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Michael Simon

SPD 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte eingangs sagen, dass ich mich nicht auf Urheberfragen beziehen will, wer jetzt was gemacht hat. Ich glaube, wir sind uns in der Frage, über die wir heute diskutieren, einig. Es geht in dem vorliegenden Gesetzentwurf um die Einrichtung der Stelle einer oder eines Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, hieraus machen wir keine parteipolitische Debatte. Es ist für mich wichtig, das noch einmal voranzustellen; denn das Ziel des Gesetzentwurfs ist klar. Wir müssen Kinder und Jugendliche besser schützen, indem Prävention gestärkt, Intervention verbessert und die Aufarbeitung von sexuellen Übergriffen fachübergreifend, interdisziplinär koordiniert und verbindlich strukturiert wird; denn es ist eine traurige Erkenntnis, dass sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, gegen Kinder und Jugendliche nach wie vor eine ganz große gesellschaftliche Herausforderung ist und bleibt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, trotz Berichten, Aufklärungsbemühungen und professioneller und hervorragender Interventionsstrukturen existieren immer noch viel zu viele Fälle, in denen die Betroffenen nicht die notwendige Unterstützung erreicht oder in denen Betroffene ein vermeintliches Tabu davon abhält, ihre Situation und ihr Trauma aus der sexuellen Gewalterfahrung offenzumachen. Das Dunkelfeld ist vermutlich hoch, und wir müssen es dringend aufhellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Entwurf setzt deshalb auf eine unabhängige Beratungs- und Ansprechstelle im Land, die diese Aufgabe zusätzlich zu den bestehenden Hilfen übernimmt und die Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure unterstützt. Vor allem, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen die Betroffenen im Zentrum; denn ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist, dass der Landesbeauftragte unabhängig von Weisungen der Ministerien arbeitet. Durch eine stärkere Kooperation der zuständigen Stellen soll eine ganzheitliche Prävention und Intervention sichergestellt werden. Ich denke, das ist fachlich ein sehr hohes Gut und von zentraler Bedeutung. Eine zentrale betreuende Anlaufstelle erhöht die Sichtbarkeit des Themas, reduziert Stigmatisierung und bündelt die Anliegen von Betroffenen. Die oder der Beauftragte arbeitet eng mit bestehenden Aufarbeitungsstrukturen wie der Unabhängigen Bundesbeauftragten zusammen und trägt so zur Transparenz und Unterstützung bei. Ein unabhängiger Rat berät die Landesregierung und sorgt dafür, dass Betroffene frühzeitig Gehör finden. Die Einrichtung einer Geschäftsstelle soll die Arbeit effizient und professionell unterstützen, damit Betroffene, Angehörige und Fachkräfte unkompliziert Zugang zu Informationen, Hilfe und Vernetzung finden. Zentral ist dabei – das weiß ich aus eigener beruflicher Erfahrung in der Jugendhilfe –, dass eine sensible und respektvolle Ansprache erfolgt sowie fundiertes Fachwissen aus Wissenschaft und Praxis, damit Prävention, Intervention und Nachsorge, vor allen Dingen aber eine Nachbetreuung wirklich wirken; denn Sie können sich sicherlich vorstellen, traumatisierte Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche gemacht haben, wirken nach, oftmals das ganze Leben. Mein Dank – das hat Ministerin Binz schon angesprochen – gilt insbesondere auch dem Landesbetroffenenrat für die wichtigen Impulse. Diese Impulse sind, glaube ich, von ganz wesentlicher Bedeutung, wenn es darum geht, den Gesetzentwurf und das Gesetz fachlich letztlich aus der Praxis heraus noch weiter zu fundieren. Es geht um einen ganz wichtigen Schritt zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Es geht um ein gutes Aufwachsen, um den Schutz des Kindeswohls, geprägt von einem Halt, den Jugendliche brauchen, von einer emotionalen Fundierung und von Geborgenheit. Insofern, glaube ich, haben wir dazu eine große Übereinstimmung, und ich setze voraus, dass wir dieses Interesse der Kinder und Jugendlichen alle gemeinsam vertreten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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