Plenarprotokoll 18/118
18.03.2026 · 476 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (66)CDU (37)FDP (36)AfD (28)GRÜNE (25)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen allen einen schönen guten Morgen und eröffne hiermit unsere 118. Sitzung in dieser Legislaturperiode des Landtags. Ein Willkommensgruß gilt auch unseren Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich sechs Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung: Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, einen neuen Tagesordnungspunkt 32 mit dem Titel „Über- und außerplanmäßige Ausgaben im III. Quartal des Haushaltsjahres 2025 ab 25.000 Euro“ Vorlage 18/4461 zu behandeln. – Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Damit rufe ich auf: 1 NRW steht an der Seite der demokratischen Zivilgesellschaft im Iran und der iranischen Mitmenschen in NRW Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/18088 Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18252 Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die CDU ihr Fraktionsvorsitzender Herr Schick.
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die demokratische Mitte in diesem Haus steht zusammen. CDU, SPD, Grüne und FDP stehen zusammen an der Seite der Demokratie und der mutigen Freiheitskämpferinnen und Freiheitskämpfer im Iran. Dieses gemeinsame Zeichen senden wir heute Morgen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Es ist auch eine Solidaritätsbekundung an die vielen Menschen, die für ein Ende der Schreckensherrschaft des Mullah-Regimes demonstrieren. Sie demonstrieren gegen ein Regime, das sein Volk 18.03.2026 unterdrückt, Menschen brutal hinrichtet und eine ganze Region mit Terror überzieht. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die iranische Freiheitsbewegung lebendig: 18.000 Menschen waren es in Düsseldorf, 10.000 in Köln, und es gab viele weitere große Demonstrationen im gesamten Land. Überall sind die Menschen auf die Straße gegangen, um für Freiheit und gegen Unterdrückung im Iran zu demonstrieren. Ich bin dankbar für dieses Zeichen und habe die Hoffnung, dass diese Bilder, auf welchem Weg auch immer, den Weg in den Iran finden und die Menschen dort unterstützen. Auch persönlich ist mir dieses Zeichen wichtig. Als ich in den 90er-Jahren ein Praktikum für ein deutsches Unternehmen im Iran gemacht habe, erhielt ich einen kleinen Einblick in die totalitären Strukturen und die Unterdrückung der Menschen, die dort seit Jahrzehnten stattfindet. Ich möchte zwei Erlebnisse teilen, die mir besonders in Erinnerung geblieben sind: Ich habe mehrfach eine Familie getroffen, deren Sohn direkt nach der Machtergreifung von Ajatollah Khomeini nach Deutschland geflohen war. Sein deutlich jüngerer Bruder war noch zu klein; er ist in Teheran geblieben. Bei einem Besuch wollte er mir seine Freundin vorstellen. Wir sollten sie im nahegelegenen Park treffen. Bevor wir das Gelände des Parks betraten, bekam ich noch ein paar Hinweise, wie wir uns zu verhalten hatten, um keinen Ärger mit den Revolutionswächtern zu bekommen. Wir sollten die Runden gegen den Uhrzeigersinn drehen. Seine Freundin und ihre Freundinnen waren in anderer Richtung unterwegs, sodass es immer wieder zu zufälligen Begegnungen kam, bei denen man dann gegenseitig zwei, drei Sätze austauschen konnte. Stehenbleiben durfte man aus Angst vor den Revolutionswächtern nicht. Was ist das für ein Regime, das jungen Menschen keine Begegnungen im Park ermöglicht? So geht man nicht mit jungen Menschen um. Das erinnert mich mehr an einen Hofgang in einer Haftanstalt und nicht an das freie Leben von Menschen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Eine andere Erinnerung: Eine etwas ältere Mitarbeiterin kümmerte sich im Büro um mich, damit ich mich in dieser Welt zurechtfand. Sie wollte mir unbedingt die nahegelegenen Berge von Teheran zeigen. Das war für sie der schönste Ort. Deshalb lud sie mich zu einer Seilbahnfahrt ein. Kurz bevor wir aufbrachen, sagte sie mir, dass ihre Familie informiert sei, dass sie uns eventuell heute Abend von einer Polizeidienststelle abholen müsse. Wir wären nicht verheiratet, und wenn nicht verheiratete Menschen auf eine Landtag solche Wanderung gingen, könne es zu Verhaftungen kommen. So weit kam es nicht. Eine Revolutionswächterin verwehrte der Kollegin den Zutritt zur Seilbahn. Die Begründung: Sie sei zu stark geschminkt. – Es war nur eine Erniedrigung und keine Verhaftung. So zynisch das vielleicht jetzt auch klingt: Wir hatten Glück; denn dass Verhaftungen im Iran auch schnell zum Tod führen können, haben wir in der Vergangenheit mehrfach erlebt. Deshalb sage ich in aller Deutlichkeit: Das Schicksal der Menschen im Iran darf uns nicht gleichgültig sein. Gleichberechtigung und Menschlichkeit: Diese Werte tritt das Mullah-Regime jeden Tag mit Füßen. Die Brutalität, mit der das Regime in den vergangenen Monaten Demonstrationen niedergeschossen hat, ist für mich einfach nur schockierend. Daher gilt unsere Solidarität den Menschen und der Freiheitsbewegung im Iran im Kampf gegen die Tyrannei. Meine Gedanken sind in diesen Tagen aber bei der gesamten Zivilbevölkerung nicht nur im Iran, sondern in der gesamten Region. Ein lang anhaltender Krieg hätte für die Menschen katastrophale Folgen. Meine tiefe Hoffnung ist, dass der Krieg ein schnelles Ende findet, dass Frieden in die Region einkehrt und dass die Iranerinnen und Iraner selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Schick. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Neumann.
Josef Neumann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur wer Unfreiheit kennt, weiß eigentlich, was Freiheit bedeutet. Nur wer Ungerechtigkeit kennt, weiß eigentlich, was Gerechtigkeit ist. Als die Menschen im Dezember 2025 in Teheran und in anderen Regionen des Iran für die Proteste gegen die hohe Inflation und damit Preiserhöhungen auf die Straßen gingen, ausgehend insbesondere von den Händlern auf dem Großen Basar in Teheran, reagierte das Regime mit massiver Drangsalierung. Menschen wurde Gewalt angetan, sie wurden verletzt, sie wurden umgebracht, und selbst für ihre Leichen mussten die Familien im Krankenhaus Geld bezahlen. Das ist eine Form von Unrecht, das wir aus früheren Zeiten in Europa und auch in der ganzen Welt kennen. Es ist eine Form, die nichts mit dem zu tun hat, was wir Menschsein, was wir Menschenwürde nennen können. Verbunden mit Internetsperren versuchte man, Nachrichten in einem Land zu stoppen, in dem Mund-zu-Mund-Propaganda eigentlich die Infor-18.03.2026 mationsquelle schlechthin ist. Auch dies ist dem Regime nicht gelungen. Unsere Haltung war von Anfang an klar. Nicht erst heute, nicht erst seit gestern, sondern schon lange stehen wir an der Seite der Menschen im Iran, die nichts anderes tun, als ihre grundlegenden Rechte einzufordern, nämlich Freiheit und Selbstbestimmung für ihr Leben und ihr Land. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir wissen sehr genau, dass diejenigen, die auch bei uns demonstrieren – das tun sie zu Zehntausenden: ob in Nordrhein-Westfalen, in den anderen Bundesländern, in Europa oder weltweit –, Angst haben. Sie haben Angst um ihre Onkel und Tanten, um ihre Großmütter, um ihre Großväter. Sie haben Angst um viele Menschen, die sie kennen. Viele von ihnen sind früher selbst als Flüchtlinge in unser Land gekommen. Ihre Nachfahren sind hier integriert. Sie arbeiten als Ärzte, in der Security des Landtages, als Taxifahrer oder sonst wo. Sie sind ein wichtiger Teil Nordrhein-Westfalens. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir an der Seite dieser Menschen in Nordrhein-Westfalen stehen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU und der FDP) Wir können das Leiden im Iran nicht mit einem Beschluss beenden. Aber wir können sehr wohl dafür sorgen, dass die Menschen, die hier bei uns leben, in Sicherheit leben und das Gefühl haben, dass wir auch dafür sorgen, dass sie bei uns in Sicherheit für die Rechte in ihrem Land demonstrieren können. Das ist der große Unterschied zu einem Unrechtssystem, das aktuell im Iran existiert. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir sehr klar und deutlich das Prinzip von Menschenrechten, von Schutz, von Freiheit und von Solidarität gemeinsam transportieren und gemeinsam verteidigen. Die Menschen haben zwischenzeitlich gemerkt: Freiheit und Selbstbestimmung im Iran werden wahrscheinlich nicht so schnell kommen. Das ist eine Erkenntnis, die schon andere in Europa und in der Welt machen mussten; sie mussten erfahren, wie lange es manchmal dauert, Freiheit im eigenen Lande durchzusetzen. Lassen Sie mich zwei Gruppen in NRW ansprechen. Da sind erstens die Studierenden aus dem Iran, die aktuell vor dem Problem stehen, dass sie eigentlich, weil alle Geldtransfers gesperrt sind, kein Geld mehr bekommen. Viele von ihnen wissen nicht, wie sie im Monat ihre Rechnungen für Miete, für Lebenshaltung oder einfach nur für Semestergebühren bezahlen sollen. Wir müssen Lösungen finden, wie wir diesen Studierenden aus dem Iran, die bei uns leben, helfen können. Landtag Die zweite Gruppe, die mir sehr wichtig ist, sind nach wie vor die iranischen Unternehmen oder deren Helfershelfer, die uneingeschränkt die Vermögenswerte des Iran in unserem Land anwenden. Sie können sich an der Kö in Düsseldorf das eine oder andere dieser Unternehmen anschauen – Hunderte Millionen Euro oder Dollar schwer –, die nach wie vor für das Regime arbeiten. Es ist auch klug, dass das Land NRW gemeinsam mit der Bundesregierung schaut, wie wir diese Aktivitäten unterbrechen können. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP) Lassen Sie mich noch zwei, drei andere Punkte ansprechen. Die Luftangriffe der USA und Israels seit dem 28. Februar, die von vielen nicht als völkerrechtskonform angesehen werden, haben auch viele Menschen getroffen, die unschuldig sind. Ich erinnere an die Mädchenschule. Ich erinnere aber auch an das Hauptquartier des Roten Halbmondes in Teheran und daran, dass einen Tag später, nachdem der Rote Halbmond in Teheran sein Quartier in Zeltlagern untergebracht hatte, auch dieses bombardiert wurde. Ja, auch darüber müssen wir sprechen. Wir müssen die Realität anerkennen, dass wir aktuell eine Destabilisierung nicht nur der internationalen Lage, sondern vor allem der Lage im Nahen Osten haben. Dass die Hisbollah die Angriffe auf Israel begonnen hat, hat natürlich dazu geführt, dass es die Gegenreaktion Israels gegeben hat – mit vielen Toten, mit vielen Verletzten. Ich mag gar nicht daran denken, was noch passieren wird, falls es eine Bodenoffensive gibt. Lassen Sie mich dazu sagen: Recht schafft man nicht dadurch, dass man Völkerrecht bricht. (Beifall von der SPD und Thomas Schnelle [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Recht schafft man durch den Versuch, auf allen Ebenen dafür zu kämpfen, dass wir wieder zum Rechtszustand zurückkehren. Es gilt, insbesondere die internationalen Organisationen, die von Trump jeden Tag geschwächt werden, zu stärken. Ich bin froh, dass wir das in Deutschland auch tun. Wir müssen an der Seite derjenigen stehen, die hier protestieren. Wir müssen diejenigen unterstützen, die im Iran demonstrieren. Wir müssen uns aber auch dafür einsetzen, dass Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger im Land Iran einmal gelten werden. Das wird wahrscheinlich einen langen Atem brauchen. Wir in Nordrhein-Westfalen sollten diesen langen Atem haben, an der Seite der Menschen im Iran und an der Seite der Iraner in Nordrhein-Westfalen zu stehen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und Thomas Nückel [FDP]) 18.03.2026
André Kuper
Danke, Herr Neumann. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihre Abgeordnete Frau Aymaz.
Berivan Aymaz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir debattieren heute über einen Antrag, in dem nicht nur außenpolitische Entwicklungen beleuchtet werden, sondern auch eine klare menschenrechtliche Haltung unseres Landes Nordrhein-Westfalen formuliert wird. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE] und Ei- leen Woestmann [GRÜNE]) Die Lage im Iran hat sich in den letzten zwei Wochen dramatisch zugespitzt. Nach gezielten Angriffen der USA und Israels auf militärische und staatliche Ziele im Iran, bei denen auch zahlreiche Führungskräfte des theokratischen Regimes getötet wurden, reagiert Teheran wiederum mit gezielten Raketen- und Drohnenangriffen. Israel, die Autonome Region Kurdistan im Irak, die Golfstaaten und sogar Zypern werden zum Ziel. Gleichzeitig haben sich die Auseinandersetzungen zwischen der libanesischen Hisbollah, dem verlängerten Arm des iranischen Regimes, und Israel weiter verschärft. Keine Frage: Dieser Konflikt birgt das Risiko, sich weiter auszubreiten – mit unvorstellbaren Auswirkungen für die gesamte Region und die Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Trumps Angriff auf den Iran hat kein völkerrechtliches Mandat. (Beifall von den GRÜNEN) Aber zur Wahrheit gehört eben auch: Das Leiden im Iran hat nicht erst mit der aktuellen Eskalation begonnen. Die Menschen dort kämpfen seit Jahrzehnten für ein Leben in Freiheit, in Selbstbestimmtheit und in Würde. (Beifall von den GRÜNEN, Dr. Bastian Hart- mann [SPD] und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Immer wieder haben sich Frauen wie auch Männer – Belutschen, Kurden, Studierende, die sogenannten Basaris, also Einzelhändler – gegen das Regime erhoben. Trotz brutaler und blutiger Niederschlagungen haben sie immer wieder neue Hoffnung geschöpft – Hoffnung auf ein Ende dieses mörderischen Regimes. Dafür sind im Januar dieses Jahres erneut Tausende Menschen auf die Straße gegangen. Der Machtapparat hat dieses Mal mit einer neuen Dimension der Brutalität auf die Proteste reagiert. Wahllos wurden Menschen entführt, gefoltert, erschossen. Erinnern wir uns an die Bilder aus Teheran: Die Straßen waren mit Leichen gepflastert. Menschenrechtsorga-Landtag nisationen berichten von über 30.000 getöteten Zivilistinnen und Zivilisten, und das binnen weniger Tage. Diesem Regime, das nach innen seine eigene Bevölkerung massakriert und nach außen mit Proxys die gesamte Region destabilisiert, fehlt jegliche Legitimation. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Marcel Hafke [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Daher ist es so bitter, dass es der internationalen Gemeinschaft nicht gelungen ist, die Menschen im Iran vor diesem Staatsterrorismus zu schützen. Gerade deshalb richten wir auch in diesen Tagen unseren Blick auf die Menschen im Iran und wollen ganz besonders für vulnerable Gruppen – für die politischen Gefangenen in den Gefängnissen, für die Minderheiten, für queere Menschen, für Belutschen, für Kurden – und ihre weiterhin unfassbar brisante Lage Aufmerksamkeit schaffen. Unsere Haltung in Nordrhein-Westfalen ist klar: Wir stehen an der Seite derer, die ihre Stimme für Demokratie, Pluralität, Freiheit und Menschenwürde im Iran erheben. Tausende iranischstämmige Menschen leben auch hier in Nordrhein-Westfalen. Viele sind in ständiger Sorge um ihre Familien, zu denen sie oftmals keine Kontaktmöglichkeiten mehr haben. Übrigens haben nicht wenige von ihnen die Brutalität am eigenen Leibe zu spüren bekommen oder Angehörige und Freunde verloren. Dennoch lassen auch sie nicht nach. Sie organisieren hier Demonstrationen, sie sitzen in Podiumsdiskussionen, und sie versorgen uns täglich mit Informationen. Ich finde, ihnen allen gebühren unser Respekt und unsere volle Unterstützung. Diese mutigen Menschen haben die Hoffnung nicht verloren. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Ich komme zum Schluss; erlauben Sie mir noch einen Punkt. Am 21. März begehen Menschen aus dem Iran und Kurdinnen und Kurden das Neujahrsfest Newroz. Newroz steht seit Jahrhunderten für einen Neuanfang, für Hoffnung und für den Mut, sich gegen Unterdrückung zu erheben. Gerade in diesen Tagen gewinnt dieses Fest eine besondere Bedeutung. Ich wünsche den Iranerinnen und den Kurdinnen: Möge Newroz sie in ihrem Wunsch nach Frieden, Selbstbestimmung und einem Leben in Frieden und Würde bestärken! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Aymaz. – Für die FDP spricht Herr Dr. Pfeil. 18.03.2026
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Die Lage im Nahen und Mittleren Osten ist in diesen Tagen hoch angespannt. Die militärische Eskalation zwischen Israel und dem Iran hat eine ohnehin fragile Region weiter destabilisiert. Zwei Wochen dauert der Krieg zwischen den USA, Israel und dem Iran nun schon an. Bei allen geopolitischen Entwicklungen dürfen wir eines nicht vergessen – alle Vorredner haben es schon gesagt –: Am meisten leiden die Menschen unter dieser kriegerischen Auseinandersetzung. Die Zivilbevölkerungen im Iran, in Israel und in anderen Regionen leiden unter dem derzeit stattfindenden Krieg. Die vielen Menschen im Iran haben auf der einen Seite Angst vor dem Krieg, auf der anderen Seite aber die Hoffnung, dass das Regime scheitern und enden wird. Für einen echten Regime Change braucht es aber Hilfe von außen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass vom Landtag Nordrhein-Westfalen heute gemeinsam das klare Signal gesendet wird: Wir stehen an der Seite der demokratischen Zivilgesellschaft im Iran und an der Seite unserer iranischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP]) Denn eines ist genauso klar: Die größte Bedrohung für die Menschen im Iran geht seit Jahrzehnten vom eigenen Regime aus. Das Mullah-Regime unterdrückt systematisch Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Es reagiert auf friedliche Proteste mit Gewalt, mit Massenverhaftungen, mit Schauprozessen, mit Hinrichtungen und mit der Tötung Zehntausender Menschen. Die Zahlen, die uns in den letzten Monaten erreicht haben, sind erschütternd: Zehntausende Tote, Festnahmen und massive Repressionen gegen Demonstrierende, Journalisten, Künstler, Frauen, Frauenrechtlerinnen, queere Menschen und Minderheiten. Die Freien Demokraten und alle demokratischen Parteien in diesem Landtag sagen deshalb klar: Wir stehen an der Seite der Menschen im Iran, die für Freiheit und Demokratie kämpfen. Für uns in Nordrhein-Westfalen hat diese Situation eine sehr konkrete Bedeutung. Viele Menschen iranischer Herkunft leben in unserem Land. Viele von ihnen sind vor politischer Verfolgung geflohen; viele engagieren sich hier friedlich für Demokratie und Freiheit. Umso besorgniserregender sind die Berichte, dass Regimekritikerinnen und Regimekritiker auch hier bedroht, eingeschüchtert und ausgespäht werden. Deshalb ist es richtig, dass Nordrhein-Westfalen einen vorläufigen Abschiebestopp für Iranerinnen und Iraner, die von einer Rückkehr betroffen sind, beschlossen hat. (Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE]) Landtag Genauso klar ist aber: Wir müssen jüdisches Leben weiterhin entschlossen schützen. Die Bedrohung durch iranisch gesteuerte Netzwerke und antisemitische Ausspähpläne zeigen, dass unser Rechtsstaat wachsam sein und konsequent handeln muss. Die Menschen im Iran zeigen seit Jahren beeindruckenden Mut: Sie gehen auf die Straße, und das trotz Gewalt, trotz Repressionen und trotz Lebensgefahr. Alles, was diese Menschen wollen, ist Freiheit. Wir in Europa leben jeden Tag in Freiheit und halten sie oftmals für viel zu selbstverständlich. Unsere Aufgabe im Landtag ist es, ihnen zu zeigen: Ihr seid nicht allein. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Pfeil. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der AfD-Fraktion freuen uns, dass es die sogenannten demokratischen Fraktionen inzwischen geschafft haben, die prekäre Lage der Zivilbevölkerung im Iran zur Kenntnis zu nehmen, und es gut sechs Wochen nach der AfD auch schaffen, das Thema hier auf die Tagesordnung zu setzen. Wir freuen uns auch, dass der Herr Ministerpräsident bei dieser Debatte anwesend ist. Im Wesentlichen beantragen Sie nun das, was wir schon im Januar feststellen wollten. Nur Ihre Borniertheit hat Sie damals davon abgehalten, unserem Antrag zuzustimmen. (Romina Plonsker [CDU]: Nein, Ihr Antrag war einfach schlecht!) – Ja, ja, genau. Die Menschen im Iran haben aber sicher Verständnis für Ihre brandmauerbedingte Verklemmtheit, (Heiterkeit von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) die der Solidarität und den Menschenrechten natürlich vorgehen muss. Überhaupt sind die Menschen im Iran von Ihnen, meine Damen und Herren, so einiges gewöhnt, zum Beispiel jahrzehntelanges Appeasement gegenüber dem verbrecherischen Mullah-Regime. Wir alle schämen uns noch für den Bundespräsidenten Steinmeier, dem traurigerweise nichts Besseres einfiel, als den Mullahs zum Jahrestag ihrer Machtergreifung zu gratulieren. Herr Neumann, dazu hätte ich mir von Ihnen ein paar Worte gewünscht. (Zuruf von Berivan Aymaz [GRÜNE]) 18.03.2026 Es gibt aber noch gute Nachrichten: Die Mullahs dürften noch vor Herrn Steinmeier dem Ende ihrer Amtszeit entgegengehen. Damit sind wir bei der aktuellen Entwicklung im Iran. So sehr wir uns vor einigen Wochen über die Proteste der Zivilbevölkerung und über die echte Chance auf einen Regimewechsel in Teheran gefreut haben, so besorgt schauen wir auf die aktuellen Entwicklungen vor Ort. Der amerikanische und israelische Militäreinsatz hat – die Befürchtung hatten wir im Januar schon geäußert – das Freiheitsstreben weiter Teile des iranischen Volkes überlagert und droht überdies die ganze Region und die Weltwirtschaft ins Wanken zu bringen. Wir freuen uns darüber, dass die Bundesregierung mit uns der Meinung ist, dass wir zumindest in diesen Krieg nicht verwickelt werden sollten – nicht nur, weil die Bundeswehr dazu aufgrund Ihrer katastrophalen Rüstungspolitik der vergangenen Jahrzehnte gar nicht in der Lage ist, sondern auch, weil es nicht deutschen Interessen entspricht. Das tat es in anderen Kriegen übrigens auch nicht; aber das nur am Rande. Es bleibt also Ihrerseits bei folgenlosen Solidaritätsbekundungen mit dem Freiheitsstreben der Iraner, die angesichts Ihrer politischen Bilanz nicht mal besonders glaubwürdig sind. Dass freiheitsliebende Iraner, die in Solidarität mit ihren Landsleuten hier in Deutschland friedlich demonstrieren, Angst vor Aktivitäten iranischer Geheimdienste haben müssen, zeigt doch, dass Sie, meine Damen und Herren, außer warmer Worte nichts anzubieten haben. Sie können nicht mal die Menschen in Deutschland vor dem Mullah schützen, wie wollen Sie da den Menschen im Iran Hoffnung machen? (Beifall von der AfD) Deutschland und Europa stehen in diesem Konflikt wieder mal am Spielfeldrand, nachdem sie jahrzehntelang eine eher unklare Haltung gegenüber den Mullahs eingenommen haben. Das kann man so machen, aber dann sollte man wenigstens versuchen, die eigenen Leute und die eigene Wirtschaft in diesem Konflikt schadlos zu halten. Aber auch hier kommt von Ihnen nichts. Im Gegenteil, liest man Ihren Antrag, dann könnte man meinen, Sie können es kaum erwarten, die nächsten Flüchtlingswellen, die sich vermutlich gerade auf den Weg nach Deutschland machen, aufzunehmen. Und das ist wirklich das Allerletzte, was Deutschland gerade braucht. Für die AfD steht fest: keine weitere Migration nach Deutschland und Europa. Hilfe für Kriegsflüchtlinge muss heimatnah erfolgen und dort auch gerne mit deutscher Unterstützung. Schließlich hätten wir in diesem Zusammenhang auch ein Wort zu den wirtschaftlichen Auswirkungen, Landtag insbesondere zu den Öl- und Benzinpreisen, erwartet. Mag sein, dass Sie das nicht so interessiert, aber für die Menschen im Land ist ein Besuch an der Tankstelle derzeit sehr schmerzhaft. Nein, das ist nicht in erster Linie die Schuld der Amerikaner, das ist die Schuld Ihrer Energiepolitik, meine Damen und Herren. 60 bis 70 % des Preises fließen in die Staatskasse, und die bereichert sich über die Umsatzsteuer nun sogar noch an den erhöhten Preisen. Das scheint Sie alles nicht zu stören. Die AfD sagt aber ganz klar: Setzen Sie die hohe Steuerbelastung für die Treibstoffpreise zumindest teilweise aus, damit die Krise im Nahen Osten nicht auch noch zu einer Krise für die deutschen Verbraucher wird. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Ministerpräsident Wüst.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir auf den Iran schauen, dann tun wir das mit großer Sorge, zuerst mit großer Sorge um die Menschen im Iran. Diese Sorgen haben wir nicht erst seit zwei Wochen, die Sorgen haben wir seit vielen, vielen Jahren. Im Iran herrscht seit Jahrzehnten ein brutales Terrorregime, ein Regime, das Krieg führt gegen die eigene Bevölkerung, ein Regime, das Zehntausende seiner Bürgerinnen und Bürger willkürlich verhaftet, spurlos verschwinden lässt, foltert, hinrichtet. An den gewaltsamen Tod der 22-jährigen Jina Mahsa Amini nach ihrer Verhaftung durch die Sittenpolizei am 16. September 2022 erinnern wir uns noch alle. Es ist vor allem die Jugend im Iran, die sich in den vergangenen Jahren immer wieder gegen das Regime aufgelehnt und Veränderungen gefordert hat – zu Recht –, junge Menschen mit Träumen, mit Hoffnung für die eigene Zukunft und für die Zukunft ihres Landes – Hoffnung auf Demokratie, Freiheit, Selbstbestimmung, Rechtsstaatlichkeit und darauf, in den eigenen Staat vertrauen zu können. Die Antwort des Regimes: immer wieder Gewalt, Verfolgung, Unterdrückung. Gegen die jüngsten Proteste seit dem Jahreswechsel ist das Regime mit einer noch größeren Brutalität vorgegangen als schon zuvor. Augenzeugen berichten von Schüssen auf wehrlose fliehende Menschen, vom Einsatz von Schrotmunition, um möglichst viele Menschen gefährlich zu verletzen, um mit Verletzungen zu brandmarken, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Amnesty International hat es klar beschrieben – ich zitiere –: Der iranische Staat benutzt sein Gerichtssystem als Fließband für Hinrichtungen und die Todesstrafe als Waffe, um den Geist einer Bevölkerung 18.03.2026 zu brechen, die grundlegenden Wandel fordert. – Zitat Ende. Das Terrorregime zeigt immer wieder: Dieser Staat ist ein Unrechtsstaat. Trotz aller völkerrechtlichen Zweifel am Vorgehen gegen den Iran gilt deshalb: Es wäre gut, wenn das Terrorregime des Irans ein Ende findet und die Menschen im Iran endlich frei über ihr eigenes Schicksal entscheiden können. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Gewalt hat der Iran auch im gesamten Nahen und Mittleren Osten gesät – vor allem gegen Menschen jüdischen Glaubens und gegen Israel. Die besondere Verbundenheit Nordrhein-Westfalens mit Israel hat dieses Haus, hat diese Landesregierung immer wieder deutlich gemacht. Wir wissen, eines der wichtigsten Ziele des iranischen Regimes ist die Vernichtung Israels. Ohne die Unterstützung aus dem Iran hätte eine Vielzahl von Terrororganisationen nicht immer weiter und immer wieder aufrüsten können. Ohne das Terrorregime des Irans müsste Israel nicht mit der andauernden Bedrohung und einer permanenten Sorge um die eigene Existenz leben. Für uns in Nordrhein-Westfalen gilt: Wir sind und bleiben solidarisch mit Israel. Israel hat das Recht, seine Existenz und die Sicherheit seiner Bürger zu verteidigen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Das Terrorregime im Iran kämpft ums eigene Überleben, und dafür sind ihm alle Mittel recht. Das zeigen auch die wiederholten Angriffe auf die Golfstaaten, auf die kurdischen Autonomiegebiete im Irak, auf Zypern. Der Iran schreckt vor keiner Eskalation zurück. Das Regime führt Krieg auch gegen seine Nachbarn. Es ist gut, dass die Bundesregierung diese willkürlichen Militärschläge und diese Eskalation des Konflikts auf das Schärfste verurteilt hat. Unsere Solidarität gilt allen, die den iranischen Attacken, die der brutalen Gewalt des iranischen Terrorregimes ausgesetzt sind – unseren Freundinnen und Freunden in Israel, unseren Freundinnen und Freunden in den Golfstaaten, mit denen wir unsere Beziehungen in den vergangenen Jahren gefestigt und vertieft haben, und natürlich auch der Jugend im Iran, die nur eines will: in Freiheit und Frieden leben. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP und der AfD) Die Eskalation der letzten zwei Wochen hat große Auswirkungen auch auf uns in Nordrhein-Westfalen. Für die gesamte Weltwirtschaft, den Wirtschaftsstandort Deutschland sind die Folgen der Eskalation längst noch nicht absehbar. Klar ist aber: Je länger der Konflikt andauert, desto kritischer wird es. Landtag An den Tankstellen spüren wir die Auswirkungen bereits sehr konkret. Es ist richtig, einen Teil der nationalen Ölreserven zu nutzen, um die Märkte zu beruhigen. Genauso richtig ist es, sehr kritisch zu hinterfragen, ob die großen Preissprünge beim Sprit in dem Ausmaß wirklich gerechtfertigt sind. Aktuell verändert sich der Benzinpreis bis zu fünfzigmal am Tag, ganz schnell nach oben und oft nur sehr zögerlich nach unten. Das belastet gerade die Pendlerinnen und Pendler, verunsichert die Menschen und hat in dieser Dimension mit der Lage auf den Weltmärkten herzlich wenig zu tun. Deswegen ist es gut, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche Preiserhöhungen beim Benzin nur noch einmal täglich erlauben will. Dieser Konflikt bringt großes Leid über viele, viele Menschen. Daraus Profit zu schlagen, geht gar nicht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dankbar für die klare Unterstützung der demokratischen Fraktionen für die Zivilgesellschaft im Iran und unsere iranischen Mitmenschen bei uns in Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Knapp 80.000 Menschen mit iranischen Wurzeln, häufig mit iranischer Staatsbürgerschaft, leben hier. Sie alle sind in Sorge um Familien und Freunde. Wir teilen diese Sorgen und stehen solidarisch an der Seite der freiheitsliebenden Menschen im Iran. Der Bundeskanzler hat es richtig gesagt: Das iranische Regime muss aufhören, und der Krieg muss schnellstmöglich und mit einem klaren Plan, einer Strategie zu Ende gebracht werden. In Nordrhein-Westfalen unterstützen wir alle Bemühungen, um die Situation mit Diplomatie zu deeskalieren, Israels Sicherheit zu garantieren und langfristig Frieden in die Region zu bringen. Vor allem wollen wir eines: Die Menschen im Iran sollen ihre Zukunft in Frieden und Freiheit selbst bestimmen können. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Yvonne Gebauer [FDP] – Vereinzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den beiden Abstimmungen, und zwar erstens über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/18088. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18088. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die 18.03.2026 Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18088, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18252 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das ist niemand. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/18252 abgelehnt. Ich rufe dann auf: 2 Schutz durch klare Regeln – sichere soziale Medien jetzt Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18065 In Verbindung mit: Kinderschutz ohne Überwachungsstaat – Freiheitsrechte der Bürger im digitalen Raum wahren Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18091 In Verbindung mit: Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum – Soziale Medien sicher und altersgerecht gestalten Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18100 Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat der SPD-Fraktionsvorsitzende, Herr Ott, das Wort.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen endlich das tun, wofür ein Staat da ist. Wir müssen für Recht und Ordnung sowie für Sicherheit sorgen, vor allem dort, wo unsere Kinder einen Großteil ihrer Zeit verbringen, in den sozialen Medien. In der realen Welt würden wir unsere Kinder niemals an Orte lassen, wo keine Regeln gelten, wo es keinen Schutz und keine Rechte gibt. Niemals! In der digitalen Welt tun wir das aber schon viel zu lange. Wir nehmen die Regellosigkeit einfach hin und hoffen darauf, dass unsere Kinder keinen Schaden nehmen – nicht durch Pornografie, nicht durch Gewalt, nicht durch Mobbing und auch nicht durch Propaganda. Das ist Landtag ein gigantisches Sozialexperiment an unseren Kindern. Es ist Zeit, dass wir dieses Experiment beenden. (Beifall von der SPD) Ich will sehr klar sagen: Ich glaube an den Fortschritt und daran, dass digitale Technologien unser Leben verbessern. Dank sozialer Medien können sich Menschen vernetzen und solidarisieren, auch unsere Kinder. Dank der Digitalisierung kann sich jedes Kind das Wissen der Welt auf sein Smartphone laden. Nie war es einfacher, sich die Möglichkeiten des Lebens zu erschließen. Das alles ist Fortschritt. Das wollen wir erhalten, davon wollen wir mehr. (Beifall von der SPD) Aber ich bin nicht mehr bereit, die Abgründe an Zynismus und an Verantwortungslosigkeit hinzunehmen, mit denen die Tech-Konzerne ihren Profit machen. Instagram, TikTok, YouTube, Snapchat – Sie alle nutzen Mechanismen, die bewusst abhängig machen. Die Folgen sind Sprachdefizite, Konzentrationsschwierigkeiten und Lernschwächen. Das sind keine Kollateralschäden, sondern das ist Strategie. Deshalb sage ich in aller Deutlichkeit: Wir müssen die Monopole zerschlagen, die auf Kosten unserer Kinder Profite machen. (Beifall von der SPD) Tech-Konzerne verdienen übrigens auch am Extremismus, an Gewalt und an Desinformation; denn alles, was polarisiert, was empört, was schockiert, hält die Menschen länger im Feed. Der amerikanische Sozialpsychologe Jonathan Haidt hat Zahlen zusammengetragen, die uns alarmieren müssen: 27 % der Kinder sehen vor ihrem elften Geburtstag Pornografie. Bis zum Alter von 15 Jahren haben 75 % mindestens ein Enthauptungsvideo gesehen. Jungen werden innerhalb weniger Minuten mit frauenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Videos konfrontiert. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis von Algorithmen, die auf maximale Aufmerksamkeit optimiert sind, egal welchen Schaden sie anrichten. Dieser Schaden bleibt nicht digital. Er kommt im Klassenzimmer an, verändert das Verhalten, die Sprache und das Bild von Frauen, von Beziehungen und von Gewalt. Wenn sich heute unter Jungs und jungen Männern wieder reaktionäre Frauenbilder verbreiten, dann hat das etwas mit den Algorithmen der Tech-Konzerne zu tun. Deshalb frage ich: Wollen wir das hinnehmen? Wollen wir uns diesen Reaktionären ergeben? Ich sage: Das wollen wir nicht. (Beifall von der SPD) Ich will von niemandem mehr hören, eine Regulierung sei politisch heikel und technisch nicht möglich. Das ist technisch falsch und politisch feige. Deshalb möchte ich auch von keiner Familienministerin, Frau Schäffer, mehr hören, dass wir im Grunde genom-18.03.2026 men den Eltern die Verantwortung übertragen. Die Politik hat die Eltern viel zu lange im Stich gelassen. Das ist die Wahrheit. Und wir haben die Lehrerinnen und Lehrer alleingelassen. Deshalb ist es endlich Zeit, als Politik Verantwortung zu übernehmen und die Tech-Konzerne zu zwingen. (Beifall von der SPD) Die SPD-Fraktion hat ein Konzept erarbeitet, das Sicherheit schafft. Erstens: kein Social Media unter 14 Jahren – nicht als Empfehlung, nicht als Hinweis, sondern als verbindliche Regel, die technisch durchgesetzt wird. Plattformen, die dagegen verstoßen, werden sanktioniert. Zweitens: für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren eine verpflichtende Jugendversion. Hier gibt es alles, was das Netz ausmacht: Wissen, Kommunikation, Freundschaft, Spaß, aber ohne Gewalt, ohne Frauenverachtung, ohne Endlos-Scrolling. Das ist die Sicherheit, die unsere Familien wollen. (Beifall von der SPD) Drittens: ab 16 Jahren die reguläre Version, aber mit echter Selbstbestimmung. Algorithmische Empfehlungssysteme dürfen nicht vorab eingestellt sein. Wer personalisierte Feeds will, muss sie bewusst aktivieren. Schutz vor Manipulation ist ein digitales Bürgerrecht. Wir müssen diese Bürgerrechte durchsetzen. (Beifall von der SPD) Victor Hugo hat einmal gesagt: Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist. – Das Reglementieren von Social Media ist allerhöchste Zeit. Es ist an der Zeit, das jetzt umzusetzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Ina Blumenthal [SPD]: Richtig!) Es gibt keinen Jugendschutz ohne strengere Regeln. Medienkompetenz ersetzt auch keine Altersgrenzen. Als es noch Videotheken gab, durften sich 15-Jährige keine Horrorfilme ab 18 ausleihen – zu Recht. Medienkompetenz macht kein Kind immun gegen Gewaltverherrlichung oder Frauenverachtung. Ohne Altersbeschränkung geht es also nicht. Aber ohne Medienkompetenz geht es auch nicht. Kinder begreifen nicht, wie soziale Medien sie manipulieren. Die Wahrheit ist: Wir Erwachsenen begreifen das auch nicht. Wir alle leben in digitaler Unmündigkeit, in selbst verschuldeter digitaler Unmündigkeit. Deshalb wird es Zeit, dass wir uns daraus befreien – durch Aufklärung in Schule und im Job und auch durch Schulunterricht für digitale Selbstbestimmung. (Beifall von der SPD) Herr Wüst ist nicht mehr da. Landtag (Zurufe von der SPD und der CDU: Doch!) – Wo ist er? Da ist er. Wunderbar. – Herr Wüst, Ihre Regierung könnte morgen damit anfangen, die Kinder besser zu schützen. Sie könnten die Lehrpläne ändern, Lehrerinnen und Lehrer fortbilden und digitale Selbstbestimmung im Schulunterricht einführen, und zwar ab der ersten Klasse. In jeder Schule könnten Jahr für Jahr, Woche für Woche Kinder lernen, wie Desinformation und Deepfakes zu erkennen sind, wie man sich gegen Mobbing zur Wehr setzt und wie man die eigene Gesundheit schützt. Da geht es dann auch um Chatgruppen, wie die Recherche des Westdeutschen Rundfunks, die heute über die Ticker läuft, ausdrücklich aufzeigt. Denn die Kinder sind in diesen Chatgruppen unterwegs. Auch da werden sie mit Hass, Hetze und Mobbing konfrontiert. Das Deutsche Schulbarometer, das ebenfalls heute durch die Ticker läuft, weist darauf hin, dass ein Drittel der Kinder schon Mobbingerfahrungen hat und 25 % der Kinder an mentalen Schwierigkeiten leiden. Gegen all das könnte diese Landesregierung etwas tun, indem wir an jeder Schule dafür sorgen, dass Woche für Woche digitale Kompetenz und Mündigkeit unterrichtet werden. Aber in der Realität fühlen sich unsere Kinder so stark belastet, dass Schülervertretungen in unserem Land auf eigene Kosten Workshops zur geistigen Gesundheit organisieren. Sie haben richtig gehört: Schülerinnen- und Schülervertreter in Nordrhein-Westfalen organisieren das dank Spenden und freiwilliger Zuarbeit von Unterstützern. Nicht das Land hilft ihnen. Das ist eigentlich eine Schande, die diese Regierung nicht auf sich sitzen lassen sollte. Herr Wüst und Frau Feller, fangen Sie endlich an, das zu ändern. (Beifall von der SPD) Wenn Sie das nicht machen, dann werden wir dann das machen, dann werde ich das machen. Denn der Schutz und die Bildung unserer Kinder sind mein Lebensthema und auch das Lebensthema dieser SPD-Fraktion. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Ott. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die chinesische App TikTok ist neben Snapchat und Instagram die beliebteste App bei deutschen Kindern und Jugendlichen. Bemerkenswert dabei ist, dass der Algorithmus der App gerade bei dieser Zielgruppe im Ursprungsland China so wesentlich vom Algorithmus auf anderen Märkten zu unterscheiden ist. Mit 18.03.2026 anderen Worten: Was User, vor allem aber Kinder und Jugendliche, dort angezeigt bekommen, hängt sehr stark davon ab, ob sie im chinesischen Mutterland der App sind oder sich in einem anderen Land, zum Beispiel in Europa, aufhalten. Der chinesische Nachwuchs bekommt vor allem Bildungsinhalte, Lernvideos, chinesische Geschichte, Patriotismus und Ähnliches eingetrichtert und unterliegt strengen Zeitlimits, während solche Inhalte bei TikTok hierzulande so gut wie gar nicht vorkommen. Hier setzt man eher auf kurzweilige Unterhaltungsinhalte, die eine maximale Verweildauer sicherstellen und ein hohes Suchtpotenzial haben, unterstützt durch die Funktion des Endlos-Scrollings oder das automatische Anlaufen von Videos. Natürlich setzen nicht nur chinesische Plattformbetreiber auf diese Mechanismen, aber hier ist besonders augenfällig, dass es sich offenbar um etwas Schädliches handelt, was man den eigenen Kindern und Jugendlichen lieber vorenthält. Dass hier Handlungsbedarf besteht, ergibt sich auch aus der DAK-Suchtstudie, nach der ein Viertel der deutschen Jugendlichen soziale Medien in bedenklichem oder krankhaftem Ausmaß konsumiert und rund 5 % sogar als abhängig gelten. Es gibt hier also ein Problem. Darüber scheint auch hier im Haus große Einigkeit zu bestehen; schließlich gibt es gleich drei Anträge zum Thema. Was uns allerdings unterscheidet, sind die Lösungsansätze. Für uns von der AfD steht fest, dass Jugendschutz ein wichtiges Anliegen ist, aber nicht zu einer Klarnamenpflicht durch die Hintertür führen darf. Mit der Forderung nach einer verbindlichen Altersverifikation, wie sie im Antrag der SPD genauso wie im Antrag von Union und Grünen vorkommt, würden Sie nämlich genau das schaffen. Das verwundert auch nicht, weil Kanzler Merz am Aschermittwoch genau das gefordert hat: eine Klarnamenpflicht im Internet. Schließlich, so der Kanzler, würde er sich ja auch unter Klarnamen äußern. Sebastian Lange hat das in der NZZ sehr treffend kommentiert. Ich zitiere: „Die Regierten und die Regierenden gleichzustellen, das hat Chuzpe. Die einen hätten bei einer Klarnamenpflicht schließlich die Repressalien der anderen zu befürchten. Die Anonymität im Netz hat eine wichtige Funktion: Sie dient dazu, angstfrei am öffentlichen Diskurs teilhaben zu können.“ Und weiter: „Manche kritische Äußerung dürfte es künftig nicht mehr geben, wenn der Staat sie jederzeit einer Person zuordnen kann.“ Damit wissen wir dann auch, warum Sie, meine Damen und Herren von den Altparteien, so gerne die Anonymität im Netz unter dem Vorwand des Landtag Jugendschutzes aufgeben würden. Aber machen Sie es doch wenigstens ein bisschen subtiler, Herr Ott. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen, die nicht gleich auf eine neue Zensurinfrastruktur hinauslaufen. Ertüchtigen wir die Eltern, einfach und unkompliziert die Geräte ihrer Kinder so einzurichten, dass der Medienkonsum sich in einem verträglichen und gesunden Umfang abspielt. Oder verbieten wir es den Plattformanbietern, die Nutzung besonderer suchtgefährdender Praktiken, wie zum Beispiel das Endlos-Scrolling oder der automatische Start von Videos. Schaffen wir eine Infrastruktur zum Schutz unserer Kinder, die keinen digitalen Überwachungsstaat ermöglicht! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Tritschler. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Stullich.
Andrea Stullich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Tochter ist Anfang 20 und mit sozialen Medien groß geworden. Dort halten sich junge Menschen über neueste Trends auf dem Laufenden. Sie verfolgen, wer gerade wo Urlaub macht, schicken sich unter Freunden lustige Reels hin und her und informieren sich über aktuelle Ereignisse. Soziale Netzwerke sind Kommunikationsraum, Treffpunkt und Informationsquelle zugleich, auch für Jugendliche unter 18. Aber natürlich gibt es auch eine andere Seite: Cyber-Grooming, Gewaltdarstellungen, Desinformation, falsche Vorbilder und auch die Erfahrung, dass man kaum noch aus dieser Endlosschleife von Bildern und Videos herauskommt. Deshalb ist es mir für die CDU-Fraktion wichtig, in dieser Debatte zunächst einen Punkt klar zu benennen: Die Jugendlichen sind nicht das Problem. Das Problem sind die Geschäftsmodelle hinter den sozialen Medien und die fehlende Verantwortung der Plattformen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Endloses Scrollen, Push-Benachrichtigungen, automatisch abgespielte Videos oder algorithmische Empfehlungen sind ja keine zufälligen Funktionen. Sie sind Teil eines Geschäftsmodells, das darauf angelegt ist, die Aufmerksamkeit möglichst lange auf einer Plattform zu halten. Kinder und Jugendliche müssen vor diesen Mechanismen geschützt werden. Dazu wollen wir die Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen und bei den Zugangsbeschränkungen differenzieren. Dafür legen CDU und Grüne heute einen Antrag vor, zu dem es im Vergleich zum SPD-Antrag in der Beschreibung 18.03.2026 viele Übereinstimmungen gibt, aber eben auch Unterschiede im Weg dorthin. Wir wollen ein altersgestuftes Modell für soziale Medien: unter 14 Jahren kein Zugang zu klassischen Plattformen, zwischen 14 und 16 Zugang nur mit einem besonderen Sicherheitsmodus und ohne Mechanismen, die stundenlange Nutzung zum Ziel haben oder sogar süchtig machen, und erst ab 16 die reguläre Nutzung. Algorithmisch gesteuerte Plattformdesigns bergen erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche. Vor allem suchtverstärkende Designs wie Doomscrolling oder automatisches Abspielen sind problematisch. Altersgrenzen in den Geschäftsbedingungen der Plattformen reichen eben nicht aus. Sie müssen auch durchgesetzt werden. Wir teilen die Überzeugung, dass Medienkompetenz eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass junge Menschen soziale Netzwerke selbstbestimmt und reflektiert nutzen können. In der Diagnose gibt es eine breite gemeinsame Linie in diesem Haus -das ist gut so –, aber der Antrag von CDU und Grünen setzt bei den Lösungen andere Akzente. Erstens. Beim Schutz von Kindern bei der digitalen Teilhabe stellt unser Antrag klar: Wir brauchen eine Mechanik, die auf die Verantwortung der Plattformen fokussiert, nicht auf die Kontrolle der Jugendlichen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz im digitalen Raum. Gleichzeitig haben sie aber auch ein Recht auf digitale Teilhabe – altersgerecht natürlich. Deshalb sprechen wir nicht nur über Einschränkungen, sondern regen in unserem Antrag auch kindgerechte digitale Alternativen an. Kinder und Jugendliche sollen mithelfen, sie zu entwickeln, denn wir nehmen ihre Expertise, ihre Neugier, aber auch ihre Ängste sehr ernst. Eines ist klar: Unsere Antwort auf die Arbeitsweise der Plattformen kann nicht darin bestehen, Kinder und Jugendliche vollständig aus digitalen Räumen auszuschließen. Unsere Aufgabe ist es, diese Räume für sie sicher zu gestalten. Zweitens. Wir nehmen die Realität der europäischen Regulierung stärker in den Blick, als dies der SPD-Antrag macht. Die großen Plattformen, über die wir hier sprechen, sind globale Unternehmen. Sie sitzen in Irland oder auf Zypern. Wer wirksame Regeln will, muss deshalb europäisch denken. Nationale Symbolpolitik hilft hier nicht weiter. Deshalb fordert unser Antrag ausdrücklich einen europaweiten Rahmen für Altersregeln in sozialen Netzwerken. Bestehende Instrumente dafür, wie der Digital Services Act, müssen stärker eingebunden und, falls nötig, nachgeschärft werden. Verstöße gegen den DSA sollen Landtag empfindlich sanktioniert werden können. Auch dafür steht der Antrag von CDU und Grünen. Drittens. Die SPD fordert sehr konkrete technische Vorgaben für eine Jugendversion sozialer Netzwerke. Außerdem sollen Empfehlungsalgorithmen selbst für Erwachsene standardmäßig deaktiviert sein. Solche einzelnen technischen Details schon heute politisch festzurren zu wollen, finde ich schwierig und rechtlich wie praktisch kaum durchsetzbar. Deshalb ist unser Maßstab: klare Schutzstandards und ein altersgerechter Sicherheitsmodus, der sich an europäischen Regeln orientiert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Natürlich müssen Plattformen diese Regeln einhalten, um überhaupt zugänglich zu sein. Viertens. Der SPD-Antrag legt sich beim Thema Zugang bereits heute ziemlich eindeutig auf eine bestimmte technische Lösung fest, auf das European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet. Ich habe dafür Sympathie, aber es wird erst im nächsten Jahr eingeführt. Praktische Erfahrungen oder belastbare Testergebnisse liegen bislang nicht vor, schon gar nicht im Bereich „Jugendschutz“. (Rodion Bakum [SPD]: Welche Vorschläge haben Sie denn? Gar keine!) Außerdem gibt es offene Datenschutzfragen. Gerade in diesen Tagen warnen Experten: Der Datenschutz der neuen digitalen Brieftasche könnte ausgehöhlt werden. – Deshalb, Herr Bakum, wollen wir prüfen, wie sich die EUDI-Wallet für die Altersverifikation eignet, aber wir legen uns heute darauf nicht vorschnell als einzige Lösung fest. (Rodion Bakum [SPD]: Welchen Vorschlag haben Sie denn?) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Antrag von CDU und Grünen wird zwischen Fürsorgepflicht und Freiheitsrechten abgewogen. Wir wollen Kinder und Jugendliche schützen und sie gleichzeitig nicht unverhältnismäßig ausschließen, denn Kinder und Jugendliche sind nicht das Problem. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Das Problem sind die Geschäftsmodelle, die Aufmerksamkeit maximieren, und Plattformen, die dafür zu wenig Verantwortung übernehmen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Deshalb setzen wir auf drei Dinge. Wir wollen Kinder wirksam schützen. Wir wollen Jugendlichen sichere digitale Teilhabe ermöglichen. Und wir wollen die Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen. – Vielen Dank bis hierhin. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 18.03.2026
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Stullich …
Andrea Stullich CDU
Entschuldigung, ich möchte natürlich auch noch auf den Antrag der AfD zu dieser Debatte eingehen. Leider zeigt schon der Titel – Stichwort: „Überwachungsstaat“ –, was die AfD will. Ein reales Problem, Schutz von Kindern im Netz, wird in ein Angstnarrativ verwandelt. Wenn Altersverifikation zur Überwachung erklärt wird und Regulierung als Angriff auf die Freiheit, dann ist das keine sachliche Debatte. Das ist populistische Stimmungsmache, die am Ende nicht Grundrechte schützt, sondern nur die Geschäftsmodelle der Plattformkonzerne. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. Der Überweisung der beiden anderen Anträge stimmen wir natürlich gerne zu. – Und jetzt vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Stullich. Entschuldigen Sie bitte, das hörte sich vorhin ein bisschen nach Schluss an, aber wir sind uns ja einig geworden. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete von Marenholtz.
Anja von Marenholtz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie mich kurz vorweg erklären, warum wir Ihrem Antrag, Herr Ott, Herr Bakum, Herr Vogt, in Teilen nicht folgen können, obwohl er – das möchte ich ausdrücklich betonen – wichtige Punkte zu einem sehr wichtigen Thema enthält. Kurz gesagt: Für uns steht in Ihrem Antrag das Thema „Social-Media-Verbot“ so sehr im Mittelpunkt, dass es wie ein Allheilmittel wirkt, und genau das halten wir für den falschen Ansatz. Ja, wir sind uns einig: Kinder und Jugendliche sind auf Plattformen besonderen Risiken ausgesetzt. Hass, Hetze und Desinformation sind reale Probleme. Junge Menschen sind zudem besonders betroffen von suchtfördernden, intransparenten Algorithmen und von zielgenauem Targeting auf Grundlage umfassender Datenprofile. Es ist unsere Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor diesen Gefahren zu schützen. Gleichzeitig gilt aber auch: Das Grundrecht auf digitale Teilhabe darf nicht unter die Räder kommen. Und zur Wahrheit gehört ebenfalls: Nordrhein-Westfalen allein kann weder die notwendige Regelung noch eine wirksame Gesetzgebung schaffen. Das ist eigentlich auch gar nicht nötig. Die EU-Kommission hat bereits heute alle Instrumente in der Hand, um die großen Plattformunternehmen in die Landtag Pflicht zu nehmen. Es gibt eine klare Jugendschutzrichtlinie, und wenn der DSA konsequent angewendet würde, könnte die Kommission eine deutlich gesündere Onlineumgebung für Kinder und Jugendliche schaffen, und vor allem kann sie bei Verstößen empfindliche Sanktionen verhängen. Die Kommission darf sich dabei nicht vor Donald Trump oder amerikanischen Tech-Bros wegducken. Sie muss endlich Verantwortung übernehmen. In einer Zeit, in der in Brüssel mehr Tech-Lobbyisten unterwegs sind als Abgeordnete im Parlament sitzen, braucht es ein klares Signal im Sinne des Jugendschutzes. Genau deshalb schlagen wir vor, aus Nordrhein-Westfalen heraus ein Modell zu unterstützen, bei dem die Plattformanbieter verpflichtet werden, den Zugang zu ihren Diensten für unter 14-Jährige technisch zu unterbinden. (Rodion Bakum [SPD]: Das ist ja heute schon so!) Gleichzeitig sollen nur diejenigen Plattformen für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren freigegeben werden, die nach den Vorgaben des DSA tatsächlich sicher für junge Nutzerinnen und Nutzer geeignet sind. (Rodion Bakum [SPD]: Weil das so gut klappt heute!) Unternehmen, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen konsequent sanktioniert werden. Für die weitere Ausgestaltung setzen wir großes Vertrauen in die Expertinnen- und Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Der Antrag der SPD deckt sich im Kern durchaus mit unserem Ziel, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen, … (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ist ja auch kein Wunder! Den habt ihr ja auch vor eurem eige- nen Antrag von uns bekommen!) – Ich rede gerade. – … doch leider versteifen Sie sich zunehmend auf reine Restriktionen und lassen dabei einen entscheidenden Punkt außen vor, auch wenn es eben in der Rede von Herrn Ott anders klang. (Rodion Bakum [SPD]: Sie haben doch die Punkte gestrichen!) Zum Thema „Medienkompetenz“: Ich möchte Herrn Ott, da ich gerade den Namen im Kopf hatte, ganz kurz auf das Autor*innenpapier von Familienministerin Verena Schäffer hinweisen, das breit in den Medien gelaufen ist und in dem sie deutlich mehr Ideen vorlegt als ein reines Abgeben der Verantwortung an die Eltern. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Ina Blumenthal [SPD]: Da zö- gert selbst Ihre eigene Fraktion!) 18.03.2026 Gerade von Ihnen hätte ich an dieser Stelle mehr Vertrauen in die Fähigkeiten und Kompetenzen junger Menschen erwartet, insbesondere weil sie beim Thema „Wahlalter ab 16“ sonst gerne an vorderster Stelle stehen. Zum Schluss noch einige Sätze zum dritten Antrag, der hier mit verhandelt wird, dem der AfD: Wenig überraschend liefern Sie erneut keine überzeugenden Vorschläge für wirksamen Jugendschutz im Netz. Wieder einmal bleibt Ihr Antrag bei abstrakten Schlagworten stehen, ohne konkrete Lösungen anzubieten. Deshalb wird er von uns abgelehnt. Natürlich stimmen wir der Überweisung der beiden anderen Anträge in die Ausschüsse oder in den Ausschuss zu. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin von Marenholtz. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Nückel.
Thomas Nückel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwischen SPD und CDU ist ein Wettbewerb ausgebrochen: Wer war der Erste? (Ina Blumenthal [SPD]: Wir! – Heiterkeit von der SPD) Und wer hat es sich besonders leicht gemacht? (Zuruf von der SPD: Die anderen!) – Auch Sie. – Oder wie es in einem Tweet der ZEIT auf X formuliert wurde: „Die Debatte um Social Media ist komplett falsch abgebogen.“ Sie glauben, Sie könnten per Parlamentsbeschluss die unter 14- bis 16-Jährigen zu Bewohnern des Tals der Ahnungslosen machen. Das hat schon in der DDR, aber auch im Paradies nicht funktioniert. (Beifall von der FDP – Zuruf von der SPD: O Gott!) Dort gab es den verbotenen Baum der Erkenntnis. Die Anweisung Gottes war eindeutig: Da geht ihr nicht dran. – Dem Forschergeist der einzigen weiblichen Bewohnerin des Paradieses war es aber zu verdanken, dass sie dann doch vom Baum der Erkenntnis genascht hat. Nein, in Wirklichkeit hat sie erst einmal den einzigen Mann als Testobjekt benutzt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Social Media ist weder das Paradies, noch ist Kinderschutz die DDR!) Der verbotene Baum der Erkenntnis, an dem man naschen möchte, aber nicht darf, wartet in Zukunft Landtag also auf dem Handy der Eltern, der großen Schwester, des großen Bruders oder dessen Freundin. Klar, es gibt ein großes Problem: Viele Kinder und Jugendliche kommen über die sozialen Medien, aber auch über Messengerdienste in Kontakt mit Fake News, Propaganda, Pornografie und werden Opfer von Hassattacken, also mit Dingen, die ihnen in der analogen Welt vielleicht nie begegnet wären – oder vielleicht doch. Viele Kinder und Jugendliche entwickeln nach Ansicht der Experten ein suchtartiges Verhalten. Die Experten sind vor allem wegen der nie versiegenden Push-Nachrichten und des endlosen Scrollens besorgt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind komplex, aber auch widersprüchlich. Klar, es erscheint naheliegend, auf diese Probleme mit Verboten zu reagieren, wie Sie es heute tun: kein Zugang zu sozialen Medien mit 14 Jahren, danach nur zu altersgerechten Angeboten, und erst ab 16 Jahren sollen die dann auf vielen Ebenen wahlberechtigten Jugendlichen plötzlich auf die Vollversion zugreifen dürfen. Ich finde, es muss geprüft werden, ob das nicht der falsche Weg ist und ob es wirklich zu der Lösung der Probleme beiträgt. Entschiedene Kritik an pauschalen Verboten kommt zum Beispiel vom Kinderschutzbund. Dadurch würden Jugendliche unvorbereitet in die Erwachsenenwelt entlassen. Statt Verboten fordert er altersgerechte Angebote, bessere Medienbildung und mehr Medienkompetenz. Verbote seien eine Kapitulation vor den Risiken und hinderten Kinder an ihrem Recht auf digitale Teilhabe. (Beifall von der FDP) Ähnlich äußerten sich das Deutsche Kinderhilfswerk, der AWO Bundesverband, die Bundesschülerkonferenz, der Landesjugendring und sogar die Jusos. Alle warnen vor einem Verbot. Digitale soziale Räume verschwinden nämlich nicht einfach. Sie verlagern sich. Problematische Inhalte verschwinden nicht nur, weil Plattformen gesperrt sind. Sie tauchen dann in Chatgruppen, auf Discord oder anderen Diensten wieder auf. Junge Menschen weichen auf Messenger und andere weniger regulierte Räume aus, sagt die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur. Ein bisschen schimmert durch Ihre Anträge und Papiere der Wunsch nach einer eigenen europäischen Plattform durch. In Ansätzen gab es das schon einmal im Steinzeitalter von Social Media. Sie erinnern sich sicher noch an studiVZ usw. Durch die Überregulierung in Europa und in Deutschland haben wir es uns aber selbst eingebrockt, dass es keine gibt, sie alle vertrocknet sind und Europa keine Plattform hat, während wir uns jetzt mit den monströsen Giganten aus West und Ost herumschlagen müssen. Das europäische Recht bietet zurzeit nur wenig Raum für 18.03.2026 nationale Lösungen, die Sie in Ihren Anträgen irgendwie fordern. Zum anderen scheint vielen nicht klar zu sein, welche Rolle die sozialen Medien spielen. Sie sind nicht etwas, was Kinder und Jugendliche neben ihrem Alltag nutzen wie frühere Generationen das Radio, das Telefon oder den Fernseher. Nein, sie sind Kern der längst digitalen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Diese Entwicklung wird sich übrigens weiter fortsetzen. (Zuruf von René Schneider [SPD]) 30 % der Nutzer von Chatbots wie ChatGPT, Claude oder Gemini sehen KI nach aktuellen Studien als ihren Freund an. Ich habe dabei ein ungutes Gefühl. Man kann die Welt, in der Kinder, Jugendliche und – wenn wir ehrlich sind – auch viele von uns Erwachsenen leben, nicht mehr in „real“ und in „digital“ aufteilen. Das Digitale gehört zur Lebenswelt. Der Schulhof endet heute nicht mehr am Schultor. Er besteht als sozialer Raum im Smartphone 24 Stunden am Tag fort. Ja, wir können fordern, den Zugang zu Apps zu verbieten. Australien habe das angeblich so gemacht. Wir wissen aber: Dort, wo es gemacht wurde, in den wenigen Fällen, wird das Verbot spielend umgangen. Ein anderes Geburtsdatum wird eingegeben, die Accounts der Eltern werden genutzt, VPN-Apps installiert, Zweitaccounts angelegt und Filter umgangen. Es gibt kein wirksames technisches Hindernis, auch wenn man sich das vielleicht wünschen würde. Das ist die Realität, und der muss man sich stellen. (Beifall von der FDP) Das bedeutet aber natürlich nicht, dass wir keine Handlungsmöglichkeiten hätten. Der eigentliche Trick der Australier ist nicht – das hat Tobias Schmid, der Direktor der Landesmedienanstalt, in der letzten Kultur- und Medienausschusssitzung auf Nachfrage von mehreren Fraktionen erläutert –, dass dort bereits ein Zugangsverbot besteht, wie er aus Gesprächen mit seinem australischen Amtskollegen berichtet hat. Vielmehr wurde festgelegt: Die Plattformen müssen etwas unternehmen. Der Zeitpunkt ist definiert. Wenn man also eine Barriere erstellt, dann muss sie am Ende die Plattform und nicht die Jugendlichen bestrafen. Kinder und Jugendliche können von sozialen Medien stark profitieren. Kollege Ott hat gerade den amerikanischen Psychologen Jonathan Haidt zitiert, aber leider nicht komplett. Denn er kommt zu dem Schluss, dass Verbote nichts bringen und es vor allen Dingen wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche über Plattformen die Kontakte mit Gleichaltrigen oder Familienmitgliedern vertiefen und sie sich durch den Landtag Umgang mit Medien eigene Kompetenzen erarbeiten. Wir alle wissen, dass an diesen digitalen Orten auch über Informationen diskutiert wird. Es sind also auch Orte des Ausprobierens, des Lernens und der Nähe. Wir sollten prüfen, ob ein Social-Media-Verbot zum Beispiel für über Zehnjährige nicht zu Recht als ein Übergriff des Staates in ihr Leben empfunden wird. Wir alle hoffen, dass sich bei ihnen gerade in dieser Lebensphase demokratische Überzeugungen bilden. Nur kurze Zeit später werden diese Jugendlichen auch wählen dürfen. Ich bin mir nicht sicher, ob sie diesen Übergriff bis dahin vergessen haben werden. Es wäre also abzuwägen, ob ein Verbot gegenüber einer pädagogischen Begleitung vorzugswürdig ist. Das sagt auch der Datenschützer Roßnagel. Wir stimmen der Überweisung der beiden Anträge gerne zu. Den AfD-Antrag werden wir ablehnen. Meine Zeit reicht nicht mehr, um darauf einzugehen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. Das mit der Zeit kann ich hundertprozentig bestätigen. – Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir führen heute eine Debatte, die längst nicht mehr abstrakt ist. Diese Debatte ist aber – das muss ich entgegen mancher Legendenbildung hier sagen – nicht erst am Anfang. Die Realität dieses Themas findet jeden Tag statt: in den Kinderzimmern, in den Familien, im Alltag junger Menschen in unserem Land. Als Medienpolitiker beschäftigen wir uns mit dem Thema „Jugendmedienschutz“ nicht erst seit gestern. Im Übrigen beschäftige ich mich mit diesem Thema als Familienvater von vier Kindern auch nicht erst seit der heutigen Debatte. Vor diesem Hintergrund will ich aber einmal sagen, dass ich mich manchmal darüber wundere, wie viele andere Kollegen unserer Zunft, der Politik, sich darüber zu wundern scheinen, dass soziale Medien das Leben junger Menschen tatsächlich ganz schön prägen. Deswegen sage ich: Jeder Beitrag ist willkommen. Man sollte aber bitte nicht so tun, als sei man, frei nach Victor Hugo, der Erste, der eine Wahrheit ausspricht und die Notwendigkeit der Debatte betont. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 18.03.2026 Ich will ausdrücklich sagen: Es ist richtig und wichtig, dass wir diese Debatte führen, denn es ist offenkundig, dass jetzt etwas passieren muss. Es muss aber auch das Richtige passieren. Kinder und Jugendliche wachsen heute wie selbstverständlich in einer digitalen Welt auf. Weil viel über die Risiken gesprochen wird, will ich die Chancen nicht unbeachtet lassen: Zugang zu Wissen, Vernetzung über Grenzen hinweg, Raum für Austausch, Ausdruck, Persönlichkeitsentwicklung. All das gehört auch zur Lebenswirklichkeit junger Menschen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese Räume nicht neutral sind. Diese Räume sind gestaltet. Sie sind so gestaltet, dass sie uns fesseln sollen: Autoplay, endloses Scrollen, Pushnachrichten. Das ist alles kein Zufall. Es ist ein Geschäftsmodell. Es geht nicht um das Wohl der Kunden, gar der jungen Menschen. Es geht um maximale Verweildauer. Die zweite Dimension ist: gefährliche, manipulierende Designs treffen auf gefährdende Inhalte. Ungefiltert und ungeschützt werden Kinder und Jugendliche, werden wir alle mit Gewaltdarstellungen, pornografischen und extremistischen Darstellungen konfrontiert – ungefiltert, in Endlosschleife, an jedem Ort, rund um die Uhr. Beides für sich genommen ist schon schädlich, aber zusammen wirkt es wie ein toxisches Gemisch. Ich verstehe daher die Hilflosigkeit, die in vielen Familien herrscht, weil der Reiz der sozialen Netzwerke die junge Generation so sehr in den Bann zieht. Deshalb müssen wir auch die Folgen ernst nehmen, sowohl mit Blick auf die psychische Gesundheit als auch auf die emotionale Stabilität unserer Kinder. Deshalb reichen Lippenbekenntnisse nicht aus. Es braucht Konkretion und Konsens. (Ina Blumenthal [SPD]: Richtig!) Wenn man die vorliegenden Anträge für die heutige Debatte liest, dann stellt man fest, dass in der Analyse viel Einigkeit zu herrschen scheint. Deswegen will ich ganz klar sagen: Umso bedauerlicher ist es, dass ein gemeinsamer Antrag der Parteien der Mitte offenkundig nicht möglich war – ich will vermuten, weil er nicht gewollt war. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Von Ihnen! Von Ihrer Partei! Bis zur Unkenntlichkeit verwischt! – Thorsten Klute [SPD]: Das ist Selbstkritik!) Bei einem so zentralen Thema wäre ein gemeinsames Signal besonders wichtig gewesen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Richtig! – Kirsten Stich [SPD]: Sehr gute Idee! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wenn der Brandstifter nach der Feuerwehr ruft!) Landtag Jetzt kann sich jeder und jede prüfen, ob sie oder er alles dazu beigetragen hat, dass ein gemeinsamer Antrag der demokratischen Fraktionen vorgelegt werden konnte. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und was ist bei Ih- rer Prüfung rausgekommen? – Zurufe von Rodion Bakum [SPD], Ina Blumenthal [SPD] und Kirsten Stich [SPD]) Der Unterschied liegt nach meiner festen Überzeugung nicht im Ziel, sondern in Nuancen auf dem Weg dahin. Ich sage ganz bewusst „in Nuancen“. Als Landesregierung ist unser Ansatz klar. Erstens: Schutz für Kinder unter 14 Jahren. Zweitens: Sicherheit für Jugendliche bis 16 Jahre. Drittens: Verantwortung für Plattformanbieter. Für Kinder unter 14 Jahren gilt für uns, dass soziale Medien kein Ort sind, an dem sie sich ungeschützt bewegen sollten. Das ist kein Misstrauen gegenüber Kindern, sondern schlicht unsere Verantwortung als Erwachsene. Die Realität zeigt, dass die Plattformen ihre eigenen Altersgrenzen nicht konsequent durchsetzen – bisher. An dieser Stelle muss sich deshalb etwas ändern. Es geht nicht um eine freundliche Empfehlung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern es muss um eine wirksame, tatsächlich effektive Altersgrenze bis 14 Jahren gehen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Zweitens. Bei Personen zwischen 14 und 16 Jahren sprechen wir nicht mehr von Kindern, wir sprechen aber auch noch nicht von vollständig eigenverantwortlichen Erwachsenen. Deshalb braucht es dafür einen differenzierten Ansatz. Es braucht keine suchtund nutzungsverstärkenden Mechanismen, sondern altersgerechte Voreinstellungen und vor allen Dingen mehr Transparenz und Kontrolle. Mit einem Satz: Zugang ja, aber unter altersgerechten Bedingungen. Drittens ist mir besonders wichtig: Wir verlagern die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört, weil sie dort liegt, nämlich zu den Plattformen. Wer an der Aufmerksamkeit von Kindern Geld verdient, muss auch Verantwortung für ihren Schutz übernehmen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das bedeutet Mitwirkungspflichten, klare Regeln und bei Verstößen auch klare Sanktionen. Auch das ist übrigens nichts Neues. Wir kennen das aus dem Gewerberecht im Rahmen der Verlässlichkeitsprüfung. Wenn ein Unternehmen offenkundig nicht verlässlich die Regeln einhält, dann wird es vom Marktzugang mindestens zeitweise ausgeschlossen. Die Regeln, die sich dort über Jahre und Jahrzehnte bewährt haben, müssen natürlich auch für diesen Markt gelten. Das ist ganz selbstverständlich. 18.03.2026 Bei alldem gilt aber, dass kein regulatorischer Ansatz ohne Medienkompetenz tragen wird. Wir müssen Kinder und Jugendliche befähigen, sich in dieser digitalen Welt zu orientieren. Wir müssen auch Eltern unterstützen, damit sie ihre Kinder dabei begleiten können. Nordrhein-Westfalen ist sehr gut aufgestellt. (Jochen Ott [SPD]: Leider nicht!) Wir sind bei vielen Themen und Projekten im Bereich „Medienkompetenz“ Vorreiter. Deswegen will ich eines sagen: Man kann sich nicht an dieses Pult stellen, für Medienkompetenz werben und selbst Fake News verbreiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Den Beitrag meiner Kollegin Verena Schäffer so zusammenzufassen, als ob es darum ginge, die Verantwortung an Eltern abzuschieben, (Rodion Bakum [SPD]: Hat sie gesagt!) obwohl sie ein Regelwerk vorgeschlagen hat, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das sie vorge- schlagen hat! Ja, ja!) das im Übrigen inhaltlich weitgehend mit dem eigenen Antrag der SPD übereinstimmt, ist Fake News. Das muss man auch beim Namen nennen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Un- glaublich! – Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Ich weiß, die Bewerbung als Schulpolitiker scheint hier in Endlosschleife zu laufen. Dennoch: So zu tun, als würden die Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen nichts für Medienkompetenz tun, wird der Arbeit dieser Frauen und Männer schlicht nicht gerecht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ina Blumenthal [SPD]: Sie werden von Ihnen nicht unterstützt, und das ist die Wahrheit! – Jochen Ott [SPD]: Zwei Volltreffer! – Weitere Zurufe von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wir teilen viele Ziele, aber der Unterschied liegt neben der Tonlage vielleicht auch im Maß der Regulierung. (Thorsten Klute [SPD]: Das stimmt! – Weitere Zurufe von der SPD) Sie setzen offenkundig auf detaillierte Vorgaben bis ins letzte Detail und auf technische Lösungen, deren Umsetzbarkeit heute noch nicht gesichert ist. (Rodion Bakum [SPD]: Sie haben gar keine!) Wir brauchen aber Lösungen, die rechtlich durchsetzbar, technisch umsetzbar und gesellschaftlich auch vermittelbar sind. Landtag (Rodion Bakum [SPD]: Welche denn?) Ein Unterschied zwischen den Positionen der demokratischen Fraktionen hier war die Frage, wie man mit Jugendlichen ab 16 Jahren umgeht. Dazu will ich sagen: Das muss irgendwie alles zusammenpassen. Diese jungen Menschen sind nicht blöd. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn man hier sagt, junge Menschen ab 16 sollten den Führerschein bekommen, junge Menschen ab 16 sollten wählen dürfen, aber gleichzeitig sagt, sie seien nicht in der Lage, frei und souverän mit sozialen Medien umzugehen, dann passt das schlicht nicht zusammen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Wer hat das denn ge- sagt? – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Über welchen Antrag sprechen Sie? Sind Sie noch auf dem CDU-Bundesparteitag? – Weitere Zurufe von der SPD) Deswegen sage ich Ihnen: Sie wollten auch jungen Menschen über 16 Jahre hinaus Vorgaben machen, wie ihre digitalen Räume auszusehen haben. (Alexander Vogt [SPD]: Stimmt nicht!) Ich glaube, dass wir an der Stelle einen Dissens haben. Und wir haben auch einen Dissens dahin gehend, ob man für Kinder unter 14 Jahren kindgerechte Angebote machen kann. Ich glaube, wir sollten uns dem nicht verschließen. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Ich glaube daran, dass große Medienunternehmen in diesem Land Angebote entwickeln können, die auch Kindern unter 14 Jahren soziale Teilhabe ermöglichen – fernab der üblichen sozialen Netzwerke. Dafür müssen wir als Politik auch Offenheit ausstrahlen. Hier scheint aber ein Unterschied zu liegen. – Das an die Kollegen der SPD. An die AfD gerichtet möchte ich nur sagen: Sie warnen vor einem Überwachungsstaat, ziehen daraus aber offenkundig den Schluss, Kinder und Jugendliche mit den realen Risiken allein zu lassen. Da kann ich nur sagen: Freiheit ohne Schutz ist keine Freiheit, sondern Gleichgültigkeit. – Ich glaube, die Wahrheit liegt darin, dass Sie in erster Linie Ihr Geschäftsmodell von Hass und Hetze im Netz bedroht sehen, und darum darf es uns nicht gehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Oh Mann! Was für Hass und Hetze haben wir da wieder gehört? Unglaublich!) 18.03.2026
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Liminski. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Vogt.
