Lana Horstmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwa 270.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind pflegebedürftig. Aus unserer politischen Arbeit, aber oft natürlich auch aus persönlicher Betroffenheit im eigenen Umfeld, ist uns allen bewusst, Pflegebedürftigkeit kann sowohl für die Betroffenen als auch für die Angehörigen eine große Belastung werden, umso mehr, wenn sich die Suche nach Unterstützung herausfordernd gestaltet. In Rheinland-Pfalz sind wir mit unseren vielfältigen Unterstützungsangeboten insgesamt gut aufgestellt. Dazu zählt die Beratung durch unsere insgesamt 135 Pflegestützpunkte, genauso wie die Bandbreite an niedrigschwelligen Angeboten vor Ort, eingebettet in den Sozialraum vor Ort. Dazu zählen aber auch präventive Unterstützungsangebote wie die Gemeindeschwesterplus, ebenso wie besondere Wohnformen, die Wohnen im vertrauten Umfeld selbst dann ermöglichen, wenn Unterstützung gebraucht wird, Stichwort „WohnPunkt RLP“. Und: Wir nutzen die Möglichkeit der Digitalisierung, um Abläufe für alle Beteiligten zu vereinfachen, für Pflegekräfte und Einrichtungen genauso wie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Diese Ausgangssituation gilt es zu berücksichtigen, wenn wir über den im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vorgelegten Vorschlag eines Pflegeplatzfinders sprechen. In Ihrem Gesetzentwurf verweisen Sie auch darauf, welche Angebote zur Pflegeplatzsuche es bereits gibt. Diese weiterzuentwickeln und zusammenzuführen, hört sich zunächst einmal nachvollziehbar an. Es stellen sich allerdings aus unserer Sicht auch einige Fragen. Beispielsweise: Ist der Aufwand für die Einrichtungsträger tatsächlich so gering, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf beschreiben? Wäre es tatsächlich praktikabel und sinnvoll, sie zur regelmäßigen Übermittlung der Daten zu verpflichten? Was bedeutet überhaupt „regelmäßig“? Gerade konnte ich Ihrem Vortrag entnehmen, tagesaktuell – ein ganz enormer Aufwand. Und zuletzt: Ist es eigentlich zielführend, die bestehende Vielfalt an Plattformen komplett aufzugeben? Kurzum: Würden die Betroffenen am Ende tatsächlich erkennbar von Ihrem Gesetzentwurf profitieren, oder stoßen wir hier schnell auf allerlei praktische Probleme und Fallstricke? Wenn man Ihre doch recht vagen Ausführungen im Gesetzentwurf zugrunde legt, dann bleiben diese und andere Fragen unseres Erachtens weitestgehend offen. Im Ziel sind wir uns hingegen einig. Das möchte ich an der Stelle noch einmal ausdrücklich betonen. Die Pflegeplatzsuche sollte für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen möglichst einfach und wenig belastend sein. Ob wir diesem Ziel mit dem vorliegenden Gesetz jedoch wirklich näherkommen, dahinter würde ich zumindest ein Fragezeichen setzen; denn zwischen „Klingt gut“ und „Ist gut“ gibt es, wie dieses Beispiel zeigt, oft große Unterschiede. Dennoch: Das Thema ist zweifelsohne von großer Bedeutung. Daher freue ich mich auf weitere Beratungen und bin gespannt, ob Sie die Leerstellen und Schwächen in Ihrem Gesetzentwurf noch bereinigen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)
