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Hendrik Hering

13.11.2025 Sitzungen 18/97

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13335 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 22 der Tagesordnung: Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13336 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 3 Minuten. Zur Begründung trägt Ministerin Binz vor.

Protokoll ↗