Alexander Vogt SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Liminski, Ihr Appell an die demokratischen Fraktionen, sich auf eine einheitliche Vorgehensweise bei diesem wichtigen Thema zu einigen, nehmen wir zur Kenntnis. Ich stelle nur fest, dass wir unseren Antrag zwei Wochen, bevor er beschlossen werden musste, an die grüne und die CDU-Fraktion gesendet haben. Wir haben einen Tag vor der Fraktionssitzung eine inhaltliche Rückmeldung bekommen. Fast zwei Wochen waren Zeit. (Wibke Brems [GRÜNE]: Wie kann man sich ernsthaft an so etwas aufhängen! Mein Gott! Wie kleinkariert!) Das ist ein Umgang, bei dem wir die Ernsthaftigkeit von CDU und Grünen infrage stellen. (Beifall von der SPD) Wir haben einen Antrag geschrieben. Sie haben gesagt, wir sollten keine Lippenbekenntnisse machen. Der Unterschied bei diesen beiden Anträgen liegt darin, dass zentrale Punkte, insbesondere für die Zeit zwischen 14 und 16 Jahren – darauf komme ich gleich noch mal –, herausgestrichen wurden. Natürlich sagen alle Plattformen: Wir wollen die Kinder schützen. Wir haben in den AGBs eine Beschränkung bis 13 Jahren. – Ja, das alles gibt es schon, aber das alles wird nicht durchgesetzt. Manche tun in der Debatte hier so, als ob es alles schon gäbe und man nur ein bisschen warten müsste. Wir haben aber keine Zeit, darauf zu warten. (Beifall von der SPD) Darum wollen wir, dass die Altersgrenze gesetzlich durchgesetzt wird, weil ein Mindestalter allein nicht reicht, sondern es muss auch durchgesetzt werden. Ja, wir wollen die Arbeitsweise der Plattformen ändern, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Plattformbetreiber sollen in die Verantwortung genommen werden. Es braucht eine Jugendversion ab 14 Jahren ohne süchtig machende Algorithmen, ohne Endlos-Feeds und ohne toxische Empfehlungssysteme. Ein Altersverifikationssystem muss dabei unabhängig von den Plattformen laufen. Das sind unsere Vorschläge, die stehen ganz konkret in unseren Anträgen. Dazu wollen wir die Tech-Konzerne verpflichten. Frau Schäffer, Herr Ott hat sich auf Sie bezogen. Am 5. Februar hatten Sie im Rahmen der Kinderschutzkommission davon gesprochen. Ich habe aber noch ein anderes Interview von Ihnen gefunden. Am 13. März haben Sie im Radio Leverkusen – ich habe gerade noch mal nachgesehen – gesagt: Landtag „Ich möchte weniger Kinder und Jugendliche in die Pflicht nehmen, sondern vor allem die Plattformbetreiber.“ (Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration: Richtig!) Sie haben das also innerhalb von zwei Wochen geändert. (Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration: Hä?) Bei dieser Aussage können wir hundertprozentig mitgehen. Nur fragen wir uns, warum aus Ihrem Antrag herausgestrichen wurde, die Verantwortung der Plattformen einzufordern. (Beifall von der SPD) Sprechen Sie eigentlich überhaupt nicht mit Ihren eigenen Leuten von Grünen und CDU? Der eigentliche Skandal ist ja nicht, dass es diese beiden Anträge gab, auch nicht, dass sie sich ähnlich sind, sondern die Unterschiede sind der Skandal. Sie haben alle Forderungen, mit denen wir die Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen, rausgestrichen. Sie haben die Verantwortung von Tech-Konzernen erneut auf Familien abgewälzt. Sie haben aus einem politischen Antrag ein Geschenk an die Tech-Lobby gemacht. Das ist Fakt, und das ist der Unterschied zwischen unseren beiden Anträgen. (Beifall von der SPD) TikTok wird Ihnen danken, dass Sie die Altersverifikation in die Hand der Plattformen geben. Damit haben sie noch mehr Daten und noch mehr Macht. Meta wird sich freuen, dass Sie ab 14 Jahren keine verpflichtende Jugendversion mehr wollen, sondern nur noch irgendwann mal eine Art Sicherheitsmodus anstreben. Herr Musk wird Ihnen sicherlich gratulieren, denn auch unsere Regeln zur Begrenzung von Algorithmen für über 16-Jährige und Ältere haben Sie gestrichen. Daher erkennt man ganz klare Unterschiede zwischen diesen beiden Anträgen. Das unterscheidet uns. Wir haben einen Antrag vorgelegt, der die Tech-Konzerne wirklich in die Pflicht nimmt. Das tut weh. Es tut auch weh, mit denen in die Diskussion zu gehen. Da kriegt man auch Kritik. Wir erwarten aber auch von einer Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, dass sie für Kinder und Jugendliche steht und sich mit den Tech-Konzernen anlegt und nicht vor denen kuscht, wie wir es mit Ihrem Antrag sehen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) 18.03.2026
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich würde gerne noch einmal den Begriff „Fake News“ vom Rednerpult aus aufgreifen, weil das, was wir hier eben sehr laut von Herrn Kollegen Vogt gehört haben, einfach das sind: Fake News. (Beifall von den GRÜNEN) Nur weil Sie, Herr Ott, und Sie, Herr Vogt, hier immer laut und vehement etwas vertreten, ändern sich nicht die Welt und das, was wir aufgeschrieben haben. Erstens. Wir fordern die klare Anwendung des Digital Services Acts, der Gesetzgebung der EU, die die Kontrolle der Tech-Konzerne erlaubt. Das ist Kernpunkt unseres Antrages. Das ist eine wirksame, jetzt vorhandene Möglichkeit, um Kinder und Jugendliche gegen die großen Tech-Konzerne zu schützen. (Beifall von den GRÜNEN) Ich weiß nicht, wie viel mehr klare Kante als mit dem DSA man gegen die Tech-Konzerne, Stand jetzt, zeigen will. Zweitens. Sie haben selbst ganz am Anfang das Recht auf Teilhabe großgeschrieben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe. Wir haben aber bei allen Medien immer wieder gesehen, dass wir vielleicht nicht die vollen Versionen auf Kinder und Jugendliche loslassen können. Der Kinderkanal und Super RTL existieren ja auch, und wir setzen nicht Kinder mit sechs Jahren vor den Horrorfilm, weil wir alle verstanden haben, dass es eine kinderund jugendgerechte Alternative braucht. Wir haben Kinderbücher, wir haben Kinderlieder. Wir haben überall jugendgerechte Varianten, und das brauchen wir einfach auch im digitalen Raum: quasi den Kinderkanal, nur für Social Media. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Diese Alternativen müssen wir gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen gestalten; denn Kinder und Jugendliche müssen in dieser Debatte die zentrale Rolle spielen. Es muss um ihre Bedürfnisse, ihre Teilhabe und ihre Position in dieser Frage gehen. Ich möchte noch einen dritten Punkt aufmachen. Wir reden zu Recht über Kinder und Jugendliche. Süchtig machendes Verhalten, das Pushen von Hass und Hetze, Desinformationen und Gewaltdarstellungen auf Social-Media-Plattformen treffen nicht nur Kinder und Jugendliche, das trifft Erwachsene genauso. Deshalb müssen wir darüber reden, dass wir die Tech-Konzerne genau in diesen Fragestellungen in die Verantwortung nehmen müssen. Das Gute ist, Landtag dass das Instrument dafür klar ist: Das ist der Digital Service Act, weil alle Menschen Schutz vor Hass, vor Hetze, vor Gewalt, vor falschen Darstellungen auf Social Media verdient haben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wenn wir auf die pauschalen Verbote zurückkommen und nach Australien schauen, dann sehen wir in Australien zwei Dinge: Erstens. Kinder und Jugendliche sind kreativ, sich ihr Recht auf digitale Teilhabe zu holen. Als die Plattformen gesperrt wurden, haben sie sich Alternativen gesucht. Das sieht man an den Downloadzahlen in australischen App-Stores sehr gut. Das heißt, wir brauchen wirklich gute Alternativen, die für Kinder und Jugendliche attraktiv sind, damit die Einschränkungen, die wir über den DSA planen, funktionieren. Zweitens. Wir dürfen das natürlich nicht den Tech-Konzernen ganz alleine überlassen. Dort werden Künstliche Intelligenzen eingesetzt. Menschen laden Fotos hoch – das ist auch auf Roblox so –, bei denen gescannt wird, ob das Kind das richtige Alter hat. Das ist nicht nur unzuverlässig, sondern auch eine unglaublich große Datensammelmaschine, und niemand will das hier. Deshalb steht in unserem Antrag ganz zentral: Egal, wie man das am Ende prüft, es muss datensparsam sein; denn uns allen ist ganz klar, dass weder Meta noch Google noch ByteDance die sensiblen Daten unserer Kinder in die Hände bekommen dürfen. Das hat auch etwas mit Kinderschutz zu tun. (Beifall von den GRÜNEN) Ja, diese Debatte verdient Ernsthaftigkeit. Ich bin froh darüber, dass wir es schaffen, uns zwischen den demokratischen Fraktionen nur in Nuancen zu unterscheiden, weil wir am Ende gemeinsam dafür einstehen müssen, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren auf Social Media zu schützen und auch gemeinsam den großen Tech-Konzernen die Stirn zu bieten. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam dafür einsetzen, dass der DSA endlich in seiner vollen Breite Wirkung entfaltet und wir den Tech-Konzernen in den USA damit die Stirn bieten. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wenn man die Debatten der letzten Wochen zum Thema „Social-Media-Verbot“ verfolgt hat, könnte man meinen, der größte Feind unserer Kinder sei plötzlich das Internet. 18.03.2026 (Zuruf von der SPD – Vereinzelt Beifall von der SPD) Social Media wird zum digitalen Schreckgespenst erklärt, vor dem der Staat die Jugend retten müsse. Die Antworten sind schnell geliefert: Verbote, Alterskontrollen und immer mehr staatliche Eingriffe. Wir sagen jedoch: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ist klar abzulehnen. Der Staat ist nicht der Erziehungsberechtigte. Das sind die Eltern. Wenn es Ihnen wirklich um den Schutz von Kindern geht, dann stärken Sie die Elternrechte, statt sie Schritt für Schritt einzuschränken. Seien wir mal ehrlich: Wer glaubt, Jugendliche durch Verbote aus dem Netz zu verbannen, hat offenbar noch nie einen Teenager erlebt oder seine eigene Pubertät in öder Langeweile verbracht, zum Beispiel bei der Jungen Union. Was an dieser Debatte besonders auffällt, ist die Doppelmoral beim Thema „Kinderschutz“. Sobald es um Social-Media-Anonymität und freie Informationsbeschaffung – auch ein Grundrecht – geht, wird Alarm geschlagen. Plötzlich ist von Gefahren für die Jugend die Rede. Ganz anders sieht es aus, wie wir auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schauen. Dort entstehen Formate, die frei zugänglich sind und auf den Portalen der Sender verbreitet werden und die Sie alle wahrscheinlich für besonders wertvoll halten. Da gibt es zum Beispiel das Format „safespace“. Dort wird jungen Menschen erklärt, was man sich alles in den eigenen Körper einführen kann. Es wird darüber gesprochen, wie man sich eine Handmuschi selbst bastelt. Oder nehmen wir das Format „Quarks“ vom WDR, das sich gezielt an ein junges Publikum richtet. Eine ganze Folge beschäftigt sich ausschließlich mit Sexspielzeug und wie man es nach der Anwendung korrekt reinigt. Ihre Logik ist bemerkenswert: In Ihrer Welt können unter 14-Jährige angeblich die Folgen von Pubertätsblockern beurteilen und gegen den Willen der Eltern ihr Geschlecht ändern, aber der Einfluss von Instagram soll sie vollkommen überfordern? Das hat mit Kinderschutz wenig zu tun. Das ist ein politischer Vorwand für mehr Kontrolle und mehr Zensur. (Beifall von der AfD) Die Fakten sind doch klar: Möglichkeiten zur Altersverifikation existieren längst. Trotzdem gelangen Jugendliche problemlos auf Pornoseiten: Mit einem Klick bestätigt man, dass man über 18 ist, und schon hat man Zugriff auf härteste Pornografie. Deshalb brauchen wir keine digitale Kontrolle oder ein Social-Media-Verbot, um Kinder im Internet zu schützen. Wir brauchen eine Politik, die die tatsächlichen Ursachen angeht. Plattformen müssen so gestaltet werden, dass ihre Algorithmen nicht gezielt Abhängigkeiten erzeugen. Unsere Aufgabe besteht nicht darin, junge Menschen aus der digitalen Welt zu verban-Landtag nen. Unsere Aufgabe ist es, sie zu befähigen, sich dort sicher zu bewegen. Vor allem müssen wir die Eltern in dieser Verantwortung stärken. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schalley. Für den Begriff der „Handmuschi“ erteile ich Ihnen eine nichtförmliche Rüge. Das ist ein unparlamentarischer Ausdruck, den wir hier nicht dulden. – Wir gehen weiter in der Redeliste. Es spricht jetzt für die Landesregierung der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich will noch einmal drei kurze Punkte ansprechen. Erstens: Stichwort „Konsens zwischen den demokratischen Fraktionen“. Der wäre in der Tat wünschenswert gewesen. Dafür allerdings muss man auch die Bereitschaft mitbringen, dass nicht die Beschlüsse des eigenen Parteipräsidiums – in diesem Fall der SPD – eins zu eins von den anderen Fraktionen hier im Landtag beschlossen werden sollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das meine ich mit „Ernsthaftigkeit“. (Rodion Bakum [SPD]: Das war richtig!) Nach meinem Kenntnisstand hat die CDU-Fraktion auch nicht den CDU-Bundesparteitagsbeschluss als gemeinsame Positionierung angeboten, (Alexander Vogt [SPD]: Der war besser?) sondern das ernsthafte Bemühen um einen gemeinsamen Text. Darauf sollten wir uns verständigen, das wäre gut. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das Bemühen war von Ihrer Seite leider nicht vorhanden!) Zweitens: Stichwort „Fake News“. Können wir uns für die Zukunft darauf verständigen, dass man die Position eines Mitglieds der Landesregierung nicht mit Texten aus der Vergangenheit zusammenfasst, sondern, wenn es geht, vielleicht mit den Dingen, die aktuell im Netz zu finden sind, wie zum Beispiel der Namensbeitrag von Verena Schäffer zu diesem Thema und die entsprechende Berichterstattung? (Rodion Bakum [SPD]: Sie hat vor zwei Wo- chen etwas anderes gesagt!) Dann wäre hier auch nicht das Missverständnis aufgekommen, dass offenkundig ein falscher Eindruck erweckt werden sollte. Nichts anderes sind Fake News. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 18.03.2026 Das ist der Grund, warum ich dafür werben würde. Ein Weiteres zu dem Thema. Können wir uns auch darauf verständigen, dass wir schwarz auf weiß geschriebene Anträge hier nicht falsch zusammenfassen? Im Antrag von CDU und Grünen genauso wie in meinen öffentlichen Stellungnahmen genauso wie im Übrigen im Bundesparteitagsbeschluss der CDU geht es zuvörderst um die Verantwortung der Plattformanbieter. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sich dann hier hinzustellen und so zu tun, als würden wir die Policy der Tech-Konzerne betreiben, ist nicht nur Fake News, sondern schlichtweg eine offenkundige Lüge. Das muss man auch so beim Namen nennen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deswegen der dritte Punkt: der Umgang mit den großen Plattformen. Ich habe gerade eben große Töne dazu gehört, was man denen alles sagen muss. Ich frage Sie: Wann haben Sie denn zuletzt Vertreter der großen Plattformen getroffen, um denen offen die Meinung zu sagen? Ich tue das regelmäßig. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die sind aber so was von beeindruckt! Wahnsinn!) Ich war der Medienminister, der TikTok zum Thema gemacht hat, als hier noch niemand darüber gesprochen hat. Ich habe das auf der re:publica und anderswo auch öffentlich gemacht. (Nadja Lüders [SPD]: Hat aber leider nichts geholfen!) Wir haben denen gesagt: Wenn ihr weiterhin Schmutz und Schund in Herz und Hirn unserer Kinder schüttet, wird das Konsequenzen haben. Dann haben die sich gemeldet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Gleiche gilt für Meta. Wenn sich dieses Unternehmen weiterhin weigert, dass die Instrumente unserer Behörden – in dem Fall der Landesmedienanstalt, und ja, auch der Einsatz künstlicher Intelligenz – auch auf ihre Angebote zugreifen wie auf die Angebote aller anderen Konkurrenten, wird das Konsequenzen haben. Wir werden das nicht dulden. Wir werden das nicht akzeptieren. Das sage ich denen aber. (Zuruf von der SPD: Was ist denn das Ergeb- nis? Wo bleibt das Ergebnis?) Deswegen lasse ich mir hier nicht von Ihnen vorhalten, wir müssten mal endlich mit denen Klartext reden oder aufhören, deren Policy zu betreiben. Das ist schlicht unverschämt, und das muss auch beim Namen genannt werden. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Liminski. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Bakum.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Liminski, Ihre eigene Tatenlosigkeit hat Sie offensichtlich so getriggert, dass Sie aus Ihrer Haut gefahren sind. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Bevor ich aber zu Ihnen komme, möchte ich zum Abgeordneten Schalley sagen: Das war der beste Beweis dafür, warum diese Debatte wichtig ist, warum die Anträge wichtig sind. Sie sind die Kollaborateure von Bezos, Musk und Zuckerberg. Es ist richtig, dass wir gemeinsam dagegenstehen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Nathanael Li- minski, Minister für Bundes- und Europaange- legenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) – Herr Liminski, ich wollte Sie loben. Die SPD-Fraktion will Sie ausdrücklich loben, dass Sie innerhalb von wenigen Wochen Ihre eigene Meinung um 180 Grad gewendet haben. Das ist in der Sache auch richtig, wenn man auf alte Beiträge von Ihnen schaut. Sie haben dafür gesorgt, dass NRW in der Ministerpräsidentenkonferenz eine Protokollerklärung abgegeben hat, die sehr nah an das herankommt, was die SPD-Fraktion sagt, und weiter geht als CDU und Grüne. (Zuruf von Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Inter- nationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) Deswegen möchte ich Sie loben. Ob das aus inhaltlicher Einsicht geschehen ist oder als Bewerbung für das Kabinett Jochen Ott, ist mir tatsächlich egal. (Beifall von der SPD) Letzter Satz, Herr Präsident. – Am Ende möchte ich alle demokratischen Fraktionen davor warnen, sich gegenseitig vorzuwerfen, Fake News zu behaupten. Dann würden wir das Geschäft der Rechten betreiben.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Rodion Bakum SPD
Ich lade Sie ein, dass wir gemeinsam gegen die Kollaborateure von Big Tech kämpfen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Bakum. – Für die Fraktion der CDU spricht die Abgeordnete Stullich. 18.03.2026 (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU])
Andrea Stullich CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD! Ich würde gerne noch einmal inhaltlich auf den Zugang zwischen 14 und 16 Jahren und auf das EUDI-Wallet eingehen. Sie fordern sehr konkrete technische Vorgaben. Wir wollen aber bewusst – ich habe vorhin schon versucht, es deutlich zu machen – (Rodion Bakum [SPD]: Gar nichts!) nicht schon heute einzelne technische Details politisch festzurren. (Rodion Bakum [SPD]: Gar nichts!) Ein Opt-in-Modell selbst für Erwachsene oder eine detaillierte Festlegung auf ganz bestimmte technische Maßnahmen erscheinen uns zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht und rechtlich und praktisch auch schwer durchsetzbar. (Rodion Bakum [SPD]: Wann ist es denn nicht mehr zu früh?) Wir verfolgen dasselbe Ziel, und das haben wir, glaube ich, auch in allen Reden heute anerkannt. Aber auch eine Festlegung auf das EUDI-Wallet schon heute halte ich noch für zu früh, weil es erst nächstes Jahr schrittweise eingeführt werden soll. Es gibt weder praktische Erfahrungen noch belastbare Ergebnisse aus Tests, schon gar nicht im Bereich „Jugendschutz“. Deswegen halten wir eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Wir wehren uns überhaupt nicht dagegen, aber wir sollten doch sinnvollerweise abwarten, wie zum Beispiel die Jugendschutzkommission das EUDI-Wallet bewertet und wie die europäischen Praxistests dazu ausfallen. Es gibt dabei auch noch ein politisches Risiko. Dieses Wallet ist in der Öffentlichkeit noch überhaupt nicht bekannt. Wenn Sie das jetzt als einzige Voraussetzung für den Zugang zu Plattformen nennen, dann entsteht sehr schnell der Verdacht einer staatlichen Ausweispflicht. Das wäre wiederum Wasser auf die Mühlen derjenigen, die eine wirksame Regulierung ohnehin grundsätzlich als Überwachung oder Einschränkung von Freiheit diskreditieren wollen. Leider gibt es auch noch offene Datenschutzfragen. Die ursprüngliche Idee lautet richtigerweise „Datensparsamkeit“. Aber in den aktuellen europäischen Umsetzungsregeln für das Wallet wird dieser Mindestdatensatz schon wieder ausgeweitet, übrigens bis hin zu verpflichtenden biometrischen Daten. Das sind die Gründe, weshalb wir sagen: gerne prüfen, aber noch nicht jetzt festlegen. Ich glaube, das ist an dieser Stelle richtig. Landtag Noch zwei Sätze zur Genese der Anträge, weil auch das gerade bei Ihnen, Herr Vogt, ein Thema war. Ja, so funktioniert ernsthafte parlamentarische Arbeit. Sie legen uns einen Antrag vor, und wir prüfen ihn ernsthaft, und zwar im Detail. (Rodion Bakum [SPD]: Zwei Wochen!) Wir haben ihn auf Gemeinsamkeiten geprüft, die wir natürlich identifiziert haben. Ich habe vorhin versucht, die Unterschiede auf dem Weg zu benennen. Wir haben Kompromisse vorgeschlagen. So funktioniert das nun einmal, wenn man am Ende den Anspruch hat, auch wirklich etwas erreichen zu wollen. Sie haben einfach nur Ihr Präsidiumspapier neu verpackt. Das wollen Sie jetzt – der Minister hat es zu Recht gesagt – auf Biegen und Brechen eins zu eins durchsetzen. Das nutzt den Kindern und Jugendlichen, um die es geht und die wir schützen wollen, leider überhaupt nicht, schon gar nicht in dieser Lautstärke. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Trotzdem weisen unsere Anträge viele Gemeinsamkeiten auf. Es gibt in der Sache eine große Übereinstimmung. Die Unterschiede stehen jedenfalls nicht völlig unversöhnlich im Raum. Lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam etwas Gutes auf den Weg bringen und diesen Weg dann auch konsequent gemeinsam im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen beschreiten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Stullich. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18065 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18065 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend –, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens über den Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18091 ab. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18091. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der 18.03.2026 AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag 18/18091 abgelehnt. Wir stimmen drittens über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/18100 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18100 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend –, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 3 Gesetz zum Bürokratieabbau durch Errichtung eines nordrhein-westfälischen Normenkontrollrats und durch Stärkung der Clearingstelle Mittelstand Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/18000 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Wedel das Wort.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bürokratie ist an sich nichts Schlechtes. Damit gesellschaftliches Zusammenleben, Wirtschaft und Staat funktionieren, braucht es handlungsfähige staatliche Institutionen, die Regulierungen durchsetzen und Gesetze verlässlich zur Geltung bringen. Allerdings verursacht Bürokratie Kosten und Zeitaufwand, und zwar für jede Bürgerin und jeden Bürger, für jedes einzelne Unternehmen, für die öffentliche Verwaltung und für die Gesellschaft insgesamt. Das mittlerweile erreichte Niveau der Bürokratielasten und deren stetige erhebliche Zunahme gefährden nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern schüren Unzufriedenheit bei Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem überfordern sie eine Verwaltung, die auf Dauer mit weit weniger Personal auskommen muss. Beim Ziel sind sich deshalb eigentlich alle einig: Wir wollen weniger Bürokratie. Wir wollen schnellere Verfahren. Und wir wollen, dass Bürgerinnen und Landtag Bürger, Unternehmen und auch unsere Verwaltung wieder mehr Zeit für das Wesentliche haben. Man kann der Landesregierung nicht vorwerfen, dass sie im Bereich des Bürokratieabbaus nichts täte. Es gibt gut gemeinte Einzelinitiativen, Programme und Dialogformate. Was allerdings bislang fehlt, ist eine systematische und dauerhafte Struktur, die Bürokratie wirklich nachhaltig reduziert. Bisher entscheidet über das Ob, Wann und Wie einer Überprüfung von Rechtsvorschriften allein die Landesregierung. Zudem werden Rechtsvorschriften bislang – wenn überhaupt – lediglich auf Belange der mittelständischen Wirtschaft untersucht. Die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger oder der Verwaltung bleiben dabei unberücksichtigt. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ergänzend zur Clearingstelle Mittelstand mit dem nordrheinwestfälischen Normenkontrollrat ein unabhängiges Expertengremium, das Rechtsvorschriften darauf hin prüft, wie viel Bürokratie durch sie verursacht wird und wie praxistauglich sie tatsächlich sind. (Beifall von der FDP) Prüfungsgegenstand können sowohl Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie grundsätzlich das gesamte bestehende Landesrecht einschließlich Verwaltungsvorschriften sein. Ein Normenkontrollrat bewertet dabei nicht die politischen Ziele. Er beantwortet eine andere, ganz praktische Frage: Was bedeutet diese Regelung für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für die Verwaltung im Alltag? Ein Normenkontrollrat unterstützt den Landtag und die Landesregierung beim Bürokratieabbau. Er macht Vorschläge dafür, wie Regelungen und Verfahren vereinfacht, digitaler gestaltet und Vorschriften praxistauglicher ausgestaltet werden können. Dazu führt er Digitalchecks durch, veranlasst Praxischecks und kann auch die Durchführung von Reallaboren auf der Basis von Experimentierklauseln empfehlen. So entsteht schon während des Gesetzgebungsprozesses ein stärkeres Bewusstsein dafür, welche Kosten und welcher Zeitaufwand durch staatliche Regelungen tatsächlich entstehen. Der Normenkontrollrat ist kein exotisches Instrument. Auf Bundesebene existiert bereits seit 2006 der Nationale Normenkontrollrat. Er hat sich als wichtiger Bestandteil moderner Gesetzgebung etabliert. Auch mehrere Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen – haben Normenkontrollräte eingerichtet. Herr Minister Liminski hat bereits 2022 im Hauptausschuss über positive Erfahrungen anderer Bundesländer berichtet. All das zeigt: Die ist Idee nicht neu, sondern sie ist erprobt. Und sie funktioniert. Bemerkenswert ist: Diese Normenkontrollräte wurden unter ganz unterschiedlichen politischen 18.03.2026 Konstellationen geschaffen – unter Beteiligung von der CDU, den Grünen und anderen Fraktionen. Mit anderen Worten: Bürokratieabbau muss kein parteipolitisches Projekt sein. Er ist eine staatspolitische Aufgabe. Zudem stärken wir mit unserem Gesetzentwurf die Clearingstelle Mittelstand. Die Clearingstelle leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag, um die Perspektive kleiner und mittlerer Unternehmen in Gesetzgebungsverfahren einzubringen. (Beifall von der FDP) Die Landesregierung nimmt die Dienste der Clearingstelle seit Jahren allerdings nur sporadisch in Anspruch, und das insbesondere in Bezug auf landesrechtliche Vorschriften: Laut des vor Kurzem erschienenen „Tätigkeitsbericht 2025“ nahm sie diese lediglich in sechs Fällen und in einem Fall aus dem Bestandsrecht in Anspruch. Wichtige Impulse aus der Wirtschaft und wertvoller Sachverstand für bessere Rechtsetzung bleiben also ungenutzt. Künftig soll die Clearingstelle auch selbst die Überprüfung neuer und bestehender Rechtsvorschriften einschließlich Verwaltungsvorschriften anstoßen können. Denn die mittelständische Wirtschaft weiß aus der täglichen Praxis am besten, welche Vorschriften unnötige Bürokratie verursachen, Wachstum bremsen und Investitionen erschweren. Zusammen sorgen Normenkontrollrat und Clearingstelle dafür, dass Bürokratie nicht nur punktuell, sondern nachhaltig und systematisch reduziert und Verwaltung entlastet werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger und eine starke Wirtschaft brauchen einen handlungsfähigen Staat, der sich auf das Wesentliche konzentriert. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Hagemeier.
Daniel Hagemeier CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abbau unnötiger Bürokratie ist für die Landesregierung und für die Regierungskoalition von CDU und Grünen ein zentrales Thema. Überdimensionierte Bürokratie behindert und lähmt unsere Unternehmen. Experten gehen davon aus, dass die Summe der uns durch Bürokratie entgehenden Wirtschaftsleistung pro Jahr bei ungefähr 146 Milliarden Euro liegt. Das können wir uns angesichts der globalen, auch durch Disruption entstehenden Herausforderungen schlicht nicht leisten. Denn Landtag Bürokratieabbau entscheidet ganz konkret darüber, ob Verfahren schnell oder langsam sind, ob Unternehmen investieren, ob Verwaltungen handlungsfähig bleiben und ob Bürgerinnen und Bürger staatliche Verfahren als Unterstützung oder als Belastung erleben. Im Übrigen ist Bürokratie auch eine Frage des Vertrauens in die Bürgerinnen und Bürger und in unsere Unternehmen. Insofern ist das Anliegen der Fraktion der Freien Demokraten, sich mit dem Abbau von Bürokratie und mit der Qualität von Gesetzgebung zu befassen, per se ausdrücklich zu begrüßen. Genau das machen wir aber auch. Mit der föderalen Modernisierungsagenda haben der Bund und die Länder gemeinsam nämlich ein großes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht – verbunden mit dem klaren Ziel, die Verwaltung in Deutschland grundlegend zu erneuern, um Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und staatliche Strukturen effizienter zu gestalten. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP schlägt dafür die Einrichtung eines Normenkontrollrats für NRW vor. Ein solches Instrument ist von der Bundesebene bekannt und existiert auch in einzelnen Ländern. Der Nationale Normenkontrollrat weist seit Jahren darauf hin, wie hoch die bürokratischen Belastungen inzwischen sind. Nach aktuellen Angaben summieren sich die bürokratischen Berichtspflichten in Deutschland auf rund 64 Milliarden Euro jährlich. Gleichzeitig zeigt sich, dass der Abbau dieser Belastungen ein langfristiger Prozess ist, der konsequent und kontinuierlich betrieben werden muss. Es geht vor allem um das Zurückfahren überbordender Bürokratie und einer zu kleinteiligen Regulierung. Denn im internationalen Vergleich sind die Rechtsstaatlichkeit und die Verlässlichkeit des Regulierungsrahmens ein Standortvorteil Deutschlands. Neu ist diese Debatte in NRW allerdings nicht. Die Einrichtung eines Normenkontrollrats war bereits in der vergangenen Legislaturperiode Gegenstand politischer Überlegungen. Sie war sogar Bestandteil des damaligen Koalitionsvertrages zwischen CDU und FDP. Am Ende wurde das Projekt jedoch nicht umgesetzt. Das zeigt bereits, dass die Frage, ob ein zusätzliches Gremium der richtige Weg ist, nicht einfach zu beantworten ist und unterschiedlich bewertet wird. So plausibel die Idee zunächst klingt, lässt sich Bürokratieabbau nicht allein dadurch erreichen, dass man neue Strukturen schafft. Auch ein Normenkontrollrat muss eingerichtet, organisiert, unterstützt werden. Das hat die Folge, dass Verfahren, Prüf- und Abstimmungsprozesse entstehen. Mit anderen Worten: Wer Bürokratie abbauen will, muss sehr genau prüfen, ob das gewählte Instrument tatsächlich zu weniger Belastungen führt oder ob zunächst zusätzliche Strukturen entstehen. Deshalb ist es richtig, dass wir diese Frage sorgfältig prüfen. 18.03.2026 Hinzu kommt, dass NRW beim Bürokratieabbau keineswegs untätig ist. Die Landesregierung arbeitet bereits auf vielen verschiedenen Ebenen daran, Verfahren zu vereinfachen und Belastungen zu reduzieren. Erst vor Kurzem hat das Landeskabinett ein umfassendes Beschleunigungs- und Entlastungspaket mit mehr als 30 konkreten Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, gesetzliche Regelungen auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen und der Verwaltung, der Wirtschaft und den Bürgern schnellere und einfachere Verfahren zu ermöglichen. Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel die konsequente Digitalisierung von Förderverfahren, der Abbau von Schriftformerfordernissen zugunsten digitaler Kommunikation, schnellere Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse sowie gemeinsame Praxischecks mit der Wirtschaft und der Verwaltung, um bürokratische Hürden gezielt zu identifizieren und abzubauen. Parallel dazu treibt NRW über den Bundesrat Initiativen zum Bürokratieabbau voran, etwa im Bereich des Arbeitsschutzrechts, um unnötige Dokumentations- und Berichtspflichten zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die zentrale Frage: Brauchen wir für dieses Ziel des Bürokratieabbaus zwingend ein zusätzliches Gremium, oder lassen sich die vorhandenen Instrumente weiterentwickeln und noch weiter stärken? Genau diese Frage sollten wir uns im parlamentarischen Verfahren gemeinsam stellen. Denn eines – zum Schluss – ist klar: Bürokratieabbau muss vor allem praxiswirksam sein, damit er Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in unserem Land wirklich entlasten und uns gemeinsam voranbringen kann. Natürlich stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Hauptausschuss zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Müller-Witt das Wort. Bitte sehr.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Da ist sie mal wieder, die vielbeschworene überbordende Bürokratie und ein Antrag der FDP, diese in ihre Schranken zu verweisen. Wie ist Bürokratie überhaupt definiert? Bürokratie ist das Ausführen von Verwaltungstätigkeiten nach klaren Vorgaben und innerhalb festgelegter Strukturen. Diese finden ihren Niederschlag in Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen. Landtag Mit der Frage, wie viel Bürokratie erforderlich ist und wo Grenzen überschritten werden, hat sich deshalb der nordrhein-westfälische Landtag schon mehrfach befasst. Sollte das sogenannte Parkinson’sche Gesetz – und davon geht offensichtlich die FDP aus – zutreffen, dann sorgt die Bürokratie für ineffiziente Zeitnutzung, unnötige Aufgabenvermehrung und stetiges Personalwachstum – unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsmenge; dafür wächst sie aber eigendynamisch. Ein klassisches Beispiel von Selbstreferenz! Man kann den Eindruck haben, dass in vielen Debatten allein diese Betrachtungsweise von Bürokratie einseitig im Fokus steht. Dabei ist Bürokratie an sich nichts Negatives. Im Gegenteil: Sie sorgt im Gegensatz zu einem willkürlichen Herrschaftsmodell für Struktur und Nachvollziehbarkeit öffentlichen Handelns und ist damit ein wesentliches Element eines demokratischen Rechtsstaates. Max Weber betonte bereits, dass Bürokratie eine rationale Form der Herrschaft und Schutz vor Willkürherrschaft ist. Schauen Sie sich in der Welt um! Dieses Postulat ist heute aktueller denn je. Bürokratie kann dafür sorgen, dass öffentliches Handeln regelbasiert ist und sich eben nicht das Recht des Stärkeren durchsetzt. Dies sollte bei allem Verdruss über Bürokratie nie aus dem Auge verloren werden. Die FDP stellt in ihrem vorgelegten Gesetzentwurf nun zwei Forderungen in den Fokus: zum einen die Schaffung eines Landesnormenkontrollrats und zum anderen die Gewährung eines Initiativrechts für die Clearingstelle Mittelstand. Dies ist bemerkenswert; denn bereits im Jahre 2019, also unter schwarz-gelber Regierung, wurde eine Transparenzkommission für kommunales Handeln eingerichtet, deren Ziel Aufgabenkritik, Bürokratieabbau und eine Standardüberprüfung der Kommunen war. So weit, so gut. Der Bericht der Transparenzkommission liegt seit 2023 vor. Damit wäre zu erwarten, dass die Umsetzung für die Kommunalverwaltung in vollem Gange ist. Im Ergebnis wurden über 60 Empfehlungen vorgelegt. Aber wie viele wurden bis zum heutigen Tag umgesetzt? Eine. So eilig scheint es offensichtlich nicht zu sein. Wir haben es also weniger mit einem Erkenntnisdefizit als mit einem Handlungsdefizit zu tun. Jetzt soll sich also ein Landesnormenkontrollrat des Themas generell annehmen. Schon dadurch könnte hier ein demokratietheoretisches Problem entstehen. Es ist allein die Aufgabe der Legislative, der vom Volk gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Nein, damit müssen wir uns schon selbst auseinandersetzen. Wir müssen einen kritischen Blick auf einmal geschaffene Strukturen werfen und sie einer laufenden Plausibilitätsüberprüfung auf Aktualität und Angemessenheit unterziehen. Ein Normenkontrollrat würde der Legitimierung und der Kontrolle des Gesetzgebers 18.03.2026 bedürfen, wenn dieser nicht auf seine ureigenen Rechte verzichten möchte. Damit würde dem Gremium allenfalls eine Beratungsfunktion zustehen. Angesichts der im Antrag prognostizierten Kosten von veranschlagten 1,23 Millionen Euro jährlich ist das eine teure und fragliche Einrichtung. Und so neu ist der Wunsch nach Kontrolle auch nicht. Die Möglichkeit der Befristung von Gesetzen schafft schon heute Gelegenheit zur Überprüfung. Die zweite Forderung, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgestellt wird, ist die Gewährung eines Initiativrechts für die Clearingstelle Mittelstand. Bislang nimmt die Clearingstelle eher eine passive Rolle dahin gehend ein, dass sie zu den ihr vorgelegten Gesetzentwürfen und Gesetzen Stellung nimmt. Die jetzt geforderte erweiterte Befugnis würde einer gesellschaftlichen Gruppe eine Sonderrolle einräumen. Damit würden andere zweifelsohne benachteiligt. Einerseits stellt sich also die berechtigte Frage der Gleichbehandlung, und andererseits gibt es andere bewährte Verfahren wie zum Beispiel Expertenanhörungen, die es bereits jetzt ermöglichen, Bewertungen auch vom Mittelstand einzubringen. Als Fazit ist festzustellen, dass es nicht unbedingt des vorliegenden Gesetzentwurfs bedurfte. Wir stimmen aber der Überweisung gerne zu. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Jan Matzoll das Wort. Bitte sehr.
Jan Matzoll GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit vier Jahren bin ich jetzt Mitglied des Landtags. Jedes Jahr durfte ich mindestens einmal an dieser Stelle über den Abbau von Bürokratie und über die Beschleunigung von Prozessen sprechen. Wissen Sie was? Das ist auch gut so; denn Bürokratieabbau, Bürokratievermeidung und Staatsmodernisierung sind laufende Prozesse und müssen auf allen Ebenen hohe Priorität haben. Überbordende Bürokratie, wenn man das so nennen möchte, gefährdet die Funktionalität und Handlungsfähigkeit von EU, Bund, Land sowie Kommunen und bedeutet ein massives Hemmnis nicht nur für unsere Wirtschaft, sondern auch für viele Lebensbereiche – von der Pflege über die Schule bis zum Baurecht. Diese Liste ließe sich lange fortsetzen. Wir teilen also die grundsätzliche Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Wir haben ein großes Interesse daran, staatliche Prozesse zu vereinfachen und Bürokratiekosten zu senken, sowohl für die Wirtschaft als auch für alle Bürgerinnen und Bürger. Landtag Die Art und Weise der Umsetzung dieses Ziels ist aber die Gretchenfrage des Bürokratieabbaus – in Anlehnung an Goethes Faust: Nun sag’, liebe FDP, wie hast du’s mit der Umsetzung? – Denn ein Normenkontrollrat sollte bereits unter FDP-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart eingerichtet werden. Passiert ist das offensichtlich nicht; sonst würde ich diese Rede hier gerade nicht halten. Die Entfesselungspakete I und II enthielten teils sinnvollere, teils weniger sinnvolle Maßnahmen, die entsprechend auch unterschiedlich gut umgesetzt werden konnten. Worauf will ich hinaus? Mir geht es heute gar nicht darum, die Leistungen der früheren schwarz-gelben Landesregierung zu bewerten. Wichtig ist jedoch, anzuerkennen, dass unnötige Bürokratie nicht durch einen Federstrich beseitigt werden kann, sondern ein kontinuierliches Handeln des Gesetzgebers sowie ein konsequentes Umdenken in Behörden erfordert. Genau diese Haltung ist Grundlage für das Handeln der schwarz-grünen Landesregierung. Die relevanten Stakeholder werden eingebunden, Prozesse werden gezielt überprüft und angepasst, Doppelungen werden gestrichen, Digitalisierung wird konsequent in den Mittelpunkt gestellt. Deshalb geht eben Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die Landesregierung arbeitet die Ziele der Planungsbeschleunigung, der Staatsmodernisierung und des Bürokratieabbaus konsequent ab. Das Verfahren soll jetzt mittendrin wieder geändert werden, weil es sein könnte, dass eine nächste Landesregierung das Verfahren wiederum ändern oder abschaffen könnte. Dies halte ich allerdings doch für eine etwas schräge Argumentation im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Kontinuität schafft man so jedenfalls nicht. Konkret geht es im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion um zwei Punkte: erstens um die Stärkung der Clearingstelle Mittelstand, was bereits ausführlich angesprochen worden ist. Sie ist im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen auch angekündigt. Die Landesregierung arbeitet auch dabei zielgerichtet an einer nachhaltigen Umsetzung, die dem Thema gerecht wird. Frau Müller-Witt hat vorhin den Aspekt der Gleichberechtigung verschiedener Interessengruppen in unserem Land angesprochen. Darüber, ob der hier vorliegende FDP-Vorschlag dafür ein gangbarer Weg ist, können wir im laufenden Verfahren weiter beraten. Ich habe da allerdings meine Zweifel. Zweitens geht es um die Einrichtung eines Normenkontrollrats in Nordrhein-Westfalen. Ich bin nicht davon überzeugt, dass die von Ihnen im Gesetzentwurf ausformulierte Ausgestaltung eines Normenkontrollrats Ihrem eigenen Anspruch an einen schlanken und effizienten Staat gerecht wird. Viele der von Ihnen aufgeführten Aspekte, die der Normenkontrollrat übernehmen soll, sind in Nordrhein-Westfalen bereits in der Umsetzung. Gerade die Praxischecks 18.03.2026 leisten schon einen unglaublich wertvollen Beitrag zum Bürokratieabbau. Zudem ist in Ihrem Gesetzentwurf die Abgrenzung, wie sich Clearingstelle und Normenkontrollrat genau ergänzen sollen, statt wiederum eine bürokratische Doppelstruktur zu etablieren, nicht sauber gezogen. Das wird aus meiner Sicht so nicht funktionieren; es ist nicht sauber ausgearbeitet. Sie beziehen sich in der Begründung unter anderem auf die gute Arbeit des Normenkontrollrats in Baden-Württemberg. Der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg ist allerdings im Vergleich zu Ihrem Vorschlag deutlich schlanker aufgestellt. Zudem existiert in Baden-Württemberg eben keine Doppelstruktur, wie die FDP-Fraktion sie nun für NRW plant. Das heißt: Es gibt dort keine Clearingstelle Mittelstand. Vielleicht sehen wir uns den Normenkontrollrat in Baden-Württemberg im weiteren Verfahren noch einmal genauer an. Im Zweifel heißt es dann möglicherweise nicht nur bei den Grünen: Von Baden-Württemberg lernen, heißt siegen lernen. – An dieser Stelle liebe Grüße und herzliche Gratulation nach Stuttgart an den Wahlsieger Cem Özdemir. Aber zurück zum Thema: Der Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung im Ausschuss stimmen wir natürlich gerne zu und freuen uns auf den weiteren fachlichen Austausch dazu. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und Bianca Winkel- mann [CDU])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Keith das Wort. Bitte sehr.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 4,4 % der Wähler in Baden-Württemberg haben noch nicht verstanden, dass die FDP nicht die Lösung, sondern eine Ursache der Bürokratie und vieler Probleme in Deutschland ist: Bonpflicht – Sie kaufen ein Brötchen und produzieren einen ellenlangen Papierstreifen. Bauantrag – 20.000 Normen und Vorschriften sind zu beachten. Eine schnelle Baugenehmigung? Fehlanzeige! Elterngeld – über 20 Seiten in Papierform müssen eingereicht werden, trotz digitaler Ausfüllhilfe. Es soll Zeiten gegeben haben, in denen die FDP für Entbürokratisierung stand. Das war angeblich ein Markenkern dieser Partei. Heute hat sie jede Glaubwürdigkeit verspielt. Seit Jahren fordert sie die Abschaffung von Bagatellsteuern wie der Bier- oder Kaffeesteuer, hat es aber in politischer Verantwortung nie umgesetzt. Die FDP hält Ursula von der Leyen, deren Kommission allein im letzten Jahr mit 1.456 neuen Gesetzen noch mehr Bürokratie Landtag geschaffen hat, beim Misstrauensvotum im Amt, während sie gleichzeitig beklagt, Europa werde unter ihrer Führung durch immer mehr Bürokratie ausgebremst. Die FDP half dabei, die Bürgergeldverwaltung, eine Flut an zusätzlichen Dokumentationspflichten und das Habeck’sche Heizungsgesetz auf den Weg zu bringen. Liebe Kollegen von der FDP, diese FDP hat sich überlebt. Sie wurde in Baden-Württemberg zu Recht von den Wählern abgestraft und verdient aus dem Landtag entfernt. (Beifall von der AfD) Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn die Liberalen nicht über Jahre hinweg die Interessen ihrer eigenen Wähler verraten und verkauft hätten. Christian Lindner hatte recht, als er sagte: „Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren.“ Diesen richtigen Anspruch verkehrte die FDP nur wenige Jahre später ins Gegenteil, als es plötzlich hieß: Besser falsch regieren, als nicht regieren. Hauptsache: Dienstwagen. Wenn man jahrelang rot-grüne Regierungspolitik mitträgt und die Bürokratie vermehrt statt abbaut, dann wird es schwierig, sich plötzlich wieder als Freiheitspartei zu inszenieren – zumal es mit der AfD seit geraumer Zeit eine echte freiheitliche Partei gibt, an die sich die Wähler wenden können. (Beifall von der AfD) Ich möchte kurz zum Gesetzentwurf selbst kommen, auch wenn nicht viel dran ist. Dieser will einen Normenkontrollrat des Landes Nordrhein-Westfalen schaffen, für bessere Gesetze und weniger Bürokratie. Das klingt erst mal nicht verkehrt. Aber hier lohnt sich ein genauer Blick. Erstens: Die Wirkung ist überschaubar. Der geplante Normenkontrollrat kann prüfen, empfehlen und berichten. Aber seine Stellungnahmen sind nicht verbindlich. Am Ende entscheidet weiterhin die Landesregierung. (Zuruf von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Mit anderen Worten: Man stampft ein neues Gremium aus dem Boden, das emsig Empfehlungen schreibt, während die Formularflut draußen weitergeht. Zweitens: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist fraglich. Der Gesetzentwurf selbst rechnet mit über 1 Million Euro jährlichen Kosten für Mitglieder, Personal, Gutachten und Geschäftsstelle. Dazu, welche Bürokratie dadurch konkret abgeschafft wird, bleibt der Gesetzentwurf eine Antwort schuldig. Drittens – und das ist der entscheidende Punkt –: Nordrhein-Westfalen hat bereits Instrumente, die genau in diese Richtung gehen. Es gibt die Clearingstelle Mittelstand, und es gibt die Normenprüfung 18.03.2026 innerhalb der Verwaltung. Statt diese Strukturen zu stärken, baut man nun eine zusätzliche Ebene auf. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Genau das ist die Ironie des Gesetzentwurfs. Man will Bürokratie abbauen und beginnt damit, eine neue Institution mit eigener Geschäftsstelle zu schaffen. Das ist kein Bürokratieabbau. Es ist im besten deutschen Sinne Bürokratieverwaltung durch noch mehr Bürokratie. Wenn man den Verwaltungsdschungel wirklich lichten will, dann braucht es nicht mehr Gremien. Es braucht den ehrlichen, klaren und starken Willen, den Bürokratiesumpf in Deutschland trockenzulegen. Hierfür reichen homöopathische Dosen auf Globuli-Niveau, wie wir sie hier im Gesetzentwurf sehen, nicht aus. Diesen Willen und Mut hat in Deutschland nur die Alternative für Deutschland. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ach Gott!) Dort, wo wir als Erstes in Regierungsverantwortung kommen, werden wir unseren Bürgern beweisen, dass wir die von Ihnen allen geschaffene Bürokratie nicht brauchen und diese umgehend im Sinne der Bürger und der Wirtschaft radikal abschaffen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Alle sind sich einig: Deutschland muss schneller werden. Dafür braucht es jetzt einen echten Mindsetwechsel in Staat und Gesellschaft. Mit der Föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember des letzten Jahres haben Bund und Länder gemeinsam einen konkreten Entwurf dafür vorgelegt. Es ist uns dabei nach intensiven Verhandlungen gelungen, wirklich an Grundsätze heranzugehen. Die Beweislast soll in Zukunft in vielen Bereichen derjenige haben, der Bürokratie beibehalten will, und nicht derjenige, der sie abschaffen will. Das haben wir jetzt in konkreten Maßnahmen – Stichwort „Genehmigungsfiktion“, Stichwort „Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten“ – hinbekommen. In über 200 Maßnahmen beschreiben wir, wie wir den Staat moderner machen können. Das sind nicht bloß Ziele, sondern ganz konkrete Änderungen an Gesetzen, Verordnungen, Erlassen. Wichtig ist mir dabei: Diese Reformagenda ist ein föderales und ein parteiübergreifendes Gesamtwerk. Landtag Schwarze, Rote, Grüne: Alle waren dabei. Die politische Mitte hat damit gezeigt: Wenn sie will, kann sie auch. Jetzt gilt es, diese Anstrengungen zu einem spürbaren Erfolgserlebnis zu machen, also auch für Bürger, für Unternehmen, für Verwaltungen. Ich glaube, das kann ein wesentlicher Beitrag sein, um Vertrauen in Staat und Demokratie zu schaffen. Dafür brauchen wir auch eine bessere Rechtsetzung. Insofern geht der Grundgedanke, der diesem Gesetzentwurf der FDP zugrunde liegt, aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Die Clearingstelle Mittelstand leistet bereits einen wichtigen Beitrag. Sie identifiziert systematisch die bürokratischen Belastungen, sie liefert fundierte Vorschläge, und sie bringt die Sichtweise der Praxis ein. Diese Arbeit ist bei Weitem noch nicht getan. Wie genau die Aufgabenstellung der Clearingstelle in Zukunft aussehen kann und muss, müssen wir tatsächlich im Blick behalten. Insofern gibt es da ein Thema; das will ich explizit zugestehen. (Dietmar Brockes [FDP]: Sie kommen seit zwei Jahren nicht in die Gänge!) Jetzt allerdings mit einem Normenkontrollrat ein weiteres Gremium ins Leben zu rufen, erscheint mir zumindest derzeit nicht die richtige Lösung zu sein. Ich hoffe, Sie hören die Zwischentöne. Es geht nicht um eine Generalabsage an ein solches Vorhaben, sondern um die Frage, wann was Sinn macht. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Ich glaube, in der momentanen Phase – mit den Plänen, die vorliegen, mit den Prozessen, die es gibt – ist es kein Dienst an der Sache, sondern vielmehr ein Bärendienst, wenn wir jetzt die Umsetzung aufhalten, indem wir uns erst einmal lange Zeit darüber Gedanken machen, wie ein neues Gremium arbeiten sollte. (Dietmar Brockes [FDP]: Wer will denn hier was aufhalten?) Gemeinsam können wir an der Stelle viel für die Rechtsetzung erreichen. Da steht auch viel auf der Agenda. Ich will ein paar Beispiele nennen: Bürokratieabbaucheck, One in, one out, also für jede geschaffene Belastung die gleichwertige Entlastung, oder auch das Projekt „E-Rechtsetzung“. Alles das sind Dinge, die momentan stattfinden und passieren, mit denen wir tatsächlich … (Dietmar Brockes [FDP]: Nein!) – Doch, die finden statt. (Dietmar Brockes [FDP]: Ist noch nicht umge- setzt!) – Ich nehme für mich in Anspruch, lieber Kollege Brockes, dass ich das als Chef der Staatskanzlei besser beurteilen kann als Sie hier im Landtag. 18.03.2026 (Beifall von der CDU) Insofern sind wir auf einem guten Weg. Ich habe ja gar nicht infrage gestellt, dass hier Handlungsbedarf besteht, und auch nicht, dass man darüber nachdenken kann, in Zukunft mit anderen Strukturen daranzugehen. Deshalb setze ich darauf, dass wir dieses Thema im Ausschuss und auch hier im Plenum ernsthaft beraten. Der Normenkontrollrat ist kein Modethema, sondern beschäftigt uns schon länger. Es gibt Länder, in denen dieses Instrument erfolgreich angewandt wird. Leider gibt es – auch das gehört zur Wahrheit dazu – genauso Beispiele, in denen es eher für die Galerie stattgefunden als in der Sache geholfen hat. Deswegen rate ich uns: Lassen Sie uns diesen Vorschlag im Rahmen der gemeinsamen Zielsetzung ernsthaft beraten. Dann tun wir in der Sache das Beste. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/18100 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu: 4 Die Sonderrolle NRWs hat sich nicht bewährt – Analog zum Bund gehört der Bereich ‚Flucht/Migration‘ in die Zuständigkeit des Innenministeriums Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18090 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute – wahrscheinlich werden es einige hier so wahrnehmen – zu einem eher langweiligen Thema. Wer aber im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Solingen“ sitzt – ich werde gleich eine sehr wichtige und entscheidende Passage aus diesem Untersuchungsausschuss einbringen –, wird verstehen, dass der Impuls der AfD-Fraktion, über Landtag den wir heute sprechen, ein sehr gewaltiges Thema mit weitreichenden Folgen ist. Deswegen will ich Ihnen ganz zu Beginn einen entscheidenden Punkt meiner persönlichen Motivlage eröffnen, warum wir diesen Antrag eingereicht haben. Als Mitglied in diesem Untersuchungsausschuss stellt man sich die Frage: Was kann die Politik tun, um solche Anschläge in Zukunft zu verhindern? Wir sind uns alle einig, dass es bei der Bedrohungslage in Deutschland die totale Überwachung nicht geben können wird. Keiner kann sich hier vorne hinstellen und behaupten: Wir werden es schaffen, Terrorismus in Gänze zu verhindern. – Denn die Lage in diesem Land ist einfach so, wie sie ist. Das muss man offen und ehrlich zugeben. Aber man muss sich die Frage stellen: Was kann die Politik tun, um hier die richtigen Instrumente anzuwenden? Da gab es einen hochinteressanten Zeugen im Untersuchungsausschuss „Solingen“. Das war Herr Werner, der Sicherheitschef vom BAMF. Dieser Zeuge, ein durchaus hochkompetenter Mann, hat an einer Stelle etwas, wie ich finde, sehr Interessantes gesagt. Gleich werden wir vielleicht sehen, wie sich die eine oder andere Rednerin, die gleichzeitig auch Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist, dazu verhalten wird. Herr Werner zeigte seine Verwunderung darüber, dass im Land Nordrhein-Westfalen die sogenannte Abteilung 5, um die es in diesem Antrag geht und die im sogenannten Fluchtministerium angesiedelt ist – das ist der gesamte Komplex „Ausländerrecht, Rückkehrmanagement, Aufnahme, Unterbringung“ –, untypischerweise, anders als im Bund und in vielen anderen Bundesländern, eben nicht im Innenministerium angesiedelt ist. Ich erinnere gerne an die Debatte, die wir hier vor Kurzem geführt haben. Ich habe dazu selbst einen Redebeitrag gehalten, und zwar unmittelbar nach dem Rücktritt von Josefine Paul. Ich wiederhole diese Passage gerne, weil sie wichtig ist: Seit Amtsübernahme des Innenministeriums durch Herbert Reul ist der gesamte Komplex „Ausländerrecht“ im Fluchtministerium angesiedelt. Das ist ein großer Fehler. Dieser Fehler zeigt sich zunehmend auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Denn wer die Zeugen befragt und wer dieses ganze Kuddelmuddel vor Ort wahrnimmt, sieht immer wieder, dass die eine Abteilung nicht weiß, was in der anderen passiert. Da werden verschiedene Projekte aufgelegt – sei es im Fluchtministerium zum Bereich „Islamismus“, sei es im Innenministerium –, aber völlig unkoordiniert. Keiner weiß, was da passiert. Die Zuständigkeiten sind absolut unlogisch. 18.03.2026 Es ist nicht nur so, dass führende Köpfe genau dieses Unverständnis dargestellt haben – an dieser Stelle sei Herr Werner, der Sicherheitschef vom BAMF, stellvertretend genannt –, sondern selbst die Zeugenbefragungen vor Ort zeigen ganz deutlich, dass es hier eine Änderung braucht. Dieser Impuls heute geht auf die Frage zurück: Was kann die Politik nachhaltig tun, um mit dem Bereich „Terrorismus“ besser umzugehen? Wenn man ehrlich ist und vor allem auch die letzten Terroranschläge in ganz Deutschland betrachtet, dann wird man immer wieder feststellen, dass es Ausreisepflichtige waren. Es waren Ausreisepflichtige. Ja, diese Toten, die zu verzeichnen sind, diese unschuldigen Menschen, die getötet wurden, hätten verhindert werden können. Es hätte verhindert werden können. Das muss sich hier jeder heute einmal eingestehen. Das ist Teil der Wahrheit. Deswegen sind wir alle verpflichtet, der Frage nachzugehen, was Politik strukturell tun kann. Neben der wichtigsten Bemerkung, dass man endlich die Grenzen dicht macht, muss man sich auch der Frage stellen: Was können wir strukturell verändern, um innerhalb der Behörden eine bessere, strukturiertere Zusammenarbeit herzustellen? Dafür haben wir Ihnen hier heute einen Impuls vorgelegt. Ich hoffe, dass sich die Redner gleich den Ernst der Lage deutlich bewusst machen und wenig mit Polemik und Sonstigem um die Ecke kommen, sondern einfach in der Sache voranschreiten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Peter Blumenrath das Wort. Bitte sehr.
Peter Blumenrath CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat: Für das Thema „Flucht und Migration“ liegt beim Bund die Zuständigkeit im Innenministerium. Das ist aus unserer Sicht auch sachgerechter, weil der Bund schlicht Migrationsströme nach Deutschland regelt und sie dann später auf die Bundesländer verteilt. Doch in den Bundesländern ist der Bereich „Flucht“ sehr häufig anderen Ressorts zugeordnet. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Schleswig-Holstein, Thüringen, Hessen, Bremen und Baden-Württemberg ist das der Fall, und auch hier bei uns in Nordrhein-Westfalen gehen wir andere Wege. Das gilt im Übrigen auch beim Bereich „Integration“ so. Er ist auch in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und hier bei uns in Nordrhein-Westfalen anderen Zuständigkeiten untergliedert. Landtag Kurzum: Nordrhein-Westfalen geht hier keinen Sonderweg, sondern wir haben auch erkannt, dass das Thema „Migration und Integration“, das sehr wohl auch aus Flucht resultiert, ein Thema ist, das man sehr intensiv und ressortübergreifend vernünftig miteinander besprechen muss. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass in vielen Bundesländern dieses Thema den Ressorts Arbeit, Familie bis hin zu Justiz verschiedentlich zugeordnet wird. Das ist aus unserer Sicht insofern in Ordnung, da wir wissen, dass alle Menschen, die eine Fluchtgeschichte haben und hier später eine Bleibeperspektive bekommen sollen, auch ein sanftes Ministerium haben können, das sich vernünftig um die Menschen kümmert, die hier integriert werden wollen. Sie versuchen, eine reine Sicherheitsperspektive in dieses Thema zu bekommen. Das Thema „Sicherheit“ ist auch ein wichtiges Thema. Deswegen haben wir hier in Nordrhein-Westfalen das größte Sicherheitspaket des Landes auf den Weg gebracht, weil wir aus dem schlimmen Attentat von Solingen die richtigen Schlüsse ziehen möchten. Aber der eigentliche Punkt – dazu reden Sie natürlich nicht – ist, dass sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund, die in Nordrhein-Westfalen leben und integriert sind, noch nie mit irgendwelchen Verfahren rund um das Ministerium für Justiz oder den inneren Eigenschaften unserer Ministerien in Berührung gekommen sind. Die meisten Menschen haben hier das Ziel, sich zu verbessern. Wir wollen daran arbeiten, dass genau dieses Ziel erreicht werden kann, nämlich da, wo es geht, einen Integrationsweg in den Arbeitsmarkt gehen zu können. Da, wo es nicht geht, greift in Nordrhein-Westfalen unser Rechtsstaat durch. Wir bringen Ordnung in dieses System. Das ist in den letzten Jahren sehr gut gelungen und deutlich verbessert worden. Insofern brauchen wir Ihren Antrag nicht. Ich will an der Stelle auch einmal ganz ehrlich sagen: Bei den Diskussionen und politischen Treibjagden der letzten Wochen und Monate müssen sich alle Parteien hier im Haus fragen, ob sie dem Thema wirklich gedient haben oder nicht. Ich glaube, darauf kann man einen sehr geteilten Blick haben. Am Ende muss der Mensch im Mittelpunkt aller politischen Debatte stehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Herr Kollege Blumenrath, es ist eine Kurzintervention von Frau Seli-Zacharias angemeldet. Sie hat jetzt für 60 Sekunden das Wort. Bitte sehr. 18.03.2026
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, erlauben Sie an dieser Stelle bitte eine Rückfrage. Sie sprachen gerade von einem sanften Ministerium. Was ist denn bitte ein sanftes Ministerium? Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn Sie mir das einmal erläutern könnten.
Christof Rasche
Jetzt kommen wir zur Antwort. Bitte sehr.
Peter Blumenrath CDU
Ich habe gerade versucht, darzustellen, wie Sie versuchen, es zu kommunizieren. Für Sie ist jeder Mensch, der nach Nordrhein-Westfalen kommt, grundsätzlich erst einmal eine Gefahr. Wir glauben, dass sehr viele Menschen, die nach Nordrhein-Westfalen kommen, auch Chancen für unser Land mitbringen und dass wir durchaus in der Lage sind, diese zu heben, dass es sehr viele Beispiele im Arbeitsmarkt, in der Pflege, aber eben auch in der Kultur gibt, bei denen Zuwanderung auch gute Werte für Nordrhein-Westfalen mit sich gebracht hat. Sie versuchen immer wieder mittels der wenigen Ausreißer, die es gibt – deswegen war das Sicherheitspaket richtig und wichtig –, alle Menschen in Verruf zu bringen. Das tragen wir hier nicht mit, und das unterscheidet die große Mehrheit dieses Hauses von Ihrer Fraktion. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Kapteinat das Wort. Bitte sehr.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der AfD fordert in dem Antrag, den Bereich „Flucht und Migration“ in die Zuständigkeit des Innenministeriums zu verschieben. Zur Begründung führt sie dabei sicherheitspolitische Argumente an und verweist auf Zahlen: Zahlen, die allerdings – wenn man sie sich mal ganz genau anguckt – zum Beispiel auf einen Rückgang tatverdächtiger Zuwanderinnen und Zuwanderer um 3,6 % im Jahr 2024 hinweisen; Zahlen, die gleichzeitig auch einen Anstieg von Zuwanderinnen und Zuwanderern als Opfer von Kriminalität um 5,2 % aufgezeigt haben. Mir scheint, es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie haben Ihre eigene Quelle nicht mal bis zur zweiten Seite gelesen, oder Sie wollen bewusst einen anderen Eindruck erwecken – woran ich nach Ihrer Rede, um ehrlich zu sein, keinen Zweifel mehr habe. (Beifall von der SPD) Landtag Dann stellen Sie sich aber bitte nicht hierhin und tun so, als würde es Ihnen um die Menschen in diesem Land gehen, insbesondere nicht um die Opfer von Solingen. Damit kommen wir zum zweiten Punkt: Sie beziehen sich auf diesen Anschlag, nennen aber eigentlich keinen erkennbaren Zusammenhang zu Ihrer tatsächlichen Forderung. Sie nutzen dieses Ereignis, um Bewertungen, Ihre Bewertungen, explizit vorwegzunehmen, was aber Gegenstand eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist. Das ist nicht nur unangemessen, das hat auch mit Ihrem Antrag nichts zu tun und gehört sich nicht. (Beifall von der SPD – Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Doch!) Wer Zahlen verkürzt darstellt, Zusammenhänge konstruiert und gleichzeitig tragische Ereignisse politisch instrumentalisiert, dem geht es nicht um bessere Strukturen und sachliche Politik, dem geht es um Stimmungsmache. Das machen wir nicht mit. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Benjamin Rauer das Wort. Bitte sehr.
Benjamin Rauer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Recht auf Asyl ist eine Frage der Sicherheit für schutzsuchende Menschen und nicht der inneren Sicherheit und Gefahrenabwehr, wie die AfD es mit diesem Antrag wieder einmal suggerieren möchte. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Nein!) Fluchtpolitik betrifft immer auch Fragen des Kinderschutzes, der menschenwürdigen Versorgung und Betreuung sowie des Gewaltschutzes und der Integration von Anfang an. Mit solchen politischen Manövern für Umstrukturierungen in den Ministerien beweisen die Antragsteller*innen deutlich, dass sie den Grundsatz von humanitärer Fluchtpolitik und erfolgreicher Integration nicht verstanden haben. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Doch!) Nachhaltige Fluchtpolitik muss immer von Humanität und Rechtsstaatlichkeit geprägt sein und den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Frauen, Männer, Familien, Kinder sowie queere Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung suchen in Nordrhein-Westfalen Schutz vor Krieg, Verfolgung und Not. Sie bringen unterschiedliche Lebensrealitäten und besondere Schutzbedarfe mit, denen mit einer verantwortungsvollen Politik Rechnung getragen werden muss. 18.03.2026 Vor diesem Hintergrund ist es richtig und konsequent, dass Nordrhein-Westfalen eine klare Haltung eingenommen hat und die Zuständigkeit für den Bereich „Flucht“ im Chancen- und Familienministerium angesiedelt hat, welches sich unter anderem auch mit den Belangen von Frauen, Kindern, Familien und Gleichstellung befasst. Doch dass der AfD der Mensch völlig egal ist, ist keine neue Feststellung. Erneut sehen wir einen Versuch, Menschen, die in Nordrhein-Westfalen Schutz suchen, mit pseudosicherheitspolitischen Forderungen als Sicherheitsrisiko zu entmenschlichen und zu diffamieren. Diesen Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt für die Fraktion der FDP der Kollege Thomas Nückel.
