Kathrin Anklam-Trapp
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13331 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf: Landesbildungszeitgesetz (LBZG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13330 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Zur Einbringung des Gesetzes rufe ich Sozialministerin Dörte Schall auf.
