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Josef Winkler

GRÜNE 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Moesta, wer hier aufgeweckt werden muss, das ist schon die Frage, die zulässig ist, meine ich, wenn man wenige Monate vor der Wahl mit solch einem Gesetzentwurf um die Ecke kommt, der im eigentlichen Gesetzestext nur wenige Zeilen umfasst, (Zuruf von der CDU) und sagt, alle Details, die noch zu klären sind, soll bitte die Regierung per Verordnungsermächtigung selbst auf den Weg bringen. Außerdem soll das Ganze am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Dafür sind wir ein bisschen spät dran, muss ich sagen, mit der ersten Lesung. Wenn wir das im Ausschuss noch ausführlich besprechen wollen – das sollte man wohl –, dann finde ich den Vorwurf, dass irgendwer geschlafen hat, völlig in die Irre gehend. Trotzdem: Das Problem, das Sie geschildert haben, kennen wir natürlich alle. Meine Mutter war über Jahrzehnte Pflegedienstleitung in einem sehr großen Altenheim in Koblenz, und es ist immer wieder genau der Fall eingetreten, dass es schwer ist, den Überblick zu behalten, insbesondere in den jetzigen Zeiten, wenn die Leute sehr viel später als früher in solche Einrichtungen kommen und die Verweildauer oft nur kurz ist, weil der Tod eintritt, weil sie sehr multimorbid sind, wenn sie aufgenommen werden. Was früher eher die Ausnahme war, ist heute eigentlich der Regelfall. Insofern wäre es tatsächlich sinnvoll, möglichst häufig diese Daten zu übermitteln, aber dass das keine Bürokratie wäre, die vor Ort für eine Belastung sorgt, kann man so nicht stehen lassen. Was kann man sich denn noch Bürokratischeres vorstellen, als womöglich mehrmals am Tag immer wieder für jeden einzelnen Platz, der in einer solchen Einrichtung vorgehalten wird, nachzuhalten, ob er belegt ist oder freigeworden ist? Insofern muss man sich schon ehrlich machen. Es gibt auch Bürokratiesachen, die sinnvoll sein können. Man sollte hier nur nicht mit Nebelkerzen werfen und sagen, diese ganze Datenerhebung und Datenübermittlung macht keinerlei Mehrarbeit und wird nebenbei gemacht. So wird es nicht laufen. Wenn das mehrfach am Tag sein muss und nicht automatisiert sein kann, bindet das natürlich Arbeitskraft, die bisher für anderes verwendet wird. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf in der Begründung festgehalten, was regierungsseitig in der Verordnung zu regeln wäre, nämlich die Art der zu übermittelnden Daten, die Fristen und Verfahren der Datenaktualisierung, die Schnittstellenstandards für die elektronische Datenübermittlung – darauf komme ich gleich noch einmal kurz zurück –, die Form der Veröffentlichung und Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Das ist schon eine ganze Menge, vor allem, wenn man sich vor Augen hält, dass diese Einrichtungen, um die es hier geht, (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) nur teilweise große Ketten sind, die einheitliche IT-Systeme haben. Es gibt sehr viele Einrichtungsträger, die nur einzelne Einrichtungen betreiben, ob das kommunale Träger sind, ob das kirchliche Träger sind, die von einzelnen Orden betrieben werden, oder ob das kirchliche Träger sind, die von Bistümern oder Landeskirchen getragen werden. All diese Einrichtungen müssten dann auf die gleichen Datenschnittstellen zugreifen können und die entsprechende Ausstattung haben. Für jedes Programm müsste eine Datenschnittstelle auf die Einrichtung bezogen programmiert werden. Alles in allem wird das bis zum 1. Januar nicht möglich sein. Es spricht nichts dagegen, dass das als mittelfristiges Projekt geprüft wird. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Ich habe nicht den Eindruck erweckt, dass es eine grundsätzlich schlechte Idee ist. Ich finde nur, man sollte sich ehrlich machen. Das wird einen erheblichen Aufwand verursachen. Die Einrichtung wird viel Geld kosten. Das wird unter der Voraussetzung viel Personal binden. Es ist noch nicht klar, ob es wirklich das bringen wird, was in Ihrem Entwurf als Gesetzeszweck dargestellt ist. Das muss man ganz offen diskutieren dürfen. Ich bin bereit dazu. Es ist selbstverständlich, dass wir das im Ausschuss miteinander diskutieren. Es gibt bereits viele Dutzend Plattformen, die sich mit diesem Thema befassen. Ich meine, es wäre sinnvoller, eine bundesweite Regelung zu finden. Darüber kann man diskutieren. Insofern lassen Sie uns ohne Schaum vor dem Mund miteinander umgehen. Niemand musste in dieser Frage aufgeweckt werden, sondern manchmal ist die Sache komplizierter, als man es sich auf den ersten Blick vorstellt. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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