Thomas Nückel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob ein Ministerium seine Aufgabe erfüllt, hängt manchmal vom Glück, aber vor allem natürlich von der Arbeitsqualität der Ministerin oder des Ministers ab. Josefine Paul – das hat nicht nur ihr Verhalten nach dem islamistischen Terroranschlag in Solingen 2024 gezeigt – agierte da eher unglücklich. Sie hörte nicht einmal auf ihre eigenen Mitarbeiter. Dieses Versagen einer Hausspitze ist aber kein Grund, die Struktur eines Ministeriums zu ändern. Es war der Ansatz von Joachim Stamp in seiner Zeit als Integrationsminister, Integration, Ausländerrecht, Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sowie Rückführung in einem Ressort zusammenzufassen und so eine Migrationspolitik aus einem Guss zu erreichen. Bestehende Integrationsmaßnahmen und neue Initiativen sollten gebündelt werden, um Integration verbindlicher zu gestalten. Gleichzeitig sollte die gesellschaftspolitische Aufgabe der Integration stärker mit den ordnungspolitischen Instrumenten des Ausländer- und Asylrechts verzahnt werden und mehr Verbindlichkeit bei der Integration eingefordert werden. Die Eckpunkte der Doppelstrategie von Härte und Integration hat der Integrationsminister Joachim Stamp damals folgendermaßen beschrieben: „Wir gehen hart gegen Integrationsverweigerer, Straftäter und Gefährder vor, aber wir wollen bessere Chancen schaffen für solche, die sich in unsere Gesellschaft gut integriert haben.“ Die Bündelung war richtig und hat unter FDP-Führung auch funktioniert. Unter Paul ist sie aufgrund vielleicht schlechten Managements und fehlender Kommunikation mit Innenminister Reul schiefgelaufen. Landtag Wir als Opposition werden kritisch prüfen, ob die Strukturen im Ministerium geeignet sind, den richtigen, ursprünglichen Ansatz umzusetzen, ob die richtigen Leute an den entscheidenden Stellen sitzen und ob grüne Lässigkeit bis heute in Teilen des Hauses doch noch dominiert. Den Antrag der AfD lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Volkan Baran [SPD])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Verena Schäffer das Wort. Bitte sehr. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Motivation der antragstellenden Fraktion wird schon auf der ersten Seite des Antrags sehr deutlich. Die AfD bezeichnet Menschen, die hier Schutz vor Krieg und Gewalt suchen, pauschal als Sicherheitsrisiko, (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Ja, in dem Fall schon!) setzt Islam mit Islamismus gleich und diffamiert damit in NRW lebende Musliminnen und Muslime. Damit schüren Sie bewusst Vorurteile. Das hat Methode, und das das werden wir als demokratische Parteien nicht zulassen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen ist ein Land der Vielfalt. Deshalb steht übrigens die Integrationsministerkonferenz, deren Vorsitz wir in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr haben, unter dem Titel „Vereint in Vielfalt“. Ich finde, dieser Titel ist sehr gut gewählt. Gerade Nordrhein-Westfalen hat eine lange parteiübergreifende Tradition in der Integrationspolitik – mit dem integrationspolitischen Konsens, der schon 20 Jahre alt ist, sowie mit den gemeinsamen Beschlüssen über das Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2017, also in der letzten Legislaturperiode, hat sich die Landesregierung bewusst für diesen Ressortzuschnitt entschieden. In der Diskussion wurde deutlich: Wenn man einen Blick in die anderen Bundesländer wirft, dann erkennt man, dass das Thema „Migration“ mal im Innenministerium, mal im Sozialministerium oder auch im Justizressort oder in anderen Ministerien liegt. Es gibt im Bundesländervergleich also keinen einheitlichen Zuschnitt. In dem Antrag wird der Eindruck erweckt, als würden Sicherheitsfragen in der bestehenden Struktur nicht ausreichend berücksichtigt. Das ist aber nicht der Fall. Zwischen den zuständigen Fachressorts in 18.03.2026 meinem Ministerium und im Innenministerium besteht eine enge und institutionalisierte Zusammenarbeit. Ich will deutlich sagen, dass die Integration von Menschen mit einer hohen Bleibeperspektive am besten durch Bildung, Teilhabe, soziale Integration und klare rechtsstaatliche Regeln gelingt. In meinem Haus werden wichtige Bereiche zusammengeführt: die Arbeit der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden, die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten und Fragen der Integration. Dazu gehört als Thema in meinem Ministerium auch das Rückkehrmanagement. Daher kann ich sagen, dass wir als Landesregierung und ich als Ministerin die Ablehnung dieses Antrags nur empfehlen können. – Danke. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Lisa- Kristin Kapteinat [SPD])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/18090 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/18090 abgelehnt. Wir kommen zu: 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den ‚Westdeutschen Rundfunk Köln‘, des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Gesetze (22. Rundfunkänderungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16499 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/18032 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18242 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Florian Braun das Wort. Bitte sehr. Landtag
Florian Braun CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das 22. Rundfunkänderungsgesetz. Bereits in der ersten Lesung haben wir deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Baustein ist, um unser nordrhein-westfälisches Medienrecht weiterzuentwickeln und die notwendigen Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk umzusetzen. Für die CDU-Fraktion und aus persönlicher Überzeugung betone ich: Ein starker, unabhängiger und glaubwürdiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk bleibt eine tragende Säule unserer demokratischen Gesellschaft. Gerade in einer Zeit einer digitaler und fragmentierter werdenden Medienlandschaft, die immer häufiger – wir haben über das Thema heute schon gesprochen – Fake News und abseitige Meinungen beinhaltet, brauchen wir verlässliche Informationsangebote und journalistische Qualität. Ein System, das durch Beiträge finanziert wird, steht in besonderer Verantwortung. Reformbereitschaft, Transparenz und Effizienz sind keine optionalen Ziele, sondern Voraussetzungen für Akzeptanz. In dem zugrunde liegenden Reformstaatsvertrag der Länder wurde ein klarer Auftrag formuliert: mehr Kooperation, verbindliche Qualitätsmaßstäbe und eine regelmäßige Prüfung der Auftragserfüllung. Die ersten Erfolge der Reformbemühungen können wir bereits miterleben. Vor zwei Wochen haben ARD und ZDF kundgetan, drei Programmangebote einzustellen und darüber hinaus Programme künftig gemeinsam zu gestalten – neben denen, die schon heute gemeinsam gestaltet werden, nämlich phoenix, ZDFinfo und ZDFneo, also ein Programm pro Nische; keine Konkurrenz, sondern Effizienz. Eingestellt werden hingegen ARD alpha, tagesschau24 und One. Auch bei den Hörfunkwellen wird bereits verschlankt, was wir mit unserem Gesetz in Gesetzgebung gießen wollen, nämlich Angebote ins Digitale zu überführen und Kooperationen zu stärken. So begleiten wir zum Beispiel derzeit im Rundfunkrat die Überführung des MausRadios ins Digitale. In dem Gesetzentwurf werden die Maßstäbe übertragen, und es wird dafür gesorgt, dass Aufgaben und Zuständigkeiten präziser gefasst werden. Es gibt Klarstellungen bei Amtszeiten, Entsendungen und auch bei digitalen Kommunikationswegen. Das alles erleichtert auch die praktische Arbeit der Aufsichtsgremien und sorgt für mehr Rechtssicherheit. Es werden klare Regeln der Kontrolle festgeschrieben. Damit wird auch die qualitative Erfüllung besser überprüft. Darüber hinaus haben wir von CDU und Grünen bereits im vergangenen Ausschuss für Kultur und Medien einen weiteren Änderungsantrag eingebracht. 18.03.2026 Ich freue mich sehr, dass dieser der heutigen Beschlussempfehlung zugrunde liegt. So haben wir im Sinne des WDR die digitale Beantwortung von Beschwerden vereinfacht. Zudem war es mir und uns als Koalitionsfraktionen wichtig, die Fristen zur Beantwortung anzupassen. Wir erleben, dass es – heutzutage jedenfalls – von dem Moment einer Veröffentlichung einer Sendung bis zu dem Zeitpunkt, an dem in einem Rundfunkrat abschließend über Beschwerden gesprochen und beschlossen wird, mehrere Monate dauern kann. Deswegen haben wir die Fristen verkürzt. Das wird sicherlich im WDR für entsprechende Arbeit sorgen. Es ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger als Nutzer des Programms aber gut und richtig, die Dinge zeitnah zu behandeln. Eine weitere wichtige Änderung ist, dass wir die Aufsichtsarbeit um einen weiteren Baustein ergänzen. Wir haben bislang nur das Werkzeug der Programmbeschwerde. Zur Wahrheit gehört, dass keiner einzigen Programmbeschwerde seit vielen, vielen Jahren beigetreten wurde, weil dies zu Recht sehr hohen juristischen Grundlagen entsprechen muss. Nur wenn die Programmgrundsätze in ihrer Breite berührt sind, können Beschwerden stattgegeben werden. Das entspricht natürlich nicht unser aller Wahrnehmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es gibt dort auch trotz größter Qualitätsbemühungen immer wieder Sendungen, bei denen man – völlig egal, aus welcher Perspektive man darauf blickt – immer wieder einmal feststellt, dass das nicht dem eigenen Anspruch an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerecht wird. Deswegen führen wir ein weiteres Werkzeug ein: die Ermahnung, um nicht anhand der Programmgrundsätze, sondern anhand der Qualitätsrichtlinien zu schauen, ob es tatsächlich der Qualität entsprach. Dafür haben wir bereits viel Lob aus den Aufsichtsgremien erhalten. Ich freue mich, wenn wir das nun heute final auf den Weg bringen. (Beifall von der CDU) Darüber hinaus ein kurzer Blick auf das Landesmediengesetz: Wir eröffnen mehr Flexibilität bei der Organisation redaktioneller Verantwortung. Ein Chefredakteur kann – das ist also kein Zwang – künftig mehrere Sender verantworten, wenn die Beteiligten das wünschen. Das schafft auch dort mehr Möglichkeiten für Kooperation. Wir schaffen damit die Option auf eigenverantwortliche Chancen. Mit Blick auf die Uhr: Es liegt noch ein weiterer Änderungsantrag zur heutigen Abstimmung vor. Er ist rein technischer Natur; bei der Landesanstalt für Medien NRW ist ein Verein aufgelöst worden. Da wollen wir gesetzliche Klarheit schaffen. Daher bitte ich zu der Beschlussempfehlung und auch zum vorliegenden Landtag Änderungsantrag um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Bakum das Wort. Bitte sehr.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das 22. Rundfunkänderungsgesetz – das ist der Titel – verspricht sehr viel Spannung. Leider hat der Kollege Braun diese mit seiner Rede aber nun gedämpft. Ich stelle fest – das ist noch schlimmer –, dass CDU, Grüne und Minister Liminski dies als Modernisierung verkaufen. Ich sage Ihnen aber, dass das keine Modernisierung ist. Das ist die Abrissbirne für das Lokalradio. Denn worum geht es wirklich? Es geht um die weitere Aushöhlung lokaler, publizistischer Verantwortung. Es geht darum, Chefredaktionen flexibler, billiger, austauschbarer zu machen. Es geht darum, aus einem demokratischen Schutzraum vor Ort eine wirtschaftliche Restgröße zu machen. Die Akteure des Lokalfunks sagen sehr deutlich, was auf dem Spiel steht. Chefredaktionen sind im Zweisäulenmodell eben nicht irgendein verwaltungstechnisches Detail. Sie sind das Bindeglied zwischen Veranstaltergemeinschaft und Betriebsgesellschaft, Dreh- und Angelpunkt aller Senderaktivitäten und mitentscheidend für publizistischen wie wirtschaftlichen Erfolg. Genau deshalb waren sowohl der Verband Lokaler Rundfunk in NRW als auch der Verein der Chefredakteure im NRW-Lokalfunk dafür, diese Rolle aufzuweichen. Ich kann Ihnen sagen, was das in der Praxis bedeutet. Ich bin Abgeordneter aus Mülheim an der Ruhr und weiß seit sehr vielen Jahren sehr genau, was es bedeutet, wenn ein Chefredakteur zwei große Städte bedienen muss, also auch noch Oberhausen. Dann leidet genau das, was Demokratie vor Ort braucht: die kontinuierliche Berichterstattung über Ratssitzungen, kommunale Diskussionen, lokale Initiativen, Stadtentwicklung, Schulen, Vereine und vor allem gesellschaftliche Debatten. Die Berichterstattung im Radio zur kommunalen Politik und zu kommunalen Themen in Mülheim an der Ruhr hat spürbar nachgelassen. Weniger Zeit vor Ort bedeutet weniger Tiefe, weniger Tiefe bedeutet weniger Kontrolle und weniger Kontrolle bedeutet am Ende auch weniger Demokratie. CDU und Grüne haben im Ausschuss versucht – wie gerade hat auch Herr Braun wieder –, das alles zu verharmlosen, indem sie sagen, die Betreibergesellschaften könnten Chefredaktionen zusammenlegen, 18.03.2026 müssten aber nicht. Das war die Beruhigungspille, die wir bekommen haben. Die Wirkung dieser hielt allerdings nur genau einen Tag an, denn einen Tag später konnten wir in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung dann wieder von Fusionsgedanken im Ennepe-Ruhr-Kreis, womöglich mit Bochum und Herne, lesen. Das wurde publik. So schnell zerplatzen Ihre Ausreden, die Ausreden Ihrer Koalition. Ihre Beteuerungen haben nicht einmal 24 Stunden gehalten. Das offenbart doch die ganze Wahrheit dieses Gesetzes. Aus einem angeblichen „Kann“ wird unter wirtschaftlichen Druck in Wahrheit „Natürlich machen wir das“. Genau davor warnen doch die Stellungnahmen. Der Verband Lokaler Rundfunk sagt ausdrücklich, das sei allenfalls eine Lösung für Sonderfälle in wirtschaftlichen Notlagen, aber sicherlich kein Spar- und Streichpotenzial. Die Chefredakteure warnen, dass der Gesetzentwurf genutzt werden kann, um „Stellenabbau in den Redaktionen zu forcieren“. Herr Liminski, genau dafür tragen Sie jetzt auch die politische Verantwortung. Sie versetzen dem Lokaljournalismus in Nordrhein-Westfalen einen weiteren Tiefschlag. Denn in einer Zeit, in der lokaler Journalismus ohnehin unter Druck steht, in der Tageszeitungen sich aus der Fläche zurückziehen, übernommen werden und der Lokalfunk für viele Menschen die letzte verlässliche lokale Stimme ist, machen Sie nicht etwa die publizistische Unabhängigkeit stärker. Nein, Sie machen Ihren Abbau leichter. Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, legen CDU und Grüne im Rundfunkrat noch nach. Der Rausschmiss des Sozialverbands VdK ist ein politischer Skandal. Anders kann man es nicht bezeichnen. In Ihrem Änderungsantrag – das haben Sie, Herr Braun, gerade gar nicht erwähnt – schreiben CDU und Grüne lapidar, das Entsenderecht der Sozialverbände solle künftig gemeinsam ausgeübt werden – so trocken, so technokratisch, so kalt. Dahinter steckt in Wahrheit: Die eigenständige Stimme des VdK wird gestrichen. Und was sagen der VdK und der Sozialverband Deutschland? Sie sprechen von großem Unverständnis. Sie seien irritiert und verärgert, hätten eher zufällig davon erfahren, und bis heute habe es nicht einmal ein Gesprächsangebot gegeben. Das ist nicht nur ein schlechter Stil, das ist ein Schlag ins Gesicht für die Menschen, die diese Verbände vertreten: Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige, Angehörige und vor allem sozial benachteiligte Menschen. (Beifall von der SPD) Wer in Zeiten von Pflegenotstand und sozialer Spaltung ausgerechnet diese Stimme schwächt, sendet ein verheerendes Signal. CDU, Grüne und Herr Liminski beschädigen mit diesem Gesetz also gleich Landtag doppelt die demokratische Öffentlichkeit – vor Ort im Lokalradio und gleichzeitig im WDR-Rundfunkrat. Wir werden Ihr Gesetz ablehnen, weil Lokalradio eben kein Kostenfaktor ist, den man nach Belieben zurechtschneiden kann, weil kommunale Öffentlichkeit kein Luxus ist und weil sozialer Zusammenhalt und demokratische Kontrolle starke Stimmen brauchen und keine Abrissbirne. – Bleiben Sie informiert! (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Christina Osei das Wort. Bitte sehr.
Christina Osei GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden 22. Rundfunkänderungsgesetz legen wir ein Gesetzespaket vor, mit dem die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, europäisches Recht umgesetzt und zugleich ganz konkret auf die Bedarfe des Lokalfunks und der Hochschulradios in Nordrhein-Westfalen reagiert wird. Es geht um die verlässliche Fortentwicklung unserer Rundfunkordnung in einem sich rasant wandelnden medialen Umfeld und nicht um Symbolpolitik. Ein zentraler Baustein ist die Anpassung des WDR-Gesetzes. Damit zeichnen wir die Reformbemühungen nach, die die Länder mit dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angestoßen haben, und entwickeln sie an den entscheidenden Stellen weiter. Der Programmauftrag des WDR wird geschärft. Künftig heißt es in § 1 Abs. 1 ausdrücklich: „Er“, also der WDR, „ist dem Gemeinwohl, auch unter Einbeziehung zukünftiger Generationen, verpflichtet.“ Das ist deutlich mehr als eine sprachliche Präzisierung. Wir stärken damit die Gemeinwohlverpflichtung des WDR und verankern die Perspektive der Nachhaltigkeit – ökologisch, ökonomisch und sozial – ausdrücklich im Gesetz. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist kein Selbstzweck. Er dient der Gesellschaft heute und morgen. Auch beim Hörfunkangebot setzen wir die Vorgaben des Reformstaatsvertrages um. Der Auftrag wird auf sechs Angebote begrenzt. COSMO und die Maus sind als Sollvorgabe festgeschrieben. Bis zu sieben terrestrische Hörfunkprogramme bleiben möglich, ebenso Kooperationsprogramme. Damit schaffen wir Klarheit im Auftrag und zugleich die nötige Flexibilität für Kooperationen und Innovationen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beschleunigung bei Programmbeschwerden. Künftig entscheidet die Intendanz innerhalb eines Monats schriftlich über Beschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen, Jugendschutzbestimmungen oder Werbevorschriften geltend gemacht wird. Erfolgt 18.03.2026 keine Abhilfe oder keine fristgerechte Entscheidung, kann innerhalb eines weiteren Monats der Rundfunkrat angerufen werden. Das ist ein ganz klares Signal: Transparenz und Reaktionsfähigkeit sind keine freiwilligen Leistungen, sondern Ausdruck von Verantwortlichkeit gegenüber dem Publikum. Zugleich ordnen wir das Kompetenzgefüge von Rundfunkrat und Verwaltungsrat an einigen Stellen neu. So wird etwa eine Mitberatung bei Personalkonzepten und bei einer gemeinsamen Strategie zur Sportberichterstattung vorgesehen. Damit stärken wir die strategische Begleitung durch die Gremien, ohne operative Verantwortung zu verwischen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erleichterung der Gremienarbeit. Wir verlängern die Frist zur Entsendung von Mitgliedern bei der Neukonstituierung des Landtags und ermöglichen Kontinuität von Amtszeiten bei Wiederentsendung während einer laufenden Amtsperiode sowohl im Rundfunkrat als auch in der Medienkommission. Das sorgt für Stabilität und verhindert unnötige Brüche in der Gremienarbeit. Insgesamt sorgt das 22. Rundfunkänderungsgesetz für die Umsetzung geltenden Rechts, für mehr Klarheit im Auftrag, für beschleunigte Verfahren und für arbeitsfähige Gremien. Es stärkt damit die Rundfunkanstalten in Nordrhein-Westfalen und zugleich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen modernen, gemeinwohlorientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun erneut der Kollege Thomas Nückel das Wort. Bitte sehr.
Thomas Nückel FDP
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das 22. Rundfunkänderungsgesetz zeigt in beiden Teilen manch zaghafte kleinteilige Regelung zur besseren Praktikabilität. Das Rundfunkänderungsgesetz ändert aber irgendwie nicht wirklich etwas. Ein paar gut gemeinte Rosinen, ja – aber nur, weil man eine kleine Rosinenschnecke serviert, ist man noch lange kein Teilchenbeschleuniger. Die KEF bietet – auch das zum Thema „Teilchen“ – in ihrem neuen Beitragsvorschlag dazu eine kleine Tasse Cappuccino, die sich der Beitragszahler eventuell mehr leisten könnte, wenn man die geplante Beitragserhöhung um 3,60 Euro reduzierte. Das gilt pro Jahr, und den Cappuccino gäbe es natürlich nur im Stehcafé. Das steht freilich nicht im Gesetz. Aber auch mit dem Anspruch, mit dem 22. Rundfunkänderungsgesetz würde der WDR für die Zukunft solide aufgestellt, ist es nicht so richtig weit her. Landtag Der gesamte WDR und der öffentlich-rechtliche Sektor stehen unter wachsendem Druck. Der WDR hat sich von vielen seiner Hörer und Zuschauer entfernt. Das Gesetz hätte dem WDR vielleicht ein bisschen helfen können, die Kluft zu denen, die ihn finanzieren müssen, zu verringern und die Akzeptanz zu erhöhen. Ein deutlicher Anstoß von außen ist aus meiner Sicht notwendig. Es finden sich im Gesetzentwurf aber – da hat der Kollege von der SPD recht – nur wenige Anreize zur Modernisierung. Der WDR muss aber moderner und effizienter werden, schon um die Zahlungen der Bürger zu rechtfertigen. Auch für die Mitarbeiter des Hauses wäre es gut, wenn der Sender seinen Behördencharakter verlieren und überwinden würde. So entstünde Raum für Innovationen, die bisher im Hierarchiedschungel stecken bleiben. Streaming-Angebote haben in immer mehr Haushalten den linearen Angeboten – sei es Radio oder TV – den Rang abgelaufen. Menschen, die kaum noch den WDR nutzen, zu erklären, warum sie immer mehr für ihn zahlen müssen, wird sicherlich bald unmöglich werden. Die Zusammenarbeit der Sender untereinander eröffnet freilich die Möglichkeit zu sparen, wird im Entwurf jedoch nur vage thematisiert. Der WDR stellt zwar Sender ein, aber es sind nur sehr wenige. Finanziell wird man das kaum merken. Klar, die WDR-Probleme sind eigentlich ARD-Probleme. Deutschlandweit werden jetzt 17 Radiosender verschwinden, damit bleiben aber 53 über. Das reicht nicht. Zum Einsparen könnte es zum Beispiel einen bundesweiten Schlagersender geben. Helene Fischer und Taylor Swift klingen in München nicht anders als in Köln. Beim Kostentreiber Sport wird ARD-weit eine gemeinsame Strategie angepeilt. Eine Regelung beispielsweise zur Kostensteuerung fehlt aber. Zum LMG-Teil, also zum Landesmediengesetz. Ich bin seit Langem ein Fan der Hochschulradios. Sie sind Reallabore für die Radiomacher von morgen. Dort können sie sich ausprobieren und ihre Ideen umsetzen. Künftig sollen sie – das ist auch gut so – bei der Digitalisierung ebenso wie die Lokalradios mehr unterstützt werden. Es ist eine gute Idee, dass sie wachsen können. Wir Liberale begrüßen auch die Erleichterungen, die es für die Betreiber praktikabler macht, überhaupt noch Lokalfunk anzubieten. Das alles ist aber im vorliegenden Gesetzentwurf natürlich eine Notverarztung. Wieder wird verpasst, das eigentliche Problem, nämlich das Zweisäulenmodell, anzupacken. Was in den Neunzigern sicherlich richtig war, kann dies heute nicht mehr sein. Kollege Vogt wird jetzt höchstwahrscheinlich denken und vielleicht auch sagen: Das Zweisäulenmodell sucht doch seinesgleichen! – Das meinte er immer sozusagen als Lob. Aber warum sucht es seinesgleichen? 18.03.2026 Kein anderes Bundesland wollte sich darauf einlassen, weil es bremst. Das 22. Rundfunkänderungsgesetz zeigt in beiden Teilen manch zaghaften guten Willen, manch Herumdoktern. Aber ich glaube, es zeigt wirklich keinen Weg für eine zukunftsfähige Medienlandschaft. Deswegen werden wir uns bei den Änderungsanträgen positiv verhalten, insgesamt aber enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausnahmsweise kommt, wenn wir ein WDR-Gesetz beraten, von meiner Seite an dieser Stelle ein Lob. Wir kritisieren hier oft die politische Schlagseite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und wir ermutigen die Gebührenzahler auch dazu, in jedem Einzelfall von falscher oder parteiischer Berichterstattung von dem einzigen Instrument des Widerstands gebraucht zu machen, das ihnen das System überhaupt lässt: der Programmbeschwerde. Mit ihr kann sich jeder beim Intendanten der zuständigen Anstalt beschweren und die Einhaltung von Programmgrundsätzen – zum Beispiel die journalistische Sorgfaltspflicht – anmahnen. Die zuständigen Redaktionen und die Verwaltungen der Anstalt müssen sich dann zumindest mit dem Protest der Gebührenzahler auseinandersetzen, wie er sich zunehmend auf Websites wie rundfunkalarm.de organisiert. Leider waren bisher die Hürden für eine erfolgreiche Programmbeschwerde dermaßen hoch, dass sie quasi immer zurückgewiesen werden musste. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun die Möglichkeit der Ermahnung, wenn zwar die formalen Erfordernisse einer Programmbeschwerde nicht erfüllt sind, aber trotzdem das Bedürfnis besteht, die Arbeit einer Redaktion zu rügen. Das ist ein kleiner Schritt, und es wird sich zeigen, ob die sonst im Allgemeinen eher zahnlosen Kontrollinstanzen des WDR davon Gebrauch machen werden. Anlass zur Rüge bietet der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland – immerhin der teuerste der Welt – mehr als reichlich, auch in den letzten Wochen wieder. Ich will ein paar Beispiele nennen. Da war die unvermeidliche Dunja Hayali, die angebliche Vorkämpferin gegen Fake News und Desinformation, die gefälschte KI-Videos im „heute journal“ verbreitete. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist falsch!) Landtag Da waren die in falscher Größe – versehentlich zu klein – dargestellten AfD-Balken in den Wahlsendungen. Und da gab es eine Diskriminierungsstudie, die in der „tagesschau“ zurückgezogen werden musste, (Thorsten Klute [SPD]: Fake News!) weil sie falsch dargestellt wurde. Das sind nur ein paar wenige Beispiele. Auffällig ist: Die Fehler gehen irgendwie immer in dieselbe Richtung. Und das fällt nicht nur uns auf. Laut einer Studie von Civey vom vergangenen Oktober halten 56 % der Befragten die Berichterstattung von ARD und ZDF für einseitig, und nur 26 % halten sie für ausgewogen. Auch die Studie von Media Tenor vom vergangenen August ist alarmierend. Nur 31 % der Deutschen vertrauen den Öffentlich-Rechtlichen noch. Das waren vor wenigen Jahren noch 60 %. Gerade bei der jungen Zielgruppe wird der Wert immer schlechter. Aber die schauen ohnehin kaum noch zu. Das Programm von ARD und ZDF ist eher so etwas wie eine mediale Geriatrie. All diese Entwicklungen sind nicht neu. Wir warnen hier seit Jahren davor, aber Sie wollen es offenbar nicht hören. Ausgerechnet Tom Buhrow, damals noch WDR-Intendant und damit einer der Hauptprofiteure des Systems, räumte 2022 in einer viel beachteten Rede ein – ich zitiere –: „Mein fester Eindruck ist: Deutschland scheint uns in zehn Jahren nicht mehr in dem Umfang zu wollen – und auch finanzieren zu wollen wie heute.“ Von den zehn Jahren sind nun vier abgelaufen. Schon heute lehnt eine große Mehrheit der Deutschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und insbesondere auch den Rundfunkbeitrag in seinem bisherigen Umfang ab. Sie dagegen, vor allem CDU und SPD, lehnen durchgreifende Reformen ab. Das ist auch nicht überraschend, schließlich sind die Schnittmengen zwischen den ARD- und ZDF-Zuschauern und Ihren Wählern auffallend hoch. Deshalb legen Sie auch heute wieder nicht mehr vor als ein kleines Reförmchen; ein bisschen Kosmetik für den Apparat, der das Vertrauen der Menschen immer mehr verliert und dabei immer teurer und größer wird. So hat Georg Restle in der letzten Woche mehr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk getan, indem er sich von „Monitor“ zurückgezogen hat, als Sie mit diesem Gesetzentwurf. Damit können Sie sich vielleicht noch ein paar Jahre über die Runden retten. Aber ich verspreche Ihnen: Irgendwann wird die AfD irgendwo im Land regieren. Und dann ziehen wir diesem System den Stecker. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 18.03.2026
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit der Debatte fortfahren, möchte ich ganz herzlich die irische Gesundheitsministerin, Frau MacNeill, und die Botschafterin, ihre Exzellenz Frau Collins, die sich gerade mit unserem Präsidenten auf der Tribüne befinden, begrüßen. Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) – Vielen Dank. Jetzt fahren wir mit unserer Debatte fort. Für die Landesregierung hat nun der Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Liminski das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Tritschler, es ist gut, dass Sie zum Ende Ihrer Rede so klar waren. Dann wissen wir jetzt ja auch, was Sie unter Rundfunkfreiheit verstehen: dem System den Stecker ziehen. Dann weiß jeder hier im Haus und außerhalb, wie Sie in der AfD Rundfunkfreiheit definieren. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der SPD) Bitte halten Sie dann beim nächsten Mal die Krokodilstränen etwas zurück, wenn Sie sich hier über die Pressefreiheit und die Freiheit von Journalistinnen und Journalisten Sorgen machen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich komme nun zu diesem Gesetzentwurf, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) dessen Intention und Inhalt aus meiner Sicht recht klar sind. Es geht um die notwendige Novellierung von Landesgesetzen nach dem Reformstaatsvertrag. Zu den Neuerungen gehören die Begrenzung des Hörfunkangebots nach den Maßgaben des Reformstaatsvertrags – aus unserer Sicht eine notwendige Konsolidierung –, neue Regelungen zur Wahl des WDR-Intendanten bzw. der WDR-Intendantin, die Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht, die Zuweisung neuer Gremienaufgaben und auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Sinne von Schriftformerleichterungen. All das sind Dinge, für die sich viele Abgeordnete unterschiedlicher parteipolitischer Couleur hier im Landtag immer wieder stark gemacht haben. Insofern kann man in einem solchen Moment auch einfach mal sagen, dass das gut ist. Landtag Zusätzlich hinzugekommen ist bei der Befassung hier im Landtag das neue Aufsichtsinstrument der Ermahnung. Auch das ist ein Thema, das schon vielfach diskutiert worden ist, und jetzt ist es Teil dieses Pakets. Ich glaube, dass wir mit all diesen Änderungen – ob im WDR-Gesetz oder in den anderen Landesgesetzen – richtige Weichen stellen. Ja, man kann das als kleine Schritte bezeichnen. Wir sind hier aber in einem sehr sensiblen Regulierungsbereich unterwegs. Bei Mediengesetzen muss man Augenmaß bewahren. Da kann man eben nicht mit Kahlschlag vorgehen, sondern man muss immer im Blick haben, dass wir uns an der Kante eines sehr sensiblen Rechtsbereichs befinden. Das gilt auch für den Lokalfunk. Es macht mich stolz und freut mich, dass unser Lokalfunk in Nordrhein-Westfalen, der im Übrigen so vielfältig ist wie kein anderer Lokalfunk in Deutschland, es geschafft hat, dem Charakter als Privatrundfunk insofern wirklich gerecht zu werden, als dass die Reform von innen heraus selbstständig vorgenommen worden ist. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Es brauchte nicht den Zwang durch ein Gesetz, sondern das System hat das selbst geschafft. Wir haben als Landesregierung – auch ich als Medienminister – immer signalisiert, dass wir, wenn es notwendig ist, bereit sind, Gesetze anzupassen. Das ist hier aber gar nicht in großem Umfang der Fall. Es werden nun Kooperationen im Lokalfunk erleichtert. Natürlich kann man sagen, dass das auch Druck auslöst. Gleichzeitig könnte man es von der anderen Seite betrachten und sagen: Es macht dieses System überhaupt erst zukunftsfähig. (Beifall von Andrea Stullich [CDU]) Ich kann schlechterdings von Unternehmen nicht verlangen, dauerhaft mit roten Zahlen zu operieren. Bei einem solchen Grad an Staatswirtschaft sind wir glücklicherweise noch nicht angekommen, und ich will auch nicht dorthin kommen. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Rahmenbedingungen für Unternehmen erleichtern, damit sie künftig weiterhin zuständig sind. Eines ist ganz klar: Die Chefredakteure bleiben Herzstück und Kopf der Sender. Das gilt für die einzelnen Sender, es gilt aber auch für die Kooperation von Sendern. Solche Kooperationen funktionieren nicht, wenn die Chefredakteure nicht mitmachen bzw. es vielmehr sogar gestalten und sich zu eigen machen. Deshalb ist die Flexibilität, die mit diesem Gesetz geschaffen wird, ein ganz wichtiger Möglichmacher. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für uns ist allerdings klar, dass wir das weiterhin im Blick behalten werden. Ich würde uns empfehlen, 18.03.2026 dass wir uns weiterhin gemeinsam darum bemühen, das möglichst überparteilich zu tun. Das tut dem System am allerbesten. Das gilt generell für das Mediensystem, und es gilt in besonderer Weise für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für den Privatrundfunk. Insofern nehme ich Kritik als leidenschaftliches Plädoyer in der Sache auf. Lassen Sie uns dies in konstruktive Energie wandeln. Ich kann an der Stelle festhalten, dass der Ausschuss für Kultur und Medien ein positives Votum zu diesem Gesetzentwurf abgegeben hat. Ich will mich aber bei allen – auch denen, die sich nicht diesem Votum angeschlossen haben – für die konstruktive Debatte bedanken. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Für die Fraktion der AfD spricht erneut der Abgeordnete Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Minister, noch mal ganz kurz zur Klarstellung: Rundfunk und Medienfreiheit bedeuten, dass jeder Rundfunk und Medien betreiben darf und dass jeder den Rundfunk und die Medien, die er haben möchte, beziehen und bezahlen darf. Das System, das Sie hier fortsetzen, ist genau das Gegenteil von Freiheit. Sie zwingen Leute dazu, ein Programm zu bezahlen, das sie immer weniger wollen und immer weniger sehen. Wenn das das Verständnis der CDU von Freiheit ist, dann haben wir offensichtlich ein sehr unterschiedliches. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Es spricht die Abgeordnetenkollegin Frau von Marenholtz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Anja von Marenholtz GRÜNE
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf einen Punkt noch kurz eingehen. Herr Tritschler, Sie haben gerade davon berichtet, dass die Zahlen, die Zustimmungswerte für den öffentlichrechtlichen Rundfunk immer schlechter werden. Ich finde es sehr spannend, dass das ausgerechnet von Ihrer Seite kommt; denn am Ende sind Sie ein großer Teil der Debatte im Hinblick auf die Vertrauenswürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag Wer nichts anderes tut, als den ganzen Tag den Menschen über Social Media und andere Kanäle zu erzählen, dass das alles Unfug ist, muss sich nicht damit brüsten, dass das im Ergebnis leider verfängt, und dann muss man sich hier nicht hinstellen und sagen, die Leute hätten die freie Wahl, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) das so zu finden, wenn Sie es ihnen permanent, wieder und wieder erzählen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/18242 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/18242 angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16499. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/18032, den Gesetzentwurf Drucksache 18/16499 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/18032 in der geänderten Fassung und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/16499 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses bzw. in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU) Wir kommen zu: 6 Kommunen nicht im Stich lassen! – Menschen, die von Obdachlosigkeit und Suchterkrankungen betroffen sind, brauchen Hilfe und Ordnung aus einer Hand Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18082 18.03.2026 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD der Abgeordnetenkollegin Frau Teschlade das Wort.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich vor 20 Jahren für mein Studium nach Köln gezogen bin, habe ich im Wohnheim in der Innenstadt gewohnt. Es gab Abende, an denen musste ich am Neumarkt aussteigen und das letzte Stück über den Josef-Haubrich-Hof laufen. Das war schon damals nicht der allerschönste Ort, wenn man im Dunkeln alleine unterwegs gewesen ist, da sich dort auch schon damals die lokale Drogenszene getroffen hat. Damals waren es aber kleine Gruppen, und die Menschen waren überwiegend mit sich selbst beschäftigt. Heute ist das ein völlig anderer Ort. Die Art der Drogen – Crack und Fentanyl – hat die Szene völlig verändert. Es sind viel mehr Menschen, der Suchtdruck ist deutlich höher, weil die Drogen kürzer wirken, und die Abhängigkeit ist deutlich intensiver. Außerdem führt insbesondere Crack häufig zu paranoiden Wahnvorstellungen. Die Menschen sehen also Dinge, die nicht da sind, und sie verhalten sich dann dementsprechend. Das kann Angst machen. Daher kann ich jeden verstehen, der sagt: Diese Bereiche meide ich; da fühle ich mich unwohl. Man kann zusehen, wie sich der Allgemeinzustand der drogengebrauchenden Menschen auf der Straße verändert. Viele sprechen auch hier von Verelendung. Das Beispiel in Köln steht für viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen: In Aachen ist es der Kaiserplatz, in Düsseldorf der Hauptbahnhof und seine Umgebung. Viele Städte haben versucht, die Drogenszene von den innerstädtischen Hotspots zu vertreiben. Doch dies hat oft nur zu einer Verlagerung und natürlich nicht zu einer Verbesserung des Problems geführt. Das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung ist absolut legitim, aber ebenso wichtig ist es, dass die Betroffenen Schutz und Hilfe erfahren. Mit unserem sozialdemokratischen Ansatz nehmen wir beides ernst und setzen in unserem Antrag deshalb auf das Prinzip „Helfen und Ordnung sichern“, das Schutzbedürfnis und Sicherheitsinteresse miteinander verbindet. Viele der betroffenen Menschen stehen vor multiplen Herausforderungen. Mehr als die Hälfte der obdachlosen Personen leidet an einer Suchterkrankung, häufig verbunden mit seelischen Erkrankungen, Verschuldung, fehlendem Zugang zur Gesundheitsversorgung oder auch Gewalterfahrungen. Wer auf der Straße lebt, ist stärker durch Überdosierung, Infektion oder Gewalt bedroht, was zeigt, wie eng soziale Notlagen und gesundheitliche Risiken miteinander verbunden sind. Ein wirksames Hilfesystem muss deshalb integriert sein: Psychosoziale Angebote, Landtag medizinische Versorgung, Suchtberatung und Unterbringung gehören zwingend zusammen. (Beifall von der SPD) Gleichzeitig dürfen wir uns aber nicht der Illusion hingeben, dass diese Programme allen Menschen aus der Sucht heraushelfen. Es braucht einen akzeptierenden Ansatz, ohne die Ordnungsthemen aus dem Blick zu verlieren. Sozialpolitik muss den Fokus darauf legen, den Konsum von Drogen von der Straße zu holen. Dazu braucht es endlich eine dauerhafte, auskömmliche Kofinanzierung für Drogenkonsumräume und angeschlossene Kontakt- und Anlaufstellen. Diese Einrichtungen retten Leben, verhindern Konsum im öffentlichen Raum und wirken als Brücke in Beratung und Behandlung. Doch Kommunen können diese Strukturen nicht alleine tragen. Hier muss das Land unterstützen. Wir wollen außerdem Modellprojekte in besonders belasteten Innenstädten und Bahnhofsbereichen ermöglichen – nach dem Vorbild Zürichs und Frankfurts mit medizinischer Akuthilfe, Ruhe- und Aufenthaltsmöglichkeiten, Suchthilfe, Konsumräumen, klaren Zuständigkeiten und konsequentem Vorgehen gegen Dealerstrukturen und Gewalt. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, ein Landesprogramm „Helfen und Ordnung sichern“ aufzulegen, gemeinsam mit Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Polizei und Ordnungsbehörden. (Beifall von der SPD) Herr Minister, ich freue mich, dass Sie jetzt schon sagen, dass Sie das alles schon machen. Ich bin sehr gespannt, wie Sie das gleich ausführen. Ich war nämlich auch sozialpolitische Sprecherin meiner Fraktion im Rat der Stadt Köln. Wir haben nicht erlebt, dass die Landesregierung das schon alles macht. Wir erleben vielmehr geschlossene Drogenkonsumräume am Neumarkt und auch am Wiener Platz, weil das Angebot eben nicht wirklich dauerhaft gesichert und gewährleistet ist. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Da dieses Thema sehr vielseitig ist und wir das natürlich nicht alles in einer halben Stunde diskutieren können, haben wir uns entschieden, den Antrag in die Fachausschüsse zu überweisen. Ich freue mich auf die Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Schmitz.
Marco Schmitz CDU
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen 18.03.2026 und Kollegen! Liebe Kollegin Teschlade, das werde ich schon sagen, dass wir vieles von dem, was Sie gerade dargestellt haben, umsetzen. (Thorsten Klute [SPD]: Dann könnt ihr ja zu- stimmen!) Wenn man diesen Antrag der SPD liest, könnte man fast meinen, wir würden uns nie ernsthaft um die Themen „Sucht“, „Obdachlosigkeit“ und „Menschen suchen ein Zuhause“ kümmern, aber genau das ist falsch. (Rodion Bakum [SPD]: Deswegen wird es auch immer besser, was? – Ironie aus!) – Warte ab. – Es ist schon einigermaßen durchsichtig, dass die SPD ungefähr ein Jahr vor der Landtagswahl noch einmal dieses Thema aufgreift, (Zuruf von Rodion Bakum [SPD] – Thorsten Klute [SPD]: „Noch mal“ ist richtig!) um darzustellen, was Sie zukünftig versuchen wollen, praktisch vor Ort umzusetzen, was wir in den letzten neun Jahren schon alles gemacht haben. Das wird nicht funktionieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ihr bisheriges Vorgehen funktioniert nicht! – Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Genau dieser Bereich liegt uns, der Regierungskoalition aus Schwarz und Grün, enorm am Herzen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Merkt man gar nicht!) Wir haben einen Minister, der für dieses Thema brennt. Wir haben bei beiden Fraktionen Sozialpolitiker, die sich genau um diese Themen kümmern. Menschen in extrem belastenden Lebenslagen, Menschen ohne festen Wohnsitz, ohne Halt, schwer krank, suchtkrank, psychisch belastet, sozial entwurzelt: Das sind doch genau die Themen, die wir im Sozialausschuss seit vier Jahren behandeln. Aber auch darüber hinaus, zusammen mit der FDP, haben wir die Themen damals schon behandelt. Die Wahrheit ist doch: Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen bauen ihre Hilfe intensiv aus. Denn richtig ist: Wir brauchen aufsuchende Angebote, wir brauchen niedrigschwellige Beratung, medizinische Unterstützung und die entsprechenden Hilfesysteme. Aber genau das machen Land und Kommunen gemeinsam seit Jahren aktiv. Das ist kein neues Politikfeld, das die SPD heute für sich entdeckt hat, sondern das ist praktische Sozialpolitik, die von Schwarz und Grün in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass dieser Antrag für Sie politisch sehr bequem ist. Sie nehmen ein Thema, an dem längst gearbeitet wird, schreiben Landtag bekannte Herausforderungen noch einmal auf, die wir in den letzten Jahren in einzelnen Anträgen schon abgearbeitet haben, formulieren unser bereits laufendes Handeln und haben sich dann gesagt: Dazu müssen wir jetzt noch einmal einen neuen Bericht machen. Das wird aber leider nicht reichen. Denn das, was Sie da machen, ist keine ernsthafte Oppositionsarbeit – das hat damit wenig zu tun –, sondern damit hängen Sie einfach nur plakativ etwas ins Schaufenster. Auf der anderen Seite danke ich Ihnen dafür, dass wir noch einmal die Möglichkeit haben, das anhand Ihres Beitrages noch einmal vernünftig im Ausschuss darstellen zu können. (Beifall von Jule Wenzel [GRÜNE]) Natürlich brauchen diese Menschen Hilfe. Diese Hilfe muss wirksam und sozialverträglich organisiert sein. Denn diese Probleme zeigen sich nicht im luftleeren Raum. Kollegin Teschlade hat es eben richtig beschrieben. Das Bahnhofsumfeld in Düsseldorf und die Situation in Köln sind nicht der luftleere Raum, sondern es sind Innenstädte, es sind öffentliche Plätze. Da geht es auch um Sicherheit und Sauberkeit. Das müssen wir gemeinsam denken. Es geht um ein geordnetes Miteinander, in dem die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden.
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter Schmitz, es gibt eine Zwischenfrage von der Abgeordnetenkollegin Frau Kapteinat. Möchten Sie die gestatten?
Marco Schmitz CDU
Ja, kein Problem. Mit jeder Minute, die ich länger reden kann, kann ich noch einmal deutlicher ausführen, was wir schon alles Gutes tun. (Heiterkeit von Christina Schulze Föcking [CDU]) Bitte, Frau Kollegin Kapteinat.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Ich freue ich mich darüber, weil wir dann vielleicht noch ein bisschen Fleisch an die Sache drankriegen. Was mich aber zunächst interessiert: Dürfen wir uns die nächsten 13 Monate bei jedem Antrag, den wir stellen, darauf einstellen, dass Sie sagen werden, dass das Wahlkampfgetöse sei und deshalb keine Berechtigung habe, egal wie groß die Problematik ist? (Beifall von der SPD – Matthias Kerkhoff [CDU]: Ja, wenn es so ist! – Thorsten Klute [SPD]: Und werden Sie gar keinen Wahlkampf machen? – Heiterkeit von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) 18.03.2026
Marco Schmitz CDU
Frau Präsidentin, ich glaube, auch der Kollege Klute hat noch eine Zwischenfrage; das könnte ich zusammen bearbeiten. (Heiterkeit und Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Ich stelle die gerne!)
Berivan Aymaz
Hier ist keine eingegangen.
Marco Schmitz CDU
Ja, ich musste ihn darauf hinweisen, dass er sie stellen will. (Rodion Bakum [SPD]: Wir warten erstmal auf die Antwort!)
Berivan Aymaz
Sie gestatten die Zwischenfrage von Herrn Klute?
Marco Schmitz CDU
Natürlich, klar. Dann kriege ich auch die doppelte Antwortzeit. (Rodion Bakum [SPD]: Das entscheidet die Präsidentin!)
Thorsten Klute SPD
Herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. In Ergänzung zu der Zwischenfrage der Kollegin Lisa Kapteinat lautet die Frage, weil Sie so abfällig über angeblichen Wahlkampf sprachen: Erklären Sie hier für die CDU, dass Sie im kommenden Jahr keinen Wahlkampf machen werden? (Thomas Röckemann [AfD]: Da gibt es doch keinen Unterschied! – Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Marco Schmitz CDU
Vielen Dank für die beiden Fragen. Aus einer Oppositionssicht heraus kann ich verstehen, warum man diese Fragen stellt. Zum einen erwarte ich natürlich von Ihnen, dass Sie auch weiterhin konstruktive Vorschläge einbringen, wenn es denn konstruktive, neue Vorschläge sind. (Rodion Bakum [SPD]: Und das entscheiden Sie?) Wir treten in den Dialog mit Ihnen, Frau Kapteinat, wenn Sie sagen: Da ist etwas, daran müssen wir gemeinsam arbeiten. – Es gibt auch Punkte, bei denen wir zusammen mit der Opposition feststellen, dass es noch Lücken gibt, an denen wir arbeiten müssen, und dass es noch nicht so genau funktioniert. Dann machen wir genau das; das ist doch das Ziel dahinter. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Wir haben das in der Drogenpolitik doch getan. Landtag (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: War offensicht- lich erfolglos!) Mit Bezug auf das Drug-Checking haben wir doch gesagt: Das machen wir gemeinsam, weil wir in der Diskussion festgestellt haben, dass es Punkte gibt, die man gemeinsam machen sollte. Genau das erwarte ich auch von der Opposition. Lieber Kollege Klute, dass wir keinen Wahlkampf machen müssten, ist natürlich falsch. Denn es gibt immer noch Ideen. Sonst könnte ich heute ja sagen, dass unsere Arbeit hier schon vorbei ist, (Thorsten Klute [SPD]: Das ist sie auch bald! – Lena Teschlade [SPD]: Ja, ist sie!) weil wir das Land schon so weit nach vorne gebracht haben, dass wir das, was in den letzten 50 Jahren nicht funktioniert hat, umgesetzt haben. Das haben wir nicht geschafft, aber die zehn Jahre waren hervorragend, und wir werden diese zehn Jahre verdoppeln und weiter zeigen, was wir können. (Beifall von der CDU und Jule Wenzel [GRÜNE]) Das hat dieses Land verdient. Was die Opposition hier nicht liefern kann, das werden wir als Regierungsfraktionen weitertragen. (Lena Teschlade [SPD]: Marco! Endlich mal Leidenschaft für die Sozialpolitik!) Lieber Kollege Klute, wir werden Wahlkampf machen. Aber bei uns heißt es nicht „Wahlkampf“; bei uns heißt es „Regierungshandeln“. Wir setzen nämlich um, was wir tun wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Lena Teschlade [SPD]: Endlich mal Leiden- schaft, wenn man schon die politischen Inhalte nicht hat!) Wir werden – das war die perfekte Überleitung zu meiner Rede – unseren Weg fortsetzen, und zwar mit klarer Hilfe für die Betroffenen, mit Respekt vor den menschlichen Schicksalen, aber ebenso mit dem klaren Anspruch, Ordnung, Sicherheit und soziale Verträglichkeit für alle im Blick zu behalten. Denn gute Sozialpolitik zeigt sich nicht in wohlklingenden Anträgen kurz vor der Wahl, sondern – ich erwähnte das bereits – in verlässlichem Handeln über Jahre hinweg. Das haben wir getan. Der Überweisung stimmen mir natürlich zu. Ich freue mich auf die Diskussion. Vielleicht gibt es noch einmal etwas Neues in der Anhörung oder in der folgenden Diskussion. Dann können wir sicherlich darüber reden. Denn als Sozialpolitiker arbeiten wir gerne gemeinsam und zusammen mit dem Ministerium daran, das umzusetzen, was den Menschen in Nordrhein-Westfalen hilft, wenn denn die Ideen gut sind. – Danke sehr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 18.03.2026
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Wenzel.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wohnungs- und Obdachlosigkeit gehören zu den härtesten Formen von Armut. Als Bürger*innen dieses Landes ist es unsere Pflicht, uns um unsere Mitbürger*innen zu kümmern. Liebe SPD, bevor ich zu Ihrem Antrag komme, muss ich leider die gleiche Vorbemerkung machen, die ich schon bei Ihrem letzten Plenarantrag an dieser Stelle gemacht habe. Denn Sie werden nicht müde, die Wohnungsnotfallberichterstattung zu zitieren, ohne den notwendigen Kontext darzustellen. Sie verweisen erneut auf einen Höchststand in den Statistiken, unterschlagen aber wieder, dass mit diesen Zahlen erstmalig auch Geflüchtete erfasst werden. Wer diese Differenzierung unterschlägt, zeichnet ein sehr verzerrtes Bild. (Beifall von den GRÜNEN und Anke Fuchs- Dreisbach [CDU]) Trotzdem gilt: Jeder Mensch ohne Wohnung, ohne Obdach ist einer zu viel. Wohnungslosigkeit ist vielfältig. Sie umfasst Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, Menschen, die bei Freund*innen oder Verwandten unterkommen, Menschen, die in Frauenhäusern oder in Einrichtungen des Gesundheitssystems leben, und eben auch Geflüchtete, die in kommunalen Unterkünften untergebracht sind. Und ja, einige von ihnen, vor allen Dingen diejenigen, die auf der Straße leben – vielleicht hören Sie auch zu, wenn ich zu Ihrem Antrag ausführe –, (Rodion Bakum [SPD]: Wir hören zu!) sind mit Suchtproblematiken und Gewalt konfrontiert. Es braucht nicht eine einzelne Maßnahme, sondern einen ganzen Werkzeugkasten, um sich darum zu kümmern. Genau diesen Werkzeugkasten haben wir in Nordrhein-Westfalen aufgebaut. Wir sind bundesweit Vorreiter im Kampf gegen Wohnungslosigkeit. Seit eh und je setzen wir mit unserem Landesprogramm „Endlich ein ZUHAUSE!“ und den „Kümmerer“-Projekten auf einen integrierten Ansatz, der Prävention, die Vermittlung in neue Wohnungen und niedrigschwellige Suchthilfe miteinander vereint, und zwar da, wo es notwendig ist. Erst im Januar hat das MAGS ein mit der Trägerlandschaft und den Betroffenen entwickeltes Umsetzungskonzept zu Housing First vorgestellt. Das wird mit 5 Millionen Euro von der Sozialstiftung NRW unterstützt. (Beifall von Marco Schmitz [CDU]) Landtag Gerade Housing First ist ein Ansatz, der wohnungsund obdachlose Menschen mit Suchtproblematiken eng begleitet. Dabei wird nicht wie in Ihrem Antrag davon ausgegangen, dass man wohnen können oder abstinent sein muss. Für uns gilt: Es steht erst einmal der Mensch und nicht das Problem im Vordergrund. (Beifall von den GRÜNEN) Trotz des Spardrucks haben wir auch bei Wohnungsund Obdachlosigkeit nie gekürzt. (Beifall von Britta Oellers [CDU]) Im Gegenteil: Wir haben die Mittel im Haushalt 2026 von 6,5 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro erhöht. Unter dem Bereich „Suchthilfe“ investieren wir in diesem Haushaltsjahr fast 15 Millionen Euro in fachbezogene Pauschalen und in Zuweisungen an unsere Kommunen, die für die Bereitstellung von Suchthilfe zuständig sind. Darunter sind auch 1,5 Millionen Euro mehr für die Bekämpfung von neuartigen Drogen wie Crack und Fentanyl. Es ist also bei Weitem nicht so, dass wir die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht unterstützen. Wir kommen dem nach. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Im Übrigen gibt es in Frankfurt und Zürich, den beiden Leuchttürmen, die Sie in Ihrem Antrag nennen, genau das gleiche Finanzierungsmodell. Wir in NRW haben uns auf den Weg gemacht, Drogenkonsumräume klar geregelt und unterstützt sowie die Grundlage für Drug-Checking geschaffen. Erst im letzten Jahr haben CDU und Grüne sich für eine klare Regelung für Naloxon auf Bundesebene und für dessen Bereitstellung durch das Land NRW ausgesprochen. Wir handeln gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden. Mit dem NRW-Plan investieren wir in unsere Kommunen und haben festgeschrieben, dass Gelder trägerneutral eingesetzt werden können. Damit können trägergetragene Wohnkonzepte oder auch Drogenkonsumräume gebaut werden. Das ist zwar keine Ausfinanzierung der Drogen- und Suchthilfe vor Ort, aber ein starker Beitrag für die Unterstützung unserer Städte und Gemeinden. Noch mehr würde es helfen, wenn auch der Bund seiner Verantwortung endlich nachkommen und die Kommunen nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens bei den Altschulden und bei den Sozialkosten entlasten würden. Sie nennen ihr neues Landesprogramm „Helfen und Ordnung sichern“. (Thorsten Klute [SPD]: Genau!) Es ist unstrittig, dass niemand Lust hat, einen Kinderwagen durch benutzte Spritzen zu schieben. 18.03.2026 Ich möchte die Möglichkeit nutzen – das ist wirklich nicht als Vorwurf an Sie gemeint –, um noch einem anderen Thema Raum zu geben, das Sie als Schutzbedürfnis beschreiben. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 waren wohnungs- und obdachlose Menschen in etwa 350 Fällen Opfer von Straftaten. In zwei Fällen lautete der Tatbestand Mord. Es ist davon auszugehen, dass das Dunkelfeld noch viel größer ist. Fälle wie in Moers oder in Dortmund, in denen obdachlose Menschen getötet wurden und die Täter die Tat aufzeichneten, zeigen: Obdachlosen Menschen wird die Würde abgesprochen, dieses Absprechen von Würde führt zu Hass, und dieser Hass führt zum Tod. Lassen Sie uns in Netzwerkpartnerschaften vor Ort gemeinsam daran arbeiten, dass wir Städte schaffen, die sicher für alle sind! Ich glaube, dass wir diesen Weg am besten gemeinsam gehen können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Schneider.
Susanne Schneider FDP
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Tagen habe ich von den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion gehört, dass sie mich hier im Plenum vermisst haben. (Beifall von Marco Schmitz [CDU] – Thorsten Klute [SPD]: Schön, dass du wieder da bist, Susi! – Jule Wenzel [GRÜNE]: Wir dich auch!) Ganz herzlichen Dank. Ich werde euch jetzt beweisen, dass das berechtigt war. (Beifall von der FDP und von Lena Teschlade [SPD] – Heiterkeit von der SPD) Zu den beiden Vorrednern: Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Von der CDU haben wir gehört, es sei mit Blick auf die Landtagswahl bequem, hier über Drogenpolitik zu reden. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt nichts, was bei den Bürgern im Land weniger gut ankommt, als über Drogenpolitik zu reden. Gestern Abend fand hier in Düsseldorf eine Veranstaltung im Maxhaus statt. Die SPD, die CDU und meine Wenigkeit konnten es auch einrichten, daran teilzunehmen. Der große Punkt war wieder: not in my yard. Macht überall für diese Drogenleuten alles möglich, aber bitte nicht hier. Es gibt nichts Unpopuläreres, und Sie, Herr Schmitz, stellen sich hier hin und sagen, dass die SPD jetzt wegen der Landtagswahl einen Antrag zur Drogenpolitik aufruft. Landtag (Marco Schmitz [CDU]: Wir haben doch vor zwei Plenarsitzungen ein Drug-Checking ein- gebracht!) Es wäre sehr unklug, wenn die SPD das mit Blick auf die Landtagswahl getan hätte. Ich finde diesen Antrag ausgesprochen wichtig. Denn wir haben es gerade wieder erlebt: Das Projekt „EINS und EINS macht DREI“ in Essen muss wahrscheinlich auch zumachen, weil wieder gespart wird. Das war ein sehr erfolgreiches Projekt. Dieses Beispiel zeigt sehr gut auf, dass jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür ist, sich dem Themenkreis „Obdachlosigkeit und Sucht“ zu widmen. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der SPD sehr dankbar dafür, dass sie die Initiative ergriffen haben. Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Nordrhein-Westfalen hat wie bereits erwähnt einen Höchststand erreicht. Besonders besorgniserregend ist, dass wahnsinnig viele junge Menschen obdachlos und von Suchterkrankungen betroffen sind. Drogenkonsum und Sucht sind häufige Gründe für Wohnungslosigkeit. Wer keine Wohnung hat, betäubt sich mit Drogen, und die Sucht wiederum macht es schwerer, Normalität zu finden und bei der Wohnungssuche erfolgreich zu sein. Viele Menschen befinden sich in einem gefährlichen Teufelskreis, und ohne Unterstützung findet kaum jemand selbst heraus. Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig umfassende Drogenprävention ist. In den letzten Jahren war die Landesregierung aber eher der Meinung, dass man in diesem Bereich doch sparen könnte. (Marco Schmitz [CDU]: Nee!) Auch im aktuellen Haushalt ist das Finanzierungsniveau längst nicht so wie 2023. Es wird immer noch massiv gespart, und so wird es schwer, wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Dabei ist das Problem bei Suchterkrankungen offenkundig. Die Zahl der Drogentoten bleibt auf besonders hohem Niveau. Harte Drogen werden weiterhin stark nachgefragt. Kokain und Crack scheinen besonders beliebt zu sein. Auch synthetische Opioide wie Fentanyl breiten sich mehr und mehr aus. All das steigert das Risiko, in den beschriebenen Teufelskreis aus Wohnungslosigkeit und Drogenabhängigkeit zu geraten. Maßnahmen wie das Drug-Checking und Drogenkonsumräume, die auch im Antrag enthalten sind, werden von der Landesregierung inzwischen eher zurückhaltend verfolgt. Seit Juli 2023 ermöglicht eine Rechtsgrundlage den Bundesländern Drug-Checking-Modellvorhaben. Schwarz-Grün legte dazu aber erst im letzten Herbst einen Antrag und die entsprechende Verordnung vor. Es ist also viel Zeit ungenutzt ins Land gegangen. Der Antrag wirkte auch ziemlich halbherzig. Mit finanziellen Mitteln war er 18.03.2026 ohnehin nicht untermauert. Es wurde wie so oft auf vorhandene Mittel verwiesen. Ähnlich sieht es bei den Drogenkonsumräumen aus. Über 130 Konsumplätze an zwölf Standorten haben wir in Nordrhein-Westfalen. Diese konzentrieren sich aber auf den Großraum Rhein-Ruhr, daneben noch Münster und Bielefeld. In vielen Regionen des Landes gibt es solche Angebote überhaupt nicht. Wenn Drug Checking erfolgreich sein soll, müssen wir jedoch die Zahl der Drogenkonsumräume erhöhen und auch den Einsatz des Notfallmedikamentes Naloxon weiterverbreiten. Diese Erkenntnis scheint sich zumindest teilweise inzwischen auch in der Landesregierung durchzusetzen. Richtig ist aber auch, dass wir ohne Repression nicht auskommen werden. Nur so kann an besonders problematischen Standorten wie am Neumarkt in Köln oder um den Düsseldorfer Hauptbahnhof die Sicherheit verbessert werden. Dabei muss einerseits offener Konsum konsequent unterbunden werden, andererseits müssen in der Nähe ausreichend Alternativen wie Konsumräume und Aufenthaltsbereiche angeboten werden. Insofern könnte hier das Züricher Modell durchaus zum Vorbild werden. Ich bin der SPD sehr dankbar, dass Sie diesen Antrag eingereicht hat, und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Danke fürs Zuhören. (Beifall von der FDP und der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler. (Thorsten Klute [SPD]: Haben Sie den Vin- centz versteckt? Aber ist ja auch Ihr Thema!)
Sven Werner Tritschler AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Antrag der SPD haben wir wieder alles zusammengefasst, was bei Ihnen so falsch läuft. Wir lernen zum Beispiel, dass sich Bund und Länder das schöne Ziel gesetzt haben, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, quasi einen Vierjahresplan. Ja, wir würden uns wahrscheinlich alle freuen, wenn wir die gut 120.000 wohnungslosen Menschen alleine in Nordrhein-Westfalen menschenwürdig unterbringen könnten. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Auch Geflüchtete? – Christian Loose [AfD]: Wie viele Millionen wol- len Sie noch dazunehmen?) Aber – man sieht es am Antrag – es fällt Ihnen nicht besonders viel ein. Überhaupt geht es in Ihrem Antrag eigentlich nur um die Hälfte der Betroffenen, die drogenabhängig ist. Der anderen Hälfte schenken Sie quasi keine Aufmerksamkeit. Landtag Selbst für die Drogenabhängigen haben Sie nicht viel anzubieten, außer ein paar Scheinlösungen aus der sozialdemokratischen Mottenkiste: Streetworker, Sozialarbeiter, Drogenkonsumräume. Letztere sind nicht alleine schon deshalb problematisch, weil sie den Konsum normalisieren und erleichtern, es will sie auch schlicht keiner vor der Haustür haben. Ihr Musterbeispiel Krefeld, das Sie ganz stolz im Antrag präsentieren, konnte nur gegen massiven Widerstand der Anwohner durchgesetzt werden. Und wer von Ihnen möchte so etwas eigentlich vor seiner Haustür haben, meine Damen und Herren? Wer meldet sich freiwillig? Aber bleiben wir zunächst einmal bei der Obdachlosigkeit. Was Sie in Ihrem Antrag ganz schamvoll verschweigen – und das passt auch gut zur deutschen Sozialdemokratie –, ist die Herkunft der Betroffenen. Dabei lassen die Zahlen eigentlich keine Fragen offen. Laut Integrierter Wohnungsnotfallberichterstattung 2024 für NRW haben 78,4 % der erfassten Wohnungslosen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Berivan Aymaz
Herr Tritschler, es liegt eine Zwischenfrage vor, und zwar von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Klute. Möchten Sie die gestellt bekommen?
Sven Werner Tritschler AfD
Ja, sehr gerne.
Thorsten Klute SPD
Vielen Dank erst einmal für das Zulassen der Zwischenfrage. Herr Tritschler, ich verstehe nicht, dass Sie auf den Antrag der SPD so verschnupft reagieren. Die Frage ist: Was tun Sie eigentlich? Ich kann aus den Nachrichten eine ganze Menge aufzählen: immer mehr Kokain, immer mehr Drogenkonsum in Deutschland. – Was ist Ihr Rezept gegen Kokainmissbrauch, Drogenkonsum?
Sven Werner Tritschler AfD
Ja, dazu komme ich gleich noch, nur Geduld. Laut Integrierter Wohnungsnotfallberichterstattung 2024 für NRW haben 78,4 % der erfassten Wohnungslosen keine deutsche Staatsangehörigkeit. Ja, natürlich wollen wir auch ausländischen Obdachlosen helfen, aber das tut man nicht, indem man die Ursachen und ihre Herkunft verschweigt. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Also Leute!) Auch wenn es in Ihrer Vorstellungswelt nicht vorkommen mag: Für ausländische Staatsbürger ist zuallererst das Herkunftsland verantwortlich, nicht unsere Kommunen und auch nicht unsere Steuerzahler. 18.03.2026 Wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, wie es im Antragstitel so schön heißt, die Kommunen nicht im Stich lassen wollen, dann haben Sie auf Bundesebene alle Möglichkeiten in der Hand, den ungeregelten Zustrom von Migranten, den weder unser Sozialwesen noch unser Wohnungsmarkt bewältigen kann, abzudrehen. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Mein Gott!) Aber genau das tun Sie nicht. Einen Großbrand legen und hinterher ein paar Feuerlöscher verteilen scheint eher Ihr Geschäftsmodell zu sein. Und beim Thema „Drogen“ – Herr Klute, jetzt komme ich dazu – scheint Ihnen weniger daran gelegen zu sein, das Problem ernsthaft anzugehen. Vielmehr wollen Sie offenbar Ihre Freunde in der Sozialindustrie mit neuen Betätigungsfeldern versorgen. (Zurufe von der SPD) Sie werden keinen Schwerstabhängigen aus dem Sumpf von Kriminalität, Perspektiv- und Wohnungslosigkeit befreien, indem Sie ihm einen beheizten Konsumraum und ein paar saubere Nadeln zur Verfügung stellen. Das ist und wirkt alles furchtbar nett und gutherzig, aber unter der Oberfläche verlängern Sie das Leid der Menschen und halten eine kriminelle Branche damit am Leben. Für die Betroffenen kann es nur einen nachhaltigen Weg zurück in ein würdiges Leben geben, und der heißt Entzug. Da fehlt es an Plätzen, da gibt es lange Wartelisten. Und das erwähnen Sie in Ihrem Antrag nicht mal mit einem Satz, Herr Klute. Finden Sie das nicht ein bisschen arm, meine Damen und Herren? (Beifall von der AfD – Zuruf von Lena Tesch- lade [SPD]) Man könnte bei der Sozialdemokratie wie so oft den Eindruck bekommen, Sie wollten das Problem gar nicht lösen, sondern nur verwalten und dabei noch ein paar Parteifreunde versorgen. Für uns jedenfalls steht fest: Drogenabhängigkeit bekämpft man nicht durch Normalisierung und Wohnungslosigkeit nicht, indem man die wahren Ursachen verschweigt. Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Herr Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist zu Beginn dieser Debatte ganz wichtig, zu sagen, dass für uns doch vollkommen klar sein muss, dass wir uns als Staat um Menschen, die zu den so genannten vulnerablen Gruppen gehören, kümmern Landtag müssen. Dazu gehören Suchterkrankte, dazu gehören natürlich auch Menschen, die obdachlos sind, und oft kommt beides zusammen. Die Frage der Obdachlosigkeit ist in den letzten Jahren sowohl in der schwarz-gelben Regierung als auch jetzt in der schwarz-grünen Regierung ein Schwerpunkt meiner Sozialpolitik. (Beifall von der CDU) Wir haben in Nordrhein-Westfalen – darauf lege ich Wert – die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ und auch die „Kümmerer“-Projekte flächendeckend umgesetzt. Die Bilanz ist so: Wir bezahlen in allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, in den Kreisen und in den kreisfreien Städten, Personal. Die Menschen, die dort arbeiten, haben 16.000 Menschen eine neue Wohnung besorgt und bei 14.000 Menschen den Wohnungsverlust verhindert. Ich will nur mal sagen: Als ich 2017 wieder Minister wurde, war im Haushalt an dieser Stelle eine Million Euro eingestellt. Heute gibt das Land Nordrhein-Westfalen für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit rund 6 Millionen Euro Landesgeld und weitere 10 Millionen über den ESF aus. Ich möchte schon meinen, dass wir da eine Menge gemacht haben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Trotzdem ist das Problem da. Zu einer solchen Debatte gehört deswegen auch, wie ich finde, darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Wohnungslosigkeit in den Statistiken von mir ein bisschen hinterfragt wird. Denn in den Statistiken gelten alle Menschen, die keinen eigenen Mietvertrag haben, als wohnungslos. (Lena Teschlade [SPD]: Ja, natürlich!) – Ja, aber wenn wir über die Wohnungslosigkeit sprechen – Sie haben vorhin über Köln gesprochen –, meinen wir wohl eher die Leute, die wirklich kein Dach über dem Kopf haben. Wenn man aufgrund von Krisen in dieser Welt bestimmte Fluchtbewegungen hat und zum Beispiel auch Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, in der Statistik bei den Obdachlosen geführt werden, sollte dies in einer solchen Debatte zumindest einmal berücksichtigt werden. (Beifall von der CDU) Auch Menschen, die in den Kommunen in sehr vernünftigen Wohnungen untergebracht sind, gelten als Obdachlose, wenn sie keinen eigenen Mietvertrag haben. Mir geht es in meiner Politik darum, vor allen Dingen die harte Obdachlosigkeit von Menschen, die abends kein Dach über dem Kopf haben, zu bekämpfen. Darauf konzentrieren wir uns in allererster Linie. (Beifall von der CDU – Beifall von Marc Zim- mermann [GRÜNE]) 18.03.2026 Obdachlosigkeit und Sucht kommen oft in einer Person zusammen. Das ist so. Deswegen ist es auch richtig, dass sich Sucht- und Drogenpolitik bei uns in Nordrhein-Westfalen auf ein starkes Fundament fokussieren, auf Prävention und Aufklärung sowie auf das Kümmern um suchtkranke Menschen, weil sie am Rande der Gesellschaft stehen und mit Suchterkrankungen in der Regel auch Krankheit, Armut, Einsamkeit, Perspektivlosigkeit und im schlimmsten Fall eben auch Wohnungslosigkeit verbunden sind.
Berivan Aymaz
Herr Minister, es liegt eine Zwischen... Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Nein, danke. Ich möchte im Zusammenhang vortragen. – Schwerstsuchtkranke Menschen benötigen ebenso wie obdachlose und wohnungslose Menschen daher niederschwellige Angebote, die direkt vor Ort durch Kommunen etabliert und geleistet werden. Deswegen gibt es in Nordrhein-Westfalen eine fachbezogene Pauschale in Höhe von rund 10 Millionen Euro für unsere Kommunen, mit der sie diese Arbeit machen. Es ist bewusst als eine Pauschale und nicht als Projekt neben einem Projekt ausgestaltet, weil es doch wichtig ist, dass gerade die Kommunen vor Ort wissen, wo sie mit diesem Geld Schwerpunkte setzen wollen und müssen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dazu gehört es, dass wir diese Pauschale auch in diesen Zeiten haben, in denen die Haushaltsmittel schwierig zu organisieren sind, und dass sie den Kommunen selbstverständlich verlässlich zur Verfügung steht. Wir sind uns wohl auch einig darüber, dass wir die Zahl der Drogentoten in Nordrhein-Westfalen senken müssen. Da stehen wir nicht gut da. Das muss man ganz klar sagen. Deswegen werden wir uns zum Beispiel der Frage nach Drogenkonsumräumen widmen und die sogenannte Drug-Checking-Verordnung in NRW erlassen. Das alles hat damit zu tun, dass wir zu diesen Fragen nicht nur Statistiken lesen, sondern die Konsequenzen daraus in Programmen, Projekten und Verordnungen umsetzen. Ich habe damals im Ausschuss schon gesagt, dass ich mit dieser hohen Zahl der Drogentoten in Nordrhein-Westfalen nicht mehr abfinden möchte. Gehen Sie mal davon aus, dass wir das auch weiterhin Schritt für Schritt vor allen Dingen für die am stärksten betroffenen Menschen umsetzen werden. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, Sie möchten gerne erst einmal zusammenhängend in Ihrer Rede fortfahren. Landtag Inzwischen liegt eine weitere Zwischenfrage von Herrn Bakum vor. Ich bin nicht reingegangen, weil ich die vorherige Aussage berücksichtigt habe. Wir haben also zwei Zwischenfragen, einmal von Herrn Klute und einmal von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Bakum. Sie gestatten jetzt beide? – Das entnehme ich Ihrem Nicken. Wir starten mit Herrn Klute.
Thorsten Klute SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Lieber Herr Minister Laumann, Sie haben soeben die Erfassung von Wohnungslosigkeit und – wenn ich Sie richtig verstanden habe – auch der Obdachlosigkeit in der Statistik kritisiert und moniert, das hätte man auch anders machen können. Jetzt stelle ich die Frage: Wer verfasst denn diese Statistiken? Wer ist denn dafür zuständig, dass IT.NRW und damit die Landesregierung die Statistiken so fasst, wie sie aus Ihrer Sicht richtig wären? Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Klute, ich kann antworten, oder? (Thorsten Klute [SPD]: Ich bitte darum, ja!)
Berivan Aymaz
Sie können, und dann nehmen wir danach noch die zweite. (Thorsten Klute [SPD]: Sie müssen nicht!) Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Klute, Sie wissen genau wie ich, dass es abgemachte Kriterien gibt, nach denen die Statistiken erstellt werden. An diese halten wir uns auch in Nordrhein-Westfalen. Aber zu einer Relativierung der Debatte gehört schon dazu, dass in der Öffentlichkeit oft nicht nach Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit differenziert wird. Ich lege schon Wert darauf, dass die Wohnungslosenstatistiken entlang der Mietverhältnisse definiert sind und nicht entlang der Frage, wer wirklich kein Dach über dem Kopf hat. Sie wissen ganz genau, dass wir die Obdachlosenfrage seit 2017 sehr stark auf die Menschen bzw. die Lebensbedingungen derjenigen zu konzentrieren versuchen, die wirklich auf der Straße leben, um ihnen eine Perspektive zu geben, und darauf, Obdachlosigkeit auch zu verhindern. Es ist eine ganz wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es erst gar nicht zu den Wohnungsräumungsklagen kommt. Wir haben diese Menschen eben vor Augen und haben sehr viele Hilfsangebote entwickelt, über die man nicht so viel redet, die ihnen aber helfen, zum Beispiel die Sommerhilfe oder die Winterhilfe. Wir haben an bestimmten Stellen zum Beispiel Schließfächer installiert, in denen die Menschen ihre Habseligkeiten sicher unterbringen können. Das alles sind 18.03.2026 Punkte dieser Politik, die Menschen in dieser schweren Situation helfen, besser damit umzugehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Jetzt kommt die nächste Zwischenfrage, und zwar von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Bakum.
Rodion Bakum SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe noch eine Frage zum Thema „Finanzierung“. Sie haben sich gerade sehr stark selbst gelobt, ebenso wie die Vorredner von CDU und Grünen. Im November 2025 hat der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Christian Schuchardt, früher CDU-Mitglied, jetzt Mitglied der CSU, deutlich gefordert … (Marco Schmitz [CDU]: Nein, immer noch CDU!) – Nein, er ist CSU-Mitglied, lieber Marco. Lies mal nach. Er ist in Würzburg im Stadtrat. Da muss man CSU-Mitglied sein. Er hat gefordert, dass sich Bund und Land, explizit NRW, stärker an kommunalen Angeboten beteiligen. Da es hier um Drogenkonsumräume geht, die Sie im Jahr mit 420.000 Euro fördern – damit könnten sie ein Viertel des Krefelder Drogenkonsumraums unterstützen –, frage ich – wir haben zwölf insgesamt und wollen mehr –: Wann kommt eine echte Kofinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen, so wie der Städtetag NRW und nicht nur die SPD es fordert? Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Dass der Städtetag NRW das fordert, ist ja klar. Damit habe ich gar kein Problem. Ich will auch nicht sagen, dass ich es nicht gerne machen würde. Ich muss nur zusammen mit meinen anderen Kabinettskolleginnen und -kollegen einen verfassungskonformen Haushalt aufstellen. Dabei gibt es Begrenzungen, zu denen ich mich auch bekenne. Trotzdem kann jede Kommune mit den Pauschalmitteln, die wir an sie überweisen, solche Drogenkonsumräume auch dann einrichten, wenn nicht in vollem Umfang ein Projekt der Landesregierung zur Verfügung steht. (Lena Teschlade [SPD]: Gerade machen wir es, und jetzt haben wir kein Geld!)
Berivan Aymaz
Gut, jetzt haben wir es. (Thorsten Klute [SPD]: Da gab es jetzt keinen Beifall! – Matthias Kerkhoff [CDU]: Es ist nicht für alles Geld da! – Lena Teschlade [SPD]: Aber dann wird behauptet, Sie würden alles machen! Das ist ja völliger Quatsch! – Karl-Landtag Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wenn man 26 Millionen Euro ausgibt, ist das schon noch Geld, nicht?) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister, die Debatte sollte möglichst hier am Redepult und nicht außerhalb geführt werden. – Ich danke Ihnen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit gehen wir über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/18082 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich frage: Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 7 Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen krisenfest diversifizieren und Denkverbote überwinden Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18105 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Herrn Brockes das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist das industrielle Herz Deutschlands. Aber dieses Herz braucht vor allem eines: eine sichere, bezahlbare und wettbewerbsfähige Energieversorgung. Deshalb ist für uns Freie Demokraten klar: Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen entsteht durch Vielfalt an Energieträgern und nicht durch ideologische Denkverbote, Frau Ministerin. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Ein wettbewerbsfähiger Industriestandort braucht einen breiten Energiemix mit erneuerbaren Energien, Gas als Brückentechnologie und neuen Technologien der Zukunft. Innovation entsteht dort, wo Politik Mut zeigt, Chancen zu nutzen, und nicht dort, wo man sie aus Angst vor Debatten ungenutzt verstreichen lässt. Die aktuelle geopolitische Lage zeigt erneut, wie verletzlich energieimportabhängige Volkswirtschaften sind. Der Krieg im Nahen Osten und die Spannungen rund um die Straße von Hormus treiben die Ener-18.03.2026 giepreise weltweit nach oben. Gleichzeitig sind die deutschen Gasspeicher nach der Heizperiode nur zu rund 20 % gefüllt. Für Nordrhein-Westfalen als größtem Industrieland Deutschlands bedeutet das: Energiepreisschocks treffen unsere Industrie, unseren Mittelstand und unsere Arbeitsplätze besonders hart. Deshalb braucht Nordrhein-Westfalen eine Energiepolitik, die auf Versorgungssicherheit, Marktwirtschaft und technologische Offenheit setzt. (Beifall von der FDP) Wir importieren heute Flüssiggas aus den USA oder künftig aus Katar, und das häufig zu viel höheren Preisen und unter teilweise geringeren Umwelt- und Sozialstandards. Gleichzeitig schließen wir aber die Nutzung heimischer Ressourcen pauschal aus. Dabei schätzt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe die förderbaren Schiefergasvorkommen in Deutschland auf bis zu 800 Milliarden m³. Das ist genug, um Deutschland über Jahre zu versorgen. Wer also Versorgungssicherheit ernst meint, muss zumindest bereit sein, wissenschaftlich zu prüfen, welche Potenziale wir im eigenen Land verantwortungsvoll nutzen können. (Beifall von der FDP) Gleichzeitig dürfen wir nicht nur über Energie und Gegenwart sprechen, wir müssen auch über Energie der Zukunft reden. Andere Bundesländer investieren bereits strategisch in Fusionsenergie, Frau Ministerin, entwickeln Masterpläne und bauen Forschungsallianzen auf. Nordrhein-Westfalen dagegen verschläft diese Möglichkeiten völlig. Dabei haben wir mit dem Forschungszentrum Jülich, mit den Fraunhofer-Instituten, unseren Universitäten und einer starken Industrie beste Voraussetzungen, hier weltweit vorne zu sein. Deshalb sagen wir Freie Demokraten ganz klar: Eine wissenschaftliche Potenzialstudie zu heimischen Gasvorkommen, eine ergebnisoffene Neubewertung des sogenannten Frackingverbots auf Bundesebene, die Ermöglichung sicherer Forschung und Erprobungsmaßnahmen sowie ein Masterplan Kernfusion in Nordrhein-Westfalen mit dem Beitritt zur Fusionsallianz sind jetzt dringend geboten. (Beifall von der FDP) Denn eine starke Wirtschaft braucht eine starke Energiepolitik – eine Energiepolitik, die Versorgungssicherheit schafft, Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht und Innovationen fördert. Genau das leistet unser Antrag. Er überwindet Denkverbote, stärkt die technologische Offenheit und sichert langfristig Wohlstand und Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Plonsker.
