der Windkraft in unserem Land ganzheitlich zu denken. (Beifall bei der CDU) Ebenso wenig nachvollziehbar ist die Tatsache, dass die Stellungnahmen der Planungsgemeinschaften zu diesem Gesetzentwurf keine erkennbare Berücksichtigung gefunden haben, obwohl diese insbesondere bei der methodischen Herangehensweise zur Flächenpotenzialanalyse deutliche Kritik geübt haben. Meine Damen und Herren, damit werden Synergien verschenkt, und die wertvollen Hinweise der Planungsgemeinschaften, die für die Umsetzung der Landesziele beim Ausbau der Windenergie so entscheidend sind, bleiben unberücksichtigt. Noch viel schlimmer ist die Tatsache, dass diese Hinweise unberücksichtigt bleiben und Sie damit die Gefahr eingehen, den Windkraftausbau ohne die erforderliche Akzeptanz vor Ort voranzutreiben; denn gerade die Planungsgemeinschaften, in denen unsere Kommunen mit vertreten sind, sind entscheidend bei der Umsetzung der Landesziele und dafür, dass Rheinland-Pfalz die bundesrechtlichen Flächenziele erreicht. (Beifall der CDU) Dies gilt umso mehr – Herr Minister, Sie haben es gesagt –, wenn man bedenkt, dass die bundesrechtlichen Ersatzmechanismen greifen, die den Ländern und Kommunen Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten entziehen, wenn die Ziele des WindBG nicht erreicht werden. (Glocke der Präsidentin) Meine Damen und Herren, deshalb rufen wir Sie auf: Nehmen Sie die Hinweise ernst. Schaffen Sie verlässliche Rahmenbedingungen. Dann tragen wir diesen Gesetzentwurf gerne konstruktiv als Land gemeinsam mit den Planungsgemeinschaften mit.

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