Michael Simon
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im Jahr 2 008 führte Rheinland-Pfalz bekanntlich als erstes Bundesland das Landeskinderschutzgesetz ein. Ich glaube, darauf können wir stolz sein. Das war ein wirklicher Meilenstein im Kinderschutz, den wir in den letzten 17 Jahren auch weiterentwickelt haben. Heute blicken wir auf den vierten Bericht zum Landeskinderschutzgesetz zurück. Rheinland-Pfalz setzt hier echte Maßstäbe. Dessen Kern ist der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, Misshandlung, seelischer und körperlicher Gewalt und vor Vernachlässigung, nicht zuletzt durch eine enge interdisziplinäre Verzahnung von Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und weiteren Hilfesystemen. Dieser – man kann es wirklich so sagen – Pionierweg hat sich bewährt und wurde richtungsweisend für andere bundesgesetzliche Entwicklungen im Kindesschutz. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Ein zentraler Erfolg besteht in der festen Zusammenarbeit aller Akteure in einer Verantwortungsgemeinschaft für Kinder und Jugendliche. Die frühzeitige Einbindung von Gesundheits- und Jugendämtern, die enge Vernetzung lokaler Netzwerke sowie die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen – meine Vorrednerin hat es betont – haben neben dem Interventionsansatz auch die Prävention gestärkt. Die Einführung eines verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesens zu den Früherkennungsuntersuchungen, was einen engen Draht, wenn Notfälle, Kindeswohlgefährdungen auftreten, zwischen den Jugendämtern und den Familien herstellt, wurde verbessert. Die landesweite Unterstützung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sowie die Servicestelle dort haben den Kindesschutz nachhaltig in seinen Strukturen gesichert und verbessert. Besonders positiv ist der Ausbau der Frühen Hilfen in Geburtskliniken und Kommunen, die Qualifizierung von Hebammen und Geburtskliniken, verbunden mit Hausbesuchen nach der Geburt. Dies ist ein ganz praktischer familiennaher Ansatz, den wir weiter stärken müssen. Die Bundesrahmenbedingungen durch das Bundeskinderschutzgesetz und die Bundesstiftung Frühe Hilfen haben diesen Weg weiter gestärkt und geebnet und letztlich auch erleichtert. Frühe Hilfen – ich habe es angesprochen – konsequent weiterzuentwickeln, weil sie präventiv wirken, darum muss es gehen, und das deckt auch unseren gesetzlichen Weg ab. Ich will sagen, dass auch die durchschnittliche Teilnehmerquote an den Früherkennungsuntersuchungen seit Jahren deutlich über 90 % liegt. Das heißt, wir erreichen schon einen großen Teil von Eltern mit Kindern. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige enge Struktur, die dem Kindesschutz eine nachhaltige Wirkung gibt. Gleichzeitig wissen wir aber auch, wir sind noch nicht am Ende des Weges. Der Kindesschutz im fachpolitischen Prozess muss immer wieder weiterentwickelt werden. Neue gesellschaftliche und auch technische Entwicklungen im Digitalbereich etwa, Stichwort „Digitale Gewalt“, nehmen zu. Auch dies müssen wir professionalisiert im Kindesschutz berücksichtigen. Eine besonders vulnerable Gruppe sind Kinder von psychisch und an Sucht erkrankten Eltern oder auch Kinder, die Pflegeverantwortung übernehmen. Wir sollten nicht unterschätzen, dass es vermutlich eine hohe Dunkelziffer von Kindern gibt, die jeden Tag – das fängt beim Einkaufen an – Verantwortung für Eltern übernehmen, und das ist nicht immer altersgerecht. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde der Schwerpunkt auf unterstützende Hilfen im Bereich der suchterkrankten und psychisch kranken Eltern gesetzt. Wir als SPD-Fraktion wollen aber bewusst noch diesen Aspekt der pflegenden minderjährigen Kinder und Jugendlichen ansprechen. Lassen Sie mich abschließend noch deutlich machen, dass der Bericht eindrucksvoll zeigt, wie gute Praxis auf kommunaler Ebene funktioniert und gelingt. Konkrete Beispiele zeigen, wie lokale Netzwerke im Kindesschutz und bei der Kindergesundheit funktionieren und wie sie Familien direkt zugutekommen. Dafür danke ich an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kolleginnen und Kollegen etwa in den Jugendämtern, die eine hohe Verantwortung tragen, die jeden Tag die Garantenstellung für den Kindesschutz wahrnehmen müssen. Ich bin sicher, dass die Landesregierung auch künftig den Dialog im Bereich des Kindesschutzes weiterführen wird, den Kindesschutz weiterentwickeln wird und die Erfolge und Weiterentwicklungsbedarfe immer wieder im Prozess prüft. Das sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Kindern und Jugendlichen schuldig. Das ist unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung, und das darf nie zu einer Floskel werden. Das ist unsere Pflicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