Romina Plonsker CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Brockes, der Antrag der FDP-Fraktion trägt einen Titel, dem man zunächst kaum widersprechen kann: „Energieversorgung […] krisenfest diversifizieren und Denkverbote überwinden“. Das klingt erst einmal nach einer vernünftigen energiepolitischen Debatte. (Ralf Witzel [FDP]: Genau! Gut erkannt!) Ja, auch wir als CDU-Fraktion stehen selbstverständlich für Versorgungssicherheit, für Diversifizierung und für Technologieoffenheit. (Dietmar Brockes [FDP]: Nein!) Aber wenn man sich den Antrag genauer anschaut, wird schnell klar, worum es der FDP hier eigentlich geht. Es geht vor allem um eines, nämlich darum, die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger auszunutzen, um die Tür für Fracking zu öffnen und die kommerzielle Förderung von Schiefergas wieder auf die politische Agenda zu setzen. Genau an dieser Stelle lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Fakten. Denn verantwortungsvolle Energiepolitik – gerade in einem Industrieland wie Nordrhein-Westfalen – darf sich nicht an politischen Schlagworten orientieren, sondern muss sich an Realitäten messen lassen: an geologischen Realitäten, an wirtschaftlichen Realitäten und an gesellschaftlicher Akzeptanz. Wir denken alles zusammen; wir haben alles im Blick. (Lachen von Dietmar Brockes [FDP]) Erstens. Fracking ist keine Antwort auf aktuelle oder kurzfristige Herausforderungen der Energieversorgung. Selbst in optimistischsten Szenarien liegen zwischen Exploration, Genehmigungsverfahren, Investitionsentscheidung und tatsächlicher Förderung viele Jahre. In Sachverständigenanhörungen wurden Zeiträume von sieben bis zehn Jahren genannt, bevor überhaupt relevante Fördermengen entstehen können. Wer also suggeriert, Fracking könne einen Beitrag zur kurzfristigen Versorgungssicherheit leisten, der weckt Erwartungen, die sich schlicht nicht erfüllen werden. (Ralf Witzel [FDP]: Aber dann muss man doch jetzt schon anfangen!) Zweitens müssen wir uns auch die geologischen Realitäten in Nordrhein-Westfalen anschauen. Die FDP verweist in ihrem Antrag gern auf die bundesweite Schätzung möglicher Schiefergasvorkommen. Das mag für eine bundespolitische Debatte interessant sein. Für Nordrhein-Westfalen sagt das allerdings nur begrenzt etwas aus. 18.03.2026
André Kuper
Frau Kollegin, ich muss Sie einmal unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD gibt. Lassen Sie sie zu?
Romina Plonsker CDU
Nein, danke. Entscheidend ist, welche geologischen Formationen tatsächlich in unserem Land vorhanden sind. Diese sind bereits untersucht worden. Das Ergebnis ist eindeutig. Die Formationen, in denen man nennenswerte Schiefergaspotenziale vermutet hatte, wurden erprobt – mit dem Ergebnis, dass sie nicht als aussichtsreich gelten. Nordrhein-Westfalen verfügt schlicht nicht über maßgebliches Schiefergaspotenzial. (Dietmar Brockes [FDP]: Quatsch!) Deshalb muss man auch klar sagen: Die Vorstellung, Nordrhein-Westfalen könnte einen signifikanten Beitrag zur Gasversorgung durch eigene Schiefergasförderung leisten, ist aus fachlicher Sicht deutlich überzeichnet. (Dietmar Brockes [FDP]: Stimmt nicht!) Drittens – auch das gehört zu einer ehrlichen Debatte dazu – ist Nordrhein-Westfalen eine der am dichtesten besiedelten Regionen Europas. Wir erleben bereits heute intensive Diskussionen über Flächen, über Infrastrukturprojekte, über Energieanlagen. Akzeptanz bei der Priorisierung von Flächengestaltung ist ein hohes Gut. Wer zusätzlich konfliktträchtige Projekte wie Fracking in einem solchen Umfeld ernsthaft diskutiert, der muss sehr überzeugende Gründe liefern. Das tut der Antrag der FDP hier nicht. (Dietmar Brockes [FDP]: Die Energiepreise liefern keinen Grund?) Im Gegenteil: In früheren Anhörungen – die kennen Sie auch, Herr Brockes – haben Vertreterinnen und Vertreter der Wasserwirtschaft ebenso wie zahlreiche Sachverständige deutlich gemacht, dass sie Fracking aufgrund der Risiken insbesondere für das Grundwasser kritisch sehen. Auch bei der Entsorgung der rückgeförderten Frack-Fluide bestehen erhebliche Herausforderungen. Eine seriöse Energiepolitik lebt davon, Chancen und Risiken rechtlich abzuwägen. Als CDU-Fraktion stehen wir für Technologieoffenheit. Aber Technologieoffenheit bedeutet nicht, jede Idee ungeprüft zu übernehmen. Sie bedeutet, auf Grundlage von Fakten zu entscheiden und politisch abzuwägen. Wenn wir uns die Fakten anschauen, dann wird deutlich: Fracking ist weder kurzfristig ein Instrument zur Sicherung der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen, noch ist es angesichts der geologischen Realitäten unseres Landes ein besonders naheliegendes Argument. Landtag
André Kuper
Frau Kollegin, ich muss Sie noch einmal unterbrechen, weil es jetzt aus den Reihen der FDP den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt. Lassen Sie sie zu?
Romina Plonsker CDU
Das mache ich gerne, bevor der letzte Absatz kommt.
André Kuper
Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin Plonsker, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade sehr deutlich die Risiken des Frackings betont. Wie können Sie es dann mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass wir gefracktes Gas aus den USA hier in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen einsetzen, welches unter deutlich schlechteren Standards gewonnen wird und auch dem Klima durch den ganzen Transport – und angesichts der Kosten, die dadurch entstehen – noch mehr schadet? (Beifall von Ralf Witzel [FDP])
Romina Plonsker CDU
Lieber Herr Brockes, vielen Dank für die Zwischenfrage. Deshalb kann Gas – genauso wie andere Energieformen – auch nur eine Zwischenlösung sein. Das Ziel der regenerativen Lösung ist doch klar: Wir gehen in Nordrhein-Westfalen sehr konsequent den Weg der erneuerbaren Energien. Da muss es Brückentechnologien geben. (Dietmar Brockes [FDP]: Dann ist das nicht so schlecht!) Keine Energieform hat nur positive Eigenschaften. Deshalb wollen wir die, die mit den wenigsten Nachteilen für Umwelt, für Natur und für die Menschen verbunden sind, nach vorne bringen. Das führen wir hier in Nordrhein-Westfalen zusammen mit der Ministerin sehr konsequent fort. (Ralf Witzel [FDP]: Welche sind das denn?) Jetzt kommt mein letzter Absatz, Herr Präsident. Für mich bleibt festzuhalten: Der Antrag der FDP schafft vor allem Erwartungen, ohne tragfähige Antworten zu liefern. Aus diesen Gründen werden wir ihn ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Plonsker. – Für die SPD hat ihr Abgeordneter Herr Sundermann das Wort.
Frank Sundermann SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der FDP 18.03.2026 wird gefordert – dagegen kann sicherlich niemand etwas haben –, dass Denkverbote überwunden werden müssen. Das soll progressiv und nach vorne gewandt klingen, ist aber aus unserer Sicht ein weiterer Versuch, unter dem Hinweis auf pragmatische Lösungen alte, teure, umwelt- und klimaschädliche Techniken zu etablieren. Als Begründungszusammenhang gilt jetzt der Wunsch nach krisenfester, autonomer Energieversorgung. Fragen, die sich vor allen Dingen die marktwirtschaftlich getriebene FDP stellen muss, sind allerdings: Ist das ökonomisch sinnvoll? Werden wir Investoren finden, die diese Investitionen marktgetrieben tätigen? (Dietmar Brockes [FDP]: Man muss es erst mal machen!) Das sind doch Fragen, die wir uns stellen müssen – und dabei habe ich die Umwelt- und Akzeptanzprobleme bei dieser Fragestellung bewusst ausgeklammert. Was spricht dagegen? Es wird viele Jahre, vermutlich ein ganzes Jahrzehnt, dauern, bis Felder erschlossen werden können. Das liegt unter anderem an notwendigen vorbereitenden Arbeiten wie Probebohrungen, seismischen Explorationen, aber auch und vor allen Dingen an Genehmigungsverfahren, hier insbesondere wasserrechtlicher Art. Ich gehe nicht davon aus, dass die FDP, um diese ganzen Verfahren zu beschleunigen, Fracking mit dem Rechtsbegriff des herausragenden öffentlichen Interesses belegen möchte. Ich finde, dass man das, wenn man das möchte, hier auch ganz deutlich sagen muss. Die Akzeptanz für solche Maßnahmen würde nämlich auf null fallen. Wir sprechen hier also von hohen Kosten bei einem sehr unsicheren Ertrag. Daraus folgt: Die Zeit für die Erschließung der Gasgewinnung in entsprechenden Feldern wäre extrem kurz und eine ökonomische Ausbeutung schwerlich möglich – es sei denn, man verzichtet auf das Ziel, 2045 klimaneutral zu sein. Ich finde, wenn man das will, muss man das in so einem Antrag deutlich machen. Vor dem Hintergrund der Energieautarkie wird gesagt, es stünden riesige Mengen zur Verfügung. Sie suggerieren in Ihrem Antrag, dass die Bundesrepublik mit der zur Verfügung stehenden Menge bis zu zehn Jahre lang versorgt werden könne. Wenn man sich aber wirklich einmal die Mengen anschaut, die aktuell geschätzt und vom Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie als wahrscheinliche Erdgasreserven beziffert werden, stellt man fest, dass wir über gerade einmal 32,1 Milliarden Kubikmeter reden, also über 40 % des jährlichen Verbrauchs. Das ist sicherlich kein Beitrag zur Souveränität unseres Landes. Landtag Bei all unseren Fragen rund um die Energieversorgung, die wir ja oft diskutieren, spielt die Akzeptanz eine, vielleicht sogar die entscheidende, Rolle. Nach den Erfahrungen, die ich rund um die Diskussion zu Fracking in den 2010er-Jahren machen konnte, kann ich mir wirklich nicht vorstellen, wie man diese Projekte zum Beispiel bei uns im Münsterland – da gibt es ja potenzielle Felder – umsetzen will. Nordrhein-Westfalen ist ein Industrieland, ja. Es ist aber auch das am dichtesten besiedelte Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland. Auch vor diesem Hintergrund ist die Frage, die wir uns hier im Landtag Nordrhein-Westfalen stellen müssen: Ist Fracking eine Technik, die wir in unserem Land Nordrhein-Westfalen raumgreifend anwenden wollen? Die Antwort auf diese Frage kann aus unserer Sicht nur Nein sein. Hätte die FDP eine wirklich der Sachlage entsprechende, ernsthafte erneute politische Diskussion anstoßen wollen, hätte sie diesen Antrag sicherlich nicht zur direkten Abstimmung gestellt, sondern uns darüber intensiv beraten lassen. (Dietmar Brockes [FDP]: Ja, ja!) Das Thema „Kernfusion“ wird hier auch kurz erwähnt. Da sind wir ja in einem parlamentarischen Verfahren. Dann muss man sich sicherlich anschauen, was man damit machen kann. Gestatten Sie mir eine Anmerkung: Ich finde, solange wir auf der Erde versuchen, die Kernfusion der Erde nachzubauen … (Dr. Christian Blex [AfD]: Die Erde betreibt keine Kernfusion! Das ist die Sonne!) – Die Sonne. Entschuldigung. Das steht hier auch. Ich habe es falsch gelesen. – Solange wir auf der Erde versuchen, die Kernfusion der Sonne nachzubauen, sollten wir auch die reale Sonne als Energieträger nicht vergessen. Denn Kernfusion ist bereits heute als Energieträger nutzbar: über die Photovoltaik. Wenn wir in den letzten Jahren so viel Energie dort hineingesteckt hätten, wären wir hier vielleicht auch eine ganze Ecke weiter. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Abschließend: Ich glaube, wir stimmen darin überein, dass es unser Ziel sein muss, die Energieversorgung unabhängiger zu machen – unabhängiger, als sie es über Jahrzehnte hinweg war. Wir waren abhängig von importiertem Gas, abhängig von importiertem Öl und abhängig von importiertem Uran. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Der Weg in die Unabhängigkeit und Souveränität unserer Energieversorgung ist aus unserer Sicht europäisch und regenerativ. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Diesen Weg sollten wir konsequent weitergehen. 18.03.2026 Wir lehnen den Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Sundermann. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Röls-Leitmann.
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! 2,15 Euro für einen Liter Diesel, gut 2 Euro für E10 heute früh an einer Tankstelle in Düsseldorf: Viele Autofahrer spüren derzeit (Christian Loose [AfD]: Dass die Politik ihnen in die Tasche greift!) eine enorme Kostenbelastung an den Zapfsäulen. Schuld ist neben der Gier der Ölkonzerne unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. (Christian Loose [AfD]: 70 % der Staat! – Dr. Christian Blex [AfD]: Die CO -Steuer!) Es wird nicht mehr lange dauern, bis diese Preissteigerungen nicht nur an den Tankstellen, sondern auch auf die Gasrechnungen der Menschen in diesem Land durchschlagen. Diese fossilen Preisschocks sind keine Ausnahme. Das ist jetzt nicht gerade eine Pechsträhne. Fossile Abhängigkeit wird immer und immer wieder zur Kostenfalle werden – nicht nur 2022, nicht nur 2026, sondern auch in der Zukunft immer wieder. Und da schlagen Sie von der FDP jetzt Fracking in Deutschland als Lösung vor. Die Risiken von Fracking sind gut dokumentiert: Schadstoffe, die ins Grundwasser gelangen können und unser Trinkwasser gefährden; Wasserknappheit, die durch das Fracking weiter verschärft wird; von der Freisetzung von Methan wollen wir einmal ganz schweigen. Fracking bedeutet also massive Risiken und kritische Umweltauswirkungen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Dem gegenüber steht ein nur geringer Anteil unseres Gasbedarfs, den wir damit überhaupt theoretisch decken könnten. Um dieses Potenzial heben zu können, würden wir in Deutschland mehrere Zehntausend Bohrungen benötigen. Ja, rein theoretisch könnten die deutschen Frackinggasvorkommen den nationalen Gasbedarf für zehn Jahre decken, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben. (Dietmar Brockes [FDP]: Danke!) Aber praktisch würde dies Jahrzehnte dauern, weil die ganzen Bohrungen durchgeführt werden müssen. Das heißt, vom jährlichen Gasbedarf könnte bei den optimistischsten Schätzungen überhaupt nur ein Landtag Anteil von 10 % gedeckt werden. Nötig wären Zehntausende Bohrungen im ganzen Land. Ich glaube, man kann sich ansatzweise vorstellen, was das bedeuten würde. Wer einen Bruchteil seines Erdgases selbst fördert, bleibt trotzdem von anderen abhängig. In der aktuellen Iran-Krise hilft Fracking überhaupt nicht. Richtig unabhängig wären wir vor allen Dingen, wenn wir uns unabhängig von fossilen Energieträgern machten – mit langfristig bezahlbaren Preisen dank heimischer erneuerbarer Energien. Diese sind unser Garant für Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen. Der fossile Vorschlag der FDP ist ein Vorschlag für ein Problem, das wir gar nicht mehr haben dürfen, wenn wir es mit Klimaschutz ernst meinen. Zu dem Zeitpunkt, an dem das relevant ist, darf es überhaupt nicht mehr die Fragestellung unserer Energiepolitik sein. Unser Pfad der Transformation muss ein konsequenter sein. Er führt uns zu langfristig stabilen Preisen, zu langfristiger Unabhängigkeit und zu Unabhängigkeit von Autokraten. Diesen Weg wollen wir gehen. Dieser Vorschlag zu Fracking in Deutschland ist dafür nicht geeignet – zu wenig, zu schmutzig, zu spät und zu teuer. Wir haben keine Lust mehr auf fossile Kostenfallen und setzen unseren Weg der erneuerbaren Energien und der Energiewende in Nordrhein-Westfalen selbstbewusst weiter fort. (Lachen von Dr. Christian Blex [AfD] – Dr. Christian Blex [AfD]: Selbstbewusst weiter fort!) Diesen Antrag lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Röls-Leitmann. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Röls-Leitmann, der größte Abzocker an der Tankstelle ist der deutsche Staat, (Beifall von der AfD) das heißt, die Regierung, die beim Benzin über Steuern – Energiesteuer und Mehrwertsteuer – am Ende von den 2 Euro pro Liter etwa 1,20 Euro wegnimmt. Die FDP fordert in ihrem Antrag einen breiteren Energiemix. Was meint sie damit? Sie meint Fracking-Gas und Kernfusion, begleitet von Windindustrie und Photovoltaikwüsten. Das ist alles. Kernkraft? Fehlanzeige! Kohlekraft? Fehlanzeige! Sie sprechen von heimischen Rohstoffen. Doch Sie vergessen die wichtigsten Energieressourcen in 18.03.2026 NRW direkt unter unseren Füßen. NRW verfügt über einen Energieschatz: Braunkohle, ein heimischer Energieträger, unabhängig von Krisenregionen. In Garzweiler und Hambach liegt noch genügend Kohle, um die drei modernsten Braunkohlekraftwerke der Welt, die BoAs, 75 Jahre betreiben zu können. Und was machen Sie? Sie fluten diesen Schatz mit Rheinwasser. Das ist kein Fehler, sondern das ist energiepolitischer Selbstmord. (Beifall von der AfD) Das Sprengen von Kühltürmen bei den abgeschalteten Kernkraftwerken, das Ertränken der Braunkohle in Wasser: All das sind Angriffe auf unsere deutsche Energieversorgung. Das ist aber kein Angriff von außen, von einem Kriegsgegner. Nein, das ist ein Angriff von innen heraus. Das ist die Zerstörung des Fundaments unserer modernen Gesellschaft. (Beifall von der AfD) Sie zerstören systematisch die deutsche Energieversorgung und machen unsere Industrie vom Wetter abhängig. Ihre Idee zur Rettung der Energieversorgung – Kernfusion – kommt in 50 Jahren oder in 100 Jahren oder niemals. Fusionskraftwerke auf der Erde sind schlicht Science-Fiction und keine Realität. Diese Träumerei von einem Fusionskraftwerk, dieser Irrweg, hilft keinem Betrieb und keinem Haushalt. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Ihr Irrweg bedeutet hohe Strompreise. Ihr Irrweg bedeutet Insolvenzen; alle 20 Minuten wird in Deutschland eine Insolvenz angemeldet. Ihr Irrweg treibt unsere Fabriken ins Ausland. Ihr Irrweg kostet jeden Monat 10.000 gut bezahlte Industriearbeitsplätze. Ihr Irrweg bietet keine Perspektiven, außer Arbeitslosigkeit und Wohlstandsverluste. Genau deshalb braucht Deutschland diese FDP nicht mehr. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Unsere Bürger brauchen hingegen eine Zukunft mit günstiger und verlässlicher Energie, damit unsere Industrie bleiben kann und damit unsere Arbeitsplätze bleiben können. Das gibt es nur mit der AfD. (Beifall von der AfD – Zuruf von der CDU: Buh!) Politik muss sich nicht am Wunschdenken, sondern an der Realität orientieren. China baut 38 neue Kernkraftwerke als Serientypen – schnell und effizient. Russland geht noch einen Schritt weiter: In Sewersk entsteht ein neues System, ein Reaktor namens BREST 300, dazu eine Wiederaufbereitungsanlage und eine Brennstofffabrik – alles an einem Standort, ohne Transportwege. Dort wird aus dem vorhandenen Atommüll neuer Brennstoff gemacht. Weg-Landtag werfen ist nicht mehr nötig. Einmal angelaufen, fährt das System mit minimalen Verlusten im Kreislauf. Das ist echte Nachhaltigkeit. Das ist echte Unabhängigkeit. Wissen Sie, was das Entscheidende ist? Wir Deutschen könnten das auch. Denn das Startmaterial liegt längst bereit. Die abgebrannten Brennelemente der stillgelegten Kernkraftwerke in Deutschland bestehen zu 96 % aus verwertbarem Material. Das sind heimische Rohstoffe. Das ist kein Abfall. Mit diesen Rohstoffen könnten 25 Reaktoren vom Typ BREST 300 über 1.000 Jahre betrieben werden. Damit könnten 12 % unseres Strombedarfs gedeckt werden – dauerhaft, zuverlässig, grundlastfähig und im Kreislauf. Am Ende bliebe nur noch eine Müllmenge von 3 % übrig, die man für 500 Jahre lagern müsste, also keine 100.000 Jahre mehr. Wir bräuchten kein Endlager für 100.000 Jahre, wenn wir diesen Brennstoff nutzten. Damit ist die Finanzierung auch bereits vorhanden. Die Energiekonzerne haben 24 Milliarden Euro für ein Endlager, das man in dieser Größenordnung gar nicht mehr bräuchte, an den Staat überwiesen. Dieses Geld würde reichen, um erstens diese 25 Reaktoren, zweitens die Brennstoffkreisläufe, also Wiederaufbereitungsanlage und Brennstofffabrik, und drittens ein kleineres Endlager für die restlichen 500 Jahre zu bauen – nachhaltig, günstig und versorgungssicher. Doch Sie entscheiden sich dagegen. Liebe Kollegen, wenn Sie wirklich keine Denkverbote wollten, dann müssten Sie auch die Kernkraft neu denken. Wir als AfD wollen das. Wir wollen heimische Rohstoffe nutzen: Braunkohle, Gas und auch die atomaren Reststoffe. Denn nur mit einem echten Energiemix erreichen wir Versorgungssicherheit, bezahlbare Energie und wirtschaftliche Stärke. Dafür kämpfen wir: für unsere deutschen Bürger, für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Brockes, in dem vorliegenden Antrag wird der Versuch unternommen, auf verschiedenen Zeitachsen zu jonglieren, was erwartbar ein bisschen schiefgeht. Darin wird Aktuelles mit Grundsätzlichem und Kurzfristigkeit mit längeren Perspektiven vermischt. Um es vorwegzunehmen: Die Mittel sollen jetzt wirken, brauchen aber tatsächlich Jahre. Anders gesagt: In der aktuellen Situation hilft weder die Idee 18.03.2026 von heimischem Fracking noch eine Perspektive der Kernfusion. Als Landesregierung beobachten wir die aktuelle Lage im Iran und im Nahen Osten sowie die Auswirkungen des Kriegs auf die Energiemärkte natürlich sehr genau. Es ist insbesondere der globale Ölmarkt betroffen, weil die Transporte durch die Straße von Hormus gestoppt sind. Gleichzeitig sind die Gaspreise stark gestiegen, weil LNG-Lieferungen aus dem Persischen Golf gefährdet sind. Ich möchte jedoch betonen, dass die aktuelle Lage nicht mit der Energiepreiskrise vergleichbar ist, die infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine entstanden ist. Damals haben wir in Deutschland zu über 50 % Gas aus Russland importiert. Das war ein historischer Fehler, aus dem hoffentlich alle gelernt haben. Anders als zu dieser Zeit besteht nach aktuellen Erkenntnissen heute die Gefahr einer Gasmangellage nicht, da wir die Gasimportinfrastrukturen mittlerweile diversifiziert haben. (Christian Loose [AfD]: Dazu sagt der Gasver- band aber etwas anderes!) Die Situation auf den Energiemärkten erfüllt uns aber natürlich nicht nur mit Sorge, sondern wir beobachten sie auch sehr genau. Sie trifft unsere Unternehmen in einer konjunkturellen Lage, in der wir gerade vorsichtig auf eine Erholung gehofft haben, besonders hart. Ich verstehe daher, dass man schnelle Lösungen sucht. Das gelingt aber mit den Themen, die der FDP-Antrag behandelt, nicht. Obwohl Fracking und Kernfusion zwei komplett unterschiedliche Dinge sind, ist beiden eines gemeinsam: (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Sie werden kurzfristig nicht zur Verfügung stehen können. Beim Fracking reden wir aufgrund von umfangreichen standortbezogenen Untersuchungsbedarfen über mehrere Jahre, bis eine Gasgewinnung, wenn überhaupt, in Betrieb gehen könnte. Bei der Kernfusion liegt die Perspektive außerhalb des aktuellen und wahrscheinlich auch des nächsten Jahrzehnts. Zur Lösung der aktuellen Situation trägt das also alles nichts bei. Aber natürlich können wir die beiden Punkte unabhängig davon einmal diskutieren. Wir haben das auch schon mehrfach im Ausschuss und in Plenarrunden getan. Eines ist klar: Die im Antrag herbeigeschriebenen Denkverbote bei den Themen „Fracking“ und „Kernfusion“ gibt es nicht. (Christian Loose [AfD]: Es gibt nur Verbote!) Daher eine kurze Einordnung: Die konventionelle Erdgasförderung in Deutschland ist rechtlich möglich. Für entsprechende Vorhaben zur Aufsuchung Landtag und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus heimischen Lagerstätten können auf Grundlage heute geltender gesetzlicher Vorschriften Anträge gestellt werden und, sofern die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, dann auch genehmigt werden. Die Bundesregierung hat im Jahr 2021 geprüft, ob die bestehenden gesetzlichen Verbote zum Fracking geändert werden sollen. Grundlage der Prüfung war ein Entwurf des Abschlussberichts der Expertenkommission Fracking. Das Ergebnis der Prüfung war, dass kein Bedarf für Änderungen der bestehenden Regelungen besteht. Nach § 13a Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ist es gestattet, Erlaubnisse für insgesamt vier Erprobungsmaßnahmen zu erteilen, mit denen die wichtigen und zu untersuchenden Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und das Lebensmittel Nummer eins, Wasser, wissenschaftlich erforscht werden können. Solche Anträge sind bis heute nicht gestellt worden. Insofern gilt weiterhin die wissenschaftlich-technische Bewertung der Kommission aus dem Jahr 2021. Nun komme ich zur Kernfusion. Die Entwicklung dieses Themas verfolgen wir mit Interesse. Wir haben das bereits kürzlich im Ausschuss ausführlich behandelt. Entscheidend ist, dass die Fusionsenergie auf absehbare Zeit keinen konkreten Beitrag zur Versorgungssicherheit liefern kann. Das ist so. (Dietmar Brockes [FDP]: Nein!) Sie befindet sich überwiegend noch auf dem Stand der Grundlagenforschung. (Dietmar Brockes [FDP]: Nein!) Die nordrhein-westfälische Spitzenforschung – immerhin das haben Sie, Herr Brockes, unseren Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zugestanden – ist gerade im Bereich von Kernfusion und Lasertechnik hervorragend aufgestellt und leistungsfähig, was übrigens die zahlreichen Beteiligungen an Forschungskooperationen sowie nationalen und internationalen Netzwerken auch im Bereich der Kernfusion belegen. Nordrhein-Westfalen ist also mitten im Game, wenn es um die Forschung und Weiterentwicklung von Kernfusion geht. Zur Ehrlichkeit gehört, dass die erheblichen Kosten der Fusionsforschung neben privaten Mitteln in erster Linie Europa- und Bundesförderungen erforderlich machen. Wir werben hier für ein zielgerichtetes und abgestimmtes Zusammenwirken von Land, Bund und Europa. Die jetzige Situation ist aber auch ein Learning für die Zukunft, das leider nicht bei allen wirkt. Abhängigkeit kostet. Abhängigkeit macht uns verwundbar. Abhängigkeit behindert Fortschritt. Deswegen ist unsere Anstrengung, zusammen mit Städten, Gemeinden, Mittelstand und Industrie die 18.03.2026 Abhängigkeit zu reduzieren und den Hochlauf von Erneuerbaren wirklich im Fokus zu behalten, so entscheidend. Die Frage von erneuerbarer Energieversorgung ist auch eine Frage geostrategischer politischer Entscheidungen. Die Landesregierung entscheidet sich für Freiheit und für Frieden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Ministerin. – Für die FDP hat sich noch einmal der Abgeordnete Herr Brockes zu Wort gemeldet. Ich darf darauf hinweisen, dass allgemein noch weitere 40 Sekunden für etwaigen Redebedarf zur Verfügung gestellt werden. (Christian Loose [AfD]: Ich habe eine Kurzin- tervention angemeldet!) Es gab noch eine Kurzintervention, die wir vorher noch durchführen müssen. Herr Loose.
Christian Loose AfD
Entschuldigung, Herr Brockes. – Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben die Kernkraftwerke und die Kohlekraftwerke in einheitlicher Politik abgeschaltet und sagen jetzt, dass die Versorgung für den restlichen Winter gesichert ist. Ja, das stimmt. Aber der Gasspeicherverband INES sagt: Die eigentliche Herausforderung liegt jetzt vor uns, nämlich bei der Wiederbefüllung der Speicher für den kommenden Winter. Die Frage ist, woher Sie denn das Gas beziehen wollen. Denn die Gasspeicherbetreiber werden es nicht machen. Der Winterpreis für den nächsten Winter liegt unter dem Sommerpreis des jetzigen Bezuges. Das heißt, es gibt einen negativen Spread. Wenn man diesen den Gasspeicherbetreibern nicht ausgleicht, werden sie ihre Speicher, die aktuell zu etwa 20 % gefüllt sind, schlicht nicht befüllen. Früher gab es eine einheitliche Lieferung über Pipeline-Gas. Da im Winter mehr verbraucht wurde als im Sommer, aber gleichbleibend geliefert wurde, hat sich der Speicher automatisch gefüllt. Dieses System haben Sie abgeschafft, aber gleichzeitig den Bedarf nach Gas erhöht.
André Kuper
Die Redezeit.
Christian Loose AfD
Meine Frage ist: Wie möchten Sie diesen Bedarf für den kommenden Winter decken? – Vielen Dank.
André Kuper
Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Die einseitige Abhän-Landtag gigkeit von künstlich vergünstigtem russischem Gas hat schwerwiegende Folgen für den Wirtschaftsstandort und für die Bürgerinnen und Bürger in Europa und insbesondere in Deutschland. Deswegen sage ich es gern auch hier noch einmal: Den Gashahn zugedreht hat der Kriegsverbrecher Wladimir Putin. Die Bundesregierung hat unter der Führung von Olaf Scholz und in Verantwortung von Robert Habeck eine Gasmangellage dadurch verhindern können, dass sich in kürzester Zeit eine Diversifizierung der Einkaufsmöglichkeiten ergeben hat. Richtig ist, wie ich in meiner Rede ausgeführt habe, dass zum heutigen Zeitpunkt die Energieversorgungssicherheit nicht gefährdet ist. Für die weiteren Vorhaben sind die Landesregierungen mit der Bundesregierung in regelmäßigen Gaskrisensitzungen verbunden und beraten miteinander, um sicherzustellen, dass die Energieversorgungssicherheit für Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger gegeben ist. Beim Einkauf für die Wiederbefüllung der Speicher bin ich mir sicher, dass sich die Kollegen im Bundeswirtschaftsministerium – deren Verantwortung ist das nämlich – da etwas einfallen lassen werden.
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun spricht für die FDP noch einmal Herr Abgeordneter Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Draußen leiden die Bürgerinnen und Bürger gerade extrem unter den enorm hohen Energiekosten. An der Tankstelle fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger, viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende täglich: Wie kann ich mir den Sprit noch leisten, um zur Arbeit, zur Ausbildungsstelle, zur Berufsschule zu kommen? (Zuruf von den GRÜNEN) Wir legen hier Vorschläge vor, um endlich aus dieser Abhängigkeit rauszukommen. Von Ihnen kommen aber nur Bedenken: Das geht nicht. Das haben wir schon vor zehn Jahren nicht gewollt. – Das ist ehrlich gesagt zu wenig an Antwort für die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der FDP) Wir brauchen unsere heimischen Vorkommen. Frau Ministerin, Frau Plonsker, selbst der Beraterkreis der Bundeswirtschaftsministerin hat sich ganz klar für Schiefergas ausgesprochen, und Sie lehnen es hier wieder mit den alten Argumenten ab! Es fehlte nur noch der brennende Wasserhahn; den haben Sie in Ihren Ausführungen eben vergessen. (Vereinzelt Beifall von der FDP – Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) 18.03.2026 Technologisch sind wir doch schon sehr viel weiter, gerade bei der Kernfusion. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Genau, wir sind technologisch weiter als bei Gas! Das ist doch peinlich!) Frau Ministerin, wenn Sie also sagen, wir wären immer noch im Bereich der Grundlagenforschung, dann haben Sie Ihre Hausaufgaben leider nicht gemacht. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wir hatten im Ausschuss vor drei Wochen eine Anhörung. Da haben von sieben Sachverständigen fünf unseren Antrag zur Kernfusion unterstützt und gesagt, dass Nordrhein-Westfalen viele Potenziale habe, die wegen Ihrer Verweigerung, weil Sie sich der Allianz nicht angeschlossen haben, nicht so genutzt würden, wie es eigentlich notwendig wäre. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP])
André Kuper
Herr Kollege, die Redezeit ist beendet.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
André Kuper
Schluss ist Schluss.
Dietmar Brockes FDP
Frau Ministerin, Sie haben gestern gesagt, wir brauchten mehr Diversifizierung bei den Energieimporten. Nein, wir brauchen mehr Nutzung heimischer Energiequellen. Dem dürfen Sie sich nicht länger verweigern. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Brockes. – Für die Grünen spricht noch einmal der Abgeordnete Röls-Leitmann. (Zuruf von der SPD: Och, Leute!)
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich glaube, ich muss mal ein paar Missverständnisse ausräumen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Es wurde gesagt, mit Schiefergas würde irgendetwas günstiger. Damit man Schiefergasvorkommen in Deutschland wirtschaftlich fördern kann, ist man auf einen Gaspreis von 59 Euro für die Megawattstunde angewiesen. Wir haben nach dieser Preisexplosion in Deutschland heute einen Preis von 53 Euro. Landtag Wenn Sie sagen, das solle einen relevanten Beitrag leisten, bedeutet das, dass es zwei Möglichkeiten gibt, Herr Brockes. Entweder Sie sagen: „Fossile Kostenfalle für immer, damit wir in Deutschland fossilen Konzernen noch ein paar Profite ermöglichen“, oder Sie wollen die nächsten fossilen Subventionen. Ich bin ehrlich: Ich traue Ihnen von der FDP ja beides zu. Aber beides finden wir nicht sinnvoll. (Dietmar Brockes [FDP]: Lassen Sie die doch mal machen!) Das hat nichts mit günstiger Energieversorgung zu tun, sondern das ist einfach nur teure fossile Ideologie. (Beifall von den GRÜNEN – Dietmar Brockes [FDP]: Das ist eine Verweigerungshaltung!) In Nordrhein-Westfalen gab es noch keine Energieministerin, die sich so wie Mona Neubaur für heimische Energieträger stark gemacht hat. (Christian Loose [AfD]: Kommt die Braunkohle zurück?) Das ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Da sind wir in Nordrhein-Westfalen dank Mona Neubaur und vieler anderer in dieser Koalition führend. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Fran- ziska Müller-Rech [FDP]) Darauf sind wir stolz. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Das macht uns unabhängig, und das macht uns resilient. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Dr. Christian Blex [AfD]: Glauben Sie das wirklich?)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Röls-Leitmann. – Mir liegt jetzt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18105. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Enthaltungen gibt es demnach nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18105 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe dann auf: 8 Konsequente Veröffentlichung von VERA-Ergebnissen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18093 18.03.2026 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Dr. Blex.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Morgen endet die Frist für die Durchführung der VERA-Vergleichsarbeiten in der Klasse 8 für das aktuelle Schuljahr 2025/2026. Im März 2025, also vor einem Jahr, wurden die VERA-Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 8 für das vergangene Schuljahr durchgeführt, im Mai 2025 dann die VERA-Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3. Die Ergebnisse wurden von den Schulen innerhalb weniger Wochen im VERA-Portal online eingegeben. Damit war die computergestützte Auswertung innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen. Spätestens im April letzten Jahres lagen die Ergebnisse der Jahrgangsstufe 8, spätestens im Juni die Ergebnisse der Jahrgangsstufe 3 vor. Anfang dieses Jahres habe ich dann die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage nach den Ergebnissen fragen müssen. Anfang Februar habe ich die Landesergebnisse endlich erhalten. Vor neun Tagen teilte mir die Landesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage dann mit – Zitat –: „Die Berichte für den Durchgang 2025 befinden sich zurzeit noch in der Abstimmung. Sobald diese erfolgt ist, werden die Berichte wie bekannt über die QUA-LiS-Homepage bereitgestellt.“ Die Ergebnisse liegen seit einem Dreivierteljahr vor. CDU und Grüne und insbesondere Schulministerin Feller versuchen allzu offensichtlich, die Ergebnisse geheim zu halten. Der Grund ist offensichtlich: Die Ergebnisse, die Sie mir Anfang Februar mitteilen mussten, sind eine einzige Katastrophe. Fast 76 % der geprüften Grundschüler erreichten keine orthografischen Mindeststandards. 76 %! Über 57 % der Grundschüler erreichten keine Mindeststandards im Lesen. In Mathematik erreichten im Mittel ca. 54 % der Grundschüler nicht die Mindeststandards. In der Jahrgangsstufe 8 sieht es noch schlimmer aus. Selbst an den Gymnasien können 27 % der Achtklässler nicht richtig lesen. Bei den Real- und Gesamtschülern können 62 % nicht ausreichend lesen. Und bei den Hauptschülern sind es 89 %, die nicht ausreichend lesen können – zumindest nicht lateinische Schriftzeichen und die deutsche Sprache. In Mathematik wird es noch katastrophaler. An den Gymnasien scheitern 40 % an den Mindeststandards. An den Realschulen scheitern 83 % in Mathematik. Und 98 % – ich wiederhole: 98 % – der Hauptschüler beherrschen offenbar nicht grundlegendste mathematische Fähigkeiten. Ganze 26 % der getesteten Hauptschüler waren noch nicht einmal bewertbar. Landtag Frau Ministerin Feller, ich kann verstehen, dass diese Ergebnisse für Sie und Ihre Politik unangenehm sind. Und die Ergebnisse werden von Jahr zu Jahr schlechter. So schreibt die Landesregierung beschönigend in der Beantwortung meiner Anfrage: „Insgesamt zeigt sich in den letzten Jahren, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Kompetenzstufe 3 nicht erreichen, in allen Schulformen unterschiedlich gestiegen ist.“ Im Klartext: Es wird seit Jahren immer und immer schlimmer. Meine Damen und Herren, die Eltern und die gesamte Öffentlichkeit haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie es um die NRW-Schüler bestellt ist. Deshalb fordern wir Sie mit diesem Antrag auf, endlich zeitnah die Ergebnisse transparent zu veröffentlichen. Frau Ministerin Feller, jeder Minister mit einem Hauch von Anstand und Ehre im Leib würde bei solch einer Bildungskatastrophe schon längst zurückgetreten sein. Dass Sie das nicht getan haben, verwundert mich jetzt allerdings überhaupt nicht, denn allzu deutlich spiegeln sich in der Bildungskatastrophe die Folgen der auch von Ihnen gewollten Armutsmassenzuwanderung bildungsunwilliger Fremder in unsere Sozialsysteme wider. Haben Sie wenigstens einen Hauch von Anstand, und teilen Sie die Folgen Ihrer Politik der Öffentlichkeit mit. Falls nicht – davon gehe ich aus –, können Sie sicher sein, dass ich die Ergebnisse der diesjährigen Vergleichstests auch wieder erfragen werde. Sie werden noch katastrophaler sein. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Blex. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Scholz.
Rüdiger Scholz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Blex, selbst bei dem Antrag, den Sie zu VERA gestellt haben, schaffen Sie es wieder, einen Bezug zur sogenannten Armutszuwanderung herzustellen – einfach nur peinlich. (Beifall von Julia Kahle-Hausmann [SPD] – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) VERA scheint ja zu einem Lieblingsthema der AfD geworden zu sein. Kleine Anfrage folgt auf Kleine Anfrage – nun ein Antrag im Plenum. (Dr. Christian Blex [AfD]: Weil Sie es geheim halten wollen!) Was soll VERA eigentlich leisten? Erstens. Mit VERA wird ermittelt, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt 18.03.2026 verfügen. Dabei wird geprüft, ob die länderübergreifenden Bildungsstandards erreicht werden. Zweitens. Die Ergebnisse sollen Lehrkräften helfen, ihren Unterricht weiterzuentwickeln und Stärken sowie Schwächen in der Leistung zu identifizieren. Drittens. VERA liefert keine Bewertung für das Zeugnis, sondern dient als diagnostisches Instrument, um gezielte Fördermaßnahmen zu identifizieren. Die Landesregierung hat in den Antworten auf Ihre Kleinen Anfragen das Wesentliche gesagt. Auf der Seite des Fragenden muss aber auch ein Verstehenswille da sein, Herr Dr. Blex. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Wer die Fragen nur aus taktischen Gründen stellt und wem letztlich die Antwort egal ist, der zeigt eine gewisse Bockigkeit in seinem Verhalten. (Beifall von der CDU – Dr. Christian Blex [AfD]: 98 % der Hauptschüler! Ihre Antwort!) Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Antwort der Landesregierung auf Ihre Anfrage vom 9. Februar dieses Jahres: „Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten 3 und 8 werden in Nordrhein-Westfalen, wie auch die Ergebnisse der IQB-Bildungstrends und anderer Schulleistungsstudien, rezipiert und bildungspolitisch bewertet. Die Vergleichsarbeiten 3 und 8 als Instrument für die datengestützte fachliche Unterrichtsentwicklung geben dabei auch eine Orientierung für eine Maßnahmenplanung, insbesondere mit Blick auf Unterstützungs- und Transferaspekte. Da die Vergleichsarbeiten in erster Linie als Instrument der Qualitätsentwicklung für Schulen und nicht als Monitoringsystem konzipiert wurden, sind die Ergebnisse, anders als bei Schulleistungsstudien, mit Bedacht zu analysieren und lediglich mit Einschränkungen systemisch interpretierbar.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Es stellt sich halt die Frage nach dem Motiv Ihres Antrags. Und hier ist Ihre Frage 2 der Kleinen Anfrage vom 9. Februar bezeichnend. Sie erfragen von der Landesregierung die demografischen Parameter, und dabei fallen Ihnen natürlich sofort wieder Migrationshintergrund und Herkunftssprache ein. Das ist ein Hinweis auf Ihre wahre Intention. Für eine sachliche Bewertung ist es wichtig zu wissen, welchen Anteil Schülerinnen und Schüler haben, in deren Elternhaus nicht Deutsch gesprochen wird. Diese Sachlichkeit fehlt Ihnen aber vollends. Sie wollen bestimmte Gruppen von Schülerinnen und Schülern stigmatisieren und dabei die Ergebnisse von VERA nutzen. (Dr. Christian Blex [AfD]: Das tun Sie selber!) Diese Gelegenheit werden Sie nicht bekommen. Landtag Das Schulministerium stellt den Schulen zur Unterstützung der datengestützten Qualitätsentwicklung jetzt erstmals ein Schuldatenblatt zur Verfügung. In ihm werden für die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht die relevanten Daten zusammengefasst. Dazu gehören unter anderem der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der Anteil, in deren Elternhaus kein Deutsch gesprochen wird, sowie die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten und zentralen Prüfungen wie VERA, ZP10 und Zentralabitur. Außerdem hat das Schulministerium unter Ministerin Dorothee Feller eine Gesamtstrategie entwickelt, um Kinder und Jugendliche zu besseren Leistungen und Bildungserfolgen zu führen. (Dr. Christian Blex [AfD]: Schlechter geht auch kaum noch!) Dazu gehört unter anderem der Schulkompass ...
André Kuper
Herr Kollege Scholz, stoppen Sie mal gerade. -Herr Dr. Blex, ich fordere Sie auf, diese Störungen zu unterlassen. Ansonsten muss ich weitere Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Herr Scholz redet.
Rüdiger Scholz CDU
Danke. – Dazu gehört unter anderem der Schulkompass 2030. Zur Stärkung und Verbesserung der Basiskompetenzen wurden die Lehrkräfteaus- und -fortbildung reformiert, eine Lesezeit geschaffen und verschiedene digitale Tools eingesetzt sowie zusätzliche Stunden für Deutsch und Mathematik an Schulen geschaffen. Schließlich wird mit den ABC-Klassen eine verbindliche frühzeitige Sprachförderung auf den Weg gebracht. Auch die Weiterentwicklung des Instruments VERA findet gegenwärtig in einem länderübergreifenden Prozess statt. VERA ist ein gutes und bewährtes Instrument. Ihren Antrag lehnen wir ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Scholz. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Stich.
Kirsten Stich SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Den vorliegenden Antrag will die AfD unter dem Motto „Mehr Transparenz“ verkaufen. Ich mache es kurz: Das Gegenteil ist der Fall. Die AfD will einzig und allein Schülerinnen und Schüler sowie Lehrende an den Pranger stellen und Schulen verunglimpfen. Noch in der letzten Wahlperiode hat die AfD den Antrag gestellt, VERA gänzlich abzuschaffen. Die Herren Wagner und Keith sind heute nicht anwesend, aber sie werden sich sicherlich 18.03.2026 daran erinnern; denn sie haben diesen Antrag zumindest mitunterzeichnet. Im Widerspruch dazu sollen laut Ihrem heutigen Antrag alle Ergebnisse veröffentlicht werden. Finde den Fehler! (Vereinzelt Beifall von der SPD) Aber jetzt mal zu den Fakten. 2004 wurde VERA eingeführt. Ich erinnere mich noch sehr gut, da seinerzeit meine Tochter in der dritten Klasse und somit im ersten Jahrgang für VERA war. Die VERA-Vergleichsarbeiten wurden bundesweit als diagnostisches Instrument für Unterrichtsentwicklung eingeführt. Es war immer die zentrale Funktion von VERA, jede einzelne Schule in der Unterrichts- und Schulentwicklung zu unterstützen. Lehrkräfte sollten daraus ableiten können, wo Schülerinnen und Schüler noch mehr Unterstützung brauchen und wie Unterricht weiterentwickelt werden kann. VERA soll Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und der Schulaufsicht helfen, Lernstände besser zu verstehen, um daraus Konsequenzen für Unterricht und Förderung abzuleiten. Genau dafür sind diese Ergebnisse gedacht: für die pädagogische Weiterentwicklung innerhalb der Schulgemeinschaft. Genau deshalb sind diese Daten kein Ranking-Instrument und dürfen keine Grundlage für politische Schaukämpfe sein. Das kann und darf nicht unser Verständnis von verantwortungsvoller Bildungspolitik sein. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Wenn man nämlich Daten ohne Einordnung einfach so veröffentlicht, entsteht schnell ein falsches Bild. Aber so arbeitet man ja gerne bei der AfD. Ohne entsprechende Reflektionen erscheinen dann Schulen in sozial schwierigen Lagen als schlechte Schulen, obwohl sie gerade besonders wertvolle, hervorragende Arbeit unter anspruchsvollen Bedingungen leisten. Ihr politisches Ziel ist doch einzig und allein, Schülerinnen und Schüler sowie ganze Schulen gegeneinander auszuspielen. Wir sollten stattdessen dafür sorgen, mehr Lehrkräfte zu haben und den Schulen eine bessere Ausstattung und Unterstützung zu geben. Aber diesen Gedanken zu verfolgen, wäre für die antragstellende Fraktion wahrscheinlich dann doch zu progressiv. Auch in anderen Bundesländern ist VERA primär ein Diagnoseinstrument für Schulen und deren Entwicklung. Die Realität widerspricht also deutlich Ihrer Argumentation. Sie wollen doch nur Schlagzeilen produzieren. Diese Methode ist hier bei uns im Parlament ja hinlänglich bekannt: Probleme herausgreifen, Zahlen komplett aus dem Zusammenhang reißen und sie nutzen, um schlechte Stimmung zu machen. Mit diesem Antrag gehen Sie gegen Schulen und gegen die Kinder vor, die insbesondere Inklusions- und Landtag Förderbedarf haben. Ich wiederhole es gerne noch einmal: Mit verantwortungsvoller Bildungspolitik und einem Schutzauftrag gegenüber Kindern hat das rein gar nichts zu tun. (Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Im Gegenteil: Wer VERA-Ergebnisse öffentlich als Ranking missbraucht, zerstört genau das, was diese Tests eigentlich sollen, nämlich eine ehrliche Analyse und pädagogische Weiterentwicklung der Schulen zu ermöglichen. Schulen müssen die Möglichkeit haben, ihre Ergebnisse ohne öffentlichen Druck auszuwerten und daraus auch Konsequenzen zu ziehen. Der AfD-Antrag ist deshalb auf gar keinen Fall ein Beitrag zur Transparenz. Er ist und bleibt ein Beitrag zur politischen Instrumentalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Eines sage ich Ihnen auch ganz deutlich: Schülerinnen und Schüler sind keine Munition für Ihre populistischen Kampagnen. Es gehört ja zum Kerngeschäft der AfD, Menschen gegeneinander auszuspielen. Aber für diese politische Instrumentalisierung von Schulen in Nordrhein-Westfalen und ihren Kindern und Jugendlichen stehen wir als SPD-Fraktion nicht zur Verfügung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Stich. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Zingsheim-Zobel.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lernstandserhebungen sind ein tolles Tool, um Fachkräften und der Bildungsverwaltung einen Einblick in den Lernstand unserer Schülerinnen und Schüler zu geben. Sie können dabei helfen, Probleme zu identifizieren und auf diese mit Strategien und Maßnahmen zu reagieren. Was Sie nun fordern, ist eine Veröffentlichung von zusätzlichen Daten. Das ist nichts, was Lernende und ihre Familien sofort unterstützt. Mit der blinden Veröffentlichung von Daten lösen wir noch keine Bildungsprobleme – weder strukturell noch individuell. Datengestützte Unterrichtsentwicklung soll es aber selbstverständlich geben. Dafür machen wir die Erhebungen und stellen die Ergebnisse bedarfsgerecht zur Verfügung. Lehrkräfte und Schulverwaltungen benötigen Wissen über aktuelle Herausforderungen und darüber, was wirkt und was nicht. Darum geht es Ihnen aber einfach nicht. Warum Sie eine erweiterte Veröffentlichung fordern, ist so klar wie traurig. Sie fordern eine Aufschlüsselung nach Geschlecht, nach Herkunftssprache oder nach Förderschwerpunkten. Was wollen Sie denn damit 18.03.2026 beweisen, und wem wäre damit geholfen? Ihnen geht es darum, nicht Basiskompetenzen zu fördern, sondern Kinder an den Pranger zu stellen und sie auszugrenzen. Ich will, dass wir den Schulen und Lehrkräften Ruhe und Vertrauen schenken, damit sie gemeinsam – auch gerne mit der Politik – passende Strategien entwickeln, diese adressieren und sie individuell und nicht pauschal lösen. Es ist gut, dass wir datengestützte Unterrichtsentwicklungen in Nordrhein-Westfalen mehr fokussieren, um Kindern guten Unterricht und eine gute Schulzeit zu ermöglichen. Deswegen – in aller Kürze – lehnen wir ab. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Zingsheim-Zobel. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Frau Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vergleichsarbeiten VERA wurden eingeführt, um Lernstände festzustellen. Sie sollen Schulen helfen zu verstehen: Wo stehen unsere Schülerinnen und Schüler? Wo müssen wir den Unterricht verbessern? Wo brauchen Kinder gezielte Förderung? VERA ist ein pädagogisches Diagnoseinstrument. VERA soll Lehrkräften helfen, VERA soll Schulen helfen, und am Ende soll VERA natürlich vor allem den Kindern helfen. Der Antrag, der vorliegt, fordert eine weitreichende Veröffentlichung der VERA-Daten. Die AfD schiebt dazu den Grund vor, sie wolle Transparenz zum Beispiel für Eltern; die kennen aber die Noten und Lernstände ihrer Kinder, die werden schon transparent kommuniziert. Dann sagen Sie, Sie wollen Transparenz für die Öffentlichkeit. Das bedeutet in Wirklichkeit: für politische Debatten. Daran verstehe ich nicht: Das haben wir doch schon längst mit anderen Studien, die genau dafür da sind, nämlich zum Beispiel IQB und PISA, über die wir auch in diesem Hohen Haus regelmäßig diskutieren, so man denn daran teilnimmt, was die AfD ja auch nicht immer tut. (Dilek Engin [SPD]: Herr Blex hört die ganze Zeit nicht zu! – Kirsten Stich [SPD]: Das macht der extra!) Das heißt also, wir müssen VERA gar nicht anpassen, und wir müssen auch den Zweck von VERA überhaupt nicht verschieben. Das weiß die AfD. Trotzdem beantragen Sie das, um Sozialräume öffentlich zu bewerten, um einzelne Gruppen für Entwicklungen verantwortlich zu machen. Das hat mit seriöser Bildungspolitik nichts zu tun. Das ist wieder mal typisch für die parlamentarische Arbeit der AfD. Landtag (Beifall von der FDP, der CDU und der SPD) Wie komme ich auf die einzelnen Gruppen? Es steht klipp und klar im Antrag; die AfD schreibt, die VERA-Ergebnisse sollten nach folgenden Gruppenmerkmalen aufgeschlüsselt werden: Sozialfaktoren, Sprache, Geschlecht, Leistungsstörungen und Regionen. Es ist doch glasklar erkennbar, dass es hier nur um eine politische Dynamik geht. Sie haben die Gruppen schon vorgegeben, nach denen Sie die Probleme in Schubladen stecken wollen. Sie kümmern sich in diesem Antrag mal wieder nicht um die Lösung von Problemen. Sie suchen nach Sündenböcken in Person bestimmter Schüler. Das ist der falsche Weg. (Dilek Engin [SPD]: Richtig!) Von diesem Antrag wird kein Kind klüger. Sie haben eben so zahlreich zitiert, wie viel Prozent der Kinder die Leistungsanforderungen nicht erreichen. In diesem Antrag haben Sie es wieder bewiesen: Was sinnvolle Vorschläge und Problemlösungen angeht, schaffen das 0 % der Abgeordneten in der AfD hier in diesem Hohen Haus. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN) Wir haben ein Bildungsproblem in NRW, aber die Lösung ist nicht, Sündenböcke dafür zu suchen. Wir müssen die Ursachen angehen. Das sind zum Beispiel bessere Sprachförderung – darüber debattieren wir übrigens auch diese Woche wieder in diesem Hohen Haus –, mehr individuelle Förderung, bessere Lehrkräfteausbildung, moderne Lernmethoden, digitale Unterstützung im Unterricht, auch durch KI, mehr Entlastung für Lehrkräfte – auch das diskutieren wir diese Woche –, mehr Personal in unseren Schulen. Da liegen Lösungsvorschläge von allen Fraktionen auf dem Tisch, die wir hier miteinander abwägen. Genau da liegt der Unterschied zur AfD: Die AfD sucht Schuldige, wir suchen Lösungen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Müller-Rech. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer sich informiert, spart sich so manch einen Antrag und anderen ihre kostbare Zeit, (Heiterkeit von der SPD) wenn man nämlich genau hinschaut, was für was erhoben wird. Wir haben die IQB-Studie, wir haben die PISA-Studie, die genau festlegen sollen, welche Leistungskompetenzen unsere Schülerinnen und Schüler haben, und die veröffentlicht werden sollen. 18.03.2026 VERA verfolgt dieses Ziel ausdrücklich nicht. Die VERA-Ergebnisse werden direkt nach der Ergebniseingabe jeder beteiligten Lehrkraft zur Verfügung gestellt. Die weiteren Ergebnisse in Form von Kompetenzstufen und Vergleichsperspektiven werden zur Unterstützung der Ergebnisauswertung jeder Schule online zur Verfügung gestellt. Sie werden zudem nach Schulform, Geschlecht und Standorttyp angelehnt an den Schulsozialindex aufbereitet. Sowohl die Ergebnisse der Schulen als auch die Rückmeldungen der Eltern werden in der Schulkonferenz besprochen. Wer die KMK-Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA kennt, weiß, dass es zur Veröffentlichung bundesweite Regelungen gibt. Somit werden die gestellten Forderungen in Nordrhein-Westfalen bereits weitestgehend umgesetzt. Allein die Veröffentlichung der VERA-Ergebnisse einzelner Schulen erfolgt nicht, und das aus gutem Grund. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) So widerspricht eine solche Veröffentlichung den pädagogischen Zielen des Instruments und der Vergleichsarbeiten, denn VERA funktioniert als Verfahren der Selbstevaluation insbesondere, wenn den Schulen ermöglicht wird, sich ohne öffentlichen Druck mit dem Abschneiden ihrer Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Lerngruppen auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund haben die Länder auf der Grundlage der Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten einvernehmlich geregelt, dass von einer Veröffentlichung der VERA-Ergebnisse einzelner Schulen abgesehen wird und Daten weder für einen Ländervergleich noch für die Veröffentlichung landesinterner Vergleiche genutzt werden. Lernstandserhebungen dienen unseren Schulen als Instrument zur Weiterentwicklung und haben nicht den Zweck, einzelne Schulen oder gar Personengruppen an den Pranger zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir im Rahmen unseres Schulkompasses NRW 2030 verstärkt auf das Instrument der Lernstandserhebung setzen werden, wird sich an dieser Zielrichtung auch nichts ändern. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18093. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen Landtag und FDP. Enthaltungen gibt es damit nicht. Somit ist der Antrag Drucksache 18/18093 abgelehnt. Wir kommen zu: 9 Fragestunde Dringliche Anfrage Drucksache 18/18245 Mündliche Anfrage Drucksache 18/18234 Mit Drucksache 18/18234 liegt Ihnen die Mündliche Anfrage 76 vor. Außerdem liegt Ihnen mit Drucksache 18/18245 die Dringliche Anfrage 1 des Herrn Abgeordneten Gordan Dudas von der Fraktion der SPD vor. Nach § 94 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung werden Dringliche Anfragen zu Beginn der Fragestunde aufgerufen und gehen somit anderen Anfragen vor. Bevor ich die Dringliche Anfrage aufrufe, weise ich darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und nach Beantwortung der mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich möchte klarstellen: Aufgrund der Fragestellung geht es hier und heute nur um die Kosten. Ansonsten besteht kein unmittelbarer Sachzusammenhang. Ich rufe nun die Dringliche Anfrage 1 des Abgeordneten Gordon Dudas von der Fraktion der SPD auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Krischer antworten wird. Er hat jetzt das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frage 1 möchte ich wie folgt beantworten. Bis zum 31.12.2020 hat Straßen.NRW die Maßnahme im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes durchgeführt. Schon in diesem Zeitraum wurden die Baukosten einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Anwalts- und Gerichtskosten vom Bund getragen. Seit dem Übergang auf die Autobahn GmbH am 01.01.2021 ist der Bund unmittelbar zuständig und trägt daher auch alle eventuell anfallenden Kosten. 18.03.2026 Frage 2 möchte ich wie folgt beantworten. Die Zuständigkeit für die Autobahnen ist zum 01.01.2021 an die Autobahn GmbH übergegangen. Zu dem Verfahren liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt kommt der Kollege Dudas mit seiner ersten Frage. Bitte sehr.
Gordan Dudas SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Krischer, damit wir uns in der Fragestunde gut zurechtfinden, möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir von einem Schiedsgutachtenverhinderungsverfahren sprechen, wenn die drei Instanzen gemeint sind, in denen das Land mit Pauken und Trompeten verloren hat. Wir sprechen von einem 590-Millionen-Euro-Grab, wenn wir das laufende Verfahren von dem Landgericht Köln meinen. Zu Letzterem wurde in der Beantragung der Fragestunde bereits auf die von Herrn Strauss genannten Beträge in Höhe von 590 Millionen Euro hingewiesen, aber auch auf geltend gemachte Zinsen, die noch hinzukommen könnten. Meine erste Frage an Sie lautet: In welcher Höhe werden die Zinsen ab welchem Zeitraum verlangt?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann auf diese Frage nur antworten, dass der Bund Kostenträger ist und somit auch alle Risiken dieses Verfahrens trägt. Das Land oder Straßen.NRW sind hier in keiner Weise involviert.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Kahle-Hausmann. Bitte sehr.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Danke schön. – Herr Minister, Sie haben zwar gesagt, dass der Bund für alles zuständig sei, aber nicht auf die erste Frage nach den Zinsen – ab welchem Zeitraum, in welcher Höhe – geantwortet. Deshalb möchte ich nachfragen, ob Sie wenigstens bestätigen können, dass 9 % Zinsen jährlich ab Sommer 2022 geltend gemacht werden könnten. Mit diesen weiteren 100 Millionen – so haben wir es ausgerechnet – kämen wir dann auf insgesamt 690 Millionen Euro. Bleibt es Ihrer Meinung nach bei dieser Klagesumme, oder haben Sie vor, gemeinsam mit dem Bund anzukündigen, über die 370 Millionen Euro hinaus noch weiteren Schadensersatz zu fordern? – Danke schön. Landtag
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Frage wie folgt. Der Bund ist Kostenträger; er trägt damit alle Kosten und alle Risiken. Der Landesregierung liegen zu den von Ihnen genannten Zahlen keinerlei Informationen vor. Insofern kann ich Ihre Frage nicht beantworten.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Börner. Bitte sehr.
Frank Börner SPD
Herzlichen Dank. – Herr Minister, nun interessiert uns noch Folgendes. Es gibt eine 370-Millionen-Euro-Klage durch die öffentliche Hand. Sagen wir mal, dass weitere 50 Millionen Euro dazukommen, zuzüglich Zinsen. Der aktuelle Anspruch liegt mit Zinsen bei 520 Millionen Euro, also bei rund einer halben Milliarde. Welche Summe davon entspricht den Mehrkosten, hinsichtlich derer der heutige Ministerpräsident dem Parlament und der Bevölkerung im Mai 2020 versprochen hat, dass man sich schadlos halten werde? – Danke sehr.
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Herr Abgeordneter, Ihre Frage beantworte ich wie folgt. Seit dem 01.01. ist dieses Projekt wie andere auch an die Autobahn GmbH übergegangen. Damit ist der Bund der Kostenträger. Er trägt alle Kosten und alle Risiken, die sich aus diesem Verfahren ergeben.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Stich. Bitte sehr.
Kirsten Stich SPD
Herr Minister, in dem Schiedsgutachtenverhinderungsverfahren hat das Landesverkehrsministerium entschieden, durch drei Instanzen zu klagen. War dem Landesministerium das Kostenrisiko bekannt? Wurde diese Entscheidung also in Kenntnis des Kostenrisikos getroffen?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, da dieses Verfahren inzwischen, wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundes bzw. der Autobahn GmbH liegt, kann ich damalige Entscheidungsgründe nicht nachvollziehen. Was in 18.03.2026 unserem Hause zu diesem Thema an Unterlagen vorliegt, ist dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Teschlade. Bitte sehr.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank. – Herr Minister, die erste Niederlage des Schiedsgutachtenverhinderungsverfahrens hat Verkehrsminister Wüst im November 2020 kassiert. Ist vor oder während des Beschwerdeverfahrens das Kostenrisiko abgewogen worden? Wurde dazu Rücksprache mit der beauftragten Kanzlei gehalten, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Christof Rasche
Wir wollen nach wie vor bei der Spielregel bleiben, eine Frage zu stellen. – Jetzt hat der Minister das Wort. Bitte sehr. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Dafür kann sie nichts! Das wurde aufgeschrieben!) Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, Sie stellen zu einem Zeitraum Fragen, in dem ich persönlich keine Verantwortung innerhalb der Landesregierung getragen habe. Die Unterlagen, die im Haus zu diesem Thema vorliegen, sind dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugegangen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Stamm. Bitte sehr.
Christin-Marie Stamm SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die zweite Niederlage des Schiedsgutachtenverhinderungsverfahrens bekam Verkehrsminister Wüst im März 2021 auf den Tisch. Ist vor oder während des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof das Kostenrisiko abgewogen worden? Gab es irgendwelche Rücksprachen mit der Kanzlei, und mit welchem Ergebnis?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihre Frage betrifft einen Zeitraum, in dem ich für die Landesregierung noch keine Zuständigkeit hatte und nicht die Verantwortung getragen habe. Die Unterlagen, die im Haus zu diesem Thema vorliegen, (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Landtag liegen dem Untersuchungsausschuss vor. Das sind die Informationen, die wir zu diesem Thema beitragen können. (Frank Müller [SPD]: Herr Krischer, Sie spre- chen für die Landesregierung! – Lena Tesch- lade [SPD]: Sie sprechen für die Landesregierung! – Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Meinhardt.
Sandy Meinhardt SPD
Vielen Dank. – Herr Minister, es gibt aus den drei Verfahren offensichtlich Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Die müssen Sie doch nur addieren, die eigenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hinzunehmen, und dann können Sie uns den Gesamtbetrag nennen. Das wäre doch möglich, oder? (Matthias Kerkhoff [CDU]: Schön vorgelesen!)
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen? (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Ich konnte das rein akustisch nicht verstehen. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Zweite Frage!)
Christof Rasche
Okay.
Sandy Meinhardt SPD
Vielen Dank. –Herr Minister, es gibt aus allen drei Verfahren offensichtlich Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Die müssen Sie doch nur addieren, die eigenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hinzunehmen, und dann können Sie uns den Gesamtbetrag wohl nennen, oder?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, wie ich schon mehrfach ausgeführt habe, wird das Verfahren und werden alle damit im Zusammenhang stehenden Verfahren seit dem 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes geführt. Die Unterlagen, die in unserem Hause zu dem Thema existieren, sind Ihnen zur Verfügung gestellt worden. 18.03.2026 Ich selbst habe an diesen Vorgängen nicht teilgenommen, weil ich noch nicht im Amt war. Insofern kann ich zu dieser Frage keine Auskunft geben. (Zuruf von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Reh. Bitte sehr.
Andrea Reh SPD
Herr Minister, offensichtlich hat eine Rechtsanwaltskanzlei die Vergabe des Auftrages „Rheinbrücke Leverkusen“ von der Ausschreibung bis zum Zuschlag betreut und weiterhin den Fertigungsprozess, insbesondere die Kündigung, die Neuausschreibung, den Streit um das Schiedsgutachtenverfahren, die drei Instanzen zur Verhinderung desselben, das Klageverfahren usw. begleitet. Auf welcher vertraglichen Grundlage rechnet die Kanzlei ihre Tätigkeiten ab?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie fragen nach der vertraglichen Grundlage, nach der derzeit Abrechnungen erfolgen. Da das Verfahren, wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, seit dem 01.01.2021 beim Bund und bei der Autobahn GmbH des Bundes geführt wird, kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben. Dazu müssen Sie den Bund oder die Autobahn GmbH befragen. Die uns vorliegenden Unterlagen liegen dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vor.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Frau Kahle-Hausmann mit der Frage Nummer zwei. Bitte sehr.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie sagen zwar immer, dass Sie damals noch nicht in Verantwortung standen, aber trotzdem haben Sie jetzt und hier doch stellvertretend für die Landesregierung die Verantwortung, auch für zurückliegende Zeiträume zu antworten. Deshalb möchte ich konkret nachfragen: Welcher Stundensatz ist mit der Kanzlei, die eben angesprochen wurde, vereinbart? Wenn Sie dies wegen des Datenschutzes oder den Grundrechten Dritter nicht beantworten wollen: Wie hoch waren die Kosten der Kanzlei für die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Rheinbrücke Leverkusen für die öffentliche Hand? Zumindest dazu werden Sie in Ihrem Haus schon Abschätzungen haben, nehme ich an.
Christof Rasche
Herr Minister. Landtag Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, wie ich bereits mehrfach ausführte, wird das Verfahren seit dem 01.01.2021 beim Bund und nicht beim Land Nordrhein-Westfalen oder bei Straßen.NRW geführt. Insofern haben wir auch keinerlei Kenntnis von irgendwelchen Stundensätzen oder Entgelten, die anfallen oder gezahlt werden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Vogt. Bitte sehr.
Alexander Vogt SPD
Herr Minister, ich bin kein Jurist und habe mich einfach des Kostenrechners von juris bedient, den man kostenlos aufrufen kann. Ich halte Ihnen die Berechnung gern vor: Bei einem Streitwert von 30 Millionen Euro – das ist der höchste, den man aktuell eingeben kann – kommt man auf Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 3,9 Millionen Euro für drei Instanzen. Das betrifft aber nur Anwaltskosten ohne Honorarvereinbarung. Ist es richtig, dass man derzeit von einem Kostenrisiko von mindestens 4 Millionen Euro ausgehen muss und Sie das Parlament bis heute nicht darüber informiert haben?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie fragen nach einem Kostenrisiko und der Information des Landtags. Ich kann nur ausführen: Seit dem 01.01.2021 wird dieses gesamte Verfahren beim Bund, unter der Autobahn GmbH des Bundes, geführt. Die Landesregierung verfügt deshalb über keine Informationen zu aktuellen Verfahrensständen, Kosten und dergleichen und kann deshalb auch den Landtag nicht informieren. Das, was in der Landesregierung vorliegt, ist dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Siebel. Bitte sehr.
Christin Siebel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, hat das Ministerium zu irgendeinem Zeitpunkt darüber nachgedacht, die rechtlichen Fragen des Schiedsgutachtenverhinderungsverfahrens nach dem Scheitern im November 2020 durch die Staatskanzlei, die eigenen Juristinnen und Juristen oder durch eine andere Anwaltskanzlei prüfen zu lassen, um die entstandenen Kosten zu vermeiden? 18.03.2026
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wie ich schon mehrfach ausgeführt habe, wird dieses Verfahren seit 01.01.2021 in Verantwortung des Bundes und der Autobahn GmbH geführt. Deshalb ist die Frage nach Überlegungen bezüglich des Fortgangs des Verfahrens nicht vonseiten der Landesregierung zu beantworten, weil wir schlicht und ergreifend nicht Beteiligte dieses Verfahrens sind.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Falszewski. Bitte sehr.
Benedikt Falszewski SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben in Ihrer Zeit als Abgeordneter die Minister Dobrindt und Scheuer als sogenannte Schutzpatrone der Trickser und Betrüger bezeichnet. Mir persönlich liegt eine solche Sprache fern. Allerdings frage ich mich, warum Sie das Parlament bis zum heutigen Tage weder über das Schiedsgutachtenverhinderungsverfahren noch über das 590-Millionen-Euro-Grab informiert haben.
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, einen Zusammenhang mit meiner früheren Abgeordnetentätigkeit im Deutschen Bundestag kann ich in keiner Weise erkennen. Die von Ihnen getätigte Aussage weise ich zurück. Ich kann den Landtag nicht über Vorgänge und Fakten informieren, für die das Land Nordrhein-Westfalen oder eine Behörde im nachgeordneten Bereich wie Straßen.NRW nicht federführend und verfahrensführend ist. Insofern ist eine Information über diese Dinge schlechterdings unmöglich. Das, was an Informationen vorliegt, ist dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Börner mit Frage Nummer zwei.
Frank Börner SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, es ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses, zu klären, ob Sie das Parlament im Untersuchungszeitraum wahrheitsgemäß und umfassend informiert haben. Ich möchte heute von Ihnen hören, ob Sie dem Untersuchungs-Landtag ausschuss alle Akten geliefert haben, die aufgrund von Beweisbeschlüssen zu liefern waren.
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie ich dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bereits mehrfach und auch schriftlich bestätigt habe, sind alle in meinem Haus und bei Straßen.NRW zum Zeitpunkt des Einsetzungsbeschlusses vorhandenen Unterlagen, die für den Untersuchungsgegenstand in seinem jetzigen Zuschnitt – also der Ausbau der A 45, die Talbrücke Rahmede, die Rheinbrücke Leverkusen, die Rheinbrücke Neuenkamp, die Emschertalbrücke und die Haarbachtalbrücke – relevant sind, an den Untersuchungsausschuss übergeben worden. Weitere den Untersuchungsgegenstand in seinem jetzigen Zuschnitt betreffende Akten liegen in unserem Ressort nicht vor.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Löcker.
Carsten Löcker SPD
Herzlichen Dank. – Herr Minister, in Ihrer Amtszeit und nach Ende des Untersuchungszeitraums ist durch die beauftragte Anwaltskanzlei die Klage gegen die PORR mehrfach erweitert worden. Welche Rücksprachen hat der Bund dazu mit Ihrem Ministerium bzw. den nachgeordneten Behörden genommen?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage nach der Einbindung der Landesregierung, meines Ressorts oder weiterer Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen beantworte ich wie folgt. Das Verfahren wird seit 01.01.2021 vonseiten des Bundes geführt. Hier liegen die entsprechenden Entscheidungen, hier liegen die Kosten. Eine Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an diesem Verfahren – zumindest was mein Ressort und den Landesbetrieb Straßenbau angeht – gibt es nicht.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Dudas mit Frage Nummer zwei.
