Michael Ebling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Selbstverständlich ist es nur ein kalendarischer Zufall, aber dass aktuell auch die Klimakonferenz vieler Staaten stattfindet, ist trotzdem ein geeigneter Merkpunkt, um deutlich zu machen, dass wir beim Ausbau erneuerbarer Energien nicht auf die Bremse treten, sondern ganz im Gegenteil. Wir haben in den vergangenen Jahren im Sinne des Windenergieausbaus eine Geschwindigkeit an den Tag gelegt, die mehr als nur beachtlich ist. Die Genehmigungsdauer bei Windenergieanlagen ist deutlich reduziert, und das hört insbesondere die Kollegin, die gerade auf der zuständigen Fachkonferenz ist, Katrin Eder, bestimmt sehr gerne; denn das ist alles auch eine anerkennende Leistung. Gleichzeitig wollen wir aber auch vorbereiten, dass wir im Rahmen einer geordneten Raumentwicklung die Flächen dafür natürlich auch künftig zur Verfügung stellen, um den Weg zur Energiewende weiter engagiert zu betreiben. Wir haben ein klares Ziel, wir haben ein ambitioniertes Ziel, was den Ausbau erneuerbarer Energien angeht. Deshalb bin ich froh, Ihnen den angekündigten Entwurf zur Änderung unseres Landeswindenergiegebietegesetzes vorzulegen, was dafür die flächenmäßigen Voraussetzungen schaffen wird. Kern sind verbindliche regionsspezifische Mindestziele für die Flächenausweisung. Damit legen wir erstmals fest, welchen Anteil jede Planungsregion mindestens leisten muss, um das Ziel von 2,2 % der Landesfläche für Windenergiegebiete bis 2030 zu erreichen. Diese Mindestvorgabe beruht auf einer Flächenpotenzialanalyse, die die Fachabteilung meines Hauses auf Basis des öffentlichen Flächenportals Erneuerbare Energien erarbeitet hat. Gegenüber den Kriterien des Flächenportals wurden dabei in sechs abgestuften Szenarien Modifizierungen vorgenommen. Aus planerischer Vorsorge haben wir uns dabei ganz bewusst für das konservativste Modell entschieden, um realistische und auch faire Ausbauquoten zu ermitteln. Wir schaffen damit, wie wir finden, ein gutes Gleichgewicht zwischen Machbarkeit und Ambition. Meine Damen und Herren Abgeordnete, wichtig ist, die in der Analyse vorgenommenen Gewichtungen einzelner Parameter dienen als Orientierung. Sie sind eben nicht bindende Vorgaben. Jede Planungsregion behält die Möglichkeit, eigene Abwägungen zu treffen und, sofern normativ möglich, von getroffenen Annahmen abzuweichen. Klar ist auch, die im Gesetz verankerten Zielwerte sind Mindestziele. Sie sind eben keine Obergrenzen. Wo die Voraussetzungen gegeben sind, können die Regionen darüber hinausgehen und zusätzliche Potenziale nutzen. Zugleich wollen wir aber verhindern, dass überzogene Vorgaben den breiten gesellschaftlichen Konsens gefährden oder im Fall einer Nichterreichung die Steuerungsmöglichkeiten des Landes durch die Eingriffsmechanismen des Bundes unterlaufen werden. Auch das sollte uns nicht passieren. Ich habe es eingangs gesagt, die bisherigen Planungen, aber auch die Ausbaugeschwindigkeit zeigen, dass wir auf einem sehr guten Weg sind. Schon heute sind große Teile der Zielvorgaben in den formellen Entwürfen der Regionalpläne abgebildet. Das belegt den hohen Einsatz unserer Planungsgemeinschaften, und das unterstreicht, dass auch die Kommunen engagiert mitwirken und im Übrigen auch Treiber einer solchen Entwicklung sind. Meine Damen und Herren, das Ganze folgt einem wichtigen Prinzip. Wir wollen eine geordnete Entwicklung. Wir wollen beim Ausbau steuern. Wir wollen auch unnötige Konkurrenzen im Raum, aber vor allen Dingen einen Wildwuchs verhindern. Dafür schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf die Voraussetzungen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
