Nico Steinbach
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das erste Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes. Wir haben es gerade schon zweimal von meinen Vorrednern gehört. Mit dem heute zur Beratung vorliegenden Gesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um die Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Januar 2026 neu zu organisieren: effizienter, wirtschaftlicher und zukunftsfähig. Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Seit 2015 wird diese Arbeit in unserem Land über den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest erfüllt, in dem auch das Saarland Mitglied ist. Doch die Rahmenbedingungen haben sich seitdem deutlich verändert. Die Zahl der landwirtschaftlichen Nutztiere und Schlachtbetriebe ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen und damit auch die Menge der zu beseitigenden tierischen Nebenprodukte. Gleichzeitig sind die Kosten für Entsorgung und Betrieb gestiegen. Das Ergebnis sind steigende Entgelte für Landwirte, Betriebe und Kommunen. Um hier gegenzusteuern, hat der Zweckverband, unterstützt durch die Landesregierung, ein betriebswirtschaftliches Gutachten erstellen lassen. Das Ergebnis war klar: Eine Kooperation mit dem benachbarten Zweckverband, etwa dem in Baden-Württemberg, ist die wirtschaftlichste und sinnvollste Lösung. Zugleich wurde festgestellt, dass die Stilllegung der Anlage in Rivenich und deren gleichzeitige Umwandlung in einen Zwischenbehandlungsbetrieb unabhängig vom gewählten Modell das beste betriebswirtschaftliche Ergebnis bzw. die beste Entscheidung ist. Mit der heute vorgeschlagenen Gesetzesänderung setzen wir genau das um. Wir ermöglichen eine Kooperation über Landesgrenzen hinweg, senken langfristige Kostenrisiken und sichern die zuverlässige Beseitigung tierischer Nebenprodukte auch in Zukunft. Besonders wichtig dabei ist, für unsere Bürgerinnen und Bürger entstehen keine neuen Kosten. Auch die Kommunen werden nicht zusätzlich belastet. Im Gegenteil, nach den Prognosen des Gutachtens ist mit geringeren Kostensteigerungen oder sogar Kostensenkungen zu rechnen. Das ist ein gutes Signal für unser Land und unsere Fleischwirtschaft, für unsere Kreise und Städte und letztlich für den gesamten ländlichen Raum. Für die Beschäftigten wünschen wir uns einen möglichst nahtlosen Übergang und langfristige Beschäftigungsperspektiven auch in der neuen oder gerade in der neuen Anstellungskörperschaft. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz erfüllen wir den Wunsch der Kommunen, diese Pflichtaufgabe künftig gemeinsam mit Baden-Württemberg kosteneffizient und zuverlässig zu erfüllen. Es ist ein guter, gangbarer Weg, der heute zur Entscheidung steht. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