Gordan Dudas SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich kann Ihre Aussage, die Sie vorhin getätigt haben, so nicht stehen lassen. Vorgestern 18.03.2026 war der Schiedsgutachter Professor Mensinger in einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III. Er hat dort davon berichtet, dass beide Seiten, also Straßen.NRW und die PORR, Unterlagen bekommen hätten. Frau Ritterbusch, die Projektleiterin für die Rheinbrücke Leverkusen, hat alle drei Instanzen des Schiedsgutachterverhinderungsverfahrens begleitet, und sie war sogar im Verteiler. Das liegt alles im Untersuchungszeitraum und kann daher im PUA diskutiert werden. Mich interessiert daher: Warum haben Sie nicht eine dieser E-Mails, keine Vermerke, keine Schriftsätze, keine der drei Entscheidungen dem PUA übergeben?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, mir ist eine Beteiligung des Landes in der von Ihnen beschriebenen Form nicht bekannt. Ich habe einen Namen gehört. Ich glaube, das ist eine Kollegin, die bei der Autobahn GmbH, nicht bei Straßen.NRW oder dem Land Nordrhein-Westfalen arbeitet. Da muss ich aber sagen: Ich weiß nicht, ob ich den Namen richtig verstanden habe.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Teschlade mit Frage Nummer zwei.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte nachfragen: Wer hat der Anwaltskanzlei wann den Auftrag erteilt, die rechtlichen Interessen bei dem Bauvorhaben „Rheinbrücke Leverkusen“ zu vertreten – einerseits außergerichtlich, aber auch gerichtlich?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich kann mich hier nur wiederholen: Das Verfahren wird seit dem 01.01.2021 beim Bund bzw. der Autobahn GmbH des Bundes geführt. Alle aus dem vorherigen Zeitraum vorliegenden Unterlagen – auch dazu habe ich vorhin ausführliche Ausführungen gemacht – liegen dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vor. Weitere Auskünfte kann ich dazu nicht geben. Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt die Kollegin Stich mit Frage Nummer zwei. Bitte sehr.
Kirsten Stich SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister, mich interessiert, zu welchen Anlässen Sie über das 590-Millionen-Euro-Grab informiert worden sind.
Christof Rasche
Herr Minister. Bitte schön. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, wird das Verfahren seit dem 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes geführt. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Ich bin seit dem 29.06.2022 Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und damit auch zuständig für den Landesbetrieb Straßen.NRW. Ich bin über die Sachverhalte, nach denen Sie gefragt haben, nicht informiert worden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Elisabeth Müller-Witt. Bitte sehr.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, wer hat wann welche Entscheidung getroffen? Das zieht sich jetzt hier wie ein roter Faden durch diese Fragestunde. Das Schiedsgutachtenverhinderungsverfahren wurde im April 2020 begonnen. Zwei Entscheidungen fallen also in die Amtszeit des damaligen Verkehrsministers Wüst. Als im Januar 2022 die abschließende Entscheidung des BGH erfolgte, war er Ministerpräsident. Gab es da Informationen an ihn – inzwischen Ministerpräsident – über die Entscheidung des BGH?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich kann mich nur wiederholen: Seit dem 01.01.2021 wird dieses Verfahren bei der Autobahn GmbH des Bundes geführt. Die entsprechenden Informationen, nach denen Sie fragen, sind mir nicht bekannt. Alle uns vorliegenden Informationen liegen dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vor. Auch dazu habe ich vorhin dezidierte Ausführungen gebracht. 18.03.2026
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Watermeier.
Sebastian Watermeier SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, es gab jetzt schon einzelne Fragen zu der Thematik, wie der heutige Ministerpräsident und damalige Verkehrsminister Wüst in Entscheidungen zur Rheinbrücke Leverkusen eingebunden war. Welche Entscheidungen Ihres Vorgängers sind Ihnen bekannt?
Christof Rasche
Lieber Herr Kollege Watermeier, wir sollten uns noch einmal die Fragen anschauen, die die SPD-Fraktion gestellt hat. Darin ging es konkret um die Kosten und nicht um irgendwelche Verfahrensentscheidungen im Laufe des Projekts. Ich bitte Sie, das noch einmal nachzulesen. Wir müssen uns auf die Fragen der Landtagsfraktion in der Beantragung der Dringlichen Anfrage konzentrieren. Bitte lesen Sie das noch einmal durch. Sie können später noch einmal fragen, okay? (Sebastian Watermeier [SPD]: Ich würde dann jetzt gerne eine andere Frage stellen!) Die Kollegin Siebel folgt jetzt mit Frage Nummer zwei. Bitte sehr.
Christin Siebel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, hat es eine Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen zu dem 590-Millionen-Euro-Grab gegeben? Wenn ja, wurde diese Zustimmung durch den damaligen Verkehrsminister Wüst im Herbst 2021 erteilt?
Christof Rasche
Das passt. – Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Frau Abgeordnete, auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole: Seit 01.01.2021 wird das Verfahren bei der Autobahn GmbH des Bundes und beim Bund geführt. Entsprechende Informationen liegen mir nicht vor – es sei denn, sie sind in den Unterlagen, die wiederum dem Untersuchungsausschuss vollständig vorliegen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Kollege Falszewski. Bitte sehr.
Benedikt Falszewski SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, in Ihrer Zeit als Bundestagsabgeordneter haben Sie von Ministerpräsident Weil verlangt, er müsse die Fragen beantworten, was er wann und wo wusste und warum das Land Niedersachsen nicht anders reagiert hat. Ich hoffe doch, dass dieser Maßstab für Sie als Regierungsmitglied Landtag nun ebenso gilt. Deshalb frage ich erneut: Was haben Sie wann und wo über das 590-Millionen-Euro-Grab gewusst?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte gerne alle Fragen, die in meine Zuständigkeit und auch meine Zeit als Minister fallen. Ich habe es auch als Abgeordneter des Deutschen Bundestages immer so gehandhabt, entsprechend nachzufragen. Falls Sie mit Ihrer Frage die Verfahren rund um den Neubau und Ersatzneubau der Leverkusener Autobahnbrücke meinen: Hierüber bin ich nicht im Detail informiert worden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Vogt mit Frage Nummer zwei.
Alexander Vogt SPD
Herr Minister, Herr Professor Mensinger hat auch von einem Ortstermin in Vlissingen am 15.10.2020 berichtet. Dort wurden im Rahmen des von Ihnen verheimlichten Schiedsgutachtens die Stahlträger besichtigt. Frau Ritterbusch hat daran teilgenommen und mehrere Fragen gestellt. Dazu gibt es ein Protokoll, welches an Straßen.NRW gesendet wurde. Warum liegen uns von diesem Termin weder die Mails noch das Protokoll oder irgendein anderes Dokument vor? Wollten Sie das dem Parlament übergeben oder nicht?
Christof Rasche
Herr Kollege Vogt, Sie haben von einem verheimlichten Gutachten gesprochen. Ich glaube, darauf muss der Minister nicht antworten. Mir ist der Sachverhalt nicht bekannt, und er geht auch nicht aus Ihrer Anfrage hervor. – Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich weise entschieden zurück – und das möchte ich sehr deutlich sagen –, dass hier irgendetwas verheimlicht oder zurückgehalten wird. Ich möchte betonen, wie ich bereits mehrfach gegenüber dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss schriftlich bestätigt habe, dass alle in meinem Haus und bei Straßen.NRW zum Zeitpunkt des Einsetzungsbeschlusses vorhandenen Unterlagen, die für den Untersuchungsgegenstand in seinem jetzigen Zuschnitt relevant sind, also der Ausbau der A 45, die Talbrücke Rahmede, die Rheinbrücke 18.03.2026 Leverkusen – darum geht es ja wohl hier –, die Rheinbrücke Neuenkamp, die Emschertalbrücke und die Haarbachtalbrücke, an den Untersuchungsausschuss übergeben wurden. Weitere den Untersuchungsgegenstand in seinem jetzigen Zuschnitt betreffende Akten liegen in unserem Ressort nicht vor.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Gosewinkel. Bitte sehr.
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, mich interessiert, ob Ihnen das am Montag diskutierte Schiedsgutachten bekannt ist und war und ob es dem Ministerium im Jahr 2022, also in Ihrer Amtszeit, übermittelt wurde.
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, da das Land Nordrhein-Westfalen und damit auch mein Ressort sowie der Landesbetrieb Straßenbau seit dem 01.01.2021 für dieses Verfahren nicht zuständig sind, ist mir dieses Gutachten nicht bekannt, und ich bin darüber auch nicht informiert worden, es sei denn, es liegt in den Unterlagen schriftlich vor und ist dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Löcker mit Frage Nummer zwei.
Carsten Löcker SPD
Es hat sich eine Überschneidung ergeben, wir wollen ja nicht doppelt fragen. – Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstehe, hat das mit Pauken und Trompeten verlorene Schiedsgutachtenverhinderungsverfahren keine kleine Summe gekostet. Haben Sie das in Ihrem Ministerium aufgearbeitet? Gab es eine Beurteilung im Ministerium, woran es gelegen hat, eine Information für die Spitze des Hauses, also nach zwei Instanzen, für Ihren Vorgänger Wüst?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da das gesamte Thema, wie ich bereits mehrfach ausführte, am 01.01.2021 an den Bund und die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen ist, gab es hier nichts aufzuarbeiten. Das Verfahren wird nach meiner Kenntnis dort Landtag weitergeführt. Wir haben hierüber im Detail – auch das habe ich nun deutlich und mehrfach ausgeführt – keine Kenntnis.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Bakum. Bitte sehr.
Rodion Bakum SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, das Parlament hat dem Ministerium im Jahr 2020 rund 336.000 Euro für solche Streitigkeiten zur Verfügung gestellt. Nach meinen Informationen haben allein die zwei Instanzen des Schiedsgutachtenverhinderungsverfahrens diesen Betrag übertroffen. Wie konnten die Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das Verfahren ist am 01.01.2021 – ich weiß, ich langweile Sie – an die Autobahn GmbH des Bundes und an den Bund übergegangen. Insofern kann ich zu diesem Vorgang keine Stellung nehmen, da das Verfahren dort geführt wird und die von Ihnen gestellte Frage eine Zeit betrifft, an der ich persönlich nicht teilgenommen habe. Sollte es dazu Unterlagen geben – auch das habe ich schon mehrfach ausgeführt –, sind diese dem PUA übergeben worden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Butschkau. Bitte sehr.
Anja Butschkau SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, lösen wir uns mal von dem Schiedsgutachtenverhinderungsverfahren hin zu 590 Millionen Euro. Im September 2021, also noch in der Amtszeit des Verkehrsministers Wüst, entscheidet das Verkehrsministerium, die Klage zu begleiten. Wie ist die Staatskanzlei über dieses Vorhaben unterrichtet worden, und hat es im Verlauf des Verfahrens, also seit Sommer 2023, Informationen an die Staatskanzlei und damit an die Person gegeben, die das Verfahren aktiv begleitet hat?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, da die Frage auf einen Informationsfluss innerhalb der Landesregierung abzielt, die vor meiner Amtszeit liegt, muss ich auf die entsprechenden Unterlagen verweisen, die dem 18.03.2026 Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden sind.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Reh mit Frage Nummer zwei.
Andrea Reh SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, aus der Formulierung der Dringlichen Anfrage wissen Sie, dass Ihr Vorgänger, der heutige Ministerpräsident, versprochen hat, die öffentliche Hand bezüglich aller Mehrkosten schadlos zu halten. Nun war er nach Klageeinlegung noch genau einen Monat Verkehrsminister. Wann hat sich der Ministerpräsident mit Ihnen über das laufende 590-Millionen-Euro-Grab unterhalten bzw. sich Informationen geben lassen?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sollten Sie alle Verfahren rund um den Ersatzneubau der Leverkusener Autobahnbrücke meinen, kann ich Ihnen sagen, dass diese seit dem 01.01.2021 nicht mehr in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen, sondern bei der Autobahn GmbH und beim Bund liegen. Insofern hat es hierzu auch keinen Austausch gegeben, da dies nicht in der Zuständigkeit des Landes ist.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt kommt noch einmal der Kollege Watermeier.
Sebastian Watermeier SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, hat es gemeinsam mit der beauftragten Anwaltskanzlei oder dem Bundesverkehrsministerium eine Neubewertung des Risikos der im September 2021 eingereichten Klage über heute 370 Millionen Euro gegeben, nachdem das Schiedsgutachten vorlag?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da das Verfahren, wie ich jetzt schon vielfach ausgeführt habe, beim Bund geführt wird bzw. bei der Autobahn GmbH, kann ich Ihnen keine Informationen über eine Neubewertung und dergleichen liefern.
Christof Rasche
Jetzt kommt Herr Loose zu seiner ersten Frage, bitte sehr. Landtag
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister! In der dringlichen Anfrage geht es zum Teil auch um die Rechtskosten bei der Leverkusener Brücke. Wir haben mehrere Anfragen auch zu Komplexen im Verkehrsbereich gestellt, aber irgendwie immer unbefriedigende Antworten bekommen. Deswegen würde ich mich jetzt freuen – auch, um die Rechtskosten bei der Leverkusener Brücke einordnen zu können –, zu erfahren, welche Gerichts- und Anwaltskosten dem Land rund um die Baumaßnahmen bei NRW-Verkehrsprojekten im Verantwortungsbereich von Straßen-NRW in der laufenden Legislaturperiode bisher entstanden sind? – Vielen Dank.
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Da konkrete Fragen zum Thema Leverkusener Brücke gestellt worden sind, kann ich Ihnen die Frage der Rechtskosten, die in der laufenden Wahlperiode entstanden sind, jetzt hier nicht unmittelbar beantworten.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Meinhardt. Frage Nummer zwei, bitte sehr.
Sandy Meinhardt SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte noch einmal nachfragen: Es gibt ein exponiertes Gerichtsverfahren über mindestens 700 Millionen Euro Streitgegenstand. Sie tauschen sich nicht mit Ihrer Vorgängerin dazu aus, die aus ihrer Zeit als Geschäftsführerin der Sweco die Streitigkeiten kennt und deren Unternehmen als Beweis angeboten wird zugunsten des Hauses. Kein Gespräch darüber?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es ist ein Verfahren, das seit dem 01.01.2021 und damit immerhin seit über fünf Jahren nicht mehr beim Land Nordrhein-Westfalen geführt wird. Alle Risiken und Kosten, alle Verfahrensschritte werden durch den Bund vollzogen. Uns betrifft das Verfahren unmittelbar nicht. Insofern gibt es auch mangels vorliegender konkreter aktueller Informationen aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, sich über das Verfahren auszutauschen. Wenn man Details nicht kennt, kann man sich über diese Details auch nicht austauschen. 18.03.2026
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Gosewinkel mit Frage Nummer zwei.
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehe ich das richtig? Trotz des für die öffentliche Hand negativen Ausgangs des Schiedsgutachtens ist die Klage von Mai 2023 von geschätzten über 30 Millionen auf dann 110 Millionen Euro und im Juni 2024 dann auf 370 Millionen Euro erweitert worden.
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben mehrere Daten genannt, die eindeutig in die alleinige Zuständigkeit des Bundes und der Autobahn GmbH fallen, was das Verfahren angeht. Insofern stehen diese Informationen der Landesregierung nicht zur Verfügung. Sollte es Informationen geben, schriftlicher Art, sind die dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wurden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Müller mit Frage Nummer eins.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Irgendwann ist es immer das erste Mal. – Wenn ich das richtig verstanden habe, dann reden wir über Sachverhalte, die bereits vor Ihrem Amtsantritt begonnen haben. Sie allerdings sagen, Sie sind erst ab einem bestimmten Zeitpunkt in Ihr Amt gekommen. Ist es die allgemeine Rechtsauffassung der Landesregierung oder Ihre besondere Rechtsauffassung, dass, wenn Sie für die Landesregierung antworten, auf Fragen, die hier gestellt werden, Sie nur einen Zeitraum ab Beginn Ihrer Amtszeit umfassen können?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich antworte hier nach bestem Wissen und Gewissen aus meiner Position als zuständiger Minister über Informationen, über die ich verfügen kann. Informationen, die ich nicht kenne, kann ich hier dann auch entsprechend nicht mitteilen. Insofern ist das die Art, diese Fragen aus meiner Sicht beantworten zu können. Sie hören von mir jedes Wissen, über das ich verfüge. Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. Jetzt folgt der Kollege Wartemeier mit Frage Nummer zwei, bitte. (Sebastian Watermeier [SPD]: Ich bin raus! Ich habe mich ausgeloggt.) Dann ist er raus. Okay. – Dann folgt jetzt der Kollege Loose, auch mit Frage Nummer zwei.
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister! Um irgendwie einschätzen zu können, ob die Rechtskosten beim Fall der Leverkusener Brücke eine außerordentliche Höhe erreicht haben, bräuchte man schon Vergleichskosten, die in Ihrem Ressort entstanden sind. Deshalb noch einmal meine Frage – vielleicht etwas anders formuliert als eben –: Welchen Anteil haben die Rechtskosten beim Fall der Leverkusener Brücke in etwa an den Gesamtrechtskosten des Landes NRW hinsichtlich von Bauprojekten im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW? – Vielen Dank.
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter! Da ich die Rechtskosten dieses Verfahrens zum Thema „Leverkusener Brücke“ nicht kenne, da das seit dem 01.01.2021 ausschließlich beim Bund und bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt, kann ich keine Vergleiche zu anderen Rechtskosten herstellen. Die andere Frage habe ich Ihnen eben bereits beantwortet.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollegin Butschkau mit Frage Nummer zwei.
Anja Butschkau SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wir haben Ihnen ganz, ganz viele Fragen gestellt, um die von Ihnen erbetene lückenlose Aufklärung bei einem Streitbetrag von über 700 Millionen Euro zu erreichen. Erlauben Sie mir bitte diese Äußerung: Umfassende Antworten sehen anders aus. Ich frage Sie: Haben Sie Verständnis dafür, dass das Parlament hier gezielt nachfragt?
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie fragen zu einem Vorgang, der seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich den Bund und die Autobahn GmbH des Bundes betrifft. Die in Rede stehenden Summen werden auch 18.03.2026 vom Bund getragen, das war im Übrigen auch schon vor dem 1. Januar 2021 so. Insofern sind die Vorgänge selbstverständlich von Interesse. Es ist nur die Frage, ob der Landtag der richtige Ort ist, diese Fragen zu klären oder nicht eher die zuständigen Institutionen, nämlich das Bundesverkehrsministerium, die Autobahn des Bundes und die entsprechenden Institutionen des Bundes.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollege Müller mit Frage Nummer zwei.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Ihr Haus wird ja die Informationen von vor Ihrem Amtsantritt nicht gelöscht haben, alles andere würde uns eher verwirren. Ich habe auch nicht nach Ihrem Wissen und Gewissen gefragt, sondern ich habe nach der Rechtsauffassung Ihres Hauses, Ihrer Rechtsauffassung, der Rechtsauffassung der Landesregierung gefragt, was die Beantwortung zum Zeitraum vor Amtsantritt der jeweiligen Ministerinnen und Minister betrifft.
Christof Rasche
Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann hier nur Informationen mitteilen, die mir selber bekannt sind, und die teile ich Ihnen mit. (Frank Müller [SPD]: Sie haben also keine Rechtsauffassung!)
Christof Rasche
Der Herr Minister hat die Frage beantwortet. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Jetzt folgt der Kollege Dudas mit Frage Nummer drei.
Gordan Dudas SPD
Herzlichen Dank. – Herr Minister, dass Sie hier für Fragen des Parlaments kein Verständnis gezeigt haben, sondern dieser Frage ausgewichen sind, spricht ja eindeutig für sich. Bevor ich jetzt Bertolt Brecht mit den Worten zitiere: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehen betroffen, den Vorhang zu und alle Fragen offen“, stelle ich Ihnen jetzt eine letzte Frage: Ist Ihnen bewusst, dass wir für den Fall, dass die Fragen, die wir Ihnen heute gestellt haben, weiterhin offen bleiben, darüber nachdenken werden, den Untersuchungszeitraum des Untersuchungsausschusses III zu verlängern, um von Ihnen die Information dazu zu bekommen, wie das Ministerium mit den beiden Verfahren umgegangen ist?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte. Landtag Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Erst einmal weise ich Ihre Behauptung zurück, dass ich Fragen nicht beantwortet hätte. Ich wiederhole mich: Ich kann nur zu Dingen Auskunft geben, die mir selbst bekannt sind, und das tue ich selbstverständlich. Es steht einem Mitglied der Landesregierung in keiner Weise zu, Überlegungen aus dem Untersuchungsausschuss oder der Mitte des Parlaments zu Untersuchungsgegenständen zu bewerten.
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen zur Dringlichen Anfrage keine weiteren Fragen vor, deswegen kommen wir jetzt, da wir von der angesetzten einen Stunde der Fragestunde 48 Minuten verbraucht haben und noch zwölf Minuten übrig bleiben, zur Mündliche Anfrage 76 des Abgeordneten Ralf Witzel von der FDP-Fraktion. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Dr. Optendrenk antworten wird. Der Minister Optendrenk hat jetzt das Wort. Bitte sehr.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Witzel gerne wie folgt: Um einzuordnen, um welchen Sachverhalt es hier geht, nämlich um die Frage einer Eins-zu-eins-Übertragung eines Tarifergebnisses, möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass wir hier über einen Sachverhalt sprechen, der sich aus Tarifverhandlungen herleitet, die bis zum 14. Februar 2026 stattgefunden haben und bei denen sich die Tarifparteien nach 21 Verhandlungsrunden am Schluss geeinigt haben. Das war ausgerechnet eine Samstagnacht, und viele von uns werden wahrscheinlich in Erinnerung haben, dass es sich um das Karnevalswochenende handelte, während dem in Potsdam bis in die Nacht kräftig verhandelt worden ist. Insofern hat der eine oder andere die Einigung damals möglicherweise nicht eins zu eins mitbekommen, weil die Konzentration im Rheinland zu dieser Zeit ja auch ein bisschen auf etwas anderem lag. Deshalb darf ich noch mal ganz kurz darauf eingehen, was da verabredet worden ist. Wir haben eine Einigung, die inzwischen auch rechtskräftig ist, weil die entsprechenden Fristen der Gremien, der Tarifvertragsparteien abgelaufen sind. Demnach werden die Tabellenentgelte für die Tarifbeschäftigten der Länder mit Ausnahme von Hessen in drei Schritten erhöht: zum 1. April 2026 um 2,8 %, mindestens um 18.03.2026 100 Euro; zum 1. März 2027 um 2 %; zum 1. Januar 2028 um weitere 1 %. Als Laufzeit sind 27 Monate vereinbart, das heißt, der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2028. Zudem wurden weitere Verbesserungen vorgenommen, etwa im Bereich von Ausbildungsvergütungen und im Bereich des Zulagenwesens. Beide Vertragsparteien haben diesem Vertrag inzwischen durch Verschweigung zugestimmt. Wir haben zur Umsetzung dieses Vertrages mehrere Erklärungen der Landesregierung, die Sie kennen; der Ministerpräsident hat sich noch vor Abschluss der Verhandlungen öffentlich dazu erklärt, und auch ich habe mich mehrfach öffentlich dazu erklärt. Wir werden das Tarifergebnis eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen – jedenfalls wird das der Vorschlag der Landesregierung sein. Das betrifft dann – um es direkt zu sagen – über das Landesbesoldungsgesetz auch die Beamtinnen und Beamten der Kommunen. Eins zu eins heißt eins zu eins, deshalb ist für mich die umgekehrte Frage, warum jetzt diese Frage im Raum steht, wo doch die politische Entscheidung der Landesregierung, der Vorschlag, den wir Ihnen machen werden, längst bekannt sind. Wir haben bereits im Haushalts- und Finanzausschuss, etwa bei der Klausursitzung in Düsseldorf im Oktober –wenn ich mich recht erinnere –, ausführlich darüber gesprochen, wie unsicher auf der einen Seite die wirtschaftlichen Entwicklungen sind, wie stark die Haushaltszahlen von Annahmen abhängen und dass natürlich auf der Haushaltsseite Prognosen zu treffen sind. Auf der anderen Seite haben wir aber auch darüber gesprochen – darüber habe ich Ihnen auch berichtet –, dass die Landesregierung Ihnen einen Haushaltsplan für 2026 vorgelegt hat, in dem eine ausreichende Vorsorge für ein zu erwartendes Tarifergebnis getroffen wurde. Herr Abgeordneter Witzel, es ist in Nordrhein-Westfalen üblich – und zwar allerspätestens, nachdem wir gemeinsam eine damalige Landesregierung in Münster daran haben erinnern müssen, wie wir mit der Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen umgehen möchten –, dass wir als Landesregierung uns nach einem solchen Tarifergebnis in einem sehr vertrauensvollen Rahmen zunächst mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammensetzen. Diese vertrauensvolle Arbeit liegt jetzt vor uns. Gleichzeitig stehen alle Länder gemeinsam und der Bund – das wissen Sie – vor einer gewissen Herausforderung, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zu der Beamtenbesoldung, der sich formal nur auf das Bundesland Berlin bezieht, zu bewerten und dort, wo es erforderlich ist, entsprechende Korrekturen auch bei uns vorzunehmen. Landtag Obwohl Tarifergebnis und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, prüfen wir selbstverständlich mögliche Wechselwirkungen. Das hat Ihnen Herr Staatssekretär Dr. Günnewig bereits in der letzten Woche im Haushalts- und Finanzausschuss berichtet. Was die Frage nach der Überraschung über die Zahl angeht, glaube ich, dass es keine Überraschung gibt – bei Ihnen nicht, bei uns nicht, in der Öffentlichkeit nicht und auch bei den Gewerkschaften nicht. Ich darf einmal wiederholen, was Sie lange wissen und was ich Ihnen im Herbst schon gesagt habe: Mit einer Faustformel können wir sehr gut eine entsprechende lineare Erhöhung im Haushalt ausrechnen, wenn sie eins zu eins geschieht, so wie das der Ministerpräsident am 12. Januar öffentlich angekündigt hat. Wir haben damals gesagt: 1 % lineare Erhöhung entspricht rund 385 Millionen Euro in der Jahreswirkung. Wenn Sie die Jahreswirkungen entsprechend einmal ausrechnen, dann kommen Sie auf rund 800 Millionen Euro für 2026 und auf rund 1,75 Milliarden Euro für 2027. Das sind keine neuen Zahlen. Ich habe Ihnen diese Faustformel mehrfach vorgetragen. Wir haben sie auch in der Haushaltsberatung miteinander erörtert. Die genaue Ausgestaltung bzw. wie wir einen Übertragungsvorschlag machen werden, werden wir zunächst mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften besprechen. Dann werden wir mit einem Gesetzentwurf auf Sie zukommen und diesen Weg der Übertragung parlamentarisch und hoffentlich zügig miteinander verabreden, so wie bei der letzten Tarifrunde. Daher habe ich nicht verstanden, wie Sie auf Ihren Vorwurf von Intransparenz kommen. Das, was Sie fragen, ist öffentlich zugängliches Wissen oder mit einfachen Grundrechenarten zu ermitteln.
Christof Rasche
Herr Minister, vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Kollege Witzel mit der ersten Nachfrage. Bitte.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Herr Minister, vielen Dank für Ihre einleitenden Ausführungen. Verbunden mit meiner ersten Frage an Sie, will ich Ihnen gerne Ihre Frage an mich beantworten, warum nicht nur wir, sondern unterschiedliche Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses eine Unklarheit sehen. Wir wollen nicht mit Faustformeln irgendetwas überschlagen, sondern wir wollen die Details kennen, so wie das für den Angestelltenbereich dargestellt wurde. Die Landesregierung hat bei der letzten Tarifübertragung Ende 2024 auch eine Übertragung eins zu eins 18.03.2026 versprochen, methodisch ist diese Eins-zu-eins-Umsetzung gleichzeitig aber mit der Änderung einer Besoldungsstrukturreform verbunden, um das rechtlich so hoch umstrittene fiktive Partnereinkommen einzuführen. Sie, Herr Minister, haben mir gesagt, es habe für uns als Parlament nicht die Möglichkeit gegeben, nur einer Eins-zu-Eins-Erhöhung im Gesetzentwurf zuzustimmen, weil Sie das vermischt haben. Herr Finanzminister, genau daraus resultiert meine Frage: Beabsichtigt die Landesregierung im Frühjahr 2026 die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur alleinigen zeit- und wirkungsgleichen Umsetzung der Tarifeinigung? Oder wird der betreffende Gesetzentwurf wieder mit anderen Komponenten verbunden?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, herzlichen Dank für diese Frage. Wir hatten – erinnern Sie sich an das parlamentarische Verfahren von damals – sehr wohl die Möglichkeit, in einem parlamentarischen Verfahren auch Gesetzgebungsvorschläge zu beraten, die allein eine Eins-zu-eins-Umsetzung beinhalteten. Es ist Ihr Recht als Parlamentarier, durch Änderungsanträge, eigene Gesetzentwürfe und Initiativen entsprechende Alternativen aufzuzeigen und zur Abstimmung zu stellen. Wir als Landesregierung haben einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der in der Tat, so wie Sie das dargestellt haben, mehrere Regelungsgegenstände enthielt. Der Regelungsgegenstand Nummer eins war die Eins-zu-eins-Übertragung. Auf der anderen Seite haben wir als Landesregierung Ihnen vorgeschlagen, eine Anrechnung auf der Basis eines fiktiven Partnereinkommens und auf der Basis eines Minijobs vorzunehmen, wie 14 andere Bundesländer das vor uns auch gemacht haben, allerdings mit dem Unterschied, dass dieses fiktive Partnereinkommen in vielen anderen Bundesländern wie beispielsweise Bayern deutlich höher angesetzt wurde, nämlich in Höhe des Beihilfesatzes, also mit über 20.000 Euro pro Jahr. Wir haben also explizit einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, mit dem Sie im parlamentarischen Verfahren umgehen können. Eine Verknüpfung mit der von Ihnen gestellten Frage gibt es dadurch aber nicht, weil es heute nicht um einen Gesetzentwurf geht. Der Gesetzentwurf wird Ihnen, nachdem wir uns mit den Gewerkschaften intensiv ausgetauscht haben, im nächsten Schritt zur Beratung, gegebenenfalls auch zur Änderung im Rahmen von Änderungsanträgen und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Brockes. Bitte sehr. Landtag
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister! In den Äußerungen von Herrn Staatssekretär Dr. Günnewig in der letzten Haushalts- und Finanzausschusssitzung war es so zu verstehen, dass Rechenarbeiten zu den finanziellen Folgen der Tarifeinigung bereits im Finanzministerium stattgefunden hätten. Deshalb die Frage, neben dem, was Sie schon gesagt haben: Welche einzelnen unterschiedlichen Szenarien der Tarifübertragung auf den Beamtenbereich wurden hinsichtlich Betragshöhe und Umsetzungszeitpunkt als Entscheidungsgrundlage im Finanzministerium berechnet?
Christof Rasche
Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Ich bedanke mich herzlich für die Frage. Wir beide haben ja die Gelegenheit gehabt, nicht an dieser Ausschusssitzung teilzunehmen. Insofern sind Eindrücke dann immer Eindrücke Dritter gewesen. Mein Kenntnisstand ist, dass wir in unserem Ministerium eine Eins-zu-eins-Umrechnung des Tarifabschlusses berechnen, weil wir eine Eins-zu-eins-Umrechnung zugesagt haben. Daher wird der Gesetzentwurf auch so aussehen, dass es eine Eins-zueins-Umrechnung gibt. Wir werden die genaue Ausrechnung nun noch ein bisschen konkretisieren müssen, weil wir Annahmen beispielsweise zu der Frage, wie viele Versorgungsempfänger es zu einem Zeitpunkt X gibt, treffen müssen. Da gibt es immer Grundannahmen, die fortgeschrieben werden. Das kennen Sie aber auch aus den Statistiken des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses und aus den Dokumenten, die dem Parlament zugeleitet werden. Ich habe Ihnen die gerundeten Zahlen genannt, weil es natürlich hier und da noch 1 Million Euro oder 2 Millionen Euro mehr oder weniger sein können. So können wir Ihnen noch vor dem Gesetzentwurf ein Gefühl dafür geben, was in etwa die Größenordnung einer Eins-zu-eins-Übertragung ist.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Müller-Rech. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, die Aufbringung der Mehraufwendungen für die Tarifeinigung der Angestellten und deren Übertragung auf den Beamtenbereich kann für das Jahr 2027 zuvor im Haushalt berücksichtigt werden, muss aber für das Jahr 2026 aus dem laufenden Haushalt erfolgen. Dem Parlament und der Öffentlichkeit ist bislang nicht bekannt, mit genau welchen Haushaltsmitteln Sie bei der Haushaltsaufstellung gerechnet haben. 18.03.2026 Mich interessiert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie auf Verstärkungstitel zurückgreifen müssen. Daher ist meine Frage: Aus jeweils welchen konkreten Haushaltstiteln wollen Sie betragsmäßig die sich zusätzlich ergebenden Personalaufwendungen infolge der Tarifeinigung im Jahr 2026 bedienen?
Christof Rasche
Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Frau Abgeordnete, Sie haben mit dem Haushaltsplan 2026 der Regierung die Möglichkeit gegeben, die Tarifeinigung über Verstärkungstitel des Einzelplans 20 „Personalausgaben“ umzusetzen – so wie in allen früheren Jahren auch. Unser System sieht vor, dass die Personalaufwendungen, die schon im Vorjahr erkennbar im Einzelplan zu etatisieren sind, im Einzelplan etatisiert werden, die Mehraufwendungen eines Tarifabschlusses aber aus der im Einzelplan 20 des Haushaltsplans absehbaren Personalkostenvorsorge finanziert werden. Im Umfang der eben genannten Summe ist aus der Personalkostenvorsorge im Einzelplan 20 auch die Tarifeinigung finanzierbar.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Schneider. Bitte sehr.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Landesregierung hat angekündigt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung vom 19. November 2025 gründlich auszuwerten, um daraus gebotene Veränderungen auch für das Land Nordrhein-Westfalen abzuleiten. Ich wüsste gerne: Berücksichtigt der von der Landesregierung angekündigte nächste Gesetzentwurf zur Umsetzung der Tarifeinigung bereits Änderungen infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung im Vergleich zum Status quo, oder wird es diesbezüglich erst später in diesem Jahr von Ihnen noch eine gesonderte Gesetzesinitiative geben? – Danke schön.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Frau Abgeordnete, Sie stellen eine sehr spannende Frage, die derzeit alle Besoldungsrechtler aller Bundesländer und des Bundes intensiv diskutieren. Wie man damit umgeht, habe ich eben schon beschrieben. Wir werden uns selbstverständlich darüber Gedanken machen, wie man das rechtssicher Landtag umsetzen kann. Das ist ein hochkomplexes Werk. Zudem ist es in jedem Bundesland ganz offenkundig anders, weil die Alimentationsprinzipien in den letzten Jahren auch sehr unterschiedlich gelebt worden sind. Ich will Ihnen ein Beispiel dazu geben. Sie haben gelesen, dass in Schleswig-Holstein schon rückwirkend für 2025 das Berliner Urteil umgesetzt worden ist. Das hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass es dort eine Verfassungsrechtsprechung gibt, von der die Tatsache, dass dort – anders als in Nordrhein-Westfalen – seit 2003 keine entsprechenden Zahlungen in der Alimentation stattgefunden haben und sowieso eine hohe Nachzahlung erfolgen muss, als Anlass genommen worden ist, auch weitere Korrekturen vorzunehmen. In Berlin gab es seit 2008 nur ein einziges Mal eine einprozentige Alimentationserhöhung. Das ist in keiner Weise mit der in Nordrhein-Westfalen – jedenfalls seit 2017 – bestehenden Eins-zu-eins-Umsetzung vergleichbar. Das heißt: Es gab in allen Besoldungsstrukturen entsprechend sehr große Lücken, sodass man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass das möglichst schnell korrigiert werden muss. Auf uns bezogen stellt sich die Frage sehr viel komplexer dar. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode noch unter meinem Vorgänger hier im April 2022 ein Gesetzgebungsverfahren beraten, bei dem das Urteil aus 2020 für Nordrhein-Westfalen schon umgesetzt worden ist. Das war damals unter einer schwarz-gelben Landesregierung. Die entsprechenden Umsetzungsregelungen sind dann zum 1. Oktober 2022, zu schwarz-grüner Zeit, in Kraft getreten. Das heißt: Wir haben ein Urteil umgesetzt, das zu einer deutlichen Erhöhung für eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten geführt hat – über das damalige Maß der Tariferhöhung hinaus. Das ist in vielen anderen Bundesländern nicht geschehen, sodass der eine oder andere der Kollegen jetzt eine sehr viel größere Problematik damit hat, eine amtsangemessene Alimentation herzustellen, weil weder das Urteil aus 2020 umgesetzt worden ist noch ein kurzfristiger Abgleich mit den Alimentationszahlen vorgenommen wurde. Im Gegensatz dazu sind wir in der Situation, beide Schritte gemacht zu haben. Wir haben sowohl die Umsetzung des 2020er-Urteils mit deutlichen Erhöhungen schon vorgenommen als auch das Tarifergebnis 2023 eins zu eins umgesetzt. Damit haben Sie eine andere Ausgangssituation. Wir ermitteln im Moment, wie sich das konkret durch alle Besoldungsstrukturen berechnet. Das ist angesichts der Tatsache, dass wir schon etwas anderes umgesetzt hatten, relativ komplex. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen im Moment nicht abschließend beantworten, in welcher Art und 18.03.2026 Weise, in welcher Gesetzestechnik wir das umsetzen werden. Das hängt aber sicher auch von den Gesprächen mit den Gewerkschaften in den nächsten Wochen ab.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt der Kollege Wedel. Bitte sehr.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Umsetzung der Ergebnisse der sogenannten Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen steht bislang noch aus, ist aber für die erste Jahreshälfte in Aussicht gestellt worden. Herr Minister, mich interessiert, ob der bevorstehende Gesetzentwurf zur Tarifübertragung zugleich weitere Maßnahmen zur angekündigten Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen enthalten wird oder ob das erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Christof Rasche
Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Unabhängig von der Frage, ob es noch vom Gegenstand der Fragestellung gedeckt ist, dass wir jetzt einen weiteren Gesetzgebungsgegenstand zum Gegenstand der Fragestunde machen, weil das aus meiner Sicht zwei wirklich komplett getrennte Sachverhalte sind – das eine ist Besoldungsrecht, und das andere ist etwas anderes –, will ich Ihnen trotzdem gerne die Auskunft dazu erteilen, dass wir mit den Gewerkschaften in einem vertrauensvollen Dialog darüber sind, das Verfahren zu einer Modernisierung des Dienstrechts in den nächsten Wochen zu einem Abschluss zu bringen. Wir werden hier dann einen separaten Gesetzgebungsvorschlag einbringen, weil wir die Komplexität eines Verfahrens mit Eins-zu-eins-Umsetzung dadurch nicht noch weiter erhöhen wollen und weil wir davon ausgehen, dass wir, was das parlamentarische Verfahren angeht, bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung möglicherweise zu einer schnelleren Lösung kommen – jedenfalls nach der Erfahrung aus der Vergangenheit – als bei einem Verfahren, bei dem wir, glaube ich, doch ein längeres Anhörungsverfahren auch im parlamentarischen Verfahren erwarten dürfen. Das heißt: Wir gehen davon aus, dass Sie sich auch als Parlament für die Umsetzung einer Dienstrechtsmodernisierung mehr Zeit nehmen möchten als möglicherweise dafür, den Beamtinnen und Beamten die Eins-zu-eins-Umsetzung zukommen zu lassen.
Christof Rasche
Vielen Dank. Landtag Ich gehe davon aus, dass sich die Fragesteller bei den weiteren Fragen natürlich an den Text der Mündlichen Anfrage halten. (Ralf Witzel [FDP]: Selbstverständlich!) Dietmar Brockes stellt jetzt seine zweite Frage. Bitte sehr.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. Natürlich halten wir uns daran. – Herr Minister, erfahrungsgemäß ist es ja üblich, dass sich die Finanzminister der Länder in so zentralen Fragen auch untereinander fachlich darüber austauschen, mit welchen Modifikationen und Begleitmaßnahmen Tarifeinigungen jeweils im eigenen Land umgesetzt werden. Herr Minister, deshalb frage ich Sie: Welche eigenen Erkenntnisse aus den Überlegungen anderer Bundesländer zum Umgang mit der Tarifübertragung auf den Beamtenbereich sind Ihnen bekannt und für Sie in Nordrhein-Westfalen ebenfalls maßgeblich?
Christof Rasche
Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Maßgeblich für Nordrhein-Westfalen ist die vom Ministerpräsidenten am 12. Januar dieses Jahres gemachte Aussage, dass wir den Tarifvertrag eins zu eins übertragen werden. Es ist öffentlich nachlesbar, dass es einzelne andere Bundesländer gibt – mit Ausnahme von Hessen, das gerade noch einen eigenen Tarifvertrag verhandelt und nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehört –, die eine verzögerte Übertragung erwägen. Das ist presseöffentlich nachlesbar. Weitere Erkenntnisse eigener Art habe ich dazu nicht.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Pfeil. Bitte sehr.
Dr. Werner Pfeil FDP
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, ich gehe davon aus, dass Sie zumindest die am 5. März 2026 vorgestellten Eckpunkte der Landesregierung von Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 19. November 2025 kennen. Meine Frage lautet: Sieht die Landesregierung ähnlich wie in Schleswig-Holstein auch für nordrheinwestfälische Beamte eine rückwirkende Anpassung der Bezüge als verfassungsrechtlich geboten an? – Vielen Dank.
Christof Rasche
Herr Minister. 18.03.2026
Dr. Marcus Optendrenk
Ich wiederhole noch einmal die Frage, ob das im Kontext der Fragestellung inkludiert ist. Da ich eben aber schon einmal ausdrücklich zu Schleswig-Holstein ausgeführt habe, weiß ich nicht, was ich dazu noch ausführen sollte. Ich beziehe mich auf meine Antwort von eben.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollegin Müller-Rech mit ihrer zweiten Frage.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, falls der nächste Gesetzentwurf zur Tarifübertragung nicht zugleich auch rückwirkende Verbesserungen mit sich bringt, dürfte der Großteil der Besoldungswidersprüche und Klagen von Beamten gegen ihre Besoldung im Jahr 2025 weiter Bestand haben. Mit 1.640 Klagen und über 100.000 Besoldungswidersprüchen ist der Beamtenprotest historisch hoch. Herr Minister, ich frage Sie: Wie wollen Sie das Problem der Klagewelle und des massiven Anstiegs der Besoldungswidersprüche gegen das Land als Dienstherrn aus dem Jahr 2025 lösen, wenn diese Frage in Ihrem kommenden Gesetzentwurf unberücksichtigt bleibt?
Dr. Marcus Optendrenk
Danke schön, Frau Abgeordnete. – Die 1.640 Klageverfahren, die Sie genannt haben, beziehen sich auf die Frage einer amtsangemessenen Alimentation und liegen bei Verwaltungsgerichten. Die Frage, wie Verwaltungsgerichte damit umgehen, ob sie daraus Musterklagen machen, ob sie Verfahren ruhend stellen, ist nicht Sache des Finanzministeriums und nicht Sache der Landesregierung, sondern in einer Gewaltenteilung schlicht Sache der Gerichte. Im Jahr 2025 wurden die rund 51.000 Widersprüche betreffend die Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2022 beschieden. Gegen die Bescheide wurde in rund 1.600 Fällen im Jahr 2025 Klage erhoben. Der auffällige Anstieg der Klagen im Jahr 2025 ist also auf die Verbescheidung der Widersprüche betreffend das Jahr 2022 zurückzuführen. Dazu hatte ich Ihnen in einer früheren Fragestunde schon die Auffassung mitgeteilt – Sie kennen sie auch aus schriftlichen Vorlagen an den HFA –, dass wir der Auffassung sind, dass für das Jahr 2022 die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform evident gegeben ist. Natürlich darf aber jeder über Widersprüche und Gerichtsverfahren seinen Rechtsweg wahrnehmen. Daran werden wir niemanden hindern. Wir sind nur davon überzeugt, dass die Alimentation in Nordrhein-Westfalen 2022 amtsangemessen war. Landtag
Christof Rasche
Herr Minister, vielen Dank. Wir haben uns hier gerade noch einmal die Fragestellung angeschaut. Es geht um die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich und die damit verbundene Transparenz. Jetzt stellt der Kollege Dirk Wedel seine zweite Frage.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, weder Sie noch ich waren in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich frage Sie trotzdem, weshalb die Landesregierung in dieser Sitzung auf mehrfache Nachfrage die Frage, wie hoch die rechnerischen Kosten einer Eins-zueins-Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses vom 24. Februar 2026 für den Landeshaushalt sind, nicht beantwortet hat.
Christof Rasche
Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, sage ich auch Ihnen an dieser Stelle das, was ich eben schon einmal gesagt habe: dass wir uns in Nordrhein-Westfalen darauf verständigt hatten, bevor wir einen Gesetzentwurf vorlegen, zunächst mit den Gewerkschaften darüber zu sprechen, und dass wir miteinander verabredet haben, dass wir dann einen Gesetzentwurf mit dem entsprechenden Zahlenwerk vorlegen. Wir haben eine entsprechende Herleitung von möglichen Zahlen im Haushaltsberatungsverfahren anhand der Faustformel bereits miteinander besprochen, sodass wir kein Problem darin gesehen haben, diese Zahl im Detail selbst noch gar nicht zu haben bzw. Ihnen jetzt noch nicht vor einem Gesetzentwurf zur Verfügung zu stellen. Ich habe Ihnen eben aber die Pi-mal-Daumen-Zahlen alle hergeleitet. Daher haben Sie auch die mir zwischenzeitlich vorgelegten Zahlen zeitnah erhalten.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Der Kollege Ralf Witzel mit seiner zweiten Frage.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage – selbstverständlich eng an der Fragestellung orientiert. Herr Finanzminister, ich muss genau bei Letzterem noch einmal einhaken. Denn ich war in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, und es haben mehrere Abgeordnete mehrerer Fraktionen, also nicht nur der FDP-Landtagsfraktion, genau diese Frage an die Hausspitze gerichtet – völlig 18.03.2026 unabhängig davon, was Sie mit Verbänden zukünftig verabreden. Es war die reine Informationsfrage nicht nach Faustformeln, weil es hier ja auch um Sockelkomponenten geht, sondern einer Spitzrechnung, die wir selber nicht vornehmen können, wie der genaue Wert – jetzt, wo die Zahlen seit einem Monat vorliegen – einer Eins-zu-eins-Übertragung aussieht. Diese Zahl ist von Ihrem Staatssekretär dem Ausschuss verweigert worden. Deshalb wollen wir den Grund wissen, warum die genaue Zahl nicht genannt wurde. Dafür kann es ja Gründe geben: Sie haben sie selber noch nicht spitz gerechnet – so war allerdings der Staatssekretär nicht zu verstehen – oder wie auch immer. Aber die Frage ist Ihnen gestellt worden. Rein hypothetisch – egal, was Sie mit den Verbänden verabreden –: Wie ist dieser Zahlenwert? Wir sind mit Blick auf die Abgeordnetenrechte der Auffassung, dass Sie als Hausspitze diese Zahl mitteilen müssen, wenn sie Ihnen bekannt ist. Das haben Sie als Hausleitung nicht getan. Unsere Frage ist: Warum? Was hat es Ihnen unmöglich gemacht, die exakte Zahl einer Eins-zu-eins-Übertragung zu nennen und nicht nur irgendeine allgemeine Faustformel?
Christof Rasche
Vielen Dank. – Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter Witzel, auch auf Ihre Frage wiederhole ich jetzt zum dritten Mal, dass wir in den letzten Jahren das Verfahren immer so gewählt hatten, dass wir zunächst die Dinge, die sich aus den Tarifabschlüssen ergeben, mit den Gewerkschaften in diesen Besoldungsgesprächen erörtern, dass wir dann die entsprechenden Zahlenwerke noch einmal abstimmen und dass wir sie Ihnen dann auch mit dem Gesetzentwurf zur Verfügung stellen. Daran hat sich Herr Staatssekretär in seiner Beantwortung orientiert. Ich habe Ihnen heute auf Ihren besonderen Wunsch hin und weil ich glaube, dass wir da auch miteinander diese Möglichkeit der Erörterung hier nutzen konnten, gesagt, was die überschlägigen Berechnungen sind – unabhängig von Detailzahlen und Annahmen, die wir noch treffen müssen, zum Beispiel zu der Frage, welche Zahl von Besoldungsempfängern und welche Zahl von Versorgungsempfängern wir jetzt genau einem Gesetzentwurf zugrunde legen. Das sind dann kleinere Abweichungen. Diese Zahlen werden sich auch noch minimal verändern. Das war der Grund, warum Herr Staatssekretär sich so eingelassen hat. Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Witzel hat noch eine dritte Zusatzfrage. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer letzten Nachfrage. – Herr Finanzminister, Sie haben sich eben mehrfach zur Eins-zu-eins-Umsetzung geäußert. Sie haben zugleich gesagt, dass Fragen, die noch Gegenstand gerichtlicher Klärung sind, von Ihnen jetzt noch nicht für dieses Gesetzeswerk berücksichtigt werden können. Ich möchte Sie aber zu den Zahlen fragen, die Ihnen ja durch eigene Entscheidungen der Regierung vorliegen, nämlich durch die Berücksichtigung von Ergänzungszuschlägen für bestimmte Fallkonstellationen, die zwischen 3.000 und 5.500 Euro liegen. Nach Ihren eigenen Feststellungen als Landesregierung: Wird diese Komponente jetzt in der Besoldungsanpassung mit erledigt? Werden also die Ergänzungszuschläge automatisch mit in die Grundbesoldung überführt? Oder wird dieses System der gesonderten Berechnung weiter so existieren? Oder wird das auch Gegenstand dieses Gesetzentwurfs, über den wir hier reden?
Christof Rasche
Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Zunächst einmal sind wir noch vor der Beratung mit den Verbänden über das Besoldungsverfahren. Insofern haben wir auch keinen Gesetzentwurf fertiggestellt. Deshalb kann ich Ihnen formal zu dem Gesetzentwurf noch keine Auskunft geben. Ich habe aber eben in der Einleitung schon gesagt, was wir beabsichtigen: dass wir die Auswirkungen dieses Verfahrens bewerten werden, dass wir uns anschauen, welche Auswirkungen die Verfassungsgerichtsrechtsprechung hat, und dass wir zu gegebener Zeit auch eine Entscheidung darüber treffen, wie wir das entsprechend berücksichtigen.
Christof Rasche
Das war die Antwort des Ministers. Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit beende ich die Fragestunde. Ich rufe auf: 10 Tourismus in Nordrhein-Westfalen durch Digitalisierung und Nachhaltigkeit stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18097 18.03.2026 Ich eröffne die Aussprache. Für eine der beiden antragstellenden Fraktionen, die CDU, hat der Kollege Thomas Okos das Wort. Bitte sehr.
Thomas Okos CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Draußen könnte das Wetter nicht besser sein. Die Sonne scheint; blauer Himmel. Wir reden über Tourismus. Tourismus verbinden viele mit Reisen, mit Urlaub, mit Genießen. Nordrhein-Westfalen ist auch ein Tourismusland. Nicht zuletzt die Römer sind hierhin gekommen. Sie wussten, wie fleißig die Menschen sind und wie schön unsere Landschaft ist. Das prägt bis heute unser Land – nicht nur in seiner Schönheit, sondern auch als starken Wirtschaftsstandort. Immerhin 650.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen sind direkt oder indirekt in der Tourismusbranche tätig. Sie schaffen ein Konsumvolumen von 50 Milliarden Euro im Jahr. Das entspricht etwa 5 % unserer Wirtschaftskraft in Nordrhein-Westfalen. Ihnen gebühren unser Dank und unsere Anerkennung, dass sie das tagtäglich für uns leisten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dieser Fleiß führt zu Rekordzahlen. 25 Millionen Gäste kamen letztes Jahr nach Nordrhein-Westfalen; 55 Millionen Übernachtungen. Das heißt: Wir haben Rekordzahlen und Steigerungen – trotz großer Herausforderungen wie der Pandemie mit ihren Folgen, steigenden Energiekosten, steigenden Personalkosten oder auch Unklarheiten, die wir lange in der Gastronomie hatten. Klar ist in Nordrhein-Westfalen: Wir haben große touristische Ziele mit Strahlkraft wie den Kölner Dom, den man schon aus der Ferne sieht, und die Zeche Zollverein. Aber was ist eigentlich der USP in Nordrhein-Westfalen? Das ist die Vielfalt. Man kann hier Ski fahren, man kann Bob fahren, man kann tauchen, man kann schwimmen. Es gibt Events und Großereignisse, ein tolles gastronomisches Angebot, Kultur und Museen. All das zieht die Menschen an. Jeder hat sicherlich Highlights in seinem Wahlkreis. Bei mir sind das Schlösser und Burgen, ein Freizeitpark, tolle Rad- und Fernwege und auch die Rekultivierung. Ich erinnere mich an gestern zurück, als wir mit dem Spatenstich für die Rheinwassertransportleitung wieder ein Projekt auf den Weg gebracht haben, das erst in vielen Jahrzehnten sichtbar wird und den Tourismus steigern wird. Das zeigt doch eines: dass Nordrhein-Westfalen immer wieder zur Transformation bereit ist und sich immer wieder neu gestaltet. Was können wir tun? Wir können mit unserem Antrag unterstützen. Das tun wir heute. Wir wollen das auf drei Wegen tun. Landtag Zum einen sind das Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigungen. Zum anderen geht es darum, die Nachhaltigkeit zu stärken. Das wird der Kollege Zimmermann gleich noch einmal schärfen. Ich will auf einen dritten Punkt hinaus: die Digitalisierung. Wenn wir eine Vielfalt an touristischen Angeboten und Attraktionen haben, dann müssen wir das stärker vernetzen; denn wir stellen fest, dass die Menschen unterschiedlich lange bei uns bleiben. Wir müssen vor allem, wenn es in den ländlicheren Raum geht, auch die Attraktionen hervorheben, die für die Menschen spannend sind. Das kann uns gelingen, wenn wir die Daten sammeln und sie frei zur Verfügung stellen, also ein Netz an Daten über ein Netz an touristischem Angebot erstellen. Das wollen wir tun. NRWow! bildet bereits ein solches Netz mit 80.000 Daten. Damit kann man individuell eine Reise planen. Das kann zukünftig beispielsweise auch Appbasiert sein. Wichtig ist, dass wir ein individuelles Angebot schaffen. Und das schaffen wir gut mit Daten in unserem Land. Ich lade Sie ein, diesen Tourismus, den wir haben, der stark ist und für den viele Menschen fleißig an die Arbeit gehen – gleich, wie das Wetter ist –, weiterhin zu stärken, unserem Antrag zu folgen und somit ein gutes Signal an alle Tourismusschaffenden in unserem Land zu senden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Zimmermann das Wort.
Marc Zimmermann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Allzu oft wird bei der Betrachtung der Wirtschaft ein Zweig nicht ausreichend betrachtet. Dieser Zweig ist kein dünner, sondern trägt weit über die ihm zugesprochenen Bereiche hinaus Früchte. Das ist der Tourismus. Die Wirtschaftskraft des Tourismus berechnet sich zum Glück heute nicht mehr allein aus der geschätzten Fremdenverkehrsstatistik des Landes. Aber auch heute ist das im Antrag aufgeführte Konsumvolumen nur auf die direkt dem Tourismus zuzuschreibenden Wirtschaftsleistungen beschränkt. Hierin ist noch kein Brötchen vom Bäcker morgens im Frühstücksraum und noch keine Blume im Foyer enthalten, und noch kein Handwerker hat Reparaturen im Haus vorgenommen. Ein Grund mehr, diesem Wirtschaftszweig mehr Aufmerksamkeit zu schenken! Mit Tourismus NRW e. V. haben wir in Nordrhein-Westfalen eine Organisation, die sich großartig um 18.03.2026 diesen Zweig kümmert. An dieser Stelle großen Dank an Frau Dr. Döll-König und ihr gesamtes Team für diese Arbeit! Tourismus NRW legt einen besonderen Fokus auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Mit diesem Antrag bekennen wir uns zu dieser Ausrichtung und wollen Tourismus NRW, die Unternehmen sowie die Konsumentinnen und Konsumenten darin bestärken, digitale Strukturen auszuweiten und zu nutzen sowie Nachhaltigkeit bei der Planung von touristischen Angeboten stärker in den Vordergrund zu stellen. Im Bereich „Digitalisierung“ sorgen wir für erhebliche Fortschritte. Der Kollege hat es gerade ausgeführt. Der digitale Reiseplaner NRWow! ist ein erster Schritt zu mehr digitalen Angeboten für die Konsumentinnen und Konsumenten, welcher benutzerfreundlich weiterentwickelt wird. Währenddessen wird Data Hub NRW zum KI Hub weiterentwickelt. Es ist die Aufgabe der Landesregierung, hier weiter zu unterstützen. Es müssen auch Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung im Tourismus mitgedacht werden. Wir wollen, dass die Weiterentwicklung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW auch den Tourismussektor abdeckt. Das Once-Only-Prinzip und digitalisierte Verfahren entlasten Betriebe enorm. Uns ist besonders wichtig, dass auch beim Tourismus an die 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen gedacht wird. Denn von der Wertschöpfung, die hieraus erfolgt, wird etwas bei den Menschen ankommen. Das stärkt die Akzeptanz und bewahrt regionale Identitäten. Letzteres wird auch durch die regionale Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen gestärkt. Gaststätten mit regionaler Küche, Einzelhandel mit regionalen Spezialitäten, aber auch kulturelle Angebote sind ein Treiber für den Binnentourismus – einen Tourismus, der besonders in ländlichen Regionen oft an schönen Wochenendtagen sichtbar wird. Er bietet diesen Regionen eine gute Chance, sich von ihrer schönen Seite zu zeigen. Gleichzeitig kann diese positive Wirkung jedoch nur dann Bestand haben, wenn die Region nicht übermäßig belastet wird. Deshalb muss eine Wertschätzung der Konsumentinnen und Konsumenten für die Naturräume vorhanden sein. Umweltbildung von klein auf muss die Zusammenhänge der Natur vermitteln, damit die Touristen von morgen heute lernen, diesen Schatz zu bewahren. Das funktioniert im Nationalpark Eifel sehr gut, und auch die Naturparke in Nordrhein-Westfalen arbeiten gut daran. Doch es muss breiter in die Bevölkerung getragen werden, damit nicht nur der dicke Zweig des Städtetourismus Früchte trägt, sondern auch der etwas schmalere des Naturtourismus. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Herr Stinka das Wort.
André Stinka SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Regierungsfraktion trägt einen ambitionierten Titel: „Tourismus in Nordrhein-Westfalen durch Digitalisierung und Nachhaltigkeit stärken“. Ich will gleich zu Beginn sagen: Viele der beschriebenen Ziele teilen wir. Tourismus ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor in Nordrhein-Westfalen mit rund 650.000 Arbeitsplätzen und einem Konsumvolumen von fast 46 Milliarden Euro. Es ist richtig, diese Branche zukunftsfähig aufzustellen – gerade im Hinblick auf Digitalisierung und nachhaltige Entwicklung. Aber ein guter Titel ersetzt noch keine ausgewogene, vollständige Strategie – und Sie sprechen ja von großen Herausforderungen. Der angekündigte Bürokratieabbau wirft nach unserer Meinung mehr Fragen auf, als er beantwortet. Die Regierungsfraktionen beschreiben, man wolle Dokumentations- und Informationspflichten dort abbauen, wo sie nicht zwingend für hohe Standards erforderlich seien. Das klingt zunächst nachvollziehbar, und jeder wird für effiziente Verfahren einstehen. Aber genau an dieser Stelle wird es politisch entscheidend. Was heißt denn „nicht zwingend notwendig“, und wer definiert das? Wir reden in diesem Bereich ja nicht über beliebige Formulare. Wir reden über Regelungen. Gerade ist es angesprochen worden. Nachhaltigkeit wird zertifiziert. Qualität muss gesichert werden. Hygiene ist ein wichtiger Standortvorteil auch im Bereich des Tourismus. Und wir reden über Standards, die gute Arbeitsbedingungen gewährleisten. Wenn man diese beiden Ebenen also miteinander vermischt und unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ zusammenfasst, entsteht schnell der Eindruck, dass hier mehr zur Disposition gestellt wird als nur Verwaltungsaufwand. Deswegen sagen wir sehr klar: Ein echtes Bekenntnis dazu, dass Sozialstandards unangetastet bleiben, klingt für uns anders. Für die SPD-Fraktion – das wird Sie nicht verwundern – gilt: Bürokratieabbau darf nicht zum Einfallstor für Sozialabbau werden. Wenn ich Nachhaltigkeit will, muss ich das auch zertifizieren, damit Wettbewerbsgleichheit herrscht. Wer entlasten will, und das ist richtig, muss präzise sagen, was wegkann, und vor allem, was bleiben muss. Der Antrag blendet zudem ein zentrales Problem der Branche aus, über das wir auch reden müssen: den Fachkräftemangel. Wenn man mit Betrieben des Tourismus spricht – die Chance hatten wir auf der ITB –, bekommt man eine klare Rückmeldung: Die 18.03.2026 größte Herausforderung ist nicht nur die fehlende App, sondern sind Fachkräfte. Genau dazu finden wir im Antrag wenig. Andere Bundesländer gehen hier deutlich weiter. Rheinland-Pfalz etwa hat im Rahmen der Tourismusstrategie gezielte Programme zur Fachkräfteentwicklung aufgelegt und Arbeitgebernetzwerke – das ist auch wichtig – erarbeitet. Auf Bundesebene ist die Richtung klar: Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, den Tourismus sozial gerecht zu gestalten, mit fairen Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zur gezielten Fachkräftegewinnung; das ist wichtig, um diesen Wirtschaftsfaktor zu stärken. Offensichtlich ist nämlich: Für guten Tourismus ist Nachhaltigkeit eine Säule, aber nur dort, wo Arbeit attraktiv ist, gewinnen wir auch Menschen für diese Branche. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist ebenso alarmierend. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass wir es hier mit strukturellen Problemen zu tun haben. Die Zahl der Ausbildungsplätze ist deutlich zurückgegangen; gleichzeitig werden Ausbildungsstellen angeboten und gesucht. Wir verlieren also an zwei Stellen: weniger Angebote und gleichzeitig Schwierigkeiten, die Stellen überhaupt zu besetzen. Darauf müssen wir – vielleicht in der Zukunft – mit einer zukunftsgerichteten Tourismusstrategie Antwort geben. Auch wenn der Antrag viele richtige Ansätze bietet, zeigt er kein Gesamtbild. Ich will ausdrücklich anerkennen: Die Stärkung von Open Data zur Weiterentwicklung digitaler Anwendungen oder auch Impulse für nachhaltigen Tourismus sind richtig. Wir müssen aber auch – das ist auf der ITB noch einmal deutlich geworden – über Folgendes nachdenken: Wenn wir diese Branche stärken wollen – Stichwort: Präsenz des Landes auf der gerade beschriebenen Messe –, sollten alle Regionen wieder beteiligt werden. Wir müssen diese Mittel aufbringen, denn beispielsweise das Münsterland hat sich leider nicht beteiligt, wie wir erfahren konnten. Ich glaube aber, dass wir hier Lösungen finden können, damit alle Regionen mit ihren Stärken auch bei diesem großen Fenster in Berlin zu sehen sind und eine Gesamtstrategie daraus wird. Einzelne Bausteine sind also richtig, ersetzen aber keine langfristige Strategie. Einige Punkte sind unvollständig geblieben, gerade bei der Bürokratie. Die positiven Ansätze verleiten uns dazu, dass wir uns gleich enthalten werden. Wir hoffen auf weitere Debatten zu diesem wichtigen Wirtschaftszweig, den wir nicht vernachlässigen können. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Brockes das Wort. Landtag
Dietmar Brockes FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man könnte über den Antrag auch schreiben: „Reisen bildet“. Wir waren mit einer Delegation auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin; Kollege Stinka hat es schon erwähnt. Bei dem Umstand, dass der Antrag so schwach geworden ist, weiß ich nicht, ob das daran liegt, dass Kollege Okos eben nicht auf dieser Tour dabei war. (Heiterkeit von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Der Tourismus in Nordrhein-Westfalen entwickelt sich jedenfalls positiv. Wir haben das Delta der Coronapause überwunden; es geht voran. Hier leistet auch gerade Tourismus NRW eine wirklich gute Arbeit; davon konnten wir uns allesamt auch auf der Messe überzeugen. Trotzdem gibt es noch viele Potenziale, die es zu heben gilt. Auch wenn es dem Tourismus insgesamt gut geht, geht es aber eben nicht allen Betrieben so gut. Nein, viele leiden unter Fachkräftemangel, unter veralteten Einrichtungen, sie leiden aber vor allen Dingen unter Bürokratie, Berichtspflichten und steigenden Kosten. Alles das sind wichtige Punkte, die so leider nicht in dem Antrag zu finden sind. Der vorliegende Antrag orientiert sich immer noch an dem Narrativ, das selbst auf europäischer Ebene inzwischen weitgehend begraben wurde, der sogenannten Zwillingstransformation aus Digital und Nachhaltigkeit. Bei Digitalpolitik geht es um Unterstützungsangebote im Daten- und Contentmanagement, eine Tourismus-App, den Ausbau der nordrhein-westfälischen Open-Data-Architektur und die Weiterentwicklung des KI-gestützten Erlebnisplaners NRWow. Das klingt modern, und vieles davon ist auch grundsätzlich sinnvoll, aber gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass hier Digitalisierung zum Selbstzweck durchgeführt wird, ohne dass klar ist, welchen konkreten Nutzen die Betriebe denn tatsächlich davon haben. Das sind alles schöne Sachen, nur wie sieht es denn mit der Finanzierung aus, Herr Kollege Okos? Dazu steht in Ihrem Antrag nichts bzw. es steht drin, dass eben ausgeschlossen wird, hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. (Zuruf von Thomas Okos [CDU]) Noch deutlicher wird es beim Thema „Nachhaltigkeit“. In der Begründung wird ein großer ökologischer Anspruch formuliert, doch im Antrag selbst finden sich keine einzige konkrete Maßnahme, keine Ziele, keine Indikatoren, keine Finanzierung und vor allem keine Aussage zu den Auswirkungen auf die Betriebe. Stattdessen bleibt Nachhaltigkeit völlig unverbindlich und endet in Prüfaufträgen. Das wirkt am Ende wie ein Buzzword-Bingo: viele Schlagworte, aber kein Konzept. 18.03.2026 Ebenfalls fehlen wirtschaftliche Folgeabschätzungen, Effekte auf Arbeitsplätze und klare Regeln, wie Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ohne dass dadurch neue Bürokratie entsteht. Besonders bemerkenswert ist zudem der Hinweis im Antrag, man wolle die Entbürokratisierung im Tourismussektor vorantreiben. Herzlichen Glückwunsch! Ehrlich gesagt glaubt das dieser Landesregierung nun wirklich keiner mehr. Schauen Sie sich mal die beiden sogenannten Beschleunigungs- und Entlastungspakete dieser Landesregierung an, wie ambitionslos sie beim Bürokratieabbau sind. Im ersten Paket wurden gerade einmal fünf völlig nebensächliche Berichtspflichten abgeschafft, im zweiten Paket lediglich verwaltungsinterne Berichtspflichten. Der reale Effekt für Unternehmen ist deshalb praktisch gleich null. (Beifall von der FDP) Frau Ministerin, die einzig wirklich sinnvolle Maßnahme, die One-in-one-out-Regelung, wurde bis heute nicht umgesetzt. Erst einmal werden also noch weitere neue Gesetze verabschiedet, und dann setzt man die One-in-one-out-Regelung um. Abgeschafft wurde Ihrerseits also bisher gar nichts. Wer es mit Entlastungen ernst meint, hätte beispielsweise unserem Gesetzentwurf zum Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer zustimmen müssen. Das hat die Anhörung gezeigt. Allein der DEHOGA hat sehr deutlich gemacht, welcher bürokratische Wahnsinn damit verbunden ist, wenn hier demnächst jede Kommune eine eigene Verpackungssteuer erhebt. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Auch eine stärkere finanzielle Unterstützung von Tourismus NRW wäre möglich gewesen, nein, sie wäre sogar notwendig, wenn Sie diese Sachen auch umgesetzt haben wollen. Hierauf wird jedoch bewusst verzichtet. Am Ende bleibt ein Antrag, der viele Schlagworte enthält, aber keine klaren Maßnahmen. Der Auftrag an die Landesregierung soll zudem ausdrücklich nur aus vorhandenen Mitteln umgesetzt werden. Das bedeutet: Keine der Maßnahmen ist finanziell hinterlegt. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Was bleibt, ist Phrasen-Bingo mit digital-ökologischer Dekoration ohne echte Verbesserungen für die Branche. Deshalb können wir diesem Antrag leider nicht unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Beifall von der FDP) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Komm, wir machen irgendwas mit Tourismus und Digitalisierung und KI und so. – So ist wahrscheinlich dieser Antrag bei der CDU entstanden. Die Grünen wollten dann noch irgendetwas mit Nachhaltigkeit dabeihaben, und so ist dann dieses Machwerk aus der Reihe „Schad’ nichts, nutzt nichts“ entstanden. Sie haben völlig richtig erkannt, dass das Tourismusund Gastgewerbe ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Nordrhein-Westfalen ist, vor allem auch da, wo man es auf den ersten Blick gar nicht vermutet. Fast richtig liegen Sie auch mit einem Satz. Ich zitiere: „Die Tourismusbranche steht vor enormen Herausforderungen, die teilweise auch aus Folgen der Corona-Pandemie resultieren, da durch Umsatzeinbußen Investitionen nicht getätigt werden konnten und finanzielle Reserven eingesetzt werden mussten.“ Da hat sich nur ein kleiner Fehler eingeschlichen, meine Damen und Herren: Es handelt sich nicht um die Folgen der Pandemie, sondern tatsächlich um Folgen Ihrer unsinnigen Coronapolitik, die unzählige Existenzen in der Tourismusbranche zerstört oder zumindest erheblich gefährdet hat; sie hat mit den Belastungen bis heute zu kämpfen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie wir von der AfD damals hier immer wieder Entlastungen für das Gewerbe angemahnt haben und bei Ihnen auf taube Ohren gestoßen sind. Heute tun Sie so, als seien diese Probleme quasi vom Himmel gefallen. Genauso gehen Sie in Ihrem Antrag übrigens auch mit dem Thema „Bürokratie“ um. Da heißt es: „Daher sollten Potenziale für gezielten Bürokratieabbau identifiziert und solche Pflichten abgebaut werden, wo sie nicht zwingend für die Erfüllung der hohen Standards notwendig sind […].“ Wenn man das so liest, dann könnte man meinen, dass Sie mit diesen Standards, mit diesen Pflichten gar nichts zu tun haben. Viel mehr ist Ihnen an dieser Stelle dann auch nicht eingefallen: nicht ein einziger konkreter Ansatz, nicht eine einzige Regel oder ein einziges Formular, das Sie für entbehrlich halten. Aber nicht nur das. Gleich im nächsten Absatz fallen Ihnen unter dem Stichwort „Nachhaltigkeit“ eine ganze Reihe neuer Maßnahmen ein, mit denen der Tourismus klimaschonend und was sonst noch alles werden soll. Wir wissen ja alle, wie unbürokratisch so etwas üblicherweise abläuft. 18.03.2026 Dann gibt es noch NRWow!, den KI-gestützten Erlebnisplaner, der genau nichts kann, was andere Apps wie zum Beispiel Tripadvisor nicht schon seit mindestens zehn Jahren können, wofür aber schon mal 120.000 Euro Steuergeld verbrannt werden und der von der Ministerin als Gamechanger gefeiert wird. Den Anbietern von Tourismusleistungen wäre sicherlich mehr geholfen, wenn man sie dabei unterstützte, bei den verbreiteten Angeboten privater Anbieter präsenter zu werden. Das klingt aber dann vielleicht nicht so aufregend wie NRWow! und wird vermutlich auch nicht von der EU gefördert. Schließlich übersehen Sie in Ihrem Antrag völlig, dass Tourismus in NRW zur Hälfte Städtetourismus mit ganz eigenen Herausforderungen, anderem Publikum und anderen Bedarfen ist, worauf Sie hier mit keinem Wort eingehen. Die Hälfte der Leute, die hierherkommen, will nicht ins Grüne, sondern eben gerade in unsere pulsierenden Metropolen. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von CDU und Grünen, bringt die Branche nicht weiter. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es der Blick von außen, der es etwas objektiver macht. Ich bin bekanntlich gelernter Nordrhein-Westfalen-Fan. Ich habe mich ganz bewusst für NRW entschieden. Wenn ich also heute NRW-Ultra bin, dann ist das als nicht in Nordrhein-Westfalen Geborene absolut objektiv. NRW hat diese Vielfalt, die sonst nirgendwo vorhanden ist. Wer verreisen will, der findet hier bei uns in Nordrhein-Westfalen wirklich alles, was das Herz begehrt: Städtetour, Wanderurlaub, Wellness, Metropole, beschauliches Landleben, Industriekultur, malerische Natur. Ja, hier bei uns in NRW findet man immer, was man sucht, und man kann sich in tausendundeinen Ort verlieben oder, wie man im Tourismus sagt, die Destination total super finden. Da die Liebe nun einmal bekanntermaßen durch den Magen geht, trifft es sich ganz gut, dass NRW auch in der Gastronomie alle Wünsche erfüllt. Man kann Westfälisches Blindhuhn, Himmel un Ääd, einen Halven Hahn oder irgendetwas mit einem weniger exotischen oder noch exotischeren Namen verspeisen. Denn die regionale wie auch die internationale Küche sind bei uns nicht nur zu Hause, sondern auch hervorragend. Landtag Die vielen engagierten Unternehmerinnen und Unternehmer im Tourismus- und im Gastgewerbe legen das Herz hinein, das aus Geschäft Gastfreundschaft macht, womit NRW richtig strahlen kann. Sie sehen, dass die Begeisterung für das Tourismusland riesig ist, und ich sehe, dass diese Begeisterung hier geteilt wird. Ich danke deswegen für diesen Antrag, der mit ein paar wichtigen Punkten unsere Aktivitäten aus dem Wirtschaftsministerium noch einmal stärken will. Er dockt nämlich sehr gut an die Strategie an, die wir entwickelt haben und mit der wir insbesondere die beiden Felder „Digitalisierung“ und „Nachhaltigkeit“ in den Blick nehmen. Die vielen Punkte des Antrags, die durch unsere Förderung mit dem Landestourismusverband Tourismus NRW bereits abgedeckt sind – Beispiele sind das Daten- und das Contentmanagement, das Thema „Nachhaltigkeit“ und der Wissenstransfer –, bekommen noch mal neue Impulse. Großen Dank richte ich von dieser Stelle aus an das Team von Tourismus NRW. Die aktuellen und geplanten tourismusbezogenen Förderungen des Landes – Themen wie Nachhaltigkeit, KI und Digitalisierung – sind wirklich wichtige Bausteine für eine einhergehende Transformation. Wir glauben, dass es zukünftig darauf ankommt, dass konkrete tourismusbezogene Bedarfe herausgearbeitet und in Förderung umgesetzt werden. Wir wollen und wir werden die Branche erst recht bei dieser anstehenden und teilweise schon stattfindenden Transformation unterstützen. Beratung ist deshalb ein wichtiger Punkt. Jeder von uns, der schon mal mit jemandem, der im Hotel- oder Gastgewerbe arbeitet, mit den vielen Kleinst- und Kleinunternehmen, die das touristische Angebot unterstützen und gastfreundschaftliche Geschäftsmodelle entwickelt haben, gesprochen hat, weiß: Kleinstbetriebliche Strukturen brauchen gute, individuelle und betriebsspezifische Beratungsangebote. Diese stellen wir durch unsere Förderung bereit. Die Entbürokratisierung – das ist ein wichtiger Punkt, der auch angesprochen wurde – werden wir mit einem Praxischeck, der gemeinsam mit den Betriebsvertretern speziell das Gastgewerbe und diese Branche in den Blick nehmen wird, vornehmen: Wo sind die Entlastungen, von denen viele in ihren Reden immer sprechen, die am Ende aber nie so benannt werden, dass sie dann auch umgesetzt werden? Wir wissen, dass wir viel umsetzen können. Wir sind konzentriert dabei, unseren Staat handlungsfähig zu machen, wissen aber, dass viele der Vorschriften von der Bundesebene kommen. Ich setze auf eine gute Zusammenarbeit im Zuge der Modernisierungsagenda unseres Staates. In diesem Sinne: Die genannten kulinarischen Beispiele von Huhn, Hahn und Himmel zeigen die 18.03.2026 Verknüpfung zwischen regionaler Wertschöpfung, regionaler Lebensmittelproduktion und Verarbeitung sowie dem Verzehr im Restaurant, im Hotel. Das bleibt im Kopf und im Herzen derer, die unser wunderschönes Nordrhein-Westfalen – wenn Sie mich fragen: das schönste Bindestrichland der Republik – besuchen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18097 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18097 angenommen. Wir kommen zu: 11 Prävention bei seelischen Erkrankungen stärken: Gewalttaten verhindern – was NRW jetzt tun kann Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18083 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordnetenkollegen Herrn Bakum das Wort.
Rodion Bakum SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Unser Antrag zeigt, was echte Sicherheitspolitik bei der seelischen Gesundheit heißt: mehr Hilfe statt mehr Verdacht. Nordrhein-Westfalen braucht ein echtes Hilfe- und Schutzgesetz und kein Stahltürgesetz. Wir als SPD sagen klar, was jetzt notwendig ist: starke Gemeindepsychiatrische Verbünde, rund um die Uhr flächendeckende Krisendienste, verbindliche Gewaltschutzstandards, frühe Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien, bessere Prävention, bessere Nachsorge und endlich eine Politik, die Kommunen nicht immer neue Aufgaben auflädt, ohne sie dafür ordentlich auszustatten. Das ist der Unterschied zwischen unserem Antrag und dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum neuen PsychKG: Wir setzen auf Wissenschaft, Versorgung und Prävention, und Sie setzen auf Misstrauen, Stigmatisierung und ein falsches Sicherheitsversprechen. Landtag (Beifall von der SPD) Wie nervös diese Landesregierung inzwischen ist, konnte man gut beobachten: Keine vier Stunden, nachdem wir unseren Antrag eingereicht haben, setzte Karl-Josef Laumann eine Pressekonferenz für den nächsten Tag an. (Lachen von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Vier Stunden! (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Die hat sogar ganze fünf Minuten gedauert. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Wenn die SPD den Finger in die Wunde legt, wird diese Landesregierung plötzlich schnell. Sie wird aber leider nicht besser. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: PsychKG macht man innerhalb von vier Stunden? Sie haben gewusst, wann wir die Pressekonferenz machen!) Denn was uns da vorgelegt wird, ist kein modernes Hilfe- und Schutzgesetz, sondern ein Stahltürgesetz. Die Landesregierung behauptet, sie wolle die sogenannte Drehtür beenden. Aus der Drehtür wird aber keine bessere Versorgung, wenn man daraus einfach eine Stahltür macht. Wer die Tür schwerer macht, sorgt nicht für mehr Hilfe, sondern dafür, dass Menschen in Krisen schwieriger Zugang bekommen, Kliniken stärker unter Druck geraten und am Ende noch mehr Angst entsteht. Ich spreche auch auf Basis meiner Berufserfahrung als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Wer in der Versorgung gearbeitet hat, weiß, was solche Gesetze in der Realität auslösen: mehr Dokumentation, mehr Absicherungslogik, mehr Unsicherheit bei den Behandelnden, mehr Belastung für die Stationen, mehr Druck auf Gerichte, Ordnungsbehörden und Kommunen und vor allem mehr Abschreckung von Menschen, die eigentlich früh Hilfe bräuchten. Das passiert, wenn man die seelische Gesundheit vom Schreibtisch aus plant. (Beifall von der SPD) Vertrauen ist bei der seelischen Gesundheit kein Nebenthema, sondern die Voraussetzung dafür, dass Behandlung überhaupt gelingt. Wer seelische Erkrankungen immer stärker mit Gefahrenabwehr und Sicherheitslogik verknüpft, sorgt nicht für mehr Sicherheit, sondern zerstört Vertrauen, verstärkt Stigmata und verschärft Probleme, statt sie zu lösen. An die werten Kolleginnen von Bündnis 90/Die Grünen gerichtet: Gerade Sie müssten es besser wissen. Ein fortschrittliches PsychKG, also Psychisch-18.03.2026 Kranken-Gesetz, ein moderner Blick auf seelische Gesundheit, Hilfe statt Stigma und Teilhabe statt Abschreckung gehörten einmal zur grünen Handschrift. Mit dem Anspruch ist die Gesundheitsministerin Barbara Steffens damals angetreten. Sie war übrigens eine ausgezeichnete Gesundheitsministerin. Und heute? Heute werden Sie ein Gesetz mittragen, das unter dem Deckmantel von Sicherheit genau diesen Fortschritt wieder einreißt. Sie hätten die Chance gehabt, dieser Koalition zu sagen, Sicherheit entsteht nicht durch Stigmatisierung, Sie hätten die Chance gehabt, auf Hilfe statt auf Härte zu setzen, Sie hätten die Chance gehabt, den Unterschied zu machen, aber stattdessen liefern Sie sich dem falschen Sicherheitsversprechen dieses Gesundheitsministers aus. Die Folgen werden nicht im Ministerium spürbar sein. Die Folgen tragen die Kommunen, die Folgen tragen die Kliniken, die Folgen tragen die Betreuungsgerichte, und die Folgen tragen am Ende vor allem die Patientinnen und Patienten. Da frage ich ganz konkret: Warum gelingt es Bayern und Berlin, flächendeckende Krisendienste rund um die Uhr zu installieren und auch zu finanzieren, aber Nordrhein-Westfalen nicht? Warum schafft man es anderswo, niederschwellige Hilfe jederzeit erreichbar zu machen, während NRW lieber an Kontrollinstrumenten schraubt? Als wäre das noch nicht falsch genug, wird in Berlin – in dem Fall war es der Bewertungsausschuss – beschlossen, psychotherapeutische Versorgung finanziell weiter unter Druck zu setzen. Weniger ambulante Versorgung bedeutet letztendlich mehr Krankheit, mehr Krisen, mehr Eskalation und noch mehr Belastung für die Kliniken. Das ist die völlig falsche Richtung. Herr Laumann, ich sage ausdrücklich: Ich habe großen Respekt vor Ihrer politischen Lebensleistung. Es enttäuscht mich aber schon sehr, dass Sie jetzt zum Ende Ihrer politischen Karriere einen Gesetzentwurf vorlegen ... (Matthias Kerkhoff [CDU]: Wer sagt denn das?) – Es ist natürlich ein bisschen unangenehm, aber irgendeiner muss dem Laumann sagen, dass er jetzt in den nächsten Wahlkampf geht und dann von Herrn Wüst natürlich die Entlassungsurkunde bekommt. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Ach so! Träum weiter!) Das wissen Sie aber natürlich schon. Es enttäuscht mich schon sehr, dass Sie einen Gesetzentwurf vorlegen, der Stigmatisierung vertiefen, Versorgung schwächen und den Menschen ein falsches Sicherheitsgefühl verkaufen soll. Dieser Gesetzentwurf ist aus gesundheitspolitischer Sicht so Landtag schlecht, er hätte auch von Herbert Reul sein können. (Lachen von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Wir wollen kein Stahltürgesetz, wir wollen ein echtes Hilfe- und Schutzgesetz, ein Gesetz, das schützt, weil es Hilfe organisiert, ein Gesetz, das Sicherheit schafft, weil es Versorgung stärkt – ein letzter Satz, Frau Präsidentin –, ein Gesetz, das Menschen in Krisen nicht unter Generalverdacht stellt, sondern ihnen rechtzeitig beisteht. Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Bleiben Sie gesund! (Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Ja, Karl-Josef, jetzt musst du den Herbert ver- teidigen!)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Oellers das Wort.
Britta Oellers CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bakum, ich gehe jetzt erst einmal auf Ihren Antrag ein, (Thorsten Klute [SPD]: Das ist schön!) um das zu erklären, was wir alles machen. Sie haben ja nur einen Punkt daraus vorgestellt. Jeder Fall von körperlicher und seelischer Gewalt ist einer zu viel. Menschen, die täglich Leben retten und die Gesundheit anderer schützen, dürfen nicht selbst zur Zielscheibe von Aggressionen werden. Ärztinnen und Ärzte, medizinisches, pharmazeutisches und pflegerisches Fachpersonal, Rettungskräfte und alle weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen haben sich der Aufgabe verschrieben, anderen zu helfen und für sie zu sorgen. Sie gehen dabei nicht nur körperlich, sondern auch psychisch an ihre Grenzen und oft darüber hinaus. Es ist daher vollkommen inakzeptabel und auf das Schärfste zu verurteilen, dass sie Opfer von Gewalttaten werden. All diese Punkte hat die Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales festgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen in NRW wurden klare Positionen gegen Rassismus, Diskriminierung und Gewalt formuliert. Anlässlich des Europäischen Aktionstages gegen Gewalt im Gesundheitswesen hat das Ministerium in der vergangenen Woche erneut deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass wir uns als Gesellschaft geschlossen gegen ein solches Verhalten stellen und den Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken stärken. Die schwarz-grüne Zukunftskoalition 18.03.2026 (Thorsten Klute [SPD]: Das habe ich lange nicht mehr gehört! – Weitere Zurufe von der SPD) steht für eine Politik der Nulltoleranz bei Angriffen, Übergriffen, gewalttätigem Verhalten gegen Helferinnen und Helfer. Die Landesregierung hat bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um das Gesundheitspersonal besser zu schützen. Ich erinnere an die Drucksache 18/16246 und die dort beschriebenen wichtigen Schritte. (Thorsten Klute [SPD]: Der Antrag, den Sie abgeschrieben haben!) Die Änderung des § 115 Abs. 3 StGB zum besseren Schutz des medizinischen Personals wurde von der Landesregierung angestoßen. Der Minister der Justiz hat im Sommer 2025 deutlich gemacht, dass der besorgniserregenden und inakzeptablen Zunahme von Übergriffen gegenüber im Gesundheitswesen tätigen Personen mit Nachdruck begegnet werden muss. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern hat er die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz aufgefordert, sich gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit des Themas anzunehmen und eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes zu prüfen. Im Juni 2024 wurde der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt und Diskriminierung von Beschäftigten im Gesundheitswesen“ durch das MAGS etabliert. Im Mai 2024 wurde das Institut für Sozialforschung, Praxisberatung und Organisationsentwicklung mit der Studie zu Rassismus und Antisemitismus gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen in NRW beauftragt. Vor diesem Hintergrund – ich komme auf Ihren Antrag zurück – brauchen wir keinen neuen Runden Tisch. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Ihr Vorwurf, die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen hätten keine nennenswerten Initiativen zur flächendeckenden Sicherstellung einer guten Versorgung der seelischen Gesundheit in NRW geschaffen, ist einfach haltlos. Selbstverständlich setzen wir uns für die psychische Gesundheit ein. Erst im Herbst 2025 startete die vierjährige Förderphase des gemeinsam mit dem GKV-Bündnis für Gesundheit NRW getragenen Landesprogramm „Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“. Zum Ende des vergangenen Jahres wurde zudem die Maßnahme der Kassenärztlichen Vereinigung NRW unter dem Titel „#gemeinsamstark: Gruppenangebote für psychisch belastete Kinder und Jugendliche“ erneut aufgelegt. Das MAGS hat außerdem gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Landesausschüssen der Ärztinnen und Ärzte sowie den Krankenkassen mehr als 40 zusätzliche Sitze zur Niederlassung Landtag für Psychotherapeutinnen und -therapeuten geschaffen. (Rodion Bakum [SPD]: Nachdem wir das be- antragt haben!) – Wir machen es und setzen es um. (Rodion Bakum [SPD]: Wir geben Ihnen auch weiter gute Ideen!) Die psychotherapeutische Versorgung wurde damit gezielt dort verbessert, wo der Bedarf besonders groß ist, und zwar in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Damit greifen wir einen zentralen Punkt Ihres Antrags auf. Es braucht einen strukturellen, verlässlichen und präventiven Ansatz in der psychischen Versorgung. Genau daran arbeiten Schwarz und Grün. Auch die von Ihnen geforderte Modernisierung des PsychKG NRW ist bereits in Arbeit. Darüber haben Sie ja gerade ausführlich berichtet. (Thorsten Klute [SPD]: In die falsche Rich- tung!) Das Landeskabinett hat den Entwurf der Neufassung dieses Gesetzes beschlossen, und Minister Laumann hat die Pläne erst kürzlich vorgestellt. (Das Ende der Redezeit wird angezeigt.) Mit den vorgesehenen Änderungen soll der Fokus stärker auf die Prävention gelegt werden, um den Schutz der Betroffenen weiter zu erhöhen. In diesem Sinne freue ich mich auf den weiteren konstruktiven Austausch und stimme der Überweisung zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Thoms.
Meral Thoms GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme unsere parlamentarischen Verfahren sehr ernst und werde in meiner Rede auf den vorliegenden SPD-Antrag eingehen. Der Gesetzentwurf, über den Kollege Bakum so ausführlich gesprochen hat, befindet sich, wie wir schon gehört haben, gerade in der Verbändeanhörung. (Rodion Bakum [SPD]: Dasselbe Thema!) In Ihrem Antrag, auf den ich jetzt gerne eingehe, geht es um Gewalt im Gesundheitswesen. Ich betone zum wiederholten Male – ich habe es schon oft gesagt –: Natürlich ist Gewalt im Gesundheitswesen nicht hinnehmbar. Ausnahmslos alle Beschäftigten haben 18.03.2026 das Recht auf ein angstfreies Arbeiten, auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Gleichzeitig geht es in dem Antrag auch um seelische Gesundheit. Klar ist auch hier: Menschen in psychischen Krisen brauchen frühzeitig Hilfe und gute Unterstützungsangebote. Insofern – ja – sind das gute Ausgangspunkte des Antrags. Aber gerade, weil diese Themen so wichtig sind, kann man nicht alles in einen Topf schmeißen, sondern wir müssen genau hinschauen. Der vorliegende Antrag ist ein Sammelsurium an Maßnahmen. Alles landet in einem Topf: kommunale Strukturen und Gewaltschutz in Gesundheitseinrichtungen. Das kann sich auf Praxen oder Krankenhäuser beziehen, vielleicht aber auch auf den öffentlichen Gesundheitsdienst. Das wird hier nicht spezifiziert. Dazu kommen noch ein bisschen Monitoring und Forschung.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es besteht der Wunsch einer Zwischenfrage bei dem Abgeordneten Bakum. Würden Sie die zulassen?
Meral Thoms GRÜNE
Sehr, sehr gerne am Ende der Rede, aber jetzt möchte ich fortfahren.
Rainer Schmeltzer
Ich erinnere Sie.
Meral Thoms GRÜNE
Genau. – Ausgerechnet dort, wo wir die höchsten Raten an Gewalt im Gesundheitswesen haben – in der Notaufnahme oder im Rettungsdienst –, bleibt dieser Antrag erstaunlich unkonkret, und es wird, wie schon die Kollegin Oellers betont hat, ausgeblendet, was wir hier in Nordrhein-Westfalen diskutiert und schon längst auf den Weg gebracht haben. Gewaltschutz im Gesundheitswesen beschäftigt uns nicht erst seit heute. Es gibt einen gemeinsamen runden Tisch gegen Gewalt und Diskriminierung, Handlungsempfehlungen, Fortbildungsangebote und Leitfäden, zum Beispiel eine Broschüre und Empfehlungen für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen. Auch unsere Anhörung zu diesem Thema war mehr als spannend und sehr erkenntnisreich. Auf kommunaler Ebene haben wir Strukturen. Sozialpsychiatrische Dienste sind flächendeckend vorhanden. Es wird an der Neufassung des PsychKG gearbeitet. Ein Fokus liegt darauf, dass Gemeindepsychiatrische Verbünde gestärkt werden sollen, bzw. auf der wichtigen Arbeit der Vernetzung. Der Landespsychiatrieplan wird fortgeschrieben. Wir Landtag haben in der letzten Plenarwoche einen Antrag dazu eingebracht. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, welche Punkte uns wichtig sind: Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen – ja, es ist gut, dass wir auch heute wieder über psychische Erkrankungen reden; diese dürfen kein Tabu sein –, Prävention, frühes Handeln – möglichst schon angefangen bei den Kleinsten in der Kita oder Schule –, über seelische Gesundheit reden. Die Stärkung der Zusammenarbeit über Sektorengrenzen hinweg wird Thema im Landespsychiatrieplan sein. Auch das PsychKG hat dieses Thema und die Stärkung der Selbsthilfe zum Fokus. Bei dem Thema „Entstigmatisierung“ lassen Sie mich eines klar sagen: Die überwältigende Mehrheit der Menschen mit psychischen Erkrankungen ist nicht gewaltbereit. Im Antrag wird gefordert, „die Hintergründe geschlechts- und herkunftsspezifischer Gewalt“ zu untersuchen. Selbstverständlich müssen wir jede Form von Gewalt ernst nehmen, insbesondere Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen. Aber der Begriff der herkunftsspezifischen Gewalt ist problematisch. Was soll das sein? (Rodion Bakum [SPD]: Haben wir von euch abgeschrieben!) Gewalt entsteht nicht durch Herkunft. Gewalt entsteht durch Machtstrukturen, durch patriarchale Strukturen, durch soziale Krisen, durch Eskalation, durch fehlende Prävention. Wenn wir anfangen, Gewalt mit Herkunft zu verknüpfen, dann laufen wir Gefahr, ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht zu stellen. Gewalt hat keine Herkunft. Gewalt hat Ursachen, und genau die müssen wir bekämpfen. (Rodion Bakum [SPD]: Das stand vor zwei Jahren in eurem Antrag! Jetzt wird es albern!) Ich fasse es noch einmal zusammen: Im Antrag werden wichtige Herausforderungen betont, aber es bleibt zu breit und zu unspezifisch. Es ist gut, dass wir ihn im Ausschuss fachlich beraten. Der Überweisung stimmen wir sehr gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Thoms. Jetzt sind Sie punktgenau am Ende Ihrer Rede angelangt, und wir rufen die Zwischenfrage des Abgeordneten Bakum auf, der jetzt das Wort hat. Bitte schön.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank. – Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Frau Kollegin Thoms. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob Sie der 18.03.2026 Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, also der Vereinigung aller Fachleute in Deutschland, den Vorwurf machen, sie würden ein Sammelsurium von unkonkreten Vorschlägen machen. Denn wir haben einfach nur deren Positionspapier in einen Antrag gegossen.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Frau Kollegin.
Meral Thoms GRÜNE
Wenn Sie sich auf das PsychKG beziehen, dann möchte ich noch mal betonen, dass sich das Gesetz gerade in der Verbändeanhörung befindet und die Empfehlungen dabei sicherlich berücksichtigt werden. (Rodion Bakum [SPD]: Das war nicht meine Frage! – Thorsten Klute [SPD]: Genau!) Wir werden auch hier im Haus in den Lesungen über dieses Gesetz diskutieren, gerne auch noch im Fachausschuss. (Rodion Bakum [SPD]: Ja!) Ich freue mich schon darauf, Herr Kollege Bakum, spezifischer über die einzelnen Themen zu diskutieren, die in dem Antrag sehr breit und unspezifisch aufgeführt sind, wie ich erwähnt habe. Noch einmal: Bei dem Punkt „Gewalt im Gesundheitswesen“ fehlt hier vor allem der Bezug auf die Notaufnahme oder den Rettungsdienst. Auf all diese Punkte können wir dann noch vertiefend eingehen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Thoms, auch für die Beantwortung dieser Zwischenfrage. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Schneider. (Rodion Bakum [SPD]: Die Erwartungen sind hoch!)
Susanne Schneider FDP
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Lassen Sie sich nicht provozieren“ – das war 2019 der wichtigste Rat eines Kriminalkommissars auf einer Fortbildungsveranstaltung im Haus der Ärzteschaft hier in Düsseldorf. So richtig dieser Rat auch ist: Die Gewalt im Gesundheitswesen ist seither deutlich gestiegen. Die Hemmschwelle für aggressives Verhalten sinkt, die Gewaltbereitschaft steigt, die bedrohlichen Situationen häufen sich in den Praxen, in den Krankenhäusern und in anderen Einrichtungen. Deeskalation wird mittlerweile nicht mehr nur als Zusatzqualifikation im Gesundheitswesen angesehen, sie hat sich vielmehr zu einer Kernkompetenz Landtag entwickelt. Gerade in der Psychiatrie werden entsprechende Trainings immer wichtiger. Dort sind Aggressionen, Bedrohungen und körperliche Gewalt oftmals noch ausgeprägter als in den anderen Bereichen des Gesundheitswesens. Der Anstieg psychischer Erkrankungen und seelischer Belastungen ist eine, aber nicht die einzige Ursache für die zunehmende Gewalt im Gesundheitswesen. Gewalt darf kein Alltag sein, auch nicht im Gesundheitswesen. (Beifall von der FDP) Ich habe von meinen beiden Vorrednern gehört, was alles angeblich schon auf dem Weg ist. Es gibt sogar einen runden Tisch, es gibt Broschüren. Die FDP-Landtagsfraktion hatte bereits im September 2024 den Antrag „Null Toleranz für Gewalt im Gesundheitswesen!“ vorgelegt. Das Traurige war damals – ich nehme Ihnen nicht ab, dass Sie hier überhaupt etwas unternehmen wollen, Frau Oellers und Frau Thoms –, dass in der durchgeführten Anhörung alle Expertinnen und Experten erklärt haben, es müsse mehr passieren, aber als das Thema dann im Ausschuss zur Abstimmung aufgerufen wurde, haben es weder die CDU noch die Grünen noch die Landesregierung für nötig gehalten, auch nur einen Punkt zu diesem Antrag zum Thema „Gewalt im Gesundheitswesen“ zu sagen. Werte regierungstragende Fraktionen, ich nehme Ihnen die Besorgnis zum Thema „Gewalt“ in keinster Weise ab. (Beifall von der FDP und der SPD) Die Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie fokussieren sich jetzt auf einen speziellen Bereich. Manche der vorgeschlagenen Maßnahmen und Ansätze waren auch schon in unserem Antrag enthalten, andere sind neu, weil natürlich bekannt ist – wer ein bisschen Ahnung von Psychiatrie hat, weiß das – , dass die Patienten in der Psychiatrie oft nicht so berechenbar sind wie zum Beispiel Patienten auf einer internistischen Station. Der Handlungsdruck ist ohne jeden Zweifel deutlich höher geworden. Von Pflegekräften über Ärztinnen und Ärzte bis hin zu Therapeutinnen und Therapeuten kann fast jeder mittlerweile über Gewalterfahrungen berichten. Das ist für die Betroffenen eine starke Belastung. Viele beginnen zu hadern, ob der Job überhaupt noch der richtige sei. Das ist letztendlich auch eine Gefahr für die Versorgungssituation, besonders in Zeiten, in denen der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich und im psychiatrischen Bereich ohnehin ausgeprägt ist. Die weit überwiegende Mehrheit der mehr als 18 Millionen Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland ist nicht gewalttätig. Bei bestimmten psychischen Erkrankungen besteht aber ein statistisch erhöhtes Risiko, Gewalttaten zu begehen. Der beste Schutz vor Gewalttaten infolge einer psychischen Erkrankung sind die frühzeitige Diagnostik, 18.03.2026 leitliniengerechte Behandlung sowie soziale Begleitung und Unterstützung. Daneben braucht es weitere Maßnahmen. Auf die Wichtigkeit von Deeskalationstrainings habe ich bereits hingewiesen. Aber auch Sicherheitskonzepte wie Videoüberwachung, Alarmknöpfe und der Einsatz von Sicherheitspersonal gehören dazu. Bauliche Maßnahmen können dies zusätzlich unterstützen. Auch darauf hatten wir in unserem Antrag hingewiesen. Forderungen wie die Einführung von rund um die Uhr erreichbaren psychosozialen Krisendiensten und eines Monitorings zur Gewalt im Gesundheitswesen teilen wir auf jeden Fall. Die Debatte zu diesem Themenkomplex ist vor allem notwendig mit Blick auf die Planungen des Gesundheitsministers zum PsychKG. Mehr Unterbringungen mit längeren Freiheitsbeschränkungen sollen Gefahren abwenden, aber wahrscheinlich auch das Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land erhöhen. Ob dann jedoch die Gefahrenabwehr noch in der richtigen Balance mit Selbstbestimmung und individuellen Persönlichkeitsrechten ist, werden wir als Liberale uns auf jeden Fall sehr genau anschauen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Auch bei der geplanten Ausweitung der Informationspflichten muss die Verhältnismäßigkeit stimmen. Wenn die ärztliche Schweigepflicht aufgeweicht wird, kann das stigmatisierend wirken. Womöglich begeben sich dann Betroffene gar nicht erst in Behandlung. Das wäre aber besonders kontraproduktiv, da bei psychischen Erkrankungen eine frühzeitige Behandlung deutlich wirksamer ist. Hier sollte man mit Fingerspitzengefühl herangehen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion im Ausschuss und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Und ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Rede, Frau Kollegin Schneider. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vier Seiten therapeutischer Nihilismus von den Kollegen der SPD zum Thema „Gewalt im Gesundheitswesen“: In der Ausführung, in der Problembeschreibung ist das durchaus sehr gut – kein Wunder, es ist ja auch alles abgepinnt bis hin zur Überschrift –, aber leider traut sich dann der Kollege nicht beherzt zur Therapie. Wie so oft, wenn man im Bus auf dem Weg ins Parlament noch schnell die Hausaufgaben von jemand anderem abschreibt, in dem Fall von der Landtag Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, (Rodion Bakum [SPD]: Ist doch sinnvoll!) ist leider das Thema verfehlt. (Rodion Bakum [SPD]: Überhaupt nicht!) Denn dort geht es nicht nur um Gewalt im Gesundheitswesen, sondern es geht um einen ganz spezifischen Ausschnitt von Gewalt im Gesundheitswesen, und zwar um Gewalt durch psychisch kranke Menschen. Das macht nur einen sehr kleinen Teil der Gewalt im Gesundheitssystem aus. Ganz im Gegenteil muss man es andersherum sagen: Nur ein ganz kleiner Teil der Menschen mit psychischer Erkrankung weist überhaupt fremdgefährdendes Potenzial auf. Die Stellungnahme Ihrer Fachgesellschaft ist an dieser Stelle wirklich gut. Sie selbst haben aber leider vergessen, das in Ihrem Antrag zu erwähnen, sodass man fast sagen muss, dass Sie Menschen mit psychischer Erkrankung gegenüber eher stigmatisierend wirken. Denn Sie verquicken das Problem der Gewalt im Gesundheitssystem im Ganzen mit der Problematik psychischer Erkrankungen. Das ist schlichtweg falsch, und das wissen Sie selbst ganz genau. (Rodion Bakum [SPD]: Das war der Antrag letztes Jahr!) Es kann durchaus der Betrunkene abends sein. Es kann der aufgebrachte Familienvater sein, der durch eine Diagnose in irgendeiner Art und Weise verunsichert oder aufgekratzt ist. Es gibt sehr viele unterschiedliche Motivationen und Gründe, warum Menschen im Gesundheitssystem übergriffig werden, warum dort Gewalt Einzug hält. Es ist eben nur ein Teilbereich, der mit psychischen Erkrankungen zu tun hat. Das hier in dieser Art und Weise herauszustellen, ist schlichtweg falsch, auch wenn der Antrag an sich als Antwort auf die Novelle des PsychKG durchaus seine Berechtigung hat. Die Fachgesellschaft hat dort einige gute Punkte zusammengetragen, die sicherlich im Ausschuss debattiert gehören und über die man noch sprechen muss. Aber auch an der Stelle – das wird niemanden in irgendeiner Art und Weise überraschen – wird uns das hinsichtlich der Gewaltprävention im Gesundheitssystem nicht wesentlich voranbringen. Denn egal, wie sehr wir bemüht sind, flächendeckende Präventivstrukturen aufzubauen: Die Ressourcen fehlen, und zwar sowohl auf der finanziellen Seite als auch auf der personellen Seite. Und es trifft das Problem nach wie vor nicht im Kern. Man muss feststellen, dass auch mit zunehmenden Präventionsangeboten dem Problem der Entfremdung in der Gesellschaft schlichtweg nicht begegnet wird. Dass mittlerweile überhaupt Menschen in diesen Funktionen angegriffen werden, ist eher eine Entwicklung der Moderne. Dass Staatsgewalt beispielsweise 18.03.2026 wieder als Staatsgewalt auftreten muss, hat etwas damit zu tun, dass linke Politik seit 50 Jahren unsere Werte und Traditionen angreift. Traditionen sind Antworten auf Fragen, die wir längst vergessen haben. Eine dieser Fragen ist: Warum kann der Dorfpolizist zum Beispiel durchaus so aussehen, als könnte er mich nicht einholen, wenn ich vor ihm weglaufe? Das ist so, weil man in unserer Gesellschaft gelernt hat, dass allein das Symbol „Staatsgewalt“, allein das Symbol „Polizist“ ausreicht, dass man natürlich nicht angreift und nicht tätlich wird. Das ist bei uns Ärzten immer schon so gewesen. Diese Fragen sind erst aufgekommen, seit man diese Grundstandards des Zusammenlebens im Prinzip auch politisch angegriffen hat. Das muss man viel tiefgreifender diskutieren und miteinander besprechen. Dafür reichen Ihr Antrag und auch die Stellungnahme Ihrer Fachgesellschaft leider nicht aus. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Laumann. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Mit dem vorliegenden Antrag greift die SPD das Thema der Gewalt durch Menschen auf, die psychisch erkrankt sind. Dieses Thema treibt mich ebenfalls um, und ich werde Sie gleich gerne noch einmal ins Bild setzen, was wir dafür tun, um solche Taten zu verhindern. (Thorsten Klute [SPD]: Wir bitten darum!) Aber wichtig ist mir am Anfang eines: Bei immer mehr Menschen in unserem Land werden psychische Erkrankungen festgestellt. Aber nur bei einer sehr, sehr kleinen Gruppe dieser Menschen besteht überhaupt ein erhöhtes Risiko, Gewalttaten zu begehen. Ich finde, wir müssen in der Debatte gemeinsam dafür sorgen, dass die betroffenen Menschen nicht mit Gewalttätern gleichgesetzt werden. Das Zweite ist, dass sich das Risiko von Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen am besten durch eine gute, kontinuierliche, ambulante, psychosoziale und medizinische Versorgung verringern lässt. (Thorsten Klute [SPD]: Da sind wir uns einig!) Die SPD wiederholt hier erneut den Eindruck, die Versorgung in unserem Land sei ungenügend. (Thorsten Klute [SPD]: Mangelhaft!) Natürlich gibt es Dinge, die besser sein könnten. Aber grundsätzlich steht in Nordrhein-Westfalen für Landtag alle Bürgerinnen und Bürger mit psychischen Erkrankungen ein breit gefächertes Angebotsspektrum zur Verfügung. Niederschwellige Hilfsangebote im Bereich der psychischen Gesundheit leisten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung. Sie liegen überwiegend in der Zuständigkeit der Kommune. Diese stellen flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städte die sozialpsychiatrischen Dienste der unteren Gesundheitsbehörden zur Verfügung. Sie möchten, dass wir Gemeindepsychiatrische Verbünde fördern. Aber das machen wir schon. Am 10.03. hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, das PsychKG, beschlossen. Im Rahmen der Erstellung dieses Gesetzentwurfs wurden auch die im SPD-Antrag angesprochenen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde geprüft. Klare Zuständigkeiten für Krisenintervention, Gefahrenabwehr und Hilfesysteme bestehen bereits im aktuell geltenden Gesetz. Entsprechende Zuständigkeiten sollen auch in der Neufassung bestehen bleiben.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an … Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Nein, ich möchte jetzt vortragen. Eine wesentliche Neuerung im Gesetz soll sein, die Gemeindepsychiatrischen Verbünde als verpflichtende Aufgabe der Kommunen gesetzlich aufzunehmen und dabei auch mögliche Belastungen der Kommunen zu berücksichtigen. Im Übrigen nehmen wir dafür zusätzliches Geld in die Hand, um die Kommunen dazu zu ertüchtigen. Gemeindepsychiatrische Verbünde sind nicht nur dazu da, Gewalttaten zu verhindern. Sie bieten in erster Linie ein verbindliches, sektorübergreifendes Austauschformat auf kommunaler Ebene. Damit werden nicht nur die Leistungserbringer besser aufeinander abgestimmt, sondern gerade auch die Hilfen für einzelne Menschen verbessert. Das kann am Ende zu weniger Gewalttaten von seelisch kranken Menschen beitragen. Sie fordern, Dialog und Kooperation zu stärken. Auch das tun wir schon. Im Rahmen des Landesfachbeirats Psychiatrie beschäftigen wir uns auch mit dem Thema „Gewaltprävention“ und haben eine gemeinsame Veranstaltung hierzu durchgeführt. Dazu haben wir innerhalb des Ministeriums eine Gewaltpräventionsstrategie entwickelt. Ein wesentlicher Punkt ist, dass das Ministerium gemeinsam mit potenziellen Partnern erste Konzepte für einen Krisendienst und für Präventionsstellen und 18.03.2026 psychiatrische Krankenhäuser erarbeitet und an einzelnen Standorten erproben will. Auch dieses Angebot könnte unter anderem einen Beitrag dazu leisten, Gewalttaten von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verhindern. Es ist natürlich immer ein Leichtes, vom Land mehr finanzielle Unterstützung für kommunale Aufgaben und noch mehr Modellprojekte zu fordern. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass die finanziellen Möglichkeiten auch bei uns Grenzen haben und wir die Mittel auf die wesentlichen Dinge konzentrieren müssen. Neben unseren laufenden Förderungen im Bereich der seelischen Gesundheit gehören Gemeindepsychiatrische Verbünde seit mehreren Jahren dazu, und sie werden nun für die Zukunft abgesichert. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, und ich denke, dass wir aufgrund der Gesetzesinitiative, die wir in den Landtag einbringen werden und sich jetzt in der Verbändeanhörung befindet, in den nächsten Monaten ohnehin noch manche politische Debatte sowohl im Ausschuss als auch hier über den richtigen Weg führen werden. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, unabhängig davon, dass Sie gar nicht wissen konnten, warum ich Sie unterbreche, habe ich Ihrem Wortbeitrag zu der von mir nicht vollständigen Bitte der Unterbrechung entnommen, dass Sie erst zu Ende vortragen wollen. Dem entnehme ich, dass Sie danach – jetzt komme ich zu meiner Bitte – eine Zwischenfrage zulassen. Und die wird gestellt vom Abgeordneten Bakum. Würden Sie die zulassen? Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ja, gerne.
Rainer Schmeltzer
Das dachte ich mir.
Rodion Bakum SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister, dass wir die Debatte noch intensiver führen dürfen. Wenig überraschend frage ich aber nach Finanzen, weil es jetzt ins Detail geht. Ich begrüße, dass Sie die Gemeindepsychiatrischen Verbünden verpflichtend regeln wollen. Im letzten Jahr sprachen Sie von 6 Millionen Euro an 27 Kommunen, überwiegend Bundesmittel. Jetzt sprechen Sie von 6,3 Millionen Euro an 53 Kommunen, was faktisch eine Halbierung bedeutet. Die Kommunen können somit, wenn es gut läuft, eine Stelle finan-Landtag zieren. Ist das aus Ihrer Sicht ausreichend, und deckt das den Bedarf der Kommunen? Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wenn wir das so kalkuliert haben, ist das ausreichend, ist das die Realität. (Heiterkeit von der SPD – Rodion Bakum [SPD]: Da haben Sie letztes Jahr noch etwas anderes gesagt!) Ich habe, um es ganz klar zu sagen, für den Haushaltsplan für 2027 – den Sie ja noch nicht kennen können – mit dem Finanzminister vereinbart, dass wir für diesen Bereich der Gemeindepsychiatrischen Verbünde rund 6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. (Thorsten Klute [SPD]: Zusätzlich zu den 6,3 Millionen Euro?) – Ich gehe davon aus, dass ich das jetzt richtig gesagt habe. (Thorsten Klute [SPD]: 12 Millionen Euro?) – Nein, wir haben jetzt ja nur 27 Verbünde, die wir in einem Modellprojekt mit einer Summe von 3 Millionen Euro fördern, und wir werden demnächst für die Gemeindepsychiatrischen Verbünde 6 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das haben wir in den Haushaltsgesprächen geklärt, zumindest erst einmal auf der Ebene zweier Minister, Chefgespräche und alles andere stehen ja noch an. Ich bin guten Mutes, dass wir Ihnen diese Haushaltsstelle vorschlagen werden. (Rodion Bakum [SPD]: Ich habe aus Ihrer Rede aus dem letzten Jahr zitiert!)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Bakum, Zwiegespräche mit dem Minister können Sie gleich noch führen. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wir sollten jetzt auch nicht der Haushaltsberatung vorgreifen. (Rodion Bakum [SPD]: Alles klar!) Ich lege aber schon Wert darauf, dass beim PsychKG die Frage der Gemeindepsychiatrischen Verbünde eine wesentliche ist. Da Sie ja vom Fach sind: Die beste Gewaltprävention – überhaupt die beste Prävention – ist, bei denjenigen Menschen, die in einer Klinik waren, weil zum damaligen Zeitpunkt Gefahr von ihnen ausgeben konnte, sie aber dann aus der Klinik entlassen werden, weil sie keine Gefahr mehr darstellen, dafür zu sorgen, dass sie in kontinuierlicher Behandlung bleiben. Solange sie zum Beispiel ihre Medikamente weiter einnehmen, geht eben keine Gefahr von ihnen aus. 18.03.2026 (Rodion Bakum [SPD]: Das ist doch heute schon so!) Ich glaube, dafür wir brauchen diese neue Struktur, um die Menschen nicht länger als notwendig in den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu belassen. Das ist die Grundidee, die wir im Zusammenhang mit Gewaltprävention verfolgen. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. Vielen Dank für die ersten Einblicke in die Haushaltsplanberatungen 2027, und das am 18. März 2026. Das habe ich in meinen vielen Jahren auch noch nicht erlebt. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir jetzt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18083 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 12 Anschluss nicht verpassen – Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen wettbewerbsfähig aufstellen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18109 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Rasche das Wort.
Christof Rasche FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verlieren ihre Existenz oder fürchten um ihre Existenz. Deutschland hinkt bei der wirtschaftlichen Entwicklung den anderen Industrienationen hinterher, und Nordrhein-Westfalen ist innerhalb von Deutschland auch noch unterdurchschnittlich. Das kann man auf den Luftverkehr übertragen. Der deutsche Luftverkehr entwickelt sich gegenüber dem in den anderen europäischen Wirtschaftsnationen negativ, und auch Nordrhein-Westfalen entwickelt sich unterdurchschnittlich im Vergleich mit allen deutschen Bundesländern. Das Problem ist: Während Landtag Europa bei Flugreisen und Luftfracht wächst, verlieren NRW und Deutschland den Anschluss. Ein Beispiel: 2025 lag das Sitzplatzangebot im europäischen Luftverkehr bei 106 % über dem Vorkrisenniveau, also gegenüber 2019. Deutschland erreicht dagegen nur 89 %, also 17 % weniger als der Durchschnitt Europas – und wir sollten uns an den Besten in Europa messen und nicht am Durchschnitt. (Beifall von der FDP) Die staatlich verursachten Luftverkehrskosten lagen 2025 in Deutschland bei insgesamt 4,3 Milliarden Euro. Das sind übrigens 1,1 Milliarden Euro mehr – unglaublich – als ein Jahr zuvor. Ein Beispiel für ein Frachtflugzeug, eine Boeing 777: Da belaufen sich die Flugsicherheitsgebühren in Deutschland für ein Flugzeug auf 1.480 Euro, in Paris auf 807 Euro, in Istanbul auf 72 Euro und in Lüttich auf 0 Euro. Da kann man natürlich nicht mithalten. Wir müssen also auf Bundesebene die Luftverkehrskosten ganz erheblich senken. (Beifall von der FDP) Aber heute geht es nicht um Bundespolitik, es geht in erster Linie um Landespolitik. Die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sind ganz besonders betroffen und hinken Flughäfen in anderen Bundesländern deutlich hinterher. Die Passagierzahl auf den sechs großen Flughäfen in Nordrhein-Westfalen ist 2025 tatsächlich um 3,6 % gestiegen. Das ist gut, aber auch mit diesem Wert liegen wir unter dem Bundesdurchschnitt. Beispiel „Luftfrachtverkehr“: Nordrhein-Westfalen minus 0,6 %, während Deutschland deutlich wächst. Studien zeigen eine klare Verkehrsverlagerung der Luftfracht von Nordrhein-Westfalen nach Luxemburg, Brüssel und Lüttich. Schauen wir uns einmal den Flughafen Lüttich an: 2025 plus 13,9 % gegenüber dem Vorjahr, während Nordrhein-Westfalen eine Reduzierung um 0,6 % verzeichnete. Schauen wir noch einmal Lüttich an und vergleichen die Entwicklung vom Vorkrisenjahr 2019 bis 2025: Da haben die ein Plus von 46,7 %. Und wir liegen immer noch im Minus. Die Luftverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen muss sich also zwingend ändern, sonst werden wir mit den anderen nicht mehr mithalten können. Das ist eine Aufgabe der Landespolitik und der Landesregierung. (Beifall von der FDP) Ein Punkt ist erst einmal wichtig: Es braucht eine grundsätzlich positive Haltung von Landtag, Landesregierung und Koalition. Gleich werden wir hier von Olaf Lehne, dem Redner der CDU, hören, ob er grüne Luftverkehrspolitik verteidigt oder ob er den Weg der CDU markiert, der für Nordrhein-Westfalen wichtig wäre. 18.03.2026 Es könnten die Aussagen getätigt werden, dass alles an Berlin liege und man doch alles tue. Diese Aussagen tragen aber nicht, denn Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor unterdurchschnittlich. Wir wollen, dass wir wieder überdurchschnittlich werden und an der Spitze der Entwicklung stehen. Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen also eine andere Politik. Es liegen Anträge vor. Der Flughafen Köln/Bonn braucht dringend Planungssicherheit. Der Flughafen Düsseldorf hat auch einen Antrag gestellt. Der Landtag und auch die CDU dürfen nicht zulassen, dass das grün geführte Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde auf Zeit spielt und vor der Landtagswahl keine Entscheidung mehr trifft. Ebenso brauchen wir ein neues Luftverkehrskonzept, weil uns Berlin diese Arbeit nicht abnimmt. Die großen Player München, Frankfurt und die Lufthansa werden niemals Luftverkehrspolitik für Nordrhein-Westfalen machen. Diese Aufgabe müssen wir selbst übernehmen. (Beifall von der FDP) Ich bin so gespannt auf die Rede von Olaf Lehne, dass ich mir die restliche Zeit noch für die zweite Runde nehme. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Heiterkeit von Olaf Lehne [CDU], Oliver Krauß [CDU] und Cars- ten Löcker [SPD])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. Ihr Wunsch wird sofort umgesetzt. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Lehne.
Olaf Lehne CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christof, danke für die Vorschusslorbeeren. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Ich gebe mir Mühe, diese zu erfüllen. Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen: In der Diagnose liegen wir gar nicht so weit auseinander. Erlauben Sie mir aber, einige Dinge zurechtzurücken und vor allem aufzuzeigen, was diese Landesregierung und die neue Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht haben. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Die FDP hat recht: Die staatlich induzierten Standortkosten im deutschen Luftverkehr sind im europäischen Vergleich zu hoch. Wir teilen diese Analyse. Deutschland verliert damit an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Brüssel, Paris und Lüttich. Diese Tatsache reden wir nicht schön. Interessant ist allerdings ein Blick in die Verkehrsprognose 2040 des Bundesverkehrsministeriums, Landtag auf die sich die SPD selbst bezieht. Diese Prognose, die einen Zuwachs von über 30 % beim Flugreiseaufkommen bis 2040 ausweist, berücksichtigt bereits staatliche Kosten wie die Luftverkehrssteuer, CO - Bepreisung und die Flugsicherungskosten. Mit anderen Worten: Das prognostizierte Wachstumspotenzial gilt trotz der hohen Regulierung. Das zeigt zugleich: Wenn wir die Rahmenbedingungen verbessern, ist noch mehr, weit mehr, möglich. Das ist kein Argument für Untätigkeit; im Gegenteil. Es zeigt aber, dass wir keinen Katastrophismus betreiben müssen. Deswegen, meine ich, sollte man über die Dinge etwas positiv denken. Beim Thema „Inlandsflug“ möchte ich zudem infrage stellen, ob der massive Rückgang seit Corona primär wirklich an hohen Ticketpreisen liegt. Viel mehr spricht dafür, dass wir es mit einer veränderten Nachfrage sowie einem strukturellen Wandel und nicht nur mit einem Preisproblem zu tun haben. Die Mechanismen von Angebot und Nachfrage dürfte die FDP kennen. Vielleicht hat sie sie aber vergessen. Mittelstandspolitik ist ihr mittlerweile relativ fremd. (Lachen von Christof Rasche [FDP]) Außerdem hat die Bundesregierung bereits gehandelt. Im Koalitionsausschuss wurde im November 2025 beschlossen, die Luftverkehrssteuer ab dem 1. Juli 2026 auf das Niveau vor der Erhöhung durch die Ampel von Mai 2024 zu senken. Das Bundeskabinett wird am 1. April endgültig darüber entscheiden. So soll beispielsweise ein Langstreckenpassagier nur noch rund 59 Euro statt bisher 70 Euro zahlen. Die Senkung der Luftverkehrssteuer führt zu einer Entlastung der Branche von sage und schreibe 355 Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus sollen die Flugsicherungskosten bis 2029 um mehr als 10 % reduziert werden. Die Luftsicherheitskosten sollen durch Prozess- und Effizienzsteigerungen ebenfalls gesenkt werden. Auf eine nationale Power-to-Liquid-Quote wird verzichtet. Künftig gelten nur noch europäische Mindeststandards. Das war eine überfällige Korrektur des Überbietungswettbewerbs der Ampelkoalition bei nationalen Sonderwegen. Daran war die FDP beteiligt, was sie wohl auch wieder vergessen hat. Besonders wichtig für die kleineren Flughäfen in Nordrhein-Westfalen: Der Bundestag hat mit dem Haushalt 2026 eine Lösung für die Übernahme der Flugsicherungskosten kleinerer Flughäfen auf den Weg gebracht. Das ist eine konkrete standortrelevante Entlastung für Dortmund, Paderborn, Lippstadt und Weeze. Aber auch auf Landesebene schauen wir nicht untätig zu. Im Bereich der innovativen Luftfahrt hat das Land wichtige Impulse gesetzt. Am Forschungs-18.03.2026 flugplatz Aachen-Merzbrück entstehen Kompetenzen für die Luftfahrt der Zukunft. In Mönchengladbach wird aktiv an elektrischen Antrieben gearbeitet. Das sind keine Projekte für die Schublade, sondern lebendige Standorte, an denen die Mobilität von morgen bereits erprobt wird. (Beifall von der CDU, Martin Metz [GRÜNE] und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Die FDP spricht zu Recht die Anbindung der Flughäfen an den öffentlichen Nahverkehr an. Auch dort wird es konkret. Der Flughafen Düsseldorf wird mit einer weiteren Stadtbahn an die Innenstadt angebunden. Dies geschieht zusätzlich zu dem bereits bestehenden Fernbahnhof, an den S-Bahnen, ICEs und alle anderen Züge bereits angeschlossen sind. Die Finanzierung erfolgt über den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie Erreichbarkeit und nachhaltige Mobilität zusammen gedacht werden können. Zu den laufenden Genehmigungsverfahren für die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn: Diese Verfahren laufen regulär. Es wäre weder sachlich noch rechtlich angemessen, wenn die Politik diesen Verfahren vorgreifen würde. Ich sage das auch deshalb, weil der letzte Antrag des Flughafens Düsseldorf bekanntlich zurückgenommen und ein neuer gestellt wurde, was die Angelegenheit von Prüfverfahren nicht unbedingt leichter macht. Das Verfahren geht dann leider von vorne los. Der Luftverkehr ist ein zentraler Standortfaktor für Nordrhein-Westfalen. Oliver Wittke hat einmal gesagt, unsere Flughäfen seien die Jobmaschinen Nummer eins dieses Landes. Dies ist eine Tatsache. Wir brauchen keinen Wettbewerb der Absichtserklärungen. Wir brauchen Verlässlichkeit, Entlastung und Zukunftsinvestitionen. Wo war diesbezüglich die FDP auf Bundesebene? Der Überweisung an den Fachausschuss stimmen wir zu. – Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, Martin Metz [GRÜNE] und Laura Postma [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lehne. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Herr Abgeordneter Löcker.
Carsten Löcker SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie: Manchmal lohnt es sich, in die Vergangenheit zu schauen – nicht aus Nostalgiegründen, sondern weil man dort erstaunlich viele Versprechen findet, die bis heute oft nicht eingelöst wurden. Ich erinnere mich zum Beispiel an die großen Worte dieser Landesregierung zur Verkehrspolitik. Nordrhein-Landtag Westfalen müsse international wettbewerbsfähig bleiben und unsere Infrastruktur modernisiert werden, hieß es. Natürlich dürfe unser Industrieland den Anschluss nicht verlieren. Das klingt gut und ist auch richtig. Das Problem ist nur – wenn man sich die Realität anschaut, dann muss man es leider feststellen –: Genau dieser Anschluss geht in Nordrhein-Westfalen mehr und mehr verloren. Während Flughäfen in unseren Nachbarländern wachsen – gerade bereits angeführt wurden Standorte wie Lüttich und Luxemburg –, werden Airlines und deren Kapazitäten in Deutschland geplant und geplant, aber man wird nie fertig. Weitestgehend schauen wir nur zu, während die Wachstumsraten in Nachbarländern steigen. Warum? Nicht weil unsere Flughäfen schlechter würden – davon war hier gerade die Rede –, nicht weil die Wirtschaft stärker wachsen würden, sondern weil diese Landesregierung es in den letzten vier Jahren nicht geschafft hat, klare Rahmenbedingungen zu setzen – die Regierung davor, lieber Kollege Rasche, übrigens auch nicht. Liebe Kollegen von der FDP, seit neun Jahren, davon vier Jahre unter CDU und Grünen, gibt es keine. Stellt man heute die Frage nach der strategischen Linie für den Luftverkehrsstandort Nordrhein-Westfalen, wird es erstaunlich still. Das ist das eigentliche Problem. Luftverkehrspolitik bedeutet vor allem eines: Planungssicherheit für Flughäfen, für Airlines und für die vielen Tausend Beschäftigten. Davon war gerade die Rede. Diese Planungssicherheit fehlt. Schauen wir uns doch einmal an, was in den letzten Jahren passiert ist. Genehmigungsverfahren und Planungsverfahren ziehen sich über Jahre hin, Investitionsentscheidungen werden aufgeschoben, währenddessen verlagern sich die Verkehrsströme ins benachbarte Ausland. Das Ergebnis ist fatal, denn Wertschöpfung wandert ab, Arbeitsplätze wandern ab, und am Ende wandern sogar die Emissionen ab – eben nicht mit unseren Standards. Das kann niemand von uns ernsthaft wollen. Wir sehen das wirtschaftliche Herz des Landes. Ein Industriestandort muss auch international vernetzt sein. Unsere Flughäfen sind keine Randnotiz. Sie sind zentraler Bestandteil unserer Infrastruktur. Genau deshalb braucht dieses Land endlich eine klare Strategie – nicht irgendwann und schon gar nicht nach der Wahl, es braucht sie jetzt. Der Antrag der FDP enthält einige Punkte, über die man sicherlich diskutieren kann. Wenn wir aber ehrlich sind, liegt das eigentliche Problem darin, dass man vier Jahre lang etwas hätte tun können und die Zeit nicht genutzt hat. Das muss man auch sagen. Das sind vier Jahre, in denen man hätte handeln können, in denen man ein Konzept hätte vorlegen können; vier Jahre, in denen man hätte zeigen können, 18.03.2026 dass man es kann und wirtschaftliche Stärke, Klimaschutz und Infrastruktur zusammendenkt. Stattdessen wird oft gezögert, abgewartet und leider auch politisches Klein-Klein zwischen den Koalitionspartnern ausgetauscht. Die Herausforderungen sind groß. Der Luftverkehr steht vor einem gewaltigen Wandel. Wer will das bestreiten? Genau deshalb braucht es aber auch politische Führung. Eine Regierung, die Innovation ermöglicht, muss wie angekündigt Verfahren beschleunigen und wie angekündigt Investitionen ermöglichen. Vor allem muss man verstehen, dass derjenige, der in Europa den Wettbewerb organisieren und bestehen will, nicht vier Jahre Stillstand braucht, sondern Engagement und den deutlichen Beweis dafür, dass man den Luftverkehrsstandort in Nordrhein-Westfalen stärken will. Insofern steht eines fest: Wenn wir jetzt nicht handeln, dann entscheiden andere über Standorte, die viel besser als Nordrhein-Westfalen funktionieren. Das können wir uns als Industrieland nicht leisten. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Löcker. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Metz.
Martin Metz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir Grüne haben wie eigentlich alle ein großes Interesse an einem funktionierenden, leistungsfähigen Luftverkehrsstandort Nordrhein-Westfalen. Unser Industrieland lebt von seiner internationalen Vernetzung, Industrie, Mittelstand und Logistik. Sie alle brauchen Flughäfen. Olaf Lehne hat das schon vollkommen richtig ausgeführt. Eine stabile wirtschaftliche Basis ist deshalb für einen Luftverkehr wichtig. Das sichert Arbeitsplätze, ermöglicht Investitionen und hält Nordrhein-Westfalen global anschlussfähig. Diese wirtschaftliche Basis ist aber auch noch aus einem anderen Grund entscheidend, denn der Luftverkehr steht eben vor einer der größten Herausforderungen seiner Geschichte, nämlich der Transformation zur Klimaneutralität und zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Wie wichtig das sein kann, sieht man daran, dass nicht nur die Preise an den Zapfsäulen explodiert sind, sondern auch die Preise für Kerosin. Viele Fluggesellschaften haben den Vorteil, dass sie längerfristige Verträge abgeschlossen haben. Ich habe das einmal für den Flug von NRW nach Mallorca ausgerechnet. Der derzeitige Kerosinpreis Landtag würde, selbst bei neuesten Flugzeugmodellen, auf den Ticketpreis aufgeschlagen Mehrkosten von allein ungefähr 15 Euro ausmachen. Dagegen nehmen sich 2,50 Euro Luftverkehrsabgabe der letzten Erhöhung doch relativ bescheiden aus. Das zeigt doch, dass sich ein Wirtschaftssektor, der völlig abhängig von fossilen Energien ist, eben verändern muss. Er muss unabhängig werden, unabhängiger werden, damit er auch im globalen Wettbewerb dauerhaft bestehen kann. Diese Luftverkehrsabgabe, die ich eben erwähnte, hat die aktuelle Bundesregierung beschlossen. Das sind für den Bereich „Luftverkehr“ Mindereinnahmen von 350 Millionen Euro. Die FDP fordert in dem vorliegenden Antrag die komplette Abschaffung der Luftverkehrsabgabe. Das ist eine Abgabe, die im Übrigen erhoben wird, weil der Luftverkehr keine Umsatzsteuer auf internationale Flüge zahlt und im Gegensatz zu vielen anderen Verkehrsträgern keine Kerosinsteuer zahlt. Diese Abgabe wurde 2011 von einer Bundesregierung aus CDU und FDP eingeführt. Diese soll laut Forderungen des Antrags nun abgeschafft werden. Diese vollständige Streichung würde 1,7 Milliarden Euro zusätzlich kosten. Man kann über vieles reden, über die Frage, wie man die kluge Bepreisung macht, wie man das mit dem Emissionshandel in Einklang bringt usw. Man kann über alles sprechen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Da Millionen Menschen für die Fahrt zur Arbeit nun mit Blick auf die Preisschilder an den Zapfsäulen deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen, erinnert diese Frage, das Fliegen billiger machen zu wollen, doch ein wenig an die verkehrspolitische Marie-Antoinette: Wenn Autofahren zu teuer ist, warum fliegen die Leute dann nicht zur Arbeit? Wir alle sollten die Lage des Luftverkehrs nicht schlechter reden, als sie ist. Dazu möchte ich auf die Zahlen von Christof Rasche eingehen. Es geht immer um die Frage, welche Statistik man nimmt. Denn, ja, die Nachfrage nach innerdeutschen Verbindungen ist eingebrochen, was im Wesentlichen daran liegt, dass viele Geschäftsreisende nun durch Corona entdeckt haben, dass es Videokonferenzen gibt, und die Bahn auf bestimmten Strecken wie München–Berlin deutlich attraktiver geworden ist. (Beifall von den GRÜNEN – Christof Rasche [FDP]: In Spanien nicht! In Italien nicht!) Bei den NRW-Flughäfen haben wir die sogenannte Recovery Rate. Sie liegt im Vergleich von 2025 zu 2019 im innerdeutschen Flugverkehr bei 32 %. Ja, das ist richtig. Beim internationalen Flugverkehr liegt sie aber bei 101,4 %. Das heißt, wir haben mehr Menschen in den Flugzeugen als vor der Coronapandemie, die von NRW aus international unterwegs sind. 18.03.2026 Diese Differenzierung sollte man durchaus machen. Denn die Konnektivität des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen ist nicht so schlecht, wie sie hier geredet wird. Kann man alles in den Zahlen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen nachlesen, lieber Kollege Christof Rasche. Ich sage Ihnen deshalb auch: In einer solchen Lage zu sagen, man wolle über weitere Steuersenkungen noch einmal den innerdeutschen Flugverkehr und damit die Nachfrage nach fossilen Treibstoffen ankurbeln, während gleichzeitig die Preise für eben jene explodieren, weil es eine Knappheit gibt, macht volkswirtschaftlich wenig Sinn. Wir als Koalition sind klar: Wir wollen wirtschaftliche Stärke, wir wollen Konnektivität, wir wollen Arbeitsplätze, das alles aber nachhaltig. Um noch auf das Thema „Lärmschutz“ einzugehen: Das sind Verfahren, die durch das Ministerium laufen. Sie kennen die Vereinbarungen, die wir als Koalitionspartner in unserem Koalitionsvertrag haben. Wir gehen davon aus, dass das Ministerium in seiner Rolle als Genehmigungsbehörde diese Anträge ordnungsgemäß prüft. Ich erinnere zum Beispiel beim Flughafen Köln-Bonn an das 22-Punkte-Programm von 1996, in dem unter anderem ein Passagiernachtflugverbot vorgesehen ist. Nun kann man darüber streiten, ob das noch aktuell ist. Ich kann mich daran erinnern und habe auch nachgeguckt, dass noch in der Wahlperiode 2010 bis 2012 ein Abgeordneter im Verkehrsausschuss erklärt hat, als FDP stehe man zu diesem 22-Punkte-Programm, in dem unter anderem eine Maßnahme vorgesehen ist, die Sie hier ablehnen. Wenn man sagt, man sei gedanklich weiter, dann kann man das hier durchaus noch einmal näher erläutern, finde ich. Ich komme zum Schluss. Wir wollen einen starken Luftverkehr, gleichzeitig Klimaneutralität, umweltfreundliche Alternativen und wirksamen Lärm- und Anwohnerschutz. Wir stimmen der Überweisung des Antrags natürlich gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Metz. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Esser.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Heute also wieder eine Debatte über Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer NRW-Flughäfen, präsentiert von all jenen Parteien, die der Luftverkehrsbranche in Bund und Land mit Einschränkungen und Auflagen über die letzten Jahr-Landtag zehnte Fesseln angelegt haben – kannst du dir auch nicht ausdenken. NRW leidet. Das industrielle Herz unseres Landes stirbt. Unsere Unternehmen stehen unter unglaublich hohem Druck. Hohe Energiepreise wirken sich ruinös aus, gerade bei traditionell hohen Personalkosten, wie sie in Deutschland vorherrschen. Der Export in alle Welt ist wichtig. Unsere Wertschöpfungsketten sind global vernetzt. Unsere Arbeitsplätze hängen ganz entscheidend davon ab, dass Menschen, Güter und Ideen schnell und zuverlässig über Kontinente hinweg bewegt werden können. Wer das ernst nimmt, der kommt an einer relativ einfachen Wahrheit aber nicht vorbei. Wir brauchen nicht nur frische und vernünftige Rheinbrücken, zuverlässige Autobahnen und Straßen ohne Schlaglöcher, sondern eben auch leistungsfähige Verkehrsflughäfen, und zwar nicht irgendwann, sondern besser heute als morgen. Leider ist heute das Gegenteil der Fall. Unsere Flughäfen in NRW entwickeln sich international schlecht, werden durch Einschränkungen, Regularien, hohe Abgaben und Steuern, die die Anrainerstaaten eben nicht erheben, abgehängt. Im vorliegenden Antrag werden zwar wichtige Punkte benannt, man bleibt hinter dieser erdrückenden Realität aber leider deutlich zurück. Statt sich auf die konkrete Stärkung unserer Flughäfen zu konzentrieren, verliert man sich in Zielsetzungen, die bei allem guten Willen in Teilen schlicht utopisch wirken. Insbesondere die starke Fokussierung auf Förderprogramme für absolut klimaneutrale Kraftstoffe vermittelt den Eindruck, man könne die strukturellen Herausforderungen der Luftverkehrsbranche allein durch technologische Hoffnungsträger lösen. Selbstverständlich sind Innovation und Forschung wichtig, auch alternative Kraftstoffe können perspektivisch einen Beitrag leisten, aber unsere Politik darf sich nicht auf Wunschdenken gründen. Vollständig klimaneutrale Kraftstoffe sind ein Hirngespinst und wirtschaftlich nicht tragfähig, um den realen Bedarf des Luftverkehrs zu decken. Wer heute so tut, als ließe sich ein flächendeckender klimaneutraler Flugverkehr überhaupt organisieren, der betreibt Wählertäuschung für die grüne Blase statt realistischer Standortpolitik. (Beifall von der AfD) Im Antrag werden einige Punkte zu Recht kritisiert. Während unsere NRW-Flughäfen im internationalen Wettbewerb mit Standorten wie zum Beispiel den Niederlanden oder Belgien stehen, diskutieren wir hier über Einschränkungen, zusätzliche Auflagen und Zielvorgaben, die die Wettbewerbsfähigkeit in NRW weiter schwächen können und wahrscheinlich auch werden. (Zuruf von Martin Metz [GRÜNE]) 18.03.2026 Was unsere Flughäfen stattdessen brauchen, ist jedoch – es wurde in der Debatte heute schon oft genannt – Verlässlichkeit. Sie brauchen Investitionssicherheit. Sie brauchen eine Landespolitik, die sich klar zu ihnen als Infrastrukturknoten, als Wirtschaftsfaktor, als Arbeitgeber für Zehntausende Menschen in Nordrhein-Westfalen bekennt, denn eines ist doch klar: Wenn wir die Leistungsfähigkeit unserer Flughäfen beschneiden, dann verschwindet der Luftverkehr nicht einfach. Er verlagert sich an andere Standorte und mit ihm verlagern sich Wertschöpfung, Arbeitsplätze und strategische Bedeutung. Das kann nicht in unserem eigenen Interesse sein. Gerade für ein exportorientiertes Industrieland wie Deutschland gilt: Gute Anbindung ist Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Unsere Unternehmen sind darauf angewiesen, dass Geschäftsreisen möglich bleiben, dass Fracht schnell abgewickelt wird, dass internationale Märkte erreichbar sind. Wer das schwächt, schwächt am Ende unseren gesamten Wirtschaftsstandort. Deshalb sagen wir als AfD-Opposition ganz klar: Wir brauchen eine aktive Stärkung der Flughäfen in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören moderne Infrastruktur, effiziente Genehmigungsverfahren, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und eine Politik, die nicht reflexhaft auf Einschränkungen, sondern auf Ermöglichungen und auch niedrige Abgaben und Gebühren setzt. Das heißt nicht, dass der Umweltschutz dabei hinten runterfällt. Im Gegenteil: Auch der Luftverkehr muss und wird seinen Beitrag leisten. – Dieser Beitrag muss aber eben realistisch, technologieoffen und auch international abgestimmt sein. Deutsche oder nordrhein-westfälische Alleingänge schaden unserem Standort nur. Wir werden der Überweisung dieses Antrags an den Verkehrsausschuss zustimmen – nicht, weil wir den Antrag in seiner jetzigen Form für ausreichend oder besonders hilfreich halten, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass dieses Thema eine fundierte, sachliche und praxisnahe Befassung verdient. Unser Ziel als AfD ist klar: starke Flughäfen für ein starkes Nordrhein-Westfalen. Dafür werden wir uns weiterhin mit Nachdruck einsetzen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich gehört zu Nordrhein-Westfalen eine starke Luftverkehrswirtschaft. Wir brauchen den Luftverkehr, um international angebunden zu sein. Unsere Men-Landtag schen wollen reisen. Wir brauchen die Verbindung in die Welt. Deshalb müssen wir alles Notwendige tun, damit die Luftverkehrswirtschaft in unserem Land gestärkt wird. Selbstverständlich gibt es Herausforderungen in dem Bereich. Darum muss man überhaupt nicht herumreden, aber – da kann ich über den Antrag der FDP ehrlich gesagt nur den Kopf schütteln – dieses Schlechtgerede des Standorts Nordrhein-Westfalen finde ich mindestens mal unpassend. (Beifall von den GRÜNEN – Dietmar Brockes [FDP]: Kennen Sie die wirtschaftliche Lage denn nicht?) Wir haben eine starke Luftverkehrswirtschaft. Wir haben starke Flughäfen, die gut für die Zukunft aufgestellt sind. Wenn Sie mit den Verkehrsprognosen ankommen, dann müssen Sie sich an irgendeiner Stelle auch mal die Mühe machen, sich das genau anzugucken. Kollege Metz hat es eben richtig erläutert. Woran liegt das Zurückgehen des Flugverkehrsaufkommens in Nordrhein-Westfalen? Am nahezu kompletten Wegfall des innerdeutschen Verkehrs. Herr Rasche, Sie haben eben gerufen: „Frankreich“. Frankreich ist genau das Beispiel. Es gab auch vor der Coronakrise keinen innerfranzösischen Luftverkehr; deshalb konnte der auch nicht wegfallen. Das ist der Unterschied. Diese Landesregierung möchte die Flughäfen so aufstellen, dass sie sich in Zukunft weiterentwickeln können. Wir sind da auf einem guten Weg, und dieser besteht zum Beispiel darin, dass wir die Konkurrenzsituation verbessern. Wir haben im Frachtbereich eine Konkurrenzsituation mit Lüttich. Wenn Sie mit dem Flughafen Köln-Bonn darüber reden, woran das liegt, dann sagen Ihnen die Verantwortlichen: In Lüttich, in Belgien, gibt es ein Umsatzsteuerverrechnungssystem, was dem Standort Lüttich enorme Kostenvorteile verschafft. Es ist diese Landesregierung, die einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz angestoßen hat, die auf die Bundesregierung zugegangen ist, damit sie endlich diese Benachteiligung der deutschen Standorte gegenüber den internationalen Standorten beseitigt. Das ist konkrete Politik und nicht das, was die FDP macht, nämlich nahezu den gleichen Antrag wie 2024 zu stellen, in dem es am Ende nur um eine Wiedergabe von einzelnen plakativen Abgabesenkungsforderungen der Luftverkehrswirtschaft geht. Das ist das, was die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen nun wirklich nicht brauchen. Sie brauchen die Politik der Landesregierung, und das ist wichtig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ganz ehrlich gesagt: Natürlich muss man über Standortkosten reden. 18.03.2026 (Carsten Löcker [SPD]: Ach so! Muss man!) Das ist keine Frage. Da sind auch schwierige Entscheidungen zu treffen. Kein Thema. Wenn man sich eine Studie des Bundesverkehrsministeriums dazu anguckt – die ist noch gar nicht so alt, nämlich von März 2025; das ist gerade mal ein Jahr her, und da war übrigens Herr Wissing noch Bundesverkehrsminister –, was die Probleme der Luftverkehrswirtschaft in Deutschland sind, dann sieht man, dass die Standortkosten nur mit einem Anteil von 9 % eine Rolle spielen. Es ist völlig richtig, dass wir an der Stelle gucken müssen, dass wir moderne Flotten bekommen, dass wir moderne Prozesse bekommen, dass wir all das, was notwendig ist, um Flugverkehr zu optimieren, entsprechend voranbringen. Ich bin ausdrücklich der Ministerpräsidentenkonferenz dankbar, dass sie das klar artikuliert und diese Themen voranbringt. Was wir in Nordrhein-Westfalen auch tun müssen – und das ist entscheidend –, ist, dass wir die Transformation dieser Branche voranbringen. Die Landesregierung unterstützt in vielfältiger Art und Weise Forschung und Entwicklung im Luftverkehr. Ich will nur drei Ortsnamen nennen: Das ist Merzbrück, das ist Mönchengladbach und das ist Aldenhoven. Dort betreiben wir inzwischen im Rheinischen Revier Spitzenforschung für den Luftverkehr der Zukunft. Da werden die Antworten, da wird die Technologieführerschaft für den Luftverkehr entwickelt – inzwischen mit den Verkehrsflughäfen gemeinsam. (Carsten Löcker [SPD]: Damit können wir kein Geld verdienen!) Das ist einzigartig, was wir in Nordrhein-Westfalen schaffen. Herr Rasche und alle anderen, die hier Kritik üben, ich hätte mir gewünscht, dass Sie gestern in Aldenhoven gewesen wären. Da haben wir den Spatenstich für das Center for Vertical Mobility gemacht. Hier investiert die Landesregierung 30 Millionen Euro in Drohnentechnologie, in unbemannte Luftfahrzeuge, in Lufttaxis, in die Themen der Zukunft und zeigen damit: Wir stehen an der Spitze der Bewegung für einen nachhaltigen Luftverkehr, der wirtschaftliche Perspektiven für den Standort Nordrhein-Westfalen bietet. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Für die Fraktion der FDP spricht noch einmal der Abgeordnete Rasche.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Die Buchstaben „FDP“ sind in dieser Diskussion oft gefallen, da wird es mir um die Zukunft der FDP überhaupt nicht bange. (Beifall von der FDP) Landtag Ganz im Gegenteil hat die Diskussion gezeigt: Wir werden gebraucht. Lieber geschätzter Minister Oliver Krischer, wenn Sie sich – zwei Jahre waren Sie Vorsitzender – in der Verkehrsministerkonferenz eingesetzt hätten, dann hätten Sie sich eingesetzt für reduzierte Standortkosten im Vergleich zu Lüttich. Wenn wir aber in Deutschland für eine Frachtmaschine Kosten von 1.480 Euro haben und in Lüttich liegen die bei null, dann haben Sie sich für nichts eingesetzt. Zumindest haben Sie nichts erreicht. Die Standortnachteile für Nordrhein-Westfalen gegenüber Lüttich sind eins zu eins geblieben. (Beifall von der FDP) Ein kurzer Satz noch zum Kollegen Lehne. Herr Lehne hat gesagt, die Mittelstandspolitik sei der FDP inzwischen fremd. Ich nehme wahr, dass der Mittelstand sich ärgert und beschwert, nämlich über die Zweckentfremdung des Sondervermögens Infrastruktur. (Zuruf von der FDP: So ist es!) Kanzlerberater Clemens Fuest, …
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Christof Rasche FDP
… ifo Institut, hat gesagt, 95 % würden zweckentfremdet. Darüber ärgert sich der Mittelstand, und deshalb braucht es die FDP. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18109 an den Verkehrsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 13 Zukunftsfähige Arbeit in NRW: Fachkräftesicherung mit Konzept – Struktur statt kurzfristiger Symbolpolitik 18.03.2026 Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16915 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/18024 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion der Kollegin Fuchs-Dreisbach das Wort.
Anke Fuchs-Dreisbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer sehr über Anträge, die sich mit der Stärkung der beruflichen Bildung und der Begleitung junger Menschen auf dem Weg in Ausbildung und Beruf befassen; denn das ist ein ganz wichtiges Themenfeld. Hierbei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung; denn es geht auch um Respekt und Wertschätzung, die wir bestimmten Berufsgruppen im Alltag entgegenbringen, damit sich Menschen bewusst für einen Berufsweg entscheiden. Bundespolitisch wurden in den letzten Jahren einige wichtige Schritte unternommen, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stärker sichtbar zu machen. Mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz wurden erstmals bundesweit einheitliche Fortbildungsstufen eingeführt, darunter der Titel „Bachelor Professional“ für höher qualifizierte Abschlüsse wie den Meister oder den Fachwirt. Ziel dieser Reform war es, berufliche Aufstiegsfortbildungen klarer einzuordnen, sie international verständlicher zu machen und damit auch die Attraktivität beruflicher Karrierewege zu stärken. Wie ich finde, ist dies ein ganz wichtiger Baustein im gemeinsamen Bemühen um die Fachkräftesicherung. Doch auch in Nordrhein-Westfalen strengen wir uns diesbezüglich natürlich an. Seit Herbst 2022 haben wir mit der Arbeits- und Fachkräfteoffensive bereits vielseitige Maßnahmen zur beruflichen Bildung und gegen den Fachkräftemangel eingeleitet. Die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass nicht alle Arbeitsplätze deutschlandweit gleich gut besetzt werden können. In Pflege- und Gesundheitsberufen, in handwerklichen Spezialberufen, in der IT, bei Berufskraftfahrern, aber auch bei Erziehern und Köchen stehen besonders viele freie Arbeitsplätze zur Verfügung. Dies verdeutlicht die hohe Bedeutung gezielter Maßnahmen zur Fachkräftesicherung insbesondere in den genannten Engpassberufen. Zugleich zeigt die Analyse aber auch: Wir sind auf dem richtigen Weg. Die Zahl der Engpassberufe verändert sich positiv. Landtag Kern des vorliegenden AfD-Antrags ist der Vorwurf, die Landesregierung betreibe nur kurzfristige Programme, und es fehle an Ernsthaftigkeit bei der Problemlösung zur Fachkräftesicherung. Dieses im Antrag gezeichnete Bild entspricht nicht der Realität. Denn Nordrhein-Westfalen hat mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ein leistungsfähiges und bundesweit anerkanntes Übergangssystem geschaffen. Bereits ab Klasse 8 erhalten Schülerinnen und Schüler verbindliche Potenzialanalysen. Darauf folgen Berufsfelderkundung und Praktika, die fundierte Entscheidungen ermöglichen. Kommunale Koordinierungsstellen vernetzen Schule, Betriebe, Kammern und Träger. Diese sorgen dafür, dass Angebote aufeinander abgestimmt, erreichbar und regional passend sind. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 vermitteln Praxiskurse vertiefte Einblicke in betriebliche Abläufe, fördern Fach- und Sozialkompetenzen und tragen gezielt zur Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen bei. Ich denke, wir Abgeordneten kennen alle die Ausbildungsmessen und besuchen diese regelmäßig vor Ort. Auch inklusive Angebote wie KAoA-STAR unterstützen Jugendliche mit Behinderung beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zudem hilft das Werkstattjahr jungen Menschen, die besondere Unterstützung benötigen. Digitale Angebote wie die berufswahlapp ergänzen die Berufsorientierung zeitgemäß und ermöglichen selbstständige und reflektierte Entscheidungen. Alle diese Maßnahmen sind Teil der Fachkräfteoffensive NRW für eine erfolgreiche Bildungs- und Erwerbsbiografie der jungen Menschen. Erste Erfolge etwa bei der Vermittlung durch Jobcenter oder Inklusionsinitiativen zeigen, dass koordinierte Fachkräftesicherung wirkt. Wir verfolgen in Nordrhein-Westfalen ein strukturiertes, modernes und inklusives System der Berufsorientierung, das früh ansetzt, systematisch begleitet und einfache Übergänge von Ausbildung in Beruf ermöglicht. Wir werden den eingeschlagenen Weg zur Fachkräftesicherung beibehalten und lehnen daher den Antrag der AfD ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Fuchs-Dreisbach. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Teschlade. 18.03.2026
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag wird auch das Thema „Gleichwertigkeit“ aufgegriffen. Bereits für die Sitzungen am 22. März 2023 hat die SPD-Landtagsfraktion parallel im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales je eine Berichtsanfrage zum Thema „Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“ auf den Weg gebracht. Kurzer Funfact: Die Antworten der beiden Ministerien waren nicht abgestimmt und haben sich deshalb teilweise widersprochen. (Thorsten Klute [SPD]: Kann vorkommen!) Das soll aber jetzt nicht dem Ziel schaden. Die SPD forderte die Aufnahme der Gleichwertigkeit in die Landesverfassung; denn nur dann wäre das Vorhaben auch wirklich mit Geld hinterlegt. Wir wollen eine bessere Ausstattung der Berufsschulen. Wir wollen, dass unser Lehrpersonal an den Berufsschulen ordentlich und gleichwertig bezahlt wird. Deshalb sehen wir es kritisch, wenn Schwarz-Grün nur ein Gesetz möchte, aber keine Änderung der Landesverfassung. Aktuell laufen die Diskussionen zu diesen Themen weiter, da noch weitere Änderungen in der Landesverfassung vorgenommen werden sollen und die Gleichwertigkeit ein Bestandteil davon ist. Warum erzähle ich das alles? Es geht darum, dass sich der vorliegende Antrag folgendermaßen übertiteln lässt: nicht grundsätzlich falsch, aber Sie sind schlicht late to the party. Wir sind in diesem Prozess schon viel weiter. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Anke Fuchs-Dreis- bach [CDU])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Teschlade. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Zimmermann.
Marc Zimmermann GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bereits vor über drei Jahren habe ich an gleicher Stelle zum Thema „Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“ meine erste Rede gehalten. Mit meiner vierten Rede haben wir dann den Antrag zur Fachkräfteoffensive eingebracht und ein ressortübergreifendes Zusammenspiel gefordert. Es folgten diverse Aufschläge zur Fachkräftesicherung in vielen relevanten Bereichen. Dies hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Veränderungen beim Übergang von Schule in Beruf geführt. „Ausbildungswege NRW“ zum Beispiel holt die Schülerinnen und Schüler ab und bringt sie Landtag zielgerichtet in Betriebe, anstatt ein weiteres Jahr auf der Schulbank im Berufskolleg zu verbringen. KAoA brauche ich nicht noch einmal zu erwähnen; das hat Frau Kollegin Fuchs-Dreisbach gerade schon ausgeführt. Die dieses Jahr eingeführten Ferienpraktika waren sowohl für die teilnehmenden Betriebe als auch für die Schülerinnen und Schüler ein voller Erfolg. Über 80 % der Betriebe wollen sich in diesem Jahr wieder bewerben. Wir haben den Meister- und Meisterinnenbrief durch die Meisterprämie noch attraktiver gemacht. Wir setzen uns vehement für die Stärkung von Frauen in Selbstständigkeit ein und geben besondere Konditionen für Gründungen von Frauen in als männlich angesehenen Berufszweigen. Wir setzen uns für eine bessere Versorgung von schwangeren Selbstständigen ein: zum Schutz von Mutter und Kind sowie zur Sicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen. Das Projekt „Starke Frauen. Starkes Handwerk“ war heute mit einem Stand im Hause; da hätten Sie mit den Betroffenen gut sprechen können. Sie, liebe AfD, haben mit diesem Antrag wieder einmal nichts Besseres zu tun, als das alles schlechtzureden und zu behaupten, es würde nichts gemacht. Meine Auflistung, die tatsächlich noch sehr unvollständig ist, zeigt ein anderes Bild. „Gleichwertigkeit und Attraktivität von Ausbildung“, was ein Kernthema Ihres Antrags ist, entsteht aber nicht durch solche Maßnahmen allein. Gleichwertigkeit muss in unser aller Köpfen entstehen – auch in Ihrem; denn Sie zeigen mit diesem Antrag, dass Sie noch nicht begriffen haben, welche Chancen in einer handwerklichen Ausbildung liegen. Sie reduzieren die Ausbildung in Ihrem Antrag auf die Möglichkeit einer Betriebsübernahme und auf den Meister oder die Meisterin, wobei Sie Letztere sicher in erster Linie nicht mitgedacht haben. Dabei gibt es so viel mehr. Wie wäre es mit einem Betriebswirt im Handwerk, berufsnahen Studiengängen, Weiterbildungen und Spezialisierungen oder internationalen Meister*innen, um nur ein paar Aspekte zu nennen? Eines will ich noch festhalten, weil es gerade für Menschen Ihrer Partei leider nicht selbstverständlich ist: So wie die Bildungswege gleichwertig sein sollten, so sollte auch die Herkunft der Mitarbeitenden keine Rolle spielen. Deshalb setzen wir uns auch für eine Anerkennung ausländischer Abschlüsse ein und unterstützen mit einer internationalen Fachkräfteagentur aktiv die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Denn nicht nur Bildungswege sollten gleichwertig sein, sondern auch die Menschen in den Betrieben. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke. 18.03.2026 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Zimmermann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Schneider.
Susanne Schneider FDP
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen ist robust, meinte der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert, bei der Vorstellung des letzten halbjährlichen Konjunkturgutachtens für das Handwerk. Aber auch der Robusteste hat mal eine Schwächephase. Selbst das Handwerk leidet unter der fehlenden Dynamik der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Ein weiteres Problem verschärft die Situation: Das Handwerk steht beim Personal stark unter Druck. Mehr Mitarbeiter gehen in Rente, als Nachwuchs da ist. Personal muss aufgebaut werden. Jeder dritte Betrieb kann nicht jede offene Stelle besetzen. Da ist er wieder, der Fachkräftemangel. Der Fachkräftemangel betrifft aber nicht nur das Handwerk. Fehlende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas, Gastronomie und Einzelhandel führen zu reduzierten Öffnungszeiten. Aufgrund fehlender Lokführer und Busfahrer fallen Verbindungen aus, was den Pendlern das Leben schwer macht. Im Gesundheitsbereich führt der Fachkräftemangel zu langen Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Die Nachwuchsgewinnung wird in fast allen Bereichen schwieriger. Um den Fachkräftemangel zu bewältigen, braucht es ein vielfältiges Maßnahmenbündel. Einerseits müssen alle verfügbaren Potenziale im Inland, insbesondere bei älteren Arbeitnehmern, Angehörigen mit Familien- bzw. Pflegeverantwortung oder Menschen mit Behinderung, angesprochen werden. Andererseits müssen aber auch ausländische Fachkräfte schnell und unbürokratisch zu uns kommen können. Den letzten Aspekt übergeht die AfD hier – wenig überraschend. Mit dem Antrag soll Tatkraft vermittelt werden. Darin wird aber nur wenig Konkretes genannt. Es wird unverbindlich forciert, sichtbar gemacht oder kommuniziert. Ein echtes Konzept wird nicht erkennbar. Die Forderungen bleiben oberflächlich. Wenn sich etwas durchzieht, dann allenfalls ein sehr rückwärtsgewandtes Denken. Alles in allem ist das mal wieder eine ziemlich dünne Suppe. Die FDP-Landtagsfraktion hat in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach konkrete Initiativen gegen den Fachkräftemangel eingebracht. So setzen wir uns dafür ein, die Gleichwertigkeit von beruflicher und Landtag akademischer Bildung in der Landesverfassung zu verankern. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Es muss eine landesweite Werbekampagne für Ausbildungsberufe mit Schwerpunkt auf Social Media und eine Kooperation mit Influencern zur Ansprache der jungen Zielgruppe geben. Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse müssen digital sein, und es muss vor allem schneller gehen. (Beifall von der FDP) Außerdem setzen sich die Freien Demokraten hier im Haus für ein freiwilliges Handwerksjahr für Schulabgängerinnen und Schulabgänger als niedrigschwelligen Einstieg in das Berufsfeld sowie für den Erhalt der Meisterprämie in ihrer bisherigen Form als Landesförderung ein. (Beifall von der FDP) Leider tut die Landesregierung mit Blick auf den Fachkräftemangel weniger, als sie müsste. Die Fachkräfteoffensive hat außer Ankündigungen, kurzfristigen Projekten und öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen kaum konkrete Ergebnisse gebracht. Mit der Streichung wesentlicher Elemente der Fachkräfteoffensive wie der Meisterprämie oder des Haushaltstitels beim Wirtschaftsministerium hat Schwarz-Grün in den letzten Haushaltsberatungen vielmehr die Abrissbirne eingesetzt. Es gibt bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels noch viel zu tun. Mit viel heißer Luft kommen wir hierbei aber nicht weiter. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD])
André Kuper
Danke, Frau Schneider. – Für die AfD spricht ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Vorteil am umgekehrten Verfahren ist ja, dass man einen Antrag zuerst ausgiebig im Fachausschuss debattieren kann, um ihn dann hier im Plenarsaal noch einmal miteinander zu beraten. Die Beratung im Fachausschuss sah im Übrigen wie folgt aus: Ich habe mein Plädoyer zum Antrag gehalten, keine der anderen Fraktionen hat reagiert, dann hat man ihn abgelehnt. Und heute stehen wir hier. (Thorsten Klute [SPD]: Dann war wohl nicht so viel drin!) 18.03.2026 Daher war ich gespannt wie ein Flitzebogen, was Sie alle an konkurrierenden Lösungen für den Fachkräftemangel zur Verfügung stellen. Die CDU hat sich vor allen Dingen darauf ausgeruht, dass sie schon bei der Fachkräfteoffensive geglänzt habe. Soll ich Ihnen etwas erzählen? Hört man ein bisschen ins Handwerk hinein und schaut man auf den Arbeitsmarkt, so ist da von der Fachkräfteoffensive relativ wenig angekommen. Beispielsweise wird in den Kitas heute noch immer händeringend gesucht. (Marc Zimmermann [GRÜNE]: Die sprechen doch gar nicht mit Ihnen!) Auch im Handwerk sind immer noch sehr viele Stellen unbesetzt, selbst in der Ausbildung. „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist ein Konzept, das immer wieder gelobt wird. Aber es heißt doch im Ruhrgebiet mittlerweile an vielen Stellen eher „kein Anschluss ohne Abschluss“. Wir sprechen doch mittlerweile viel mehr über die vielen Schüler, die ihr Potenzial nicht ausnutzen, weil sie es eben nicht einmal mehr zu einem Berufsabschluss schaffen. Auch hier: keine vernünftigen Konzepte der Regierung dazu, wie man da tatsächlich weitere Potenziale heben möchte. Die SPD möchte die Gleichwertigkeit von beruflicher Bildung und Studium sogar in die Landesverfassung schreiben. Für eine Wortmeldung im Ausschuss hat es dann trotzdem nicht gereicht. Und was soll daraus konkret folgen? Was hilft es denn, wenn man das in Verfassungsrang bringt? Papier ist geduldig. Daraus allein ergibt sich nichts, wenn man dann nicht auch Gesetzentwürfe daraus ableitet. Herr Zimmermann wiederum zeigt sich mit seiner eigenen parlamentarischen Biografie sehr zufrieden. (Heiterkeit von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Tatsache ist aber doch, dass sich bisher relativ wenig getan hat. Dass Sie jetzt noch damit werben, dass eine Handwerksausbildung dazu führe, damit besser studieren zu können, zeigt, dass Sie die Idee der Gleichwertigkeit von beruflicher Bildung und Studium nicht verstanden haben. (Beifall von der AfD – Heiterkeit von Dr. Hart- mut Beucker [AfD] – Marc Zimmermann [GRÜNE]: Dann haben Sie nicht zugehört! Oder Sie wollten nicht zuhören!) Von Frau Schneider und der FDP ist es fast schon das höchste Lob, wenn man einige unserer Passagen als eigene Ideen wiedergibt. Ansonsten gab es aber auch von Ihnen außer ein paar Nebelkerzen – wie gewöhnlich Influencer hier, Digitalisierung da – keine eigenen Lösungen. Es ist typisch FDP. Es ist Landtag fast traurig, Ihnen dabei zuzusehen, wie Sie langsam aus diesem Parlament fallen. Wir sehen also: Diese Debatte hätten wir führen müssen. Wir hätten sie führen können. Aber Sie haben diese Chance mal wieder nicht genutzt – vielleicht, weil die Farbe der Partei, von der dieses Thema eingebracht wurde, die falsche ist. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt und die Bedürfnisse im Handwerk wird aber nach wie vor viel zu wenig getan – trotz Ihrer Jubelmeldungen am Rednerpult. Es gibt in der Breite nach wie vor viel zu wenige Fachkräfte. Daher fordern wir: Schritt für Schritt zu mehr Gleichwertigkeit! Ich kann nur noch einmal dafür werben, unserem Antrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ersten Punkt will ich sagen: Von den Menschen mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen – in Deutschland sind das 38 Millionen und bei uns knapp 10 Millionen – haben 15 % formal keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das heißt auf der anderen Seite, dass 85 % der Menschen, die in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, eine duale oder eine akademische Berufsausbildung haben. Wenn man diese Zahlen kennt, dann weiß man, dass man Chancengerechtigkeit in diesem Land nur herstellen kann, wenn die Leute am Ende des Tages eine abgeschlossene Berufsausbildung erreichen. Das ist die Wahrheit. Schauen wir auf unsere Langzeitarbeitslosen. Da wir wissen, wie viele von ihnen keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, wissen wir auch, dass für die Integration in den Arbeitsmarkt die Frage, ob eine formale Berufsausbildung durchlaufen wird, die entscheidende ist. Deswegen hat diese Landesregierung in den letzten Jahren sehr viele Maßnahmen ergriffen, damit unsere Schulabgängerinnen und Schulabgänger eine Berufsausbildung beginnen. Lassen Sie mich dazu sagen: Mir persönlich ist es erst einmal egal, ob das eine akademische oder eine duale Berufsausbildung ist. Entscheidend ist, dass die jungen Leute zu einem Beruf finden, der zu ihrer Persönlichkeit passt. Das ist das Entscheidende. Denn wenn der Beruf nicht dazu passt, wie man selbst ist, dann wird es nie gut werden. 18.03.2026 Glücklicherweise haben wir in diesem Land beide starken Arme: den dualen und den akademischen. Der eine ist nicht besser und nicht schlechter als der andere. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Karrierechancen sind in beiden Berufsbildern und bei beiden Ausbildungen gegeben. Sie sind unterschiedlich. Aber sie sind möglich. Man muss sie nur nutzen. Deswegen darf man die Frage der Fachkräfteoffensive nie von der Bildungspolitik, von der Schulpolitik lösen. Die jetzige Schulministerin, Frau Feller, bringt für das Ziel, mehr junge Leute so durch die Schule zu bringen, dass sie einen Abschluss erlangen, mit dem man dann eine Berufsausbildung beginnen kann, auf jeden Fall viel Gutes und viel Richtiges auf den Weg. Es dauert halt nur eine gewisse Zeit, bis das wirkt. Ich bin auch davon überzeugt – um das ganz deutlich zu sagen –, dass wir zu der Frage, welchen Beitrag Schule leisten kann und welchen Beitrag wir in der Schule leisten können, damit sich bei den jungen Leuten der richtige Berufswunsch entwickelt, sehr gute Hilfe leisten. Allerdings können wir damit nicht das persönliche Umfeld wie das Elternhaus oder die Lehrerinnen und Lehrer ersetzen. Diese ganzen Maßnahmen, die wir rund um die Entwicklung der Berufswünsche – Potenzialanalysen oder auch das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ – ergreifen, sind schon ganz gute Instrumente, finde ich, die wir in Nordrhein-Westfalen über viele Jahre entwickelt und immer weiter verfeinert haben. Wir werden sie auch weiterhin verfeinern. Heute machen wir sie an allen Schulen, auch an den Förderschulen. Ich halte es für wichtig, dass man auch diesen Bereich mit in den Blick nimmt. Ich finde auch, dass das Umfeld für die duale Ausbildung nicht schlechter sein darf als für die akademische Ausbildung. Deswegen ist ein Schwerpunkt unserer Fachkräfteoffensive in Nordrhein-Westfalen die Renovierung, die Modernisierung und der Ausbau von überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die in der dualen Ausbildung des Handwerks nun einmal eine ganz große Rolle spielen. Darin investieren wir zurzeit jedes Jahr 16 Millionen Euro; darin investiert der Bund. In einigen Jahren werden wir ein Sanierungsprogramm hingelegt haben, das sie alle in neuem Glanz erstrahlen lässt. Es hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun, dass nicht nur Fachhochschulen gut aussehen, sondern auch die Bildungseinrichtungen des Handwerks und die ÜBS in einem Zustand sind, der in die heutige Zeit passt und der Modernität, aber auch Wertschätzung ausstrahlt. Deswegen legen wir darauf einen ganz großen Schwerpunkt. Wir legen einen weiteren Schwerpunkt darauf, mit vielen Programmen, die wir über den ESF finan-Landtag zieren, Menschen zu unterstützen, die nach der Schule noch nicht so weit sind, dass sie eine Ausbildung beginnen können. Das sind viele unterschiedliche Programme. Denn sie können nicht alle gleich sein, weil auch die Jugendlichen, um die es geht, Gott sei Dank nicht alle gleich sind. Wir haben all diese Instrumente geschaffen, auch zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit, damit wir in diesem Bereich ein vielfältiges Angebot haben – immer mit dem Ziel, dass die jungen Leute eine Ausbildung machen. Dass wir es mit dieser Landesregierung beendet haben, dass Meisterinnen und Meister, die für die duale Ausbildung nun einmal wichtig sind, ihre Meisterprüfung mit eigenem Geld bezahlen müssen, halte ich für einen Fortschritt. Bei der SPD war es immer so: Alle, die später über 100.000 Euro verdienen, Akademiker, werden vom Staat ausgebildet, und alle, die unter 40.000 Euro verdienen werden, bezahlen Schulgeld. – Das war in der Gesundheitsbranche so, und das war bei den Meistern so. Dem habe ich ein Ende bereitet. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Sehr gut!)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/18024, den Antrag Drucksache 18/16915 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/16915 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/16915 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 14 Sicherheit für Motorradfahrer erhöhen. Mit neuen Fahrbahnmarkierungen zu weniger Unfällen. Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17999 Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die CDU ihr Abgeordneter Herr Krauß.
Oliver Krauß CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verkehrs-18.03.2026 sicherheit ist nicht nur ein Anliegen der Politik. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da sind wir alle, Staat und Gesellschaft, gemeinsam gefordert. Als erstes Bundesland hat NRW das Merkblatt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken eingeführt. Die Untersuchungen der Unfallkommission folgen diesem Merkblatt, dem MVMot. Es ist ein Baustein im Verkehrssicherheitsprogramm 2030 in Nordrhein-Westfalen. Seit einer Woche kennen wir die Unfallzahlen aus dem Jahr 2025: mehr als 656.000 insgesamt, was leider erneut ein Anstieg ist. 3.462 Unfälle mit dem Motorrad; und auch hier: Das sind 398 mehr als im Vorjahr. Dabei haben weniger Menschen ihr Leben verloren, gerade bei Motorradunfällen: 47,6 % weniger im Vergleich zu 2024. Mehr Sicherheit beim Motorradfahren umfasst verschiedene Maßnahmen wie die persönliche Schutzausrüstung, das eigene Fahrverhalten und auch den Einsatz moderner technischer Hilfsmittel wie Apps, BikerSOS oder motobit. Leben zu schützen ist und bleibt ein Kernziel der Verkehrspolitik. Für die Vision Zero arbeiten die Straßenverkehrs-, die Straßenbau- und die Polizeibehörden ebenso wie die Verbände, die Landesverkehrswacht und das Zukunftsnetz Mobilität NRW. Unser heutiger Antrag nennt dann auch die landesweite „NRW-Initiative – #sicherimStraßenverkehr“. „Verantwortungsvolles Miteinander von Motorradfahrern und Anwohnern“, für eine sensible Fahrweise sensibilisieren – in der letzten Legislaturperiode hat der Landtag den Antrag mit diesem Titel beschlossen. Alle demokratischen Parteien haben sich hinter die Initiative „Silent Rider“ gegen unnötigen Motorenlärm gestellt. Ebenso wie der Lärm steigt das Verkehrsrisiko gerade jetzt in der Motorradsaison, wenn wieder die Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen auf die Straßen kommen. Passive Schutzeinrichtungen, Gestaltungsmerkmale, der Unterfahrschutz, die Fahrbahnteilung: Damit nutzen wir die Chance, Verkehrssicherheit zu erhöhen, kurzfristiger als straßenbauliche Maßnahmen das können. Die Expertise für hindernisfreie Seitenräume kommt aus NRW, von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln. Zu einer Umsetzung gehört die Erfolgskontrolle mit dem Vergleich vorher/nachher, mit Auswertung der Unfalldiagramme. Bei dem Pilotprojekt im Kreis Düren verdeutlichen neue Markierungen die Linienführung in Verbindung mit Ellipsen auf dem Asphalt. Die spezifische Gefahr für Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen, in Kurven mit dem eigenen Körper in die Fahrbahn der Gegenrichtung zu kommen, ist mit Erfolg reduziert Landtag worden. Partner ist die RWTH Aachen. Es ist ein Projekt an der L 218. In der Bilanz für den ersten Testzeitraum 2023/2024 stehen ein Minus in der Durchschnittsgeschwindigkeit von immerhin 3 km/h und mehr, weniger Unfälle und kein schweres Unglück. Unfälle vermeiden in einem Verkehr, der dichter, vielfältiger und komplexer wird – so hat das unser Innenminister Herbert Reul auf den Punkt gebracht. Am letzten Sonntag haben er und Minister Oliver Krischer in Heimbach die Motorradsaison eröffnet. Sicher im Straßenverkehr, das ist und bleibt die Leitmarkierung: mehr Aufmerksamkeit, Prävention und Verantwortung. Doch was bleibt? Jeder Schaden an Leib und Leben ist ein Schaden zu viel. Wir wollen deshalb die Erfolge aus dem Kreis Düren übertragen. Die Ausweitung auf den Kreis Euskirchen in der Nachbarschaft ist bereits spruchreif. Ziel bleibt, Unglücke unter allen Umständen zu verhindern. Dafür bitten wir um die Zustimmung zu unserem Antrag – mit einem großen Dankeschön an alle, die für diesen Fortschritt sorgen. Im konkreten Fall darf ich nennen: Straßen.NRW, unsere Polizeibehörden, die Beteiligten der Kreise, die RWTH Aachen und da stellvertretend Herrn Dr. Dirk Kemper, um einen Namen zu nennen. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Krauß. – Für die Grünen spricht nun ihr Abgeordneter Herr Metz.
Martin Metz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Verkehrssicherheit auf unseren Landstraßen entscheidet über die Gesundheit von Menschen bis hin zu Leben und Tod. Die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist das eine. Aber sichere Straßenraumgestaltung wird dadurch nicht ersetzt. Sie ist kein Nice-to-have. Es ist eine staatliche Pflicht, unsere öffentlichen Verkehrsräume so zu gestalten, dass Menschenleben möglichst nicht gefährdet werden und dass die Menschen sicher sind. Nach diesem Prinzip handelt die Koalition mit ihrem Verkehrsminister Oliver Krischer. Die Unfallbilanz 2025 zeigt: Die Zahl der getöteten Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer in NRW ist im Vergleich zu 2024 gesunken. Das ist ein Erfolg. Gleichzeitig ist die Zahl der Verunglückten jedoch gestiegen. Weniger tote Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer sind gut. Gleichzeitig dürfen wir aber das Warnsignal von vermehrten Unfällen nicht ignorieren. Das Modellprojekt in der Eifel ist ein Beispiel, wie moderne Verkehrssicherheit für Motorradfahrer 18.03.2026 funktionieren kann. Die Markierungen auf der L 218 sind ein Erfolg – wissenschaftlich belegt: weniger Geschwindigkeit, weniger Unfälle, keine Schwerverletzten. Das ist Innovation, die Leben rettet. Wir begrüßen die Ankündigung unserer Minister Krischer und Reul, das Modellprojekt auf zwei weitere Straßen in NRW auszuweiten. Deshalb wollen wir auch, dass der Bund diese Markierungen in die StVO übernimmt. Und da ist schon der erste Punkt. Wir reden hier immer ganz viel darüber, dass der Staat schneller werden sollte, dass er agiler sein sollte. Jetzt kann man einmal überlegen: Was kostet eigentlich so eine Markierung auf einer Landstraße? Ein bisschen Farbe, vielleicht Kaltplastik – weiß ich nicht –, aber jedenfalls nicht viel. Sie können einmal die volkswirtschaftlichen und materiellen Kosten eines Verkehrsunfalls dagegenstellen und überlegen, was das für ein Schaden ist. Vor dem Hintergrund ist es natürlich ein bisschen schwer nachvollziehbar, dass dieser Staat, wenn es um das Leben von Menschen und rein volkswirtschaftlich um eine sinnvolle Maßnahme geht, offenbar Jahre braucht, bis das, was in anderen Ländern der Europäischen Union seit Jahren erfolgreich funktioniert und was in Nordrhein-Westfalen mittlerweile seit Jahren erfolgreich getestet wird, seinen Eingang in die Realität findet. Da sollten wir uns als Staat natürlich fragen: Kann es eigentlich sein, dass man bei solchen sinnvollen kleineren Maßnahmen, die wirklich einen Effekt haben, so vorgeht? Nein, da müssen wir auch mal schneller werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir reden über Menschenleben und über Gesundheit. Wir reden aber auch über volkswirtschaftliche Schäden: 9,3 Milliarden Euro Schaden durch Verkehrsunfälle allein in Nordrhein-Westfalen pro Jahr. 2,7 Milliarden Euro davon entfallen auf Personenschäden. Das sind Kosten für Krankenhäuser, für Rettungskräfte, für Polizei, die im Übrigen viel anderes zu tun und nicht gerade mit Personalüberschuss zu kämpfen haben. Mit verkehrssicheren Straßen vermindern wir diese volkswirtschaftlichen Kosten und menschliches Leid. Wenn man sich die Verkehrsunfallbilanz 2025 ansieht, dann erkannt man wie immer bestimmte Entwicklungen. Einige sind positiv, manche bedenkenswert, aber eins ist auch klar: Landstraßen bleiben gefährliche Orte im Verkehr. Wir haben in der Vergangenheit zu Recht sehr viel über die Verkehrssicherheit im innerörtlichen Bereich gesprochen, auch bei der Reform der StVO. Aber der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und andere sagen zu dem, was auf den Landstraßen passiert: Nicht notwendigerweise auf den Autobahnen oder nur in den Siedlungen, sondern gerade auf den Landstraßen in den Landtag ländlichen Räumen gibt es Unfallschwerpunkte. Zig Menschen kommen dort jedes Jahr ums Leben. Wir müssen uns deshalb auch darüber Gedanken machen, dass wir diese Straßen nicht nur für das Tempo planen, sondern auch für Menschen und ihre Sicherheit. Eine sichere Straße ist selbsterklärend, das zeigen die Markierungen wie zum Beispiel bei dem Modellprojekt in der Eifel. Aber wir müssen uns auch andere Gedanken machen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat läuft gerade sehr viel mit Forderungen im politischen Raum herum, und sie sind sehr bedenkenswert: zum Beispiel maximal Tempo 70 an Einmündungen an Landstraßen, und zwar pauschal und nicht erst, wenn drei oder vier schwere Unfälle passiert sind. Das kann Leben retten. Auch der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren und mehr Geschwindigkeitsüberwachung sind wesentliche Punkte. Gerade die Novelle des OBG, die unsere Koalition vorgelegt hat, ist da ein wichtiger Ansatzpunkt. Das hier ist ein Baustein, mit dem wir mehr Verkehrssicherheit erreichen können. Wir machen unsere Straßen sicherer, nicht lauter oder schneller, sondern eben sicherer. Jeder Unfall, den wir verhindern, bedeutet, dass vielleicht ein oder zwei Menschen mehr gesund und lebend nach Hause kommen. Das ist es wert, diesem Thema wirklich viel Aufmerksamkeit zu schenken, und sei es mit kleinen Maßnahmen als einem Baustein für das Ziel, insgesamt zu einem sicheren Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen zu kommen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Herr Metz. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Stamm.
Christin-Marie Stamm SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Draußen spürt man es schon: Die Motorradsaison hat begonnen. Nach der langen Winterpause wollen viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer, mich eingeschlossen, endlich wieder auf die Straße. Wir suchen die Freiheit, den Fahrspaß und dieses besondere Lebensgefühl auf zwei Rädern. Doch viel zu oft endet diese Freiheit dort, wo das Blaulicht beginnt. Aus Fahrspaß wird bitterer Ernst. Die Verkehrsunfallbilanz zeigt: 45 Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer sind im vergangenen Jahr in NRW ums Leben gekommen, allein vier davon in meinem Heimatkreis Olpe. Diese Zahlen machen deutlich: Bis zur Vision Zero ist es noch ein weiter Weg. Mehr Verkehrssicherheit erreichen wir nicht mit einer einzigen Lösung. Gefragt ist ein umfassendes Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen. Das Pilotprojekt an der Panoramastraße der L 218 zeigt, dass innovative Ansätze wirken können: geringere Geschwindigkeiten, weniger Unfälle und keine schweren Unfallfolgen. Das sind ermutigende 18.03.2026 Ergebnisse. Klar ist aber auch: Dieses Projekt kann nur ein erster Schritt sein. Ein landesweiter Rollout an Unfallschwerpunkten ist richtig und sinnvoll. Entscheidend wird sein, ihn zügig, mit ambitionierten Zielen sowie einer umfassenden Evaluierung umzusetzen. Wer Vision Zero ernst meint, muss bereit sein, konsequent in Verkehrssicherheit zu investieren. Prävention und Kontrollen müssen dabei zusammengedacht werden. So wichtig die bisherigen Maßnahmen sind, sie reichen noch nicht aus, um besonders risikoreiches Fahrverhalten nachhaltig zu verändern. Deshalb braucht es zusätzliche Ansätze. Genau darüber sprechen wir heute. Klar ist auch: Geschwindigkeit ist nicht die einzige Unfallursache. Unfälle entstehen ebenso durch mangelnde Streckenkenntnis, Unachtsamkeit und Selbstüberschätzung, gerade jetzt zum Saisonbeginn. Die Sonne steht noch tief, der Asphalt ist noch kalt und nach der Winterpause muss man auf dem Motorrad erst einmal wieder so ein richtiges Fahrgefühl bekommen. Leider spielen auch Fehler anderer Verkehrsteilnehmer immer wieder eine Rolle. Ein Restrisiko wird somit immer bleiben. Aber wir können und müssen es weiter minimieren. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich die Idee, stärker für Fahrsicherheitstrainings zu werben. Der Antrag greift hier einen wichtigen Punkt auf. Gleichzeitig bleiben Fragen offen, etwa zur tatsächlichen Teilnehmerquote. Nach Schätzungen nimmt nur rund 1 % der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer regelmäßig an einem solchen Training teil. Das zeigt: Wir haben nicht nur ein Sicherheitsproblem, sondern auch ein Akzeptanzproblem. Hinzu kommt die schwierige Lage vieler Vereine, die sich für Verkehrssicherheit stark machen und beispielsweise solche Fahrtrainings anbieten. Trainings sind häufig Zuschussgeschäfte. Es fehlen zertifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder sowie geeignete Flächen. Wer mehr Sicherheit will, muss deshalb auch die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Vereine brauchen Planungssicherheit und verlässliche finanzielle Unterstützung. Jeder Euro, den wir in Verkehrssicherheit investieren, rettet Menschenleben. Hier erwarten wir von der Landesregierung, dass sie die notwendigen Handlungsspielräume schafft, damit aus guten Ansätzen auch dauerhaft wirksame Maßnahmen werden. Der Antrag weist in die richtige Richtung. Er wird das Thema Verkehrssicherheit für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer stärker in den Fokus rücken, und das ist dringend notwendig. Er ersetzt kein umfassendes Gesamtkonzept, aber er kann ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur Vision Zero sein. Deshalb werden wir heute dem Antrag zustimmen, verbunden mit der klaren Erwartung, dass den Ankündigungen nun konkrete Maßnahmen folgen. Denn eines ist klar: Jeder verhinderte Unfall und jedes gerettete Leben sind den Einsatz wert. In diesem Landtag Sinne wünsche ich allen Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern eine sichere Saison und vor allem allzeit gute Fahrt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Stamm. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Rasche.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Im doppelten Sinne vielen Dank. – Die Verkehrssicherheit bei Motorrädern zu erhöhen, ist ein Ziel, das alle Fraktionen hier im Haus teilen und niemand infrage stellt. Das sollte uns übrigens bei Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern genauso wichtig sein, dort steigen die Unfallzahlen im Gegensatz zu denen bei den Motorrädern sogar. Das benennen Sie in diesem Antrag nicht, es gehört aber irgendwie mit in den Antrag zu den Zweirädern hinein, wie ich finde. Viele Unfälle liegen darin begründet, dass die Verkehrsflächen einfach zu gering sind. Man muss sich mit Fahrzeugen, mit Motorrädern genauso wie mit Autos, im Verkehr bewegen können. Wenn der nötige Platz fehlt, ist das einfach nicht möglich und führt schnell zu Unfällen. Deshalb sind der Ausbau und die Sanierung gerade bei wachsendem Verkehr die richtige Antwort auf diese Frage. Hier bleibt der Antrag hinter dem Bedarf zurück, denn die Verkehrsflächen sind nach wie vor zu klein, und das bleibt auch so. Insgesamt ist der Antrag sehr dünn, zumindest zu dünn. Wahrscheinlich vermeiden Sie auch deshalb durch die direkte Abstimmung die Diskussion im Ausschuss, denn dort könnten wir im Detail über viele Facetten des Antrages beraten und uns unterhalten. Unsere abschließende Bewertung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Ziel ist grundsätzlich richtig, das ist doch klar. Einzelne Maßnahmen sind sehr sinnvoll, zum Beispiel das Pilotprojekt L 218 im Kreis Düren. Auch das Fahrsicherheitstraining ist eine wichtige Maßnahme. Aber – und das ist uns wichtig – an die notwendigen Investitionen in Sanierung und Ausbau der Infrastruktur gehen die CDU und die Grünen nicht heran; denn das kostet Geld. Aus diesem Grund werden wir nicht, wie die SPD, dem Antrag zustimmen, sondern wir werden uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Oliver Krauß [CDU]: Sehr schade ist das!)
André Kuper
Danke, Herr Rasche. – Für die AfD spricht ihr Abgeordnete Herr Esser.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf der 18.03.2026 sogenannten Panoramastraße L 218 in meinem Heimatkreis Düren zwischen Vossenack und Schmidt hat in den letzten Jahren ein Verkehrsversuch stattgefunden. Dort sind Fahrbahnmarkierungen aufgebracht worden, Kreise und Ellipsen, die Motorradfahrern dabei helfen sollen, in Kurvenlagen eine gedachte Ideallinie zu fahren. Bislang jedes Jahr – das möchte ich mal plastisch beschreiben, weil es mir hier in der Debatte doch ein bisschen zu sehr untergegangen ist – gab es dort sehr schwere Unfälle. Das betraf nicht nur lokale Motorradfahrer, sondern vielfach Gäste aus den Niederlanden, aus Belgien, die gerne den kurzen Weg über die Grenze nehmen, um dann in der Eifel die beliebten Motorradstrecken zu fahren. Sie können sich vorstellen, dass ein Motorradfahrer, der ohne Knautschzone – ich sage das mal salopp – in einer Kurve einen Abflug macht, meistens nicht auf einem bemoosten Hang landet, sich einmal abrollt, und dann ist es wieder gut, sondern das geht häufig in Richtung der Leitplanken, wo man dann oft sehr unkontrolliert gegen Leitplankenstützpfeiler knallt. Jedes Jahr haben sich dort sehr unschöne Szenen abgespielt. Leider hat das auch immer wieder Tote gefordert. Insofern fragen wir uns: Was ist mit diesem Verkehrsversuch? Hat der eine Verbesserung ergeben? Da muss man ganz klar sagen: Ja, statistisch gesehen ist es besser geworden. Allerdings muss ich an dem Antrag von Schwarz-Grün ein klein wenig Kritik üben. Anträge von Schwarz-Grün lesen sich immer ein wenig wie ein Apostolisches Schreiben des Vatikans höchstselbst. Da wird mit etwas übertriebenem Lob und einer salbungsvollen Allumfasstheit gearbeitet. Das ist ein bisschen typisch für Ihre Anträge. Denn einen Unterschied gibt es schon. Wenn Sie mit den Bikern sprechen, also mit den Motorradfahrern, dann ergibt sich ein etwas anderes Bild als das, was die Landesverkehrswacht oder was die Wissenschaft gerne hätte. Die Wissenschaft sagt – natürlich empirisch ausgewertet –: Super, diese Markierung funktioniert. Klasse, wir haben recht gehabt und weiten das jetzt – das ist auch völlig in Ordnung – auf die B 266 bei Schleiden im Kreis Euskirchen und die L 234 bei Bad Münstereifel im Kreis Euskirchen aus. Die Motorradfahrer aber sagen Ihnen etwas anderes – im Ergebnis kommt es wahrscheinlich auf das Gleiche heraus –, nämlich dass vor allem der Kontrolldruck der Polizei und die Unbekanntheit der Markierung dazu führen, dass sie behutsamer fahren. Viele Motorradfahrer bremsen in den Kurvenlagen ab, weil das im Sichtfeld einfach flimmert und weil sie denken: Nanu, wer hat denn da was auf die Straße gemalt? Was kommt da auf mich zu? – Es kann also sogar sein, dass bei den Motorradfahrern, die diese Strecken häufiger fahren, langfristig ein Gewöhnungs-Landtag effekt eintritt und dann der gewünschte Lenkungsoder Hilfseffekt ausbleibt. Die Fahrbahnmarkierungen haben einen Effekt, wenn auch nicht immer so geradlinig und alltagsangepasst wie gewünscht. Dennoch, das ist auch für unsere Fraktion klar, ist alles, was hilft, schwere Unfälle zu vermeiden, es absolut wert, jede Anstrengung zu unternehmen, insbesondere wenn es um eine relativ günstige Sache wie Fahrbahnmarkierungen geht. Wir stehen ganz fest an der Seite der Biker. Das ist ein wunderschönes Hobby, das in aller Freiheit möglich sein und erhalten bleiben muss. Einer Überregulierung würden wir mit aller Entschiedenheit entgegentreten, sehen diese aber in diesem Fall nicht. Wir werden daher für den Antrag stimmen, für die Sicherheit unserer Biker, und wünschen allen, jetzt beginnend, für die nächsten Monate eine schöne und sichere Bikersaison. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gute Nachricht ist: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der tödlich verunglückten Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer deutlich zurückgegangen. Die schlechte Nachricht: Es sind immer noch 45 Menschen gewesen, 45 Motorradfahrende, die im Straßenverkehr ihr Leben verloren haben. Ich sage ganz deutlich für die Landesregierung: Das sind aus unserer Sicht 45 zu viel. Wir sind für die Vision Zero. Wir wollen einen Straßenverkehr erreichen – und völlig klar: nicht nur bei den Motorradfahrenden, sondern bei allen Verkehrsträgern –, der am Ende möglichst ohne Tote und Schwerverletzte auskommt. Deshalb haben wir ein Verkehrssicherheitsprogramm vorgelegt, mit dem wir als Landesregierung an diesem Ziel arbeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist völlig richtig: Es gibt auch bei den Motorradfahrenden nicht die eine Maßnahme, die Sicherheit verschafft. Es müssen ganz andere Maßnahmen als für andere Verkehrsteilnehmer ergriffen werden. Denn wer Motorrad fährt, der hat eben keinen Sicherheitsgurt, der hat keine Fahrgastzelle, der hat keine Knautschzone, der hat keinen Airbag. Wir brauchen andere Maßnahmen, die am Ende Motorradfahrende schützen. Völlig klar, es liegt erst einmal in der Verantwortung der Motorradfahrenden selbst, mit Sicherheitstrainings, mit sicherheitsorientiertem Fahren möglichst 18.03.2026 zur Unfallvermeidung beizutragen. Aber es geht auch darum, eine fehlerverzeihende Infrastruktur zu schaffen. Wir wollen an besonders gefährlichen Situationen alle Gefahrenquellen, beispielsweise die Leitplanken, beseitigen. Wir wollen die Motorradfahrenden da, wo es für sie besonders gefährlich ist, schützen. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz notwendiges Ziel, das Leben rettet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch ohne diesen Zusammenhang möchte ich einmal ausdrücklich die Unfallkommissionen erwähnen, die wir überall im Land haben. Da sind Menschen unterwegs, die sich die Strecken gezielt anschauen und die nach schlimmen Unfällen – auch nach Motorradunfällen – genau hinschauen: Was war die Ursache? Was können und müssen wir tun, um den nächsten Unfall zu vermeiden, um hier Sicherheit zu schaffen? Wer sich damit auseinandersetzt – ich kann das wirklich nur empfehlen –, der erlebt, was da oft für schwierige Abwägungsentscheidungen zu treffen sind. Deshalb geht mein ausdrücklicher Dank an die Menschen, die das teilweise seit Jahrzehnten – auch intensiv – in unseren Kreisen und Städten machen. Das ist eine Arbeit, die ganz konkret Leben rettet und die meines Erachtens viel zu wenig gewürdigt wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist schon viel – ich danke ausdrücklich für das Lob und die positiven Worte – über den Verkehrsversuch an der L 218 in der Gemeinde Hürtgenwald gesprochen worden. Das ist ein praktisches Beispiel dafür, wie man mit sehr einfachen Maßnahmen eine große Wirkung erzielen kann. Die Statistik ist eindeutig: Seit wir dort diesen Verkehrsversuch durchführen, ist eine der unfallträchtigsten Strecken Nordrhein-Westfalens ohne schlimmen Unfall geblieben. Das ist ein Erfolg. Selbstverständlich muss uns das animieren, dafür zu sorgen, dass diese Technik, diese Kennzeichnung des Straßenraumes mit den Ellipsen möglichst an anderen Stellen angewandt wird. Wir machen das jetzt an zwei weiteren Strecken – das wurde schon erwähnt –: an der B 266 in Schleiden und der L 234 in Bad Münstereifel. Das sind auch Motorradstrecken mit Unfallhäufungen, und wir versprechen uns davon, dort ähnliche Effekte zu erzielen. Damit zeigen wir, dass wir es ernst meinen, indem wir das ausdehnen wollen. Denn am Ende wollen wir es nicht nur bei diesen drei Strecken belassen, sondern wollen es verankern, sodass es in die Straßenverkehrsordnung kommt und überall eingesetzt und angewendet werden kann. Denn das rettet Leben, das vermeidet Unfälle. Das ist ein absolut effektiver Einsatz von Mitteln für den Schutz von Menschen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Zum Schluss möchte ich aber noch eines sagen – das hat Kollege Metz schon richtig angesprochen –: Wenn man überlegt, dass wir über zwei Jahre brauchten, um diesen Verkehrsversuch genehmigt zu bekommen, dann müssen wir an der einen oder anderen Stelle darüber reden, wie wir in Deutschland insgesamt Prozesse beschleunigen können. Das darf in Zukunft nicht mehr so lange dauern. Wenn es gute Ideen aus dem Ausland gibt, wenn es klare wissenschaftliche Hinweise gibt, dass neue Methoden, neue Techniken Leben retten können, dass sie Unfälle vermeiden können, dann müssen wir sie auch schneller und besser anwenden. Deshalb bin ich froh, dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag gestellt haben, dass sie dieses Thema damit klar für uns platzieren. Die Landesregierung dankt für die Unterstützung bei ihrer Arbeit für mehr Verkehrssicherheit. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Minister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir stimmen ab. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/17999. Wer stimmt dem Antrag zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/17999 angenommen. Ich rufe auf: 15 Ältere Menschen wirksam vor Kriminalität schützen – Strafverfolgung und Prävention stärken, Opferschutz ausbauen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18086 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes ihre Abgeordnete Frau Kampmann.
Christina Kampmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur Motorradfahrende leben gefährlich, auch ältere Menschen sind in Nordrhein-Westfalen immer wieder neuen Risiken ausgesetzt. 34,1 Millionen Euro haben Kriminelle Seniorinnen und Senioren im letzten Jahr aus der Tasche gezogen, und diese Zahl gilt nur für Straftaten im Inland. Das sind 5 Millionen Euro mehr als in 2024, im Jahr zuvor. 18.03.2026 Angesichts dieser Zahlen wünscht man sich einen Innenminister, der gegen Kriminelle, die ältere Menschen auf perfideste Art und Weise um ihr Erspartes bringen, genauso eifrig vorgeht, wie er zumindest zu Beginn seiner Amtszeit Clan-Kriminellen das Leben schwer gemacht hat. Denn Schockanrufe, Enkeltricks und andere Betrugsmaschen – das sind keine Kavaliersdelikte. Wer körperliche Beeinträchtigungen und Abhängigkeiten gezielt ausnutzt, um ältere Menschen um das Geld zu bringen, was sie oft über viele, viele Jahre mühsam angespart haben, der agiert besonders rücksichtslos und der muss auch mit der vollen Härte des Rechtsstaats bestraft werden. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Ich habe mich gefragt – Herr Reul, deshalb haben wir diesen Antrag auch gestellt –, warum man zu diesem Thema eigentlich so wenig von Ihnen hört. Denn wenn es Ihnen um Null-Toleranz geht, dann doch bitte ganz besonders gegen diejenigen, die sich an denen bereichern, die in unserer Gesellschaft besonders verletzlich sind und deshalb auch ganz besonders auf unseren Schutz angewiesen sind. Genau da wünsche ich mir von Ihnen auch mal die klaren Worte, die Sie sonst so gerne bemühen, wenn es zum Beispiel um Menschen mit einem ausländischen Pass geht. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Schützen Sie Seniorinnen und Senioren in diesem Land, anstatt immer wieder den Rechtsextremen auf den Leim zu gehen. Die Konservativen im Europäischen Parlament haben gerade mit Manfred Weber an der Spitze gezeigt, wie gefährlich das ist. Wenn die AfD in NRW die von Ihnen veranlasste Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der PKS jetzt schon als eigenen Erfolg im Innenausschuss verbucht, so wie das in der letzten Sitzung geschehen ist, dann sollte Ihnen das spätestens jetzt zu denken geben, dann sollten Sie sich vielleicht einmal überlegen, ob Sie wirklich die richtigen Schwerpunkte setzen, wenn es um innere Sicherheit in diesem Land geht. (Beifall von der SPD) Während Sie sich in der Koalition streiten, ob Doppelstaatler in der PKS abgebildet werden sollen oder nicht, explodiert die Kriminalität in anderen Bereichen in diesem Land. Das betrifft eben ganz besonders auch viele ältere Menschen. Vielleicht lassen sich damit weniger Schlagzeilen produzieren, dafür könnten Sie ganz gezielt mit konkreten Maßnahmen die Kriminalität zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren zurückdrängen. Nicht nur die finanziellen, sondern auch die seelischen Folgen sind fatal, wenn Seniorinnen und Senioren Opfer einer solchen Straftat werden. Viele schämen sich, überhaupt zuzugeben, auf eine solche Masche Landtag hereingefallen zu sein. Deshalb dürfte die Dunkelziffer auch noch viel höher sein. Wir fordern gerade für diesen Bereich eine Einbeziehung weiterer Erkenntnisse aus der Dunkelfeldforschung. Es ist mitnichten so, dass noch gar nichts passiert wäre. Gerade die Banken sind gut aufgestellt. Mitarbeitende dort sind sensibilisiert und darin geschult, einzugreifen, bevor Betrugsmaschen überhaupt verfangen. Auch die Polizei leistet wichtige Arbeit zur Aufklärung und zur Bekämpfung dieser Delikte. Es zeigt sich aber, dass Täterstrukturen sich immer weiterentwickeln, häufig vom Ausland aus operieren und inzwischen auch immer häufiger Künstliche Intelligenz einsetzen. Es darf uns nicht ruhen lassen, dass Jahr für Jahr größere Summen vereinnahmt werden und Seniorinnen und Senioren um ihr Erspartes gebracht werden. Als SPD fordern wir deshalb ein landesweites Maßnahmenpaket zur Prävention und verbesserten Strafverfolgung, eine bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure, aufsuchende Unterstützungsangebote für hochbetagte und mobil eingeschränkte Menschen und einen Opferschutz, der gerade auch die seelischen Belastungen älterer Menschen in den Blick nimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns als SPD liegen die Menschen am Herzen, die unser Land über so viele Jahre hinweg getragen haben, die sich vieles vom Mund absparen mussten und es durch harte Arbeit geschafft haben, ein bisschen davon für die Rente zur Seite zu legen. Die Verantwortung des Staates ist es, diese Menschen, die in unserer Gesellschaft besonders vulnerabel sind, zu schützen. Deshalb fordern wir Sie auf, mit uns denen den Kampf anzusagen, die diese Menschen schamlos ausnutzen möchten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Kriminelle keine Chance haben, wenn es um die Portemonnaies und Konten unserer Seniorinnen und Senioren geht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP])
André Kuper
Danke, Frau Kampmann. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Hansen.
Klaus Hansen CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ältere Menschen haben ein Recht auf Sicherheit, und zwar ganz konkret im Alltag: am Telefon, an der Haustür und im digitalen Raum. Wir wissen, dass gerade Seniorinnen und Senioren immer wieder ins Visier skrupelloser Täter geraten, durch Schockanrufe, Enkeltricks oder falsche Polizeibeamte. Das sind keine Bagatelldelikte, es sind gezielte Angriffe auf das Vertrauen, die Lebensleistung und oft auch auf die wirtschaftliche Existenz. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir dieses Thema hier beraten. 18.03.2026 Wer allerdings den Antrag der SPD liest, könnte meinen, Nordrhein-Westfalen stehe hier am Anfang. Ich sage Ihnen ganz klar: Das ist falsch. Die SPD versucht hier wieder einmal, einen falschen Eindruck zu erwecken. Diese Landesregierung ist hier aktiv. Sie handelt, und zwar strukturiert, ressortübergreifend und mit ganz konkreten Maßnahmen. Wir haben gezielte Präventionsarbeit der Polizei. Wir haben gemeinsame Informationskampagnen von Innen- und Justizministerium. Wir haben spezialisierte Staatsanwaltschaften. Wir haben eine starke Kooperation mit dem WEISSEN RING, zuletzt erneuert im Januar 2024. Wir haben zentrale Opferschutzbeauftragte als Anlaufstelle für Betroffene und viele, viele Maßnahmen mehr. Das ist kein Stillstand, wie hier gezeigt werden soll, das ist aktive Sicherheitspolitik in Nordrhein-Westfalen. Jetzt wird es interessant: Die Landesregierung hat dem Landtag erst vor wenigen Wochen, Ende Januar 2026, in der Vorlage 18/4782 sehr ausführlich dargelegt, welche Maßnahmen bereits laufen, wie sich die Lage entwickelt und wo nachgeschärft wird. Wer diesen Bericht liest, der weiß, dieses Thema wird nicht nur bearbeitet, es wird systematisch, datenbasiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Meine Damen und Herren von der SPD, vor diesem Hintergrund drängt sich mir persönlich die Frage auf: Haben Sie diese Vorlage überhaupt gelesen? Kennen Sie die? Denn Ihr Antrag erweckt nicht den Eindruck. Er listet bekannte Problemlagen auf, aber er liefert keine neuen, konkreten oder weiterführenden Erkenntnisse. Stattdessen entsteht der Eindruck, als müsse man hier erst Strukturen schaffen, die in Nordrhein-Westfalen aber längst existieren.
André Kuper
Herr Kollege, ich müsste Sie einmal unterbrechen, weil es aus den Reihen der SPD den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt. Lassen Sie die zu?
Klaus Hansen CDU
Nein. (Alexander Vogt [SPD]: Schade, schade!)
André Kuper
Okay.
Klaus Hansen CDU
Ich sage ganz offen: Wer Sicherheitspolitik ernst meint, der muss auf dem aufbauen, was da ist und nicht so tun, als gäbe es das alles nicht. Noch mal ganz deutlich: Wer bestehende Strukturen ignoriert, wie Sie das tun, liebe SPD, der wird keine besseren Lösungsansätze entwickeln. Wir stehen nicht am Anfang, wir haben bereits eine tragfähige Struktur. Natürlich, und das ist unstrittig, müssen auch wir uns in allen Dingen weiterentwickeln, denn Kriminalität Landtag entwickelt sich auch weiter. Betrugsmaschen werden raffinierter und gerade ältere Menschen brauchen besonderen Schutz. Aber genau deshalb setzen wir auf gezielte Weiterentwicklung statt symbolischer Anträge. Unser Ziel ist ganz klar: Wir wollen, dass ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen sicher leben können, mit wirksamer Prävention, mit konsequenter Strafverfolgung, mit starkem Opferschutz und mit einem Staat, der nicht nur reagiert, sondern vorausschauend handelt und agiert. Genau daran arbeitet diese Landesregierung sichtbar, konkret und überprüfbar. Wir arbeiten daran und entwickeln es konstruktiv weiter. Sie, verehrte Kollegen der SPD, blenden das Erarbeitete aus und bleiben hinter Ihren eigenen Ansprüchen um Längen zurück. Es ist schon sehr bemerkenswert, meine Damen und Herren von der SPD: In Ihrer Regierungszeit wurden zu wenige Polizeianwärter eingestellt und Ausbildungskapazitäten nicht ausgeschöpft. Und was fordern Sie heute? Mehr Polizisten im Einsatz in allen Bereichen. Das ist kein Politikwechsel, das ist ein Perspektivwechsel aus der Opposition heraus, so wie Sie es in letzter Zeit so oft tun. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Gut, dass die CDU-geführte Landesregierung hier längst Verantwortung übernommen hat, und zwar sehr deutlich: mit vollen Ausbildungsgängen, deutlich mehr Einstellungen und einer klaren Priorität für innere Sicherheit. Dafür bin ich Minister Reul von Herzen dankbar. (Beifall von der CDU) Denn Sicherheitspolitik zeigt sich nicht nur in Forderungen, wie Sie sie erheben, sondern in klaren Entscheidungen, die wir hier seit 2017 konsequent treffen. Daher zum Mitschreiben für die SPD: Wer heute mehr Polizei fordert, sollte erklären, warum sie gestern nicht ausgebildet wurde. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu. Dort erläutern wir Ihnen gerne noch einmal die seit Jahren praktizierten und weiterentwickelten Maßnahmen dieser Landesregierung. Ich freue mich auf den Austausch. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde, auf die Sie, wie Sie wissen – das sehe ich schon –, auch von Ihrem Platz aus erwidern können. Die Kurzintervention wurde von der Kollegin Kampmann angemeldet. Sie haben jetzt Ihre 60 Sekunden. Bitte schön. 18.03.2026
Christina Kampmann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Hansen, die vollen Ausbildungsgänge haben inzwischen eine relativ hohe Abbrecherquote. Auch das wird Ihnen nicht entgangen sein. Es geht in unserem Antrag aber gar nicht um die Ausbildung der Polizei – vielleicht haben Sie das am Ende ein bisschen verwechselt –, sondern es geht darum, Kriminalität gegen Seniorinnen und Senioren zurückzudrängen. Dazu habe ich von Ihnen keine konkreten Vorschläge gehört. Sie haben immer wieder nur gesagt, was alles getan wird. Dann sagten Sie, Ihnen drängten sich einige Fragen auf. So geht es mir auch. Ich habe nämlich sehr genau erläutert, dass Seniorinnen und Senioren im vergangenen Jahr von Kriminellen aus 5 Millionen Euro und damit über 34 Millionen Euro der Tasche gezogen wurden. Ich frage mich, wie das sein kann, wenn die Landesregierung so viele sinnvolle Maßnahmen angestoßen hat, wie Sie das gerade dargestellt haben.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann. – Herr Hansen, Sie haben jetzt eine Minute für die Erwiderung.
Klaus Hansen CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kampmann, um Ihre Frage zu den 3.000 Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die wir jedes Jahr neu einstellen, kurz zu beantworten: Natürlich kommen nicht alle auf die Strecke; das ist uns klar. (Christina Kampmann [SPD]: Sogar ziemlich viele nicht!) Daraus machen wir auch kein Geheimnis. Das wird von uns, aber auch von Herrn Minister Reul immer wieder gesagt. Wie gesagt, machen wir daraus kein Geheimnis. Wir sind aber wenigstens in der Lage, seit Jahren 3.000 Menschen pro Jahr für diesen Beruf zu begeistern und sie einzustellen. Das haben … (Zuruf von Christina Kampmann [SPD]) – Lassen Sie mich einmal ausreden. Das haben Sie in Ihrer Zeit als SPD unter einem anderen Innenminister um Längen nicht geschafft. Sie haben Stellen abgebaut, und das sollten Sie klar zur Kenntnis nehmen. (Christina Kampmann [SPD]: Es geht um die Kriminalität!) Unsere Priorität ist, Menschen in die Ausbildung bzw. ins Studium zu bekommen, die uns dann auch für die Arbeit zur Verfügung stehen, unsere Seniorinnen und Senioren zu schützen. Das ist das eine. Zum anderen verweise ich noch einmal auf die Vorlage der Landesregierung. Ich habe die Vorlagennummer genannt; das können Sie gerne nachlesen. Das ist gar nicht so lange her. Darin steht eine Reihe Landtag von Maßnahmen, die wir hier nicht ständig wiederholen müssen. Wenn Sie die Vorlage gelesen hätten, …
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Klaus Hansen CDU
… dann könnten Sie sich im Thema mit Sicherheit besser zurechtfinden. – Herzlichen Dank. (Christina Kampmann [SPD]: Jetzt könnten Sie die Frage beantworten!) Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Hansen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Betrugsdelikte zum Nachteil älterer Menschen, etwa durch den Enkeltrick, Schockanrufe und falsche Polizeibeamte, nehmen spürbar zu und verursachen erhebliche Schäden. Wir nehmen diese Entwicklung sehr ernst, erkennen im vorliegenden Antrag jedoch noch deutliche Lücken. Ältere Menschen sind insbesondere finanziell, aber auch psychisch und physisch eine wirklich vulnerable Gruppe. In Bezug auf Betrug und damit verbundene Finanzschäden ist es unsere Aufgabe, sie zu schützen und ihnen eine Hilfestellung anzubieten, wenn es zur Tat gekommen ist. Das Dunkelfeld in dem Bereich ist weit größer als die aktuell in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle. In Zeiten von KI und somit vergleichsweise leichter Stimmimitation ist eher von einem Anstieg als von einem Rückgang dieser Delikte auszugeben. Die Forderungen der SPD umfassen ein evidenzbasiertes Maßnahmenpaket: mehr Ressourcen und Schulungen für die Polizei, eine engere Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure, Leitlinien für Banken, den Ausbau von Beratung und Opferschutz sowie eine stärkere nationale und internationale Koordination. So weit, so gut. Diese Forderungen erscheinen erst einmal sinnvoll. Jedoch betrachten wir, wo was verankert ist. Was liegt auf Landesebene und was auf Bundesebene, und was greift tief in die Vertragsfreiheiten und vor allem auch in den Datenschutz ein? Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen, etwa eine verpflichtende Schulung oder Eingriffsrechte für Banken bei Verdachtsfällen, greifen in die Privatautonomie, in die Vertragsfreiheit und in den Datenschutz ein. Gleichzeitig liegt ein Teil dieser Vorschläge gar 18.03.2026 nicht in der Zuständigkeit des Landes, sondern beim Bund, etwa die Strafprozessordnung oder die Bankenaufsicht betreffend. Der Antrag enthält eine Vielzahl denkbarer Maßnahmen, allerdings bleibt er eher sehr allgemein. Es fehlen die Priorisierung, die Kostenabschätzung und die Deckungsvorschläge in dem Bereich. Ja, das Problem muss angegangen werden, aber wie bei vielen Kriminalitätsphänomenen geht das nicht mit einem Instrument, sondern wir müssen komplexer denken. Bund und EU gehören für uns natürlich dazu. Die strukturelle Ebene wird nicht beleuchtet und angegangen. Internationale Callcenter – Netzwerke für Täter, die in der Regel aus dem Ausland agieren und in den Tatländern nur die untersten Strukturen ihrer kriminellen Organisation haben – können nur im Zusammenspiel mit der Bundes- und Europaebene sinnvoll verfolgt werden. Alle betroffenen Staaten müssen auf nationaler Ebene zusammenarbeiten. Das wurde von Strafverfolgungsbehörden bereits mehrfach adressiert. Liebe SPD, was sagen eigentlich Ihre Bundesminister Hubig und Klingbeil dazu? Haben Sie mit denen schon einmal darüber gesprochen, ob von dort vielleicht eine Initiative kommen könnte? Zusammenfassend: Der Antrag weist maßgebliche Lücken hinsichtlich der Lösung des Problems auf. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung aber zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Hafke.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kriminalität gegen ältere Menschen ist kein Randthema. Sie ist ein reales, ernstes und für viele Betroffene zutiefst belastendes Problem. Wer ältere Menschen betrügt, stiehlt nicht nur Geld. Wer ältere Menschen betrügt, missbraucht Vertrauen, verunsichert Menschen und greift ihre Würde an. Die Polizeiliche Kriminalstatistik NRW 2025 zeigt deutlich, dass gerade organisierte Betrugsformen massive Schäden verursachen. Allein die im Antrag genannten 34 Millionen Euro Schaden durch Inlandstaten machen klar, über welche Dimension wir sprechen. Es sind eben keine Bagatelldelikte. Es ist ein Deliktsfeld mit erheblicher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Die Wahrheit ist doch, dass die bekannten Zahlen wahrscheinlich nur einen Teil des Problems zeigen. Landtag Denn viele ältere Menschen zeigen Straftaten gar nicht erst an – aus Scham, aus Angst oder weil sie glauben, auf eine perfide Masche hereingefallen zu sein und sich dafür auch noch rechtfertigen zu müssen. Diese psychologischen Faktoren vergrößern das Dunkelfeld. Genau deshalb müssen wir das Problem noch ernster nehmen, als es die Statistik ohnehin schon nahelegt. Wer ältere Menschen wirksam schützen will, darf sich nicht mit allgemeinen Appellen zufriedengeben. Der Innenminister muss daher die Präventionsmaßnahmen stärken, die Strafverfolgung verbessern und den Opferschutz ausbauen. Er muss endlich auch einen Zusammenhang ernst nehmen, über den diese Landesregierung zwar gerne spricht, aus dem sie aber selten die nötigen Konsequenzen zieht: Einsamkeit kann ein Einfallstor für Kriminalität sein. Hendrik Wüst hat Einsamkeit selbst zur neuen sozialen Frage unserer Zeit gemacht. Man muss aber auch sagen: Wer Einsamkeit als Schwerpunktthema nennt, darf es bei der Bekämpfung nicht als Randthema behandeln. Denn Einsamkeit ist nicht nur ein soziales Problem. Einsamkeit kann auch ein Sicherheitsproblem werden. Wer allein ist, hat oft weniger Austausch. Wer weniger Austausch hat, erkennt Warnsignale oft später. Wer niemanden hat, mit dem er einen verdächtigen Anruf, einen merkwürdigen Besuch oder eine ungewöhnliche Geldforderung besprechen kann, ist für perfide Betrugsmaschen besonders anfällig. Genau deshalb reicht es nicht, Herr Innenminister, Einsamkeit in Sonntagsreden zu beklagen. Genau deshalb reicht es auch nicht, Konferenzen zu veranstalten, Plattformen auszubauen und Aktionspläne zu präsentieren. Entscheidend ist, ob ältere Menschen vor Ort tatsächlich erreichbare Ansprechpartner, Präventionsangebote und Schutzstrukturen haben. Genau an dieser Stelle bleibt Schwarz-Grün aus unserer Sicht zu oft zu unverbindlich: viel Sensibilisierung, viel Symbolik, viel Begleitkommunikation, aber zu wenig Verbindlichkeit in der Fläche. Wer Einsamkeit zur sozialen Schlüsselfrage erklärt, muss auch dafür sorgen, dass daraus konkrete Politik zum Schutz der Menschen wird. Prävention muss dort stattfinden, wo ältere Menschen tatsächlich erreicht werden. Nicht jeder informiert sich digital. Nicht jeder erkennt die verschiedenen Betrugsmaschen auf Anhieb. Viele der Täterinnen und Täter sind professionell aufgestellt. Sie agieren arbeitsteilig, oft überregional oder international. Deshalb braucht unsere Polizei die notwendige personelle, technische und organisatorische Ausstattung. (Beifall von der FDP) 18.03.2026 Der Rechtsstaat darf gegenüber professionellen Betrügern nicht einen Schritt zu langsam sein. Auch hier gilt: Ankündigungen ersetzen keine Schlagkraft. Es geht um die klare Botschaft: Nordrhein-Westfalen schaut nicht weg, wenn ältere Menschen gezielt zu Opfern gemacht werden. Deswegen danken wir der SPD für den Antrag und werden ihm auch gerne zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Röckemann.
Thomas Röckemann AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ausgerechnet die SPD, deren Vertreter auf höchster Ebene für die Masseneinwanderung fremder Menschen in unsere ungeschützte Heimat, die Verwahrlosung von Kultur und Sitten und die damit verbundene Steigerung der Kriminalität verantwortlich zeichnen, macht sich Sorgen um die vorhersehbaren Folgen ihrer Politik für unsere Senioren. Es geht in Ihrem Antrag um Betrüger, und zwar nicht um Wahlbetrüger; gegen die werden Sie vermutlich aus ureigenem Interesse nichts unternehmen. Stattdessen geht es um andere Fieslinge, die alte Leute mit perfiden Schockanrufen oder Enkeltricks um ihre Ersparnisse bringen. Da Sie der Lage offensichtlich nicht mehr Herr werden, schlagen Sie nun ernsthaft mehr Prävention, mehr Koordinierung, mehr Schulungen, mehr Berichte und neue Programme vor. Und natürlich soll ein sogenannter Landespräventionsrat stärker eingebunden werden. Schon der Name sagt alles: ein Rat – noch ein Rat, noch ein Gremium, noch eine Runde Sitzungen und Konzeptpapiere, dazu in der Hauptsache Ehrenamtler. Kennen Sie eigentlich Ali Doğan? Sie kennen ihn nicht? Das sollten Sie aber. Er ist von der SPD. Neben seiner Tätigkeit als Funktionär in der SPD ist er Landrat und Mitglied im Deutschen Landkreistag und Vorstandsmitglied der InteressenGemeinschaft Standortförderung Kreis Minden-Lübbecke und im Aufsichtsrat der KRAVAG und Vorsitzender des Verwaltungsrats der Mühlenkreiskliniken und im Vorstand des Naturparks Dümmer. Er ist Mitglied der Gesellschafterversammlung der OstWestfalenLippe GmbH, von Radio Westfalica im Kreis Minden-Lübbecke und des Verbands der kommunalen RWE-Aktionäre. Er ist beratendes Mitglied im Regionalrat. Er sitzt in der Hauptversammlung der RWE, und er ist Vorsitzender des Vereins Zukunft Ausbildung im Mühlenkreis. Das reicht aber noch nicht. Er ist außerdem Vorsitzender des Vereins Bündnis Ländlicher Raum im Landtag Mühlenkreis, Mitglied im Kuratorium der EDEKA Minden-Hannover Stiftung, Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Minden-Lübbecke, Vorsitzender des Risikoausschusses, Vorsitzender des Bilanz- und Prüfungsausschusses, … (Dr. Christos Katzidis [CDU]: Was soll das?) – Das ist zur Sache. Sie müssen nur abwarten. … Mitglied des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Minden-Lübbecke und der Städte Minden und Petershagen, Mitglied im Kuratorium des Vereins BAUEN-ENERGIE-UMWELT. Wäre das alles noch nicht genug, kommen neben seiner Tätigkeit als sachkundiger Bürger beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Mitgliedschaften und Vorstandstätigkeiten in weiteren 34 Vereinen hinzu. Und neben all diesen Funktionen ist Herr Doğan – Sie ahnen es – auch Mitglied im Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Während also organisierte Betrüger Senioren um ihr Erspartes bringen, setzt die SPD auf ein Gremium, das größtenteils aus Ehrenamtlern wie eben Ali Doğan besteht: Organisierte Kriminalität versus Ehrenamt. Meine Damen und Herren der SPD, ich unterstelle Ihnen hiermit einen Schaufensterantrag. Damit wollen Sie Zeit stehlen, um sich über die nächste Wahl zu retten. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Die Betrüger interessiert Ihr Landespräventionsrat ungefähr so sehr wie die Wettervorhersage von letzter Woche. Was die wirklich fürchten, sind Ermittler, Strafverfahren und Konsequenzen. Stattdessen sollen Bankangestellte geschult werden. Ich frage Sie ganz ernsthaft: Seit wann sind Bankangestellte Teil der Kripo? Der Schutz älterer Menschen beginnt nicht mit Broschüren, sondern mit einem starken Rechtsstaat, mit Polizei und Justiz, die Täter konsequent verfolgen, mit Ermittlungsstrukturen, die internationale Betrugsnetzwerke zerschlagen, und einem Grenzschutz, der kriminelle Ausländer erst gar nicht ins Land kommen lässt. – Ich wünsche Ihnen einen guten Tag. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Röckemann. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Reul.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was da an Betrug mit und an älteren Menschen passiert, ist niederträchtig. Darüber muss man sich gar nicht unterhalten. Das kann man auch klar benennen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig: Was da passiert, ist ungeheuerlich und erschreckt alle anderen. Diese Menschen, die ihr 18.03.2026 Leben lang etwas auf die hohe Kante gelegt haben, werden betrogen. Die Methoden sind auch wirklich schofelig. Das ist einfach so; das haben wir alle festgestellt. Aber was ist denn die Aufgabe, die uns gestellt wird? Die Aufgabe ist, uns darum zu kümmern, wie man das Risiko minimieren kann. Ich glaube nicht, dass wir es auf null kriegen, aber es geht darum, dass wir es minimieren können. Insofern ist es richtig, zu sagen: Die Zahlen sind immer noch zu hoch. Wir kommen da nicht schnell genug weiter. Nur würde ich mir bei solchen Debatten weniger die Debatte darüber wünschen, dass man da alles falsch macht. Es wäre ganz gut, wenn man auch sagen würde, was man, was die Regierung falsch macht. Auch Debatten nach dem Motto „Wir müssen nur mehr machen“ sind zu allgemein und pauschal. Vielmehr sollte man gezielt darüber nachdenken – vielleicht sogar miteinander; das wäre doch auch eine Idee –, welche ganz gezielten neuen, anderen Maßnahmen uns weiterhelfen. Was ich gehört habe, ist alles das, was wir längst machen. Vielleicht ist es nicht gut genug, vielleicht ist es nicht mehr; das kann alles sein. Es kann alles immer noch besser sein. Erstens: Strafverfolgung auch international sehen. Klar, natürlich. Wir arbeiten zum Beispiel mit dem BKA zusammen, um auch mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten und das mitzukriegen. Ganz viel von diesen Sachen passiert nämlich im Ausland. Das macht die Sache in der Strafverfolgung ja so verdammt kompliziert. Da gibt es eben keine simple Lösung. Zweitens: Prävention. Ja, aber was machen wir nicht alles bei Prävention! Was tun wir nicht alles, um Menschen aufzuklären! „Sicher im Alter“ beim Landeskriminalamt ist eine Riesenkampagne, mit der über typische Betrugsmaschen wie Enkeltrick, Schockanrufe oder falsche Amtsträger aufgeklärt wird. Da gibt es Informationsveranstaltungen, Schulungen von Multiplikatoren, Informationsmaterialien, alles. Ist das falsch? Glaube ich nicht. Ist das ausreichend? Offensichtlich nicht. Die viel wichtigere Frage ist aber: Warum gibt es Menschen – jeder von Ihnen kennt doch solche Menschen –, die im Beruf sehr erfolgreich sind, die schwer was in der Birne haben, die wirklich hoch kompetent sind und trotzdem auf solche Anrufe reinfallen? Das ist die spannende Frage. Was muss man tun, um solche Menschen dagegen immun zu machen? Offensichtlich sind diese Anrufe, diese Cleverness und dieses Leute-in-Angst-und-Schrecken-Versetzen so wirkungsvoll, dass das Hirn in dem Moment aussetzt und es solche Wirkung hat. Insofern ist das doch richtig, aber offensichtlich noch nicht genug. Landtag Wir machen zum Beispiel bei der Polizei in Köln gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben eine Kampagne, wo wir das auf die Straße bringen. Zwei Straßenbahnen fahren mit entsprechenden Hinweisen bestückt durch die Stadt. Daran kannst du gar nicht vorbeigucken. Das ist glasklar. Jeder, der durch die Stadt geht, findet diese Straßenbahnen, und die Leute werden auf das Thema aufmerksam gemacht. „Geschockt am Telefon? – Auflegen!“ ist eine Kampagne, die in Paderborn läuft, also zum Telefonbetrug. Es gibt Materialien, Flyer, Plakate zum Beispiel bei Apotheken, Ärzten, Praxen; überall da, wo wir wissen, dass dort ältere Menschen sind und vielleicht auch Zeit haben, mal ein bisschen genauer hinzugucken oder zu lesen. In Gütersloh hat die Polizei zum Beispiel – das ist aber nur ein Beispiel – direkt bei der Bank angesetzt und Briefumschläge mit Warnhinweisen entwickelt. Die Bankmitarbeiterinnen und Bankmitarbeiter sind schon sensibilisiert, wenn eine Kundin oder ein Kunde einen extrem hohen Geldbetrag abholt. Da hat Frau Kampmann recht: Das ist wahrscheinlich sogar die wirkungsvollste Methode, weil der, der da steht und nicht emotionalisiert ist, also genau der, der das Geld auszahlt, das beurteilen und eingreifen kann. Wenn Kundinnen und Kunden jetzt also solche auffälligen Summen an Bargeld ausgezahlt werden, bekommen sie die Scheine zusätzlich in diesen Umschlägen ausgehändigt. Darauf stehen ganz einfache Fragen, die der Kunde mit Ja oder Nein beantworten kann. Betrugsverdacht? Sofort 110 wählen. Besonders gelungen ist auch ein anderes Beispiel: „Nicht mit Deiner Oma / Nicht mit Deinem Opa“, eine Kampagne aus Oberhausen. Das ist eine Methode mit Stickern, mit Alben, bei der wir überlegt haben, wie man Enkel einsetzen kann, um Oma und Opa zu sensibilisieren, nachdenklich zu machen. Wir alle wissen, dass die Beziehung zwischen Enkel und Oma und Opa in der Regel eine besonders intensive ist. Auch das ist also ein Weg. Das wird jetzt sogar noch in einer zweiten Sprache, auf Türkisch, gemacht. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich glaube, dass die Beschreibung des Problems und der Aufgabe, die wir haben, vollkommen richtig ist. Die haben die Redner alle vorgetragen. Ich glaube aber, dass das Beschimpfen, wer was nicht genug gemacht hat, nicht reicht. Mehr Personal ist eigentlich auch eine langweilige Forderung – vor allem, wenn man seit ein paar Jahren jeweils 3.000 Menschen einstellt. Was wir brauchen: An welchen Stellen können wir mit welchem Instrument die Wirkung möglicherweise noch erhöhen? Daran alle gemeinsam zu arbeiten, ist klug, ist vernünftig, ist sinnvoll und bringt mehr, als sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe zu 18.03.2026 schieben. Das ändert nämlich überhaupt nichts. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18086 an den Innenausschuss – federführend –, an den Rechtsausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 16 Sportstättenförderung zielgerichtet einsetzen – Landesweiten Sportstättenmonitor für Nordrhein-Westfalen einrichten! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18096 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Keith das Wort.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Preisfrage: Wie viele Schwimmbäder sind seit 2001 in Nordrhein-Westfalen verschwunden? Ich mache es Ihnen zur späten Stunde etwas leichter. Antwort A: jedes vierte. Antwort B: jedes dritte. Antwort C: jedes zweite. Sie ahnen es bereits: Die Lösung lautet „Antwort C“. Seit 2001 hat sich die Anzahl der Schwimmbäder in Nordrhein-Westfalen halbiert. Die übrig gebliebenen Bäder sind teils stark marode und bleiben jahrelang geschlossen. Dennoch wiederholen Sie mantraartig, dass Nordrhein-Westfalen das Sportland Nummer eins sei. Was Sie dabei auslassen: Das Sportland Nummer eins ist auch der Sanierungsfall Nummer eins bei Sportstätten. Der Landessportbund schätzt den Sanierungsbedarf in Nordrhein-Westfalen inzwischen auf rund 3,6 Milliarden Euro. Der eigentliche Skandal dabei: Ihnen ist Landtag das seit Jahren bekannt. Genau deshalb stellt sich die Frage, warum Sie bis heute keine landesweite Übersicht über diesen Sanierungsbedarf geschaffen haben. In der letzten Legislaturperiode hatten wir Sie dazu aufgefordert, dies zumindest für Schwimmbäder umzusetzen. Die Ablehnung unseres Antrags rächt sich jetzt, wo die sogenannte NRW-Sportmilliarde im Raum steht. Eine Milliarde Euro für Sportstätten? Das klingt zunächst gut. Investitionen in Sportstätten sind längst überfällig. Aber nicht nur der interessierte Sportpolitiker, sondern auch viele Vorstände von Sportvereinen fragen sich: Warum steht das Geld ausgerechnet jetzt zur Verfügung? Über Jahre hinweg haben wir Sie immer wieder auf den desolaten Zustand der Sportanlagen hingewiesen. Was hat man uns, aber auch den Kommunen, Vereinen und Verbänden erzählt? Kein Geld! (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie haben doch dagegen gestimmt!) Als wir hier im Landtag einen neuen „Goldenen Plan Sport“ forderten, also ein langfristiges Investitionsprogramm für Sportstätten, hieß es ebenfalls: kein Geld! Plötzlich ist eine Milliarde da. Warum? Es ist eigentlich ganz einfach: Weil Nordrhein-Westfalen sich für die Austragung der Olympischen Spiele bewirbt und der Lügenbaron aus dem Sauerland sich mit dem alten Bundestag über eine Billion Euro verschafft hat. Siehe da, jetzt, wo es ein Jahr vor der Landtagswahl wieder um Prestige und internationale Aufmerksamkeit geht, ist plötzlich Geld da. Doch es gibt ein Problem: Das Land hat bis heute keinen vollständigen Überblick über den Zustand seiner Sportstätten. Es gibt keine systematische Darstellung darüber, welche Sportanlagen den größten Sanierungsbedarf haben. Ja, die Kommunen wissen, wo es bei ihnen fehlt, aber sie entscheiden gerade nicht über die Vergabe. Genau deshalb braucht es eine landesweite Datengrundlage. Wie sonst wollen Sie priorisieren, wer am dringendsten die Gelder benötigt und wer nicht? Sind es die, die zuerst Mittel beantragen, ist es vielleicht der, der politisch gerade gut vernetzt und gelitten ist, oder machen Sie es, wie so oft, einfach nach dem Gießkannenprinzip? Mit unserem Antrag fordern wir ein, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: einen landesweiten Sportstättenmonitor, eine zentrale und regelmäßig aktualisierte Übersicht über den Zustand und Sanierungsbedarf der Sportstätten in Nordrhein-Westfalen. Die Schweiz macht es vor. Das Bundesamt für Sport führt eine sogenannte Sportanlagenstatistik, und England verfügt über eine umfassende Datenbank. 18.03.2026 Auch wir nehmen im Straßenbau, bei Schulen und selbst beim Brückenbau regelmäßig Zustandsbewertungen vor. Dank des Brückenmonitors wissen wir, dass über 2.500 Brücken in NRW sanierungsbedürftig sind. Nur bei der Sportinfrastruktur, die ebenfalls Millionen Menschen betrifft, passiert das nicht. Das ist schlicht unverantwortlich. Nur wer weiß, wo der Bedarf am größten ist, spart Zeit, Verwaltungsaufwand und am Ende des Tages jede Menge Steuergeld. Meine Damen und Herren, die Menschen erwarten zu Recht, dass ihr Geld nicht des Prestiges wegen und nicht nach politischem Opportunismus, sondern nach tatsächlichem Bedarf zielgerecht eingesetzt wird. Olympische Ringe auf Bewerbungsbroschüren sehen zwar gut aus, aber davon wird kein Schwimmbad saniert und keine Sporthalle repariert. Und es lernt auch kein Kind schwimmen. Wenn Sie eine Milliarde investieren wollen, dann sorgen Sie dafür, dass das Geld dort ankommt, wo es am dringendsten benötigt wird, …
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Andreas Keith AfD
… und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Keith. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Nettekoven.
Jens-Peter Nettekoven CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gemeindeordnung NRW gibt den Kommunen das Recht und die Pflicht, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Die CDU steht für eine starke kommunale Selbstverwaltung. Die Erfassung und Bewertung des Zustands von Sportstätten ist eine klassische Aufgabe der Städte und Gemeinden vor Ort. Sie kennen ihre Sporthallen, ihre Sportplätze und ihre Schwimmbäder am besten. Ein zentraler Sportstättenmonitor aus Düsseldorf wäre ein unnötiger bürokratischer Eingriff in diese Zuständigkeit und schafft Doppelstrukturen. In dem Antrag wird suggeriert, ohne Monitor könne man Fördermittel nicht zielgerichtet einsetzen. Das Gegenteil ist der Fall. Die bestehenden Förderprogramme funktionieren bereits bedarfsgerecht. Die Antragsteller übersehen, dass wir längst funktionierende Mechanismen haben, um Fördermittel zielgerichtet zu vergeben. Beim Programm „Moderne Sportstätte 2022“ haben die Städte und Kreissportbünde vor Ort priorisierte Vorschlagslisten erstellt. Landtag Diejenigen, die die Sportstätten und Vereine kennen, entscheiden also, wo der Schuh am meisten drückt. Das ist gelebte Subsidiarität; eine zentrale Datensammlung in Düsseldorf ist es nicht. Beim 300-Millionen-Programm „Moderne Sportstätte 2022“ erfolgte die Priorisierung nicht durch das Land, sondern durch die Sportbünde vor Ort auf Basis der eingereichten Projektskizzen. Die Kommunen werden zudem um eine Stellungnahme gebeten. Das System ist also bereits dezentral und bedarfsorientiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat bereits gehandelt. Jetzt geht es um die Umsetzung und nicht um neue Analyseschleifen. Während die AfD neue Berichtsformate fordert, handelt die CDU-geführte Landesregierung. Wir haben die NRW-Sportmilliarde auf den Weg gebracht – das größte Investitionspaket für Sportstätten in der Geschichte des Landes. Jetzt geht es darum, das Geld schnell und unkompliziert in die Sanierung zu bringen, nicht darum, erst einmal Jahre mit der Einrichtung eines aufwendigen Monitors zu verbringen. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir wollen sanieren statt zu analysieren. Die NRW-Sportmilliarde ist beschlossen und umfasst konkrete Mittel: 200 Millionen Euro für kommunale Sportstätten, 200 Millionen für Schwimmbäder und 200 Millionen Euro für die Vereine. 375 Millionen kommen über die Sportpauschale. Parallel gibt es noch Mittel vom Bund. Das Geld ist da, jetzt muss es fließen. In Zeiten knapper Kassen und hoher Belastungen für unsere Ehrenamtler in den Vereinen müssen wir Bürokratie abbauen, nicht aufbauen. Ein landesweites Monitoring bedeutet Auskunftspflichten, Formulare und Verwaltungsaufwand für die Kommunen und letztlich für die Ehrenamtler in den Vereinen. Das wollen wir Ihnen nicht zumuten. Herr Keith, ich möchte Sie ungern aus Ihrer Rede zu Tagesordnungspunkt 3 zitieren, in der Sie sich ausführlich zum Thema „Bürokratie“ kritisch geäußert haben. Ich musste mir die Rede anhören, weil ich zu diesem Zeitpunkt Schriftführer war. Vielleicht helfen in diesem Fall die von Ihnen in Ihrer Rede vorgeschlagenen homoö… homeo… (Andreas Keith [AfD]: Homöopathisch!) homöopathischen Dosen (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) auf Globuliniveau, um einmal über diesen sinnlosen Antrag, der mehr Bürokratie und weniger Sportförderung bedeutet, nachzudenken. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 18.03.2026
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Nettekoven. – Für die Fraktion der SPD spricht die Abgeordnete Durdu. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: „Minimale Dosierung“ wäre auch gegangen! – Allge- meine Heiterkeit)
Tülay Durdu SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben 19:31 Uhr. Danke für ein bisschen Lachen. Wir haben, glaube ich, heute nicht so viel gelacht. Deswegen würde ich mit dem Lachen weitermachen. Herr Keith, ich war ein bisschen irritiert, als Sie in Ihre Rede eingestiegen sind: Es ist nicht A, es ist nicht B, es ist nicht C. – Ziehen Sie doch noch Ihren Telefonjoker 50:50; dann bekommen Sie vielleicht eine vernünftige Lösung. Das ist mit Ihnen und mit Ihrer Partei ja wirklich langsam richtig lustig. – Jetzt aber zu meiner Rede. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen der demokratischen Parteien! Erst vor wenigen Wochen haben wir auf meinen Antrag hin in zwei Anhörungen mit Experten zu Anträgen der SPD-Fraktion über die Sanierung von Sportstätten und die Sicherung der Schwimmkompetenz diskutiert. Die zentrale Erkenntnis lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Beim Zustand unserer Sport- und Schwimmstätten haben wir kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem. Überall im Land sehen wir marode Sporthallen, sanierungsbedürftige Sportplätze und Schwimmbäder, die dringend modernisiert werden müssen. Das ist seit vielen Jahren bekannt. Der Landessportbund beziffert den Sanierungsbedarf allein bei den vereinseigenen Sportstätten auf 3,6 Milliarden Euro. Wir brauchen jetzt Geld für die Sanierung, die Modernisierung und auch für den Neubau von Sportstätten und Schwimmbädern. Unsere Kommunen können das aber kaum noch leisten. Viele rutschen aktuell in die roten Zahlen, auch weil sie seit Jahren strukturell unterfinanziert sind. Deshalb kommt es jetzt entscheidend darauf an, dass die angekündigten Förderprogramme des Landes endlich starten und die Mittel schnell in die Fläche kommen. Unsere Kommunen und Vereine warten längst darauf; das ist uns allen bekannt. An die Landesregierung gerichtet sage ich deshalb klar und deutlich: Veröffentlichen Sie endlich die Förderrichtlinien zur Sanierung unserer Sportstätten. Es ist höchste Zeit. (Beifall von der SPD – Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Doch obwohl die Zeit drängt, möchte die AfD-Fraktion lieber ein landesweites Sportstättenmonitoring aufbauen, um den Sanierungsbedarf zu erfassen und Fördermittel zu priorisieren. Ich frage Sie ganz Landtag ehrlich: Während immer mehr Sporthallen und Schwimmbäder schon jetzt aufgrund von Mängeln geschlossen sind, sollen Kommunen und Vereine wirklich noch ein oder zwei Jahre warten, bis das Land eine neue Datensammlung aufgebaut hat? Das ist absurd. (Andreas Keith [AfD]: Man kann parallel arbei- ten!) – Was Sie alles können, ist uns Demokraten, glaube ich, allen bekannt. Das brauchen wir alles nicht. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Mittelfristig ist es sicherlich sinnvoll, eine bessere landesweite Übersicht über den Zustand unserer Sportstätten zu bekommen, aber wir brauchen die Investition jetzt, und zwar schnell und unbürokratisch. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD-Fraktion natürlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Durdu. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Zimmermann.
Marc Zimmermann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Hier haben wir es mit einem Paradebeispiel der Doppelzüngigkeit der AfD zu tun. Im Bund und auch in den Ländern fordert die AfD mehrfach – das haben Sie heute auch noch einmal getan –, bürokratische Belastungen, Aufgaben der Kommunen sowie staatliche Eingriffe zu reduzieren. Jetzt kommen Sie mit einem Antrag zum landesweiten Sportstättenmonitoring. Sportstätten sind kommunale oder gar vereinseigene Angelegenheiten. Ein Monitoring, wie Sie es hier vorschlagen, würde eine enorme bürokratische und finanzielle Belastung für die Betreiber der Sportstätten bedeuten. Sie fordern eine jährlich aktualisierte Erfassung von Sportstätten, ihres baulichen Zustands und des Sanierungsbedarfes. Wer soll das denn erfassen? Solch ein Monitoring kann nur ein Gutachter erstellen. Erkennen Sie den wahnsinnigen finanziellen und bürokratischen Aufwand darin? Übrigens werden Daten bereits durch den Landessportbund, für die Bundessportstättenstatistiken oder auch durch Abfragen bei Vereinen und Kommunen erhoben, wie beispielsweise aus dem Förderaufruf zum Programm Moderne Sportstätten. Richtig ist: 3,6 Milliarden Euro beträgt der Sanierungsbedarf bei den Sportstätten in Nordrhein-Westfalen. Das ist eine sehr große Last, die auf Bund, Land und Kommunen liegt und gerade unter anderem durch den NRW-Plan reduziert wird. Diese Mittel 18.03.2026 jetzt für ein überflüssiges Monitoring zu verschwenden, führt nicht zur Lösung des Problems, aber an Lösungen von Problemen ist die AfD bekanntlich auch nicht interessiert. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Zimmermann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Abgeordneter Rasche.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich noch an die Debatte zu TOP 3 heute Morgen. Wie auch jetzt bei diesem TOP stand Herr Keith hier am Rednerpult. Er sagte in den Eingangsworten seiner Rede: Wofür braucht es die FDP? Sie hat in Baden-Württemberg keine 5 % geholt. Die ist überflüssig. Man kann Parteien und deren Wert für die Bevölkerung von prozentualen Ergebnissen zum Beispiel bei einzelnen Landtagwahlen abhängig machen. Man kann sie aber auch von Inhalten, von Beiträgen – zum Beispiel Ihren – und von Anträgen abhängig machen. Ich bin froh, dass sich die FDP und auch die anderen Fraktionen in diesem Hohen Haus krass von der Qualität der AfD unterscheiden, und zwar extrem positiv. Denn was Sie heute Morgen erzählt haben, war absoluter Müll, und was Sie gerade erzählt haben, war dazu ein Widerspruch hoch zehn. (Zuruf von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Heute Morgen haben Sie gesagt, Sie seien gegen Bürokratie, und der Antrag, über den wir debattiert haben, würde Bürokratie verursachen. Das Gegenteil ist der Fall. Zweitens ist das, was Sie gerade beantragen, sowas von überflüssig, weil diese Bestandserhebungen schon lange erfolgen – die erste Bestandserhebung in Nordrhein-Westfalen ist im Jahre 1955 erfolgt –; das ist völlig überflüssig. Es würde Doppelstrukturen und eine extreme Bürokratie erzeugen. Ich habe eher den Eindruck, dass Sie nicht Bürokratie, sondern Demokratie abschaffen wollen. Das ist das Modell der AfD, und das brauchen wir nicht. (Beifall von der FDP, der SPD und Claudia Schlottmann [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Die FDP hat alle Strukturen im Sport im Blick. Wir haben gesehen, dass die Bestandserhebungen stattfinden. Wir sehen einen extremen Sanierungsbedarf und auch einen extremen Neubaubedarf, weil die Nachfrage nach Sport gerade bei jungen Leuten, Landtag auch bei Kindern und bei Jugendlichen extrem groß ist. Teilweise, auch hier in Düsseldorf, gibt es Wartelisten, um in einen Sportverein eintreten zu können. Das ist alles okay, aber Bestandserhebungen braucht es dafür nicht. Es braucht dafür Lösungen. Und die gibt es überall, nur nicht bei der AfD. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD, Claudia Schlottmann [CDU] und Fabian Schrumpf [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach in Vertretung des Ministerpräsidenten Wüst. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Als Landesregierung Nordrhein-Westfalen investieren wir lieber in Sportstätten als in neue Monitorings. Es wurde von mehreren Abgeordneten schon ausgeführt, dass Kommunen, Sportbünde und Verbände bereits über eigene Bestandsdaten zu Sportstätten verfügen. Insofern stehen wir als Landesregierung mit den Kommunen, aber auch mit den Sportbünden in engem Austausch über Förderbedarfe und auch über Priorisierungen. Unser Ziel ist es, insbesondere bei der Umsetzung der NRW-Sportmilliarde die Mittel schnell, unbürokratisch und zielgerichtet an Sportstätten vor Ort zu bringen. So wird Modernisierungs- und Sanierungsstau effektiv abgebaut, wie es auch bereits mit dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ gelungen ist. Auch aus Sicht der Landesregierung würde die Einrichtung eines landesweiten Sportstättenmonitors vor allem zusätzliche Bürokratie aufbauen. Das Ganze hätte auch eine Konnexitätsfolge, die letztendlich den Landeshaushalt belasten würde. So würden wiederum die daraus resultierenden Kosten die einsetzbaren Mittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen mindern. Insofern ende ich, wie ich begonnen habe: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt auf Investitionen in Sportstätten statt auf den Aufbau neuer Zentralregister. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. 18.03.2026 Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18096. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18096 abgelehnt. Wir kommen zu: 17 Siebtes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16518 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Drucksache 18/18044 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18128 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Dr. Untrieser das Wort.
Dr. Christian Untrieser CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen Nordrhein-Westfalen heute Abend ein Stück weit einfacher, pragmatischer und schneller. Das ist auch besonders wichtig, denn Sie würden mir sicherlich alle zustimmen, dass wir uns in den letzten Jahren in vielen Bereichen ein Stück weit eingemauert haben, was Vorschriften, Bürokratie usw. angeht. Heute wollen wir ein paar der Bausteine aus dieser Einmauerung wegnehmen. Das ist ein wichtiger Schritt für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Wir sprechen konkret über das Siebte Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Was ist das eigentlich? Es ist ein bisschen kompliziert. Wenn ich das Landesplanungsgesetz draußen erkläre, dann schauen mich die Leute erst einmal mit großen Augen an. Zur Einordnung. Wir haben das Landesplanungsgesetz bereits vor zwei Jahren schon einmal geändert. Dabei ging es um Verfahrenserleichterungen und Fristverkürzungen. Landtag Die IHK schätzt, dass Planungsverfahren dadurch um bis zu zwölf Monate beschleunigt wurden. Das ist ein wunderbares Zeichen der Beschleunigung. Das sind zwölf Monate, die Unternehmen jetzt mehr Zeit haben, schneller ins Geschäft zu kommen, Überlegungen anzustellen, was sie machen wollen. Das sind zwölf Monate Zeitgewinn. Heute gehen wir mit der erneuten Novelle des Landesplanungsgesetzes noch einen Schritt weiter. Was machen wir konkret? Erstens. Wir werden noch einmal Fristen verkürzen. Unterlagen sollen nur noch einen Monat lang veröffentlicht werden. Zweitens werden wir regeln, dass Verfahrens- und Formfehler nur noch dann beachtlich sind, wenn sie sich auf das Abwägungsergebnis ausgewirkt haben. Auch das ist eine Beschleunigung und eine Vereinfachung; wir kommen schneller voran. Wir werden drittens Regionalpläne nur noch anzeigen und viertens die Frist zur Rechtsprüfung auf vier Wochen verkürzen. Fünftens werden wir Raumordnungspläne nur noch fünf Jahre lang juristisch angreifbar sein lassen. Das ist ein Punkt, der auch in der Anhörung diskutiert wurde. Ich bin gespannt, wie die Kolleginnen und Kollegen das vertonen werden. Ich glaube, dass das eindeutiges Beschleunigungspotenzial birgt. Denn es ist ein relativ übliches Mittel in der Juristerei, dass es eine Zeitspanne gibt, in der eine Regelung angegriffen werden kann. Wenn das nicht in dieser Zeitspanne – hier: fünf Jahre – getan wird, dann ist dieser Anspruch eventuell verwirkt oder er ist verjährt. Auch das wird dafür sorgen, dass wir in diesem Land schneller werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP, ich spreche das ausdrücklich an, weil ich gespannt bin, wie Sie auf unseren Gesetzentwurf reagieren. Wenn Sie Beschleunigung wollen, wenn Sie einen einfachen Staat wollen, wenn Sie was für die Wirtschaft tun wollen, dann stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu, auch wenn Sie zu diesem einzelnen Punkt Bedenken haben. Schließlich werden wir Windenergiegebiete zu Beschleunigungsgebieten erklären, auch wenn sie schon früh ausgewiesen wurden. Wir haben das verschiedentlich diskutiert. Wir in Nordrhein-Westfalen waren bei der Ausweisung von Windenergiegebieten sehr schnell und hatten die Bundesregelung ein bisschen überholt. Das heilen wir jetzt. Wir können auch aktuelle Windenergiegebiete noch als Beschleunigungsgebiete definieren. Das bringt uns auch dazu, dass wir beim Windenergieausbau schneller werden. Der Gesetzentwurf ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt zur Modernisierung unseres Staates. Das hat auch die Anhörung gezeigt: Viele Wirtschaftsverbände, aber auch die Verbände der kommunalen 18.03.2026 Familie haben uns darin bestätigt, dass es wichtig und richtig ist, schneller, pragmatischer und einfacher zu werden. Deswegen werbe ich noch mal nachdrücklich für die Zustimmung zu unserem Gesetz. Lassen Sie uns Nordrhein-Westfalen in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage ein Stück besser machen! – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Untrieser. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Schneider.
René Schneider SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Klempner der Macht“: Mit diesen Worten wollte Friedrich Merz seinerzeit die Ampelregierung diskreditieren. Für Schwarz-Grün in NRW wäre das aktuell ein glattes Lob. Ihre Politik zur Landesplanung gleicht vielmehr einer Bastelarbeit im Hobbykeller – alles andere täte allen ehrbaren Handwerkern Unrecht. (Beifall von der SPD) Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht Ihr erster, völlig verunglückter Versuch, die Landesplanung anzupacken. Einen rechtssicheren und durchdachten Landesentwicklungsplan sind Sie, Frau Ministerin Neubaur, uns bis heute schuldig. (Zuruf von Mona Neubaur, Ministerin für Wirt- schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Beim ersten Entwurf zur dritten Änderung des LEP wurden Sie von allen Seiten aufgefordert, an vielerlei Stellen nachzuarbeiten. Die Mängel im aktuellen LEP sorgen nämlich unter anderem für diese Blüte: Mit Zielabweichungsverfahren muss der Wirtschaftsausschuss des Landtags immer wieder Bürogebäude oder Feuerwehrgerätehäuser irgendwo im Land durchwinken und eine Lücke im NRW-Planungsrecht kitten. (Zuruf von Dr. Christian Untrieser [CDU]) – Hören Sie gut zu, Herr Untrieser! Beim Siebten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes murksen Sie sich gewaltig was zusammen. Das Ziel, Planungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist ja richtig, aber beim Wie kommen Sie erneut ins Straucheln. Im zuständigen Ausschuss haben wir zu Ihrem Gesetzentwurf von Fachleuten Stellungnahmen eingeholt. Die Experten – ich rede hier unter anderem von Verfassungsexperten, von namhaften Professoren – haben Ihnen von der CDU und den Grünen allerhand verfassungsrechtliche Bedenken aufgeschrieben. Verfassungsrechtliche Bedenken: Schlimmer kann es in einer Anhörung eigentlich gar nicht kommen. Landtag Sie, sehr geehrter Herr Untrieser, sprachen dann davon, dass man Neuland betrete. Dieses Neuland darf man anscheinend betreten, auch wenn es verfassungsrechtlich schwierig wird. Das passt leider ins Bild. Denn alle schwarz-grünen Absichten zur schnelleren Planung sind bislang keine Hilfe, sondern ehrlich gesagt Pfusch am Bau. Trotzdem hat im Ausschuss gerade die CDU alle Warnungen zur Verfassungsmäßigkeit in den Wind geschlagen – ich sagte es gerade schon –: Mit dem Gesetz betrete man ja Neuland. Das rechtfertigt anscheinend alles. Doch auch für Neuland, sehr geehrter Herr Untrieser, gilt die Verfassung. (Beifall von der SPD – Zuruf: Ui!) So sicher, dass Sie keine rechtswidrigen Regeln zusammenzimmern, waren Sie sich am Ende wohl auch doch nicht. Denn rechtzeitig vor der heutigen finalen Abstimmung haben Sie noch einen Änderungsantrag vorgelegt. Der heilt immerhin einen Hauptkritikpunkt aus der Anhörung, mehr aber auch nicht. Dieser Änderungsantrag geht schlicht nicht weit genug. Die Regierungsfraktionen haben die Mängel ihres Gesetzentwurfs nur überstrichen. Unschöne Macken bleiben indes. Das gilt etwa für § 15 Abs. 2, laut dem Abwägungsmängel unbeachtlich sein sollen. Das haben die Fachleute in den Stellungnahmen ebenso kritisiert. Bei § 41a wurde sogar eine europarechtliche Prüfung angemahnt. Zudem gab es diverse Ergänzungsvorschläge. Vor diesem Hintergrund greift der Änderungsantrag viel zu kurz. Wir stellen fest: Dieses schwarz-grüne Gesamtpaket taugt nicht ansatzweise zum Gesellenstück in Sachen „Planungsbeschleunigung“. Auch im vierten Lehrjahr läuft bei dieser Landesregierung wenig zusammen. Wir lehnen die Vorlagen ab und freuen uns darauf, dass die CDU im kommenden Jahr in Jochen Ott endlich ihren Meister findet. – Glück auf und Gottes Segen. (Beifall von der SPD – Lachen von Dr. Chris- tian Untrieser [CDU])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Korte.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Raumplanung entscheidet darüber, wie wir die Flächen in unserem Land nutzen und wie wir deren Entwicklung in Abwägung und im Ausgleich aller berechtigten Belange steuern möchten. Auch deshalb sind Verfahren zur Neuaufstellung oder zur Änderung von Raumordnungsplänen in der Regel hochkomplex und zu 18.03.2026 Recht stark normiert. Unser Landesplanungsgesetz ist dafür eine feste, verlässliche Bank. So wichtig diese Normierung ist, ist sie eben auch der Grund dafür, dass Raumordnungsverfahren regelmäßig lange dauern. Das ist in einer Zeit, in der unser Staat angesichts vieler Herausforderungen schneller werden muss, Anlass dafür, sich die einzelnen Verfahrensschritte regelmäßig kritisch anzuschauen. Mit der vorliegenden Änderung des Landesplanungsgesetzes wird genau das getan. Sie bringt einige sinnvolle, gut abgewogene Verbesserungen – so wie übrigens auch schon frühere Änderungen des gleichen Gesetzes in dieser Wahlperiode. Zu nennen ist die Verkürzung der Regelfrist für die Offenlage von drei Monaten auf einen Monat für weniger umfangreiche, weniger komplexe Raumordnungsverfahren, womit diese spürbar beschleunigt werden. Beschleunigt wird auch durch den Verzicht auf eine erneute Rechtsprüfung der beschlossenen Regionalpläne durch die Landesplanung, die bisher eine zwingende, eine aufwendige und in der Regel nicht sinnvolle Doppelprüfung dargestellt hat. Mit Ausnahme der naturschutz- und forstrechtlichen Aspekte, die auch weiterhin einer fachrechtlichen Überprüfung unterliegen werden, schaffen wir diese Doppelprüfung nun ab und sparen damit viel Zeit und Bürokratie ein. Zusammen mit anderen ist dieser Punkt in der Anhörung durchaus akzeptiert und positiv bewertet worden. Mit dieser Änderung des Landesplanungsgesetzes schaffen wir also verantwortungsvoll abgewogen mehr Geschwindigkeit, und wir erhöhen zugleich die Verlässlichkeit von Planung und ihre Rechtssicherheit. Hauptdiskussionspunkt ist hier – es ist schon angeklungen – neben anderen weniger kontroversen Absätzen in § 15 vor allem die Nichtbeachtlichkeit von Abwägungsfehlern nach fünf Jahren, wie sie in § 15 Abs. 4 eingeführt wird. Das ist ein durchaus beachtlicher Vorschlag der Landesregierung zur Sicherung von Raumordnungsplänen, damit die Menschen, Unternehmen und auch der Naturschutz sich darauf verlassen können, dass Planung Bestand hat. Aus gutem Grund wurde in der Anhörung gerade diese Veränderung besonders unter die Lupe genommen und von einigen Sachverständigen durchaus kritisch bewertet. Für uns ist das Anlass zur Reflexion des Gesetzentwurfs, nicht aber zu seiner Dramatisierung, wie Sie, Herr Schneider, sie hier angeführt haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich will in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es im Übrigen bereits nach Bundesrecht – das ist § 11 Abs. 5 Raumordnungsgesetz – schon heute so ist, dass verschiedene Arten von Fehlern und Mängeln etwa im Verfahren unbeacht-Landtag lich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht worden sind. Über diese Regelung geht Nordrhein-Westfalen jetzt hinaus, indem wir sie auf sämtliche Abwägungsfehler ausweiten. Dafür werden aber auch fünf Jahre und nicht nur eines zur Geltendmachung von Mängeln eingeräumt. Hier gilt es – gerade im Rückblick auf die Debatte im Wirtschaftsausschuss – mit einem Missverständnis aufzuräumen. Die Fünfjahresfrist bedeutet nämlich nicht etwa, dass ein Klageverfahren nach fünf Jahren abgeschlossen sein muss und ansonsten der Rechtsschutz verjähren würde. Nein, die neue Regelung sieht vielmehr vor, dass potenzielle Kläger*innen die von ihnen erkannten möglichen Mängel innerhalb von fünf Jahren anzeigen bzw. rügen müssen, damit diese dann in einem späteren Gerichtsverfahren beachtlich sein können. Der Ablauf der Fünfjahresfrist ist also dadurch zeitlich gehemmt. Daneben gibt es aber tatsächlich auch Klagefristen im Prozessrecht. So gilt etwa für Normenkontrollverfahren ebenfalls bereits heute eine Frist von einem Jahr. In diesem Kontext bitte ich, die Einführung der neuen Fünfjahresfrist politisch zu bewerten und nicht zu dramatisieren. Trotzdem reagieren wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner der CDU-Fraktion natürlich auf begründete Kritik. Daher schlagen wir heute eine wichtige Änderung vor, indem wir die Rückwirkung der neuen Regelung einschränken. Sollten also bestehende Pläne Abwägungsmängel aufweisen, so ist es nun mit unserem heute vorliegenden Änderungsantrag wie bei neuen Plänen noch fünf Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, auch bei Bestandsplänen darauf zu reagieren. Damit stellen wir klar, dass es keine Ungleichbehandlung zwischen bestehenden und neuen Plänen gibt. Lassen Sie mich nun noch einen thematischen Sprung machen und zumindest ganz kurz auf den bisher, glaube ich, nicht erwähnten Änderungsantrag eingehen, den wir bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht haben, der auch schon Teil der Anhörung gewesen ist. Hier geht es um den neuen § 41a, mit dem klargestellt wird, dass Windenergiegebiete, die in den Regionalplänen als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen worden sind, auch immer Beschleunigungsgebiete im Sinne des Raumordnungsgesetzes sind. Dabei geht es darum, die Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen, die an dieser Stelle bei der Ausweisung von Windenergiegebieten schneller war als das Bundesrecht, nicht am Ende für ihre Schnelligkeit zu bestrafen, indem sie das gleiche Verfahren noch einmal durchführen müssen, nur um dasselbe Ergebnis zu erreichen. Hier müssen wir also gar nicht erst von Bürokratieabbau sprechen, sondern können mit dieser Regelung Bürokratieaufbau aktiv verhindern. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 18.03.2026 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Insgesamt liegt uns mit dem Landesplanungsgesetz heute ein gutes Paket vor, mit dem Planungen …
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Dr. Robin Korte GRÜNE
… beschleunigt und gleichzeitig rechtssicher werden. Das Gesetz ist nicht zuletzt durch die beiden Änderungsanträge ausgewogen, sodass wir heute gut zustimmen können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Korte. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Freien Demokraten finden es gut, wenn Verfahren beschleunigt werden, Planungen robuster gestaltet werden und mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Genau das haben auch die Sachverständigen in der Anhörung bestätigt. Beispielsweise ist die Klarstellung sinnvoll, dass die Veröffentlichung von Planunterlagen im Beteiligungsverfahren künftig regelmäßig einen Monat betragen soll. Das schafft Planbarkeit und kann Verfahren tatsächlich beschleunigen. Auch andere Punkte, etwa die Verkürzung von Prüfverfahren oder die Umstellung von Genehmigungsauf Anzeigeverfahren bei Regionalplänen, gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Die Auswertung der Anhörung hat aber auch gezeigt: Einige Regeln werfen erhebliche Fragen auf. Besonders kritisch wird die geplante Regelung gesehen, nach der sämtliche Abwägungsmängel, also auch Ergebnismängel bei Raumordnungsplänen nach fünf Jahren nicht mehr geltend gemacht werden können. Unternehmer nrw und der Industrieverband vero warnten zudem davor, dass dadurch bestehende Pläne faktisch immunisiert werden könnten, mit möglichen negativen Folgen für Rohstoffversorgung, Infrastruktur- und Bauprojekte. Auch kommunale Spitzenverbände sowie mehrere Rechtswissenschaftler haben diverse rechtliche Bedenken geäußert. Professor Grigoleit von der TU Dortmund formulierte es sehr deutlich: Mit der Neuregelung könnte selbst ein Gesetzesoder Verfassungsverstoß nach fünf Jahren für unbeachtlich erklärt werden. Kommunen müssten dann möglicherweise sogar verfassungswidrige Ziele der Raumordnung in ihre Bauleitplanung übernehmen. Insbesondere aber auch die nachträgliche Erklärung Landtag von Windenergiegebieten zu Beschleunigungsgebieten ohne eigenes Planverfahren könnten mit den Vorgaben der RED-III-Richtlinie kollidieren. (Beifall von der FDP) Ein solches Ergebnis wirft zumindest ernsthafte Fragen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Europarechtskonformität auf. Außerdem herrscht Unklarheit bei der Abgrenzung zu Bundesrecht, insbesondere beim Windenergieflächenbedarfsgesetz. Damit ist genau das eingetreten, wovor wir als Freie Demokraten bereits in der ersten Lesung gewarnt haben. Wir diskutieren mittlerweile die siebte Änderung des Landesplanungsgesetzes in einer einzigen Legislaturperiode. Jede dieser Änderungen durchläuft den vollständigen parlamentarischen Prozess mit Anhörung, Beratung und Beteiligungsverfahren. Die Änderungen kommen damit so schnell und so kleinteilig – kleinteilig vor allen Dingen –, dass ihre tatsächlichen Auswirkungen kaum überprüft werden können. Im Ergebnis sind das dann häufig gut gemeinte, aber noch nicht vollständig ausgereifte Gesetze. Wie oft mussten wir schon vorherige Planänderungen wieder korrigieren, meine Damen und Herren? (Beifall von der FDP) Wir haben deshalb im Ausschuss gemeinsam mit der SPD vorgeschlagen, den Entwurf noch einmal zu überarbeiten. Das haben Sie von CDU und Grünen leider fahrlässig abgelehnt. Mit dem nun vorgelegten Änderungsantrag korrigieren Sie einen zentralen Kritikpunkt. Das erkennen wir an. Bestandspläne werden nicht sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes immunisiert. Für sie beginnt die Fünfjahresfrist erst mit seinem Inkrafttreten. Das ist eine erste sinnvolle Anpassung. Deshalb werden wir diesem Änderungsantrag pragmatisch zustimmen. Aber auch bei dem so geänderten Gesetzentwurf bleiben für uns leider weiterhin viele offene Fragen. Zwar scheint die offensichtlichste Baustelle im Verfassungsrecht ausgeräumt. Insbesondere aber die unbeantwortete Frage der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Änderungen in § 15 und § 41a bedarf unserer Meinung nach unbedingt einer erneuten Überprüfung. Deshalb müssen wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen, meine Damen und Herren. Sie haben es verweigert, hier noch einmal genau hinzuschauen. Das ist leider fahrlässig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Loose. 18.03.2026
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Planungsbeschleunigung unterstützen wir ausdrücklich. Niemand hier will endlose Verfahren. Aber mit diesem Gesetzentwurf gehen Sie deutlich weiter. Sie beschleunigen nicht nur; Sie immunisieren. Auch nach Ihrem letzten Änderungsantrag, dem wir heute zustimmen werden, weil Sie einen wesentlichen Fehler korrigieren, ist die geplante grundsätzliche Fünfjahresregel weiterhin das Kernproblem. Nach Ablauf von fünf Jahren sollen Ihrer Idee zufolge sämtliche Abwägungsmängel unbeachtlich sein, alle Sünden somit vergeben. Betroffene Bürger hätten dann keine Möglichkeit mehr, etwas gegen das Unrecht zu tun. Genau hier setzt die Kritik an, und zwar nicht nur unsere, sondern auch die übereinstimmende Kritik der Bau- und Rohstoffindustrie, von unternehmer nrw und von Professor Grigoleit von der TU Dortmund. Der Baustoffverband vero spricht von verfassungsrechtlichen Bedenken und einer unzulässigen Rechtsschutzverkürzung; unternehmer nrw kritisiert ausdrücklich die pauschale Unbeachtlichkeit sämtlicher Abwägungsmängel und fordert Klarstellung. Hinzu kommen unbestimmte Begriffe im Gesetzentwurf wie „Fehler vergleichbarer Schwere“. Solche Unklarheiten schaffen keine Rechtssicherheit, sondern neue Unsicherheit. Beschleunigung, ja bitte, aber nicht durch Entkernung effektiven Rechtsschutzes! Wenn selbst Wirtschaftsverbände hier Nachbesserungen verlangen, dann sollte man das ernst nehmen. In dieser Form werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern kämpfen weiterhin für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schulden insbesondere der Wirtschaft die Beschleunigung und die Verlässlichkeit von Planung. Das lösen wir mit dieser Änderung des Landesplanungsgesetzes ein. Als Landesregierung haben wir einen Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vorgelegt, der als Teil des zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspakets eine spürbare Entlastung von unnötiger Bürokratie mit Planungsbeschleunigung verbindet und gleichzeitig die Verlässlichkeit von Raumordnungsplänen erhöht. Die angestrebte Vereinfachung und Modernisierung der Verwaltung trifft auf breite Zustimmung. Insbesondere die zentralen Ziele der Beschleunigung der Verfahren und die grundsätzliche Stärkung der Landtag Planbeständigkeit haben die Sachverständigen in der Anhörung nachdrücklich bestätigt. Durch die Anpassung der Beteiligungsfrist für Planaufstellungs- und -änderungsverfahren werden wir Beschleunigungseffekte erzielen und gleichzeitig die nötige Flexibilität für effektive und faire Beteiligung auch bei besonders komplexen Planungen wahren. Mit der verschlankten Rechtsprüfung von Regionalplänen bei der Landesplanungsbehörde sorgen wir für Vereinfachung sowie Beschleunigung und verzichten damit auf unnötige Doppelprüfungen. Das ist ein wichtiger Schritt, der in der Anhörung auch von wissenschaftlicher Seite ausdrücklich befürwortet worden ist. Bei der Diskussion zur Ausgestaltung der neuen Planerhaltungsvorschriften geht es jetzt um eine sehr sensible Balance zwischen individuellem Rechtsschutz auf der einen und verlässlichen planerischen Rahmenbedingungen auf der anderen Seite. Wir meinen, dass wir diese Balance wahren. Raumordnungspläne müssen verlässlich sein und die nötige Planungssicherheit für Kommunen und Investitionssicherheit für Unternehmen bieten. Sie haben weitreichende Steuerungswirkungen und dienen genau dazu, viele unterschiedliche und ehrlicherweise auch teilweise gegenläufige Interessen verbindlich miteinander in Ausgleich zu bringen. Genau deswegen – das zeigt die Erfahrung der letzten Jahre – werden wichtige Raumordnungspläne stets beklagt und einer sehr umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterzogen. Das ist gut so und gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat dazu. Zugleich muss das Verfahrensrecht jedoch gewährleisten, dass Gerichte nicht gezwungen sind, gleichsam das ganze Haus abzureißen, wenn es einen Riss im Putz gibt. Mit anderen Worten: Wenn ein weitreichendes Planwerk auf Basis umfassender Beteiligung aufwendig erarbeitet und abgestimmt worden ist, dann sollte ein Verfahrensfehler, der sich gar nicht auf den Inhalt des Plans auswirkt, nicht dazu führen, dass der Plan von einem Gericht für unwirksam erklärt werden muss. Das, meinen wir, ist eine notwendige und gute Änderung. Außerdem sollte die Aufhebung von Plänen auch bei inhaltlichen Fehlern nicht grenzenlos möglich sein. Nach dem Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren, in denen ein Mangel nicht gerügt worden ist, halten wir das öffentliche Interesse an Rechtsfrieden, an Planungs- und Investitionssicherheit sowie an der Verlässlichkeit der Steuerungswirkung von Raumordnungsplänen für höher zu gewichten als das Interesse des Einzelnen an einer Aufhebung der gesamten Planung. Deshalb begrenzen wir klar die rechtlichen Folgen insbesondere solcher Verfahrens- und Formfehler, 18.03.2026 die inhaltlich ohne Auswirkungen auf den Plan geblieben sind. Im Sinne des Rechtsfriedens und des Vertrauens in Raumordnungspläne setzen wir auch erstmals eine zeitliche Grenze für die Anfechtbarkeit von Plänen aufgrund materieller Mängel. Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von Grünen und CDU wird genau da nachjustiert, damit die Ausschlussfrist für Bestandspläne und neue Pläne nicht vor Inkrafttreten des Gesetzes zu laufen beginnt. Der Änderungsantrag geht damit auf die in der Sachverständigenanhörung und zuletzt auch von SPD und FDP geäußerten Bedenken ein. Wir haben also dem Punkt Rechnung getragen, bei dem eine Verbesserung möglich und sinnvoll ist, und damit die Bedenken ausgeräumt. In Richtung der Fraktionen von SPD und FDP darf ich mir den Hinweis erlauben, dass Bedenken auch in der Opposition kein Selbstzweck sind. Herr Brockes, ich habe gehört, dass Sie dem Änderungsantrag zustimmen wollen. Das finde ich nur folgerichtig, nachdem wir auf die Bedenken eingegangen sind. Das ergibt aber nur bei einer Gesamtzustimmung abschließend auch ein Ergebnis. Sie entscheiden als FDP selbst, wie Sie abstimmen. Ich will es nur noch einmal anmerken. Danke, dass wir miteinander die guten Änderungswünsche abgewogen und in dem Änderungsantrag aufgegriffen haben. Ich werbe für eine breite Zustimmung zu dieser Änderung des Landesplanungsgesetzes. Abschließend möchte ich Ihnen noch sagen: Das eine ist, überall zu sagen, alles müsse einfacher, schneller und weniger komplex werden. Richtig ist: Mit dieser Gesetzesänderung erwarten wir sehr viel, nämlich dass man sich darauf einlässt, die Dinge dann auch einfacher und weniger komplex zu machen, aber auf der anderen Seite trotzdem den Rechtsfrieden und auch Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, entschuldigen Sie. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich komme zum Schluss.
Rainer Schmeltzer
Nein, ich wollte Sie unterbrechen … Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ach so. Redezeit Ende. Landtag
Rainer Schmeltzer
Sie können so lange reden, wie Sie möchten. (Beifall von den GRÜNEN – René Schneider [SPD]: Das hättest du nicht sagen sollen!) Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Was sind das denn für neue Sitten hier?
Rainer Schmeltzer
Das war jetzt der Applaus der Koalition. Danach dürfte die Opposition genauso lange reden, wenn sie das möchte. Jetzt komme ich zum eigentlichen Punkt, warum ich Sie unterbrochen habe. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Brockes. Würden Sie sie noch zulassen? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ja. (René Schneider [SPD]: Wenn wir so viel Zeit haben!)
Rainer Schmeltzer
Bitte schön.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben sich gerade positiv dahin gehend geäußert, dass wir dem Änderungsantrag zustimmen, weil damit die vorgebrachten Bedenken korrigiert wurden. Wie bewerten Sie es, dass bisher nicht versucht wurde, die deutlich gravierenderen Bedenken – sprich: die verfassungsrechtlichen Bedenken, die geäußert wurden – auszuräumen, und dass die Koalitionsfraktionen sich geweigert haben, den Gesetzentwurf noch einmal einer Anhörung zu unterziehen?
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Dieser Gesetzentwurf ist ins Parlament eingebracht worden und da den regelhaften Verfahren, die das Hohe Haus für die Bearbeitung von Gesetzentwürfen vorsieht, unterzogen worden. Wie auch das Struck’sche Gesetz sagt, verlässt kein Gesetz das Parlament so, wie es eingebracht wurde. Der vorliegende Änderungsantrag enthält das, was die regierungstragenden Fraktionen als veränderungswürdig befunden haben. Dafür werbe auch ich um Zustimmung. Deswegen bleibe ich dabei: Ich freue mich über eine breite Mehrheit für dieses Landesplanungsgesetz. 18.03.2026 Das ist der Versuch, nicht nur über Planungsbeschleunigung zu reden, sondern ihr auch Gesetzeskraft zu verleihen. – Herzlichen Dank.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Ministerin ihre Redezeit um 49 Sekunden überzogen hat. Diese zusätzliche Redezeit würde allen anderen Fraktionen auch zur Verfügung stehen. – Ich sehe diesen Wunsch aber nicht und stelle fest, dass somit keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/18128 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/18128 angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16518 ab. Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie empfiehlt in Drucksache 18/18044, den Gesetzentwurf Drucksache 18/16518 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/18044 in der soeben geänderten Fassung und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/16518 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 18 Die Kinderschutzambulanzen als eine Säule im Kinderschutzsystem stärken und Betroffene entlasten. Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18098 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18246 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Berger das Wort. Landtag
Christian Berger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich für einen Moment ein Kind vor, das nicht sagen kann, was ihm angetan wurde – ein Kind, das körperliche oder seelische Schmerzen hat und nicht weiß, wem es vertrauen kann. Und dann gibt es diesen einen Ort – den Ort, an dem genau hingeschaut wird, an dem zugehört wird, an dem die Hilfe beginnt. Das sind oft unsere Kinderschutzambulanzen. Ich habe im Vorfeld dieses Antrags viele Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten und Fachkräften geführt. Ich kann Ihnen sagen: Ich war tief beeindruckt von der Professionalität, aber vor allem auch von dem emotionalen Druck, der auf allen Beteiligten lastet. Denn sie sehen Dinge, die niemand sehen sollte, und sie tragen Verantwortung für Kinder, die sich selbst nicht schützen können. Mich macht es stolz, dass wir bei diesem Thema nicht am Anfang stehen. Nordrhein-Westfalen hat beim Kinderschutz bereits viel erreicht: eine Landeskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt; die Einrichtung einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte; ein modernes Landeskinderschutzgesetz, bundesweit vorbildlich, mit klaren Standards, Netzwerken und Schutzkonzepten; ein Hinweistelefon für sexuellen Missbrauch, das niedrigschwellige Hilfe ermöglicht; Childhood-Häuser, die Hilfe unter einem Dach bündeln; und nicht zuletzt unsere 25 Kinderschutzambulanzen in NRW. Das zeigt: Kinderschutz ist in Nordrhein-Westfalen kein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Verantwortung. Trotzdem reicht das noch nicht. Denn die Realität ist anders. Die Anforderungen wachsen, die Fallzahlen steigen, und die Belastung für die Strukturen nimmt zu. Wir haben funktionierende Strukturen. Aber wir laufen Gefahr, dass wir sie überlasten. Kinderschutzambulanzen sind für die Träger bisher nicht kostendeckend. Dadurch ergibt sich zu wenig Personal, zu wenig Zeit, zu viel Verantwortung – und das in einem Bereich, in dem Fehler nicht korrigierbar sind. Deshalb ist dieser Antrag richtig und notwendig. Er setzt genau an den entscheidenden Stellen an. Es geht nämlich um die weitere Stärkung und bessere Regelfinanzierung der Kinderschutzambulanzen, eine flächendeckende und verlässliche Versorgung in ganz Nordrhein-Westfalen, eine engere Vernetzung aller beteiligten Systeme und Partner und die klare Perspektive, Kinderschutzambulanzen langfristig strukturell zu sichern. Die Landesregierung hat hier bereits gehandelt und klare, starke Zeichen gesetzt. Die Mittel für die pauschalen Förderungen der Kinderschutzambulanzen wurden für 2026 und auch 2027 um jeweils 500.000 Euro erhöht. Das ist ein starkes Signal. Aber es ist eben auch nur ein Teil der Lösung. 18.03.2026 Damit kommen wir zu einer entscheidenden politischen Realität. Das Gesundheitssystem in Deutschland ist selbstverwaltet organisiert. Das bedeutet: Viele zentrale Entscheidungen, insbesondere zur Finanzierung medizinischer Leistungen, werden nicht vom Land getroffen, sondern auf Bundesebene und in der gemeinsamen Selbstverwaltung. Genau deshalb ist es richtig, dass dieser Antrag sich nicht nur an uns richtet, sondern auch klare Forderungen an den Bund stellt. Denn wir brauchen eine verbindliche und nachhaltige Finanzierung von Kinderschutzambulanzen im Gesundheitssystem, wir brauchen eine bessere Abbildung der Leistungen im Abrechnungssystem, und wir brauchen bundesweit einheitliche Strukturen und Standards. Das Land kann viel tun und hat viel getan. Aber ohne den Bund bleiben strukturelle Lücken. Deshalb ist dieser Antrag nur konsequent und richtig. Kinderschutz ist kein Randthema. Es ist eine zentrale Aufgabe unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts, und es verlangt mehr als gute Worte. Es verlangt konsequentes Handeln. Genau das machen wir. Ich möchte zum Schluss noch ein Dankeschön loswerden – eigentlich zwei. Danken möchte ich allen Fachkräften, die jeden Tag in diesen Bereichen arbeiten. Ihnen zolle ich Respekt. Danken möchte ich aber auch meinen Kolleginnen und Kollegen, die den Kinderschutz seit Jahren mit Nachdruck vorantreiben. Hier möchte ich einmal ganz besonders meine liebe Kollegin Christina Schulze Föcking hervorheben. Ihr Engagement zeigt, dass Kinderschutz Ausdauer und Haltung braucht. Genau das hat sie, und das hat die CDU-Fraktion. (Beifall von der CDU) Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen, und stimmen Sie diesem Antrag zu: für die, die sich nicht selbst schützen können, für unsere Kinder. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Berger. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Creuzmann.
Norika Creuzmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kinderschutz ist kein abstraktes Politikfeld. Es geht um Kinder, die Gewalt erlebt haben, um Kinder, die misshandelt, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden, und es geht um unsere Verantwortung, diesen Kindern schnell und wirksam zu helfen. Landtag Ein zentraler Baustein im Gesamtbild des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen sind die medizinischen Kinderschutzambulanzen. Nordrhein-Westfalen – der Kollege hat es gerade auch schon erwähnt – ist im Kinderschutz bereits gut aufgestellt. Wir haben in den vergangenen Jahren wichtige Strukturen geschaffen und weiterentwickelt. Aber die aktuellen Entwicklungen zeigen auch: Wir müssen noch besser werden, wenn wir Kinder künftig wirksam schützen und auffangen wollen. Nicht zuletzt haben auch die erschütternden Fälle sexualisierter Gewalt – unter anderem im Bereich des Erzbistums Paderborn – deutlich gemacht, wie wichtig funktionierende, verlässliche und professionelle Kinderschutzstrukturen sind. Denn die Anforderungen steigen: über 4.500 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern allein im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen – mit steigender Tendenz. Und wir wissen: Das Dunkelfeld ist deutlich größer. Gerade deshalb sind die Kinderschutzambulanzen so wichtig. Dort wird hochspezialisierte Arbeit geleistet: interdisziplinär, sensibel und rechtssicher. Hier werden Verletzungen dokumentiert, Verdachtsfälle abgeklärt und Hilfen eingeleitet. Kurz gesagt: Hier entscheidet sich oft, ob Schutz rechtzeitig greift. Umso unverständlicher ist es, dass genau dieser Bereich strukturell unterfinanziert ist. Die Realität ist: Ein erheblicher Teil der Arbeit in den Kinderschutzambulanzen wird heute nur durch überdurchschnittliches Engagement der Fachkräfte getragen. Ich habe verschiedene Kinderschutzambulanzen besucht und dort mit Mediziner*innen und weiterem Fachpersonal gesprochen. Von ihnen wird unglaublich viel Menschliches geleistet. Hier wird allen Betroffenen ein wahnsinnig wichtiger Dienst erwiesen, ohne dass großes Aufheben darum gemacht wird. Die Vergütung insbesondere im ambulanten Bereich bildet den tatsächlichen Aufwand häufig nicht ab. Das ist kein tragfähiger Zustand. Denn Kinderschutz darf nicht vom Idealismus Einzelner abhängen. Kinderschutz braucht verlässliche Strukturen. Nordrhein-Westfalen geht hier bereits voran. Wir fördern die Kinderschutzambulanzen und bauen diese Unterstützung weiter aus. Das ist richtig. Aber wir müssen den nächsten Schritt gehen. Deshalb fordern wir mit diesem Antrag, die Finanzierung kinderschutzmedizinischer Leistungen grundlegend zu verbessern. Wir brauchen eine realistische Abbildung dieser Leistungen im Gesundheitssystem, insbesondere im ambulanten Bereich. Konkret heißt das: Eigene abrechenbare Leistungen oder Fallpauschalen, die den tatsächlichen Zeit- und Personalaufwand berücksichtigen. Und das ist bei Kindern ein deutlich anderer Aufwand als bei Erwachsenen. Wir setzen einen klaren Maßstab: ambulant vor stationär. Es darf keine finanziellen Fehlanreize geben, 18.03.2026 die dazu führen, dass Kinder stationär aufgenommen werden, obwohl eine ambulante Versorgung oft möglich und in den meisten Fällen auch sinnvoller wäre. Gleichzeitig müssen wir das Netz der Kinderschutzambulanzen weiterentwickeln. Hilfe muss erreichbar sein, schnell und wohnortnah. Außerdem müssen wir die Zusammenarbeit der beteiligten Systeme weiter stärken: Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei und Justiz. Meine Damen und Herren, wir haben im Kinderschutz bereits viel erreicht. Aber wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Wenn sich Herausforderungen verändern, müssen sich auch unsere Strukturen weiterentwickeln. Genau darum geht es in diesem Antrag: Wir stärken einen zentralen Baustein im Kinderschutzsystem. Wir entlasten die Fachkräfte. Wir sorgen dafür, dass Kinder in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft bestmöglich geschützt und aufgefangen werden. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Creuzmann. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Andrieshen.
Nina Andrieshen SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört zu den grundlegendsten Aufgaben von Staat und Gesellschaft. So steht es auch in unserer Landesverfassung. Gerade deshalb müssen wir uns bei diesem Thema eine einfache Frage stellen: Schaffen wir die Strukturen, die Kinder tatsächlich schützen, oder begnügen wir uns damit, bestehende Probleme zu beschreiben? Der vorliegende Antrag macht vor allem eines: Er beschreibt Herausforderungen im medizinischen Kinderschutz. Was er aber nicht macht, ist, die strukturellen Konsequenzen daraus ziehen. Kinderschutz beginnt nicht mit einer Statistik. Kinderschutz beginnt mit einem klaren Bild vom Kind, mit der Überzeugung, dass Kinder nicht nur Schutzobjekte staatlicher Fürsorge sind, sondern eigenständige Menschen mit Rechten, mit Perspektiven und mit einer eigenen Stimme. Wer den Antrag liest, stellt fest: Kinder kommen darin fast ausschließlich als Opfer, als Betroffene, als Objekte medizinischer Diagnostik vor. Es findet sich keine Passage, die Kinder als Subjekte mit eigenen Rechten oder als Beteiligte im Verfahren beschreibt, die kindliche Perspektiven als handlungsleitend nennt. Ein moderner Kinderschutz beginnt nicht damit, Kinder ausschließlich als Schutzobjekte zu betrachten, Landtag sondern damit, sie als Rechtsträger ernst zu nehmen. Genau dieses Verständnis ist auch das Fundament des modernen medizinischen Kinderschutzes. Akteure wie die Kinderschutzambulanzen, die Fachverbände und das Projekt „MeKidS.best“ machen unmissverständlich klar: Medizinischer Kinderschutz ist heute leitlinienbasiert, interdisziplinär und strukturiert. Er orientiert sich an der S3+ Kinderschutzleitlinie, fordert rechtsfeste Dokumentation, geordnete Abklärungsverfahren und eine kindzentrierte Perspektive. Auf den Seiten des Childhood-Hauses in Düsseldorf findet sich dazu eine wesentliche Passage: „Die Untersuchungen werden von speziell geschultem Personal in alters- und bedarfsgerechter Umgebung durchgeführt und dokumentiert. Sie finden stets mit dem Einverständnis der Kinder oder Jugendlichen statt. Das Kindeswohl steht an oberster Stelle!“ Wenn aber in einem Antrag das Kind ausschließlich als Objekt erscheint, während die moderne Praxis das Kind als Akteur mit eigener Perspektive versteht, stimmt etwas nicht. Diese Grundannahme hat Folgen für die Politik, die daraus entsteht. Genau das sehen wir in diesem Antrag. In ihm werden steigende Fallzahlen, Belastungen im System und medizinische Abklärung beschrieben. Aber es wird kaum beschrieben, wie kinderrechtebasierte Strukturen geschaffen werden können. Noch deutlicher wird das Problem beim Blick auf die Finanzierung. Im Antrag wird sehr offen beschrieben, dass ambulante Kinderschutzarbeit in den meisten Fällen nicht kostendeckend ist. Teilweise wird sie nur durch enormes persönliches Engagement getragen. Mit anderen Worten: Ein System, das vom Idealismus Einzelner abhängt, ist kein stabiles System. Aber die politische Konsequenz daraus bleibt erstaunlich zurückhaltend; denn die zentrale Botschaft lautet am Ende: Die Landesregierung soll handeln, aber aus vorhandenen Mitteln. – Mit anderen Worten: Wir erkennen ein strukturelles Problem. Aber wir schaffen keine neuen strukturellen Lösungen. An genau dieser Stelle entsteht ein fundamentaler Widerspruch; denn wer zusätzliche Qualität, verlässliche Standards, rechtsfeste Dokumentation und eine engere Kooperation im Kinderschutz fordert, kommt an einer einfachen Wahrheit nicht vorbei: Solche Anforderungen lassen sich nicht dauerhaft erfüllen, wenn man ausschließt, dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. (Beifall von der SPD) Ein wirksamer Kinderschutz braucht realistische Grundlagen: personell, organisatorisch und finanziell. Dieser Zusammenhang wird im Antrag voll-18.03.2026 ständig ausgeblendet. Im Antrag ist vorgesehen, die Finanzierung künftig stärker über das Gesundheitssystem abzuwickeln. Das bedeutet im Kern: Die Verantwortung wird an die gesetzlichen Krankenversicherungen delegiert. Doch Kinderschutz ist keine Abrechnungsfrage der GKVs. Kinderschutz ist auch und insbesondere eine staatliche Aufgabe. Wenn wir beginnen, diese Verantwortung in Abrechnungssysteme zu verschieben, riskieren wir genau das, was Fachverbände seit Jahren kritisieren: ein System zu schaffen, das regional unterschiedlich, qualitativ heterogen und teilweise schlicht unterfinanziert ist. Schließlich der Blick auf die bundespolitische Ebene: Im Antrag wird große Hoffnung auf Initiativen der Gesundheitsministerkonferenz gesetzt. Aber die GMK ist ein Koordinierungsgremium. Sie schafft keine Finanzierung. Sie baut keine Strukturen. Ein wirkungsvoller Kinderschutz beginnt nicht mit Verweisen auf die Gesundheitsministerkonferenz oder auf vorhandene Mittel oder mit Appellen an die GKVs. Er beginnt mit einem klaren Bild vom Kind und mit der politischen Bereitschaft, Strukturen zu schaffen, die fachlich notwendig und finanziell tragfähig sind. (Beifall von der SPD) Wir als SPD-Fraktion werden uns zu dem vorliegenden Antrag enthalten. Das Ansinnen, den medizinischen Kinderschutz zu verbessern, teilen wir nämlich durchaus, aber leider bleiben CDU und Grüne am Ende weit hinter dem Machbaren zurück. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Andrieshen. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen benennt einen realen und unübersehbaren zusätzlichen Bedarf bei der Finanzierung unserer Kinderschutzambulanzen. Seit Bekanntwerden der vielen furchtbaren Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Lügde, aber auch nach Lügde ist klar geworden, welche Maßnahmen notwendig sind, um einen auskömmlichen Schutz unserer Kinder, unserer Schutzbefohlenen, zu gewährleisten. Wichtige zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang schon auf den Weg gebracht worden; Herr Berger hat viele davon bereits aufgezählt. Wir dürfen sagen, dass Nordrhein-Westfalen in Bezug auf den Kinderschutz in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Landtag Für ein funktionierendes, wirksames Kinderschutzsystem, welches sowohl den Schutz von Kindern als auch deren Rechte im Blick hat, braucht es Fürsprecher. Deshalb freuen wir uns, dass in Nordrhein-Westfalen vor wenigen Wochen mit Frau Rechtsanwältin Ladenburger eine ausgewiesene Expertin als erste Kinderschutzbeauftragte hier ihre Arbeit aufgenommen hat. (Beifall von der FDP – Kopfnicken von Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Fami- lie, Gleichstellung, Flucht und Integration) Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, so sehr wir die Richtung des vorliegenden Antrages unterstützen und so sehr wir den Bedarf erkennen, dass weitere Maßnahmen und weitere finanzielle Mittel im Bereich des Kinderschutzes vonnöten sind – allein die furchtbaren Zahlen in Bezug auf den Anstieg der sexuellen Übergriffe und der sexuellen Gewalt sind ein Beleg dafür –, so sehr wünschen wir als Freie Demokraten uns, dass diesen alarmierenden Zahlen nicht nur ein Prüfauftrag an die Landesregierung folgt und dass eventuell erforderliche zusätzliche Maßnahmen nicht nur aus vorhandenen Mitteln finanziert werden dürfen. Ich darf Ihnen sagen: Kinderschutz darf nicht unter einem finanziellen Vorbehalt stehen. Kinderschutz darf keiner finanziellen Beschränkung unterliegen. (Beifall von der FDP) Im Gegenteil: Der Schutz unserer Kinder, die Fürsorge der Gesellschaft für unsere Kinder, muss immer Priorität haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, Sie weisen in Ihrem Antrag zu Recht darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kinderschutzambulanzen finanziell unterstützt. Das ist gut und richtig so. Wenn man aber den Gesamtförderbetrag auf die vorhandenen 25 Kinderschutzambulanzen in Nordrhein-Westfalen herunterbricht, dann steht jeder Einrichtung ein jährlicher Betrag des Landes von 50.000 Euro zur Verfügung. Das sind im Monat knapp mehr als 4.000 Euro. Laut Statistik gab es im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen über 4.500 Fälle von sexuellem Missbrauch zum Nachteil von Kindern. Die Dunkelziffer dürfte noch höher sein. Würde man die offiziellen Zahlen von diesen 4.500 anspruchsberechtigten Kindern auf die bisherige Anzahl von Kinderschutzambulanzen herunterbrechen, dann wäre man bei 180 Fällen pro Einrichtung. An den bisher vorhandenen Abrechnungsmöglichkeiten und mit Blick auf unsere Einrichtungen lässt sich sehr schnell erkennen, dass Geld, Zeit und Personal nicht auskömmlich sein können, um den Kindern und ihrem erfahrenen Leid gerecht zu werden. Deshalb sollte nach Auffassung meiner Fraktion der 18.03.2026 generell richtige Ansatz des Antrages breiter gefasst werden. Neben dem berechtigten Druck auf den Bund und die Krankenkassen braucht es nach unserer Auffassung eine substanzielle Weiterentwicklung. Kinderschutz und die Kinderschutzambulanzen brauchen Verlässlichkeit. Diese Verlässlichkeit drückt sich in einer auskömmlichen Finanzierung, aber auch in den realen Verhältnissen kontinuierlich angepassten Maßnahmen aus. Der gewählte Begriff bzw. die gewählte Vorgehensweise aus vorhandenen Mitteln ist der falsche Ansatz. Deshalb werden wir uns wie die SPD-Fraktion bei dem Antrag enthalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Röckemann.
Thomas Röckemann AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder können sich nicht selbst schützen. Sie sind darauf angewiesen, dass Erwachsene hinschauen und dass der Staat hinschaut und handelt. Genau hier kommen Kinderschutzambulanzen ins Spiel. Dort arbeiten Teams aus Ärzten, Pflegeund Fachkräften. Diese untersuchen Kinder, sichern Spuren, dokumentieren Verletzungen gerichtsfest und helfen Polizei, Jugendämtern und Gerichten, Gewalt überhaupt sichtbar zu machen. Das ist eine hochsensible Arbeit – zeitintensiv, personalintensiv und damit kostenintensiv. In dem Antrag werden die Zahlen selbst genannt. Ein Erstkontakt nach sexualisierter Gewalt kostet zum Beispiel rund 700 Euro bei einer tatsächlichen Vergütung von teilweise unter 200 Euro. Diese Diskrepanz zeigt auf, dass Kinderschutz derzeit vielerorts nur deshalb funktioniert, weil engagierte Fachkräfte mehr leisten als ihnen bezahlt wird. Man sollte also erwarten, dass Sie mit Ihrem Antrag endlich Lösungen präsentierten, aber genau hier beginnt Ihr eigentliches Problem: Sobald es um Finanzierung geht, wird Ihr Antrag plötzlich bemerkenswert unkonkret. So soll die eigene schwarz-grüne Landesregierung eine Initiative bei der Gesundheitsministerkonferenz starten. Man möge sich dort für eine Erhöhung der Regelfinanzierung auf Basis der Sozialgesetzbücher einsetzen. Man möge Fallpauschalen prüfen. Das klingt zunächst nach Aktivität. Tatsächlich ist es ein politisches Wegdelegieren. Denn Sie sagen in Ihrem Antrag an keiner einzigen Stelle, welche konkreten rechtlichen Hebel überhaupt genutzt werden sollen. Geht es um Änderungen im SGB V? Geht es um vertragsärztliche Vergütung? Geht es um Selektiv-Landtag verträge? Geht es um Ermächtigungen für Einrichtungen oder um eine Gesetzesänderung im Bundestag? Nichts davon wird konkret benannt. Stattdessen heißt es, man möge sich auf Bundesebene einsetzen. Mit anderen Worten: Sie schicken das Problem nach Berlin und hoffen, dass es dort auf irgendjemanden trifft, der mehr Ahnung hat als Sie und es irgendwie löst. (Heiterkeit von Christian Loose [AfD]) Aufgrund Ihrer Brandmauer sehen wir allerdings schwarz. Denn Ihr Antrag enthält keine Angaben zur Übergangsfinanzierung. Trotzdem fordern Sie, aus vorhandenen Mitteln mehr Personal, mehr Netzwerke, mehr Kooperation und mehr Dokumentation bereitzustellen. Dabei wissen Sie doch genau, dass die vorhandenen Mittel personell wie materiell völlig ausgeschöpft sind. Wir wissen doch alle, dass die wichtigen und richtigen Fachleute mindestens am Limit arbeiten. Als regierungstragende Fraktionen mit jahrzehntelangen Erfahrungen an den öffentlichen Geldtöpfen wissen natürlich gerade Sie nur zu genau, dass all dies ohne zusätzliches Geld nicht möglich ist. Sie werden deshalb so verfahren, wie Sie es immer tun: Wo kein Geld ist, pressen Sie es aus den Bürgern, sei es über steigende Krankenkassenbeiträge, höhere Steuern oder über noch mehr Schulden. Wir sehen einen Antrag ohne ausgereifte Finanzierung. Es ist ein klassischer Schaufensterantrag. Wenn man es ernst meinte, dann bräuchte es klare Zuständigkeiten, eine klare Finanzierung und klare Strukturen. All das fehlt aber. Für uns als Alternative für Deutschland steht der Schutz unserer Kinder