Michael Wäschenbach
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Was lange währt, wird endlich gut“ – dieses alte Sprichwort trifft auf die heutige Debatte des neuen Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zu. (Beifall bei der SPD) Am 9. September 2024 wurden die 40 Handlungsempfehlungen aus dem Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Ingelheim vorgestellt. Eine dieser themenübergreifenden Empfehlungen war die Errichtung einer oder eines unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Landesebene. Auch Frau Kerstin Claus hat sich dort für Landesbeauftragte ausgesprochen. Seit dem 1. Juli 2025 trägt ihr seit 2010 bestehendes Amt im Bund die neue Bezeichnung Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die CDU-Fraktion hat zuletzt im Dezember 2024 in den Haushaltsberatungen in einem Begleitantrag diesen unabhängigen Beauftragten für unser Bundesland gefordert. Ein Blick in die Historie im Dokumentensystem OPAL legt offen, dass die CDU-Fraktion bereits 2020 einen unabhängigen Beauftragten für mehr Kinderschutz in Rheinland-Pfalz gefordert hat – Drucksache 17/13576 –, was damals leider von der Landesregierung und den Rednern zum Thema, Frau Ministerin Spiegel und Herrn Köbler, abgelehnt wurde. Dies ist im Plenarprotokoll und im Sprechvermerk zum Ausschuss nachzulesen. Am 14. Juni 2021 forderte die CDU-Fraktion anlässlich des Besuchs von Ministerpräsidentin Dreyer beim LKA wegen sexuellem Kindesmissbrauch, die sich aus der Vorratsdatenspeicherung ergebenden Möglichkeiten zu nutzen, und sagte: „Außerdem müssen wir alle Schnittstellen wie zum Beispiel Jugendämter stärken, die Prävention ausbauen und die beteiligten Stellen noch stärker sensibilisieren und verzahnen.“ Es ist gut, dass die Landesregierung jetzt mit dem von uns, also der CDUFraktion, bereits im vergangenen Jahr geforderten Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Präventionspaket tätig werden will. Christian Baldauf sagte 2 021 weiter: „Vollkommen unverständlich ist allerdings, dass [die Landesregierung] nach wie vor die Einsetzung einer/eines Landesbeauftragten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Rheinland-Pfalz ablehnt. Das Am 5. Oktober 2023 hat unser Vorsitzender Gordon Schnieder eine große Pressekonferenz zur Verbesserung des Kinderschutzes gegeben, in der in einem umfassenden Maßnahmenpaket auch die Errichtung einer Stelle eines unabhängigen Beauftragten gefordert wurde. Wir begrüßen also diesen nach fünf Jahren überfälligen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes heute grundsätzlich. (Beifall der CDU) In der Ausgestaltung des Gesetzes hätten wir uns etwas mehr Unabhängigkeit gewünscht. Die neue Institution wird am Tropf des Familienministeriums hängen. Das ist nicht die Unabhängigkeit, die wir wollten. Wir wünschen uns eine Anbindung ans Parlament, ähnlich der Bürgerbeauftragten oder des Datenschutzbeauftragten; (Beifall der CDU) denn Kinderschutz findet nicht nur in diesem Zuständigkeitsbereich statt. Auch das Innenministerium, das Justizministerium, das Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium müssen operative und präventive Kinderschutzarbeit unterstützen. Ob das aus dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration effektiv gelingen kann, ist fraglich. In § 2 des Gesetzes wird die Bestellung der Person durch die Landesregierung und nicht durch den Landtag festgeschrieben. In Absatz 2 heißt es: Der oder die Landesbeauftragte ist „ressortübergreifend“ und „weisungsunabhängig“ tätig. Ja, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, das wünschen wir uns, und wir werden diese Unabhängigkeit beobachten. Das Aufgabenfeld ist in § 3 klar umschrieben. In der Begründung dazu steht, dass der Aufgabenkatalog nicht abschließend ist. Das kann er auch nicht sein, weil Kinderschänder immer neue Wege finden und wir mit der Entwicklung Schritt halten müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für den weiteren Gesetzgebungsprozess sollten wir darüber hinaus noch einmal auf die Vermeidung von Parallelstrukturen achten. Wir haben die Ombudsstelle seit 2017 bei der Bürgerbeauftragten, die 16 Kinderschutzdienste und 24 Stellen des Kinderschutzbunds, die mit den 36 Jugendämtern schon sehr wertvolle Netzwerkarbeit vor Ort leisten. (Glocke des Präsidenten) Mit den Kosten des Gesetzes sind wir Einverstanden. Wir als CDU-Fraktion begrüßen es, und wir hoffen und warten auf die weitere Beratung und freuen uns über die weitere Verbesserung des Kindeswohls und des Kindesschutzes in diesem Land. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
