Katharina Binz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Beim vorliegenden Antrag weiß man gar nicht so richtig, wo man anfangen soll, Dinge klarzustellen. Ich fange vielleicht beim Programm „Demokratie leben!“ an und erzähle eine Anekdote von unserer Reise nach Washington vor einem Monat. Wir waren im Holocaust Memorial Museum in Washington, D.C, einer global bedeutenden Einrichtung, die sich dem verschrieben hat, weltweit Bildung über den Holocaust und über die Geschichte zu betreiben. Der Direktor, der uns dort begrüßt hat, kannte Rheinland-Pfalz. Warum kannte er Rheinland-Pfalz? Weil er schon oft in Osthofen war, weil das Holocaust Memorial Museum gemeinsam mit der Gedenkstätte in Osthofen ein gemeinsames Projekt macht, nämlich eine Wanderausstellung mit dem Titel „Einige waren Nachbarn“. Warum kann es diese Wanderausstellung und dieses Projekt nur geben? Weil es durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wird. Ich finde , dagegen kann man wirklich nichts haben, außer man gehört der AfD an. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So geht es in Ihrem Antrag weiter. Sie stellen falsche Behauptungen auf. Sie reißen Informationen aus dem Zusammenhang, oder Sie lassen wichtige Informationen einfach weg. Es wird in Ihrem Antrag ein geradezu bizarres Bild gezeichnet. Bei der Meldestelle sprechen Sie, wie in Ihrer Rede, von Autonomen. Einige Zeit später kommen Sie dahinter, dass die Trägerschaft der Meldestelle bei der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau liegt. Es ist geradezu absurd, welches Bild Sie versuchen zu malen. Es erinnert ein bisschen an die Anfrage Ihrer Kolleginnen und Kollegen – Kollegen, Entschuldigung – aus dem Stadtrat in Mainz, mit der eine lange Liste an Organisationen vorgelegt wird, die Sie als linksradikal bezeichnet haben, unter anderem das Bistum Mainz. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) In Ihrem Antrag finden sich zahlreiche Falschbehauptungen. Ich will hier nur einige wenige herausgreifen. Sie behaupten, dass es einen Gegensatz zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Meldestellen gibt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Melde- und Dokumentationsstelle steht in einem regelmäßigen Austausch mit dem LKA. Weder das geltende Straf- noch das Verfassungsrecht stehen einem zivilgesellschaftlichen Engagement bei der Dokumentation von menschenfeindlichen Vorfällen entgegen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Meldestelle trägt mit ihrer Arbeit dazu bei, das Dunkelfeld, gerade auch im Bereich der Hasskriminalität, aufzudecken. Es ist Ziel und Zweck der Meldestelle, ein Angebot für Menschen zu bieten, die Vorfälle aufgrund fehlender Strafbarkeit oder auch aus persönlichen Gründen, die es immer geben kann, bei der Polizei nicht anzeigen können oder möchten. Es gibt in einer Demokratie neben den Vorgaben des Strafgesetzbuchs andere wichtige Rechtsgüter, die es zu schützen gilt. Der Schutz der Menschenwürde, der Einsatz für Gleichberechtigung und der Schutz vor Diskriminierung – zu all dem trägt die Meldestelle mit ihren Aktivitäten bei. Wenn bei dieser Dokumentation herauskommt, dass die meisten Vorfälle aus einem rechtsextremen Spektrum kommen, ist das nicht in der Ausrichtung der Meldestelle begründet, sondern in der gesellschaftlichen Realität. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dass Sie sich daran stören, ist sehr vielsagend. Das sagt nicht nur das Lagebild, das sagt auch der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz, der breit aufgestellt ist (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – da sind anscheinend auch die Autonomen unterwegs – (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und sich gleichzeitig an dem gegebenen extremistischen Bedrohungspotenzial orientiert. Auch hier zeigen die Erkenntnisse ganz eindeutig, dass es der Rechtsextremismus ist, der derzeit die größte Bedrohung für die freiheitlichdemokratische Grundordnung darstellt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das bedeutet nicht, dass wir in Rheinland-Pfalz andere Bedrohungen nicht auch ernst nehmen. Das tut der Verfassungsschutz. Das tun die Strafverfolgungsbehörden, aber das tun wir auch mit anderen Strukturen. Sie lassen beispielsweise komplett außen vor, dass wir beim Land eine eigene Beratungsstelle gegen islamistische Radikalisierung eingerichtet haben. Die Beratungsstelle Salam verfügt ebenfalls über sechs Stellen und ist langfristig und ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Wir tun also auch gegen andere Bedrohungen sehr, sehr, sehr, sehr viel. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass geförderte Beratungsstellen politisch neutral agieren. Ja, Neutralität im Sinne der Verfassung bedeutet parteipolitische Neutralität, Überparteilichkeit, aber nicht Wertefreiheit oder Positionslosigkeit. Aktiver Einsatz für die Gleichheitsgrundsätze unseres Grundgesetzes ist selbstverständlich davon gedeckt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Landesregierung steht hinter der Zivilgesellschaft, die sich aktiv für unsere Demokratie und gegen Extremistinnen und Extremisten einsetzt. Das wird sie auch in Zukunft tun. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
