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Dr. Jan Bollinger

AfD 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sicherheitsgefühl hat sicherlich eine subjektive Komponente, aber es gibt immer auch einen objektiven Kern. Wir haben schon heute Morgen in der Diskussion festgestellt, dass die Kriminalität im öffentlichen Raum zugenommen hat – schwere Straftaten, Rohheitsdelikte, Sexualdelikte, Vergewaltigungen. Daher ist es gut, dass wir heute über einen Gesetzentwurf beraten, der die öffentliche Sicherheit in unseren Kommunen nachhaltig stärken kann. Mit dem Antrag legt die CDU den Vorschlag für einen eigenständigen Ausbildungsberuf im kommunalen Vollzugsdienst vor. Diesen Vorstoß begrüße ich ausdrücklich. Er ist aus unserer Sicht notwendig, sinnvoll und längst überfällig. Lassen Sie uns den politischen Weg zu diesem Punkt kurz in Erinnerung rufen. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir selbst einen vergleichbaren Antrag eingebracht, der eine stärkere Professionalisierung des kommunalen Vollzugsdienstes vorsah. Damals wurde er von der CDU mit dem Hinweis, er sei unnötig und finanziell nicht umsetzbar, klar abgelehnt. Heute liegt ein nahezu identisches Konzept derselben Fraktion auf dem Tisch. Offenbar hat sich die Bewertung der Realität verändert, oder es handelt sich um ein Wahlkampfmanöver, wie wir es von der CDU kennen. Wie dem auch sei – ich begrüße diesen Sinneswandel, nehme ihn positiv zur Kenntnis, aber wir sollten uns bewusst machen, dass bereits wertvolle Zeit verstrichen ist. Die allgemeinen Ordnungsbehörden in unseren Gemeinden und Städten tragen gemeinsam mit der Polizei die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. Der Vollzugsdienst ist im Alltag oft die erste Anlaufstelle für Bürger, wie etwa bei Ruhestörungen, Konflikten im öffentlichen Raum, der Durchsetzung kommunaler Satzungen oder der Abwehr von Gefahren. Nach § 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz wird die Polizei nur tätig, wenn keine andere Behörde rechtzeitig eingreift. Das macht den KVD zu einer tragenden Säule unserer Sicherheitsarchitektur, wie es auch die Deutsche Polizeigewerkschaft Rheinland-Pfalz betont. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das ist der Punkt!) Gleichzeitig steigen die Anforderungen an diese Beschäftigten enorm. Sie brauchen fundierte Kenntnisse im Verwaltungs-, Kommunal-, Sozial- sowie Polizei- und Ordnungsrecht, ergänzt um kommunikative Fähigkeiten, Deeskalationskompetenzen und physische Handlungssicherheit. Die bisherigen Kurzqualifikationen von wenigen Wochen, oft nur modular an der Landespolizeischule Rheinland-Pfalz durchgeführt, reichen hierfür nicht aus, wie es mehrere Berichte der GdP hervorheben und wie mir immer wieder in Gesprächen mit Beamten des KVD bestätigt wurde. Das ist ein strukturelles Problem, das sich seit Jahren verschärft. Viele Kommunen haben nur knapp 380 Mitarbeiter im KVD, und die Ausrüstung variiert stark, was die Erkennbarkeit für die Bevölkerung erschwert, wie aus der Studie der Polizeigewerkschaft aus dem Jahr 2019 hervorging und woran sich bis heute wenig geändert hat. Der Gesetzentwurf schafft somit einen anerkannten Ausbildungsberuf, der diese Inhalte systematisch vermittelt. Die HdP übernimmt eine zentrale Rolle und muss dafür Kapazitäten ausbauen – nicht nur personell, sondern auch organisatorisch. Dieser Schritt ist konsequent und vernünftig, um eine hohe Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, wie es an Fortbildungsangeboten der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz gefordert wird. Ein professionell ausgebildeter KVD stärkt die Sicherheit vor Ort, schafft Verlässlichkeit, entlastet die Polizei, verbessert das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und die objektive Sicherheit. Es geht nicht um Konkurrenz, sondern um Ergänzung und Kooperation. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Quatsch!) Der KVD ist keine „Polizei light“, sondern erfüllt spezifisch kommunale Aufgaben, ähnlich wie die Police municipale in Frankreich mit ihren 24.000 Kommunalbeamten, die unter Bürgermeisterführung die Police nationale und die Gendarmerie ergänzen. Zudem erhöht eine einheitliche Ausbildung die Attraktivität des Berufs und schafft Karrierewege, Perspektiven für Quereinsteiger und Durchlässigkeit in der Verwaltung, was in Zeiten des Fachkräftemangels entscheidend ist. Dabei sind zusätzliche Mittel erforderlich. Diese Investition entlastet aber das Land, stärkt kommunale Kompetenzen und schützt die Bürger. Die Gegenfinanzierung haben wir Ihnen bei jeder Haushaltsberatung vorgerechnet. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu – nicht aus parteipolitischen Erwägungen, sondern aus Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes und unserer Bürger. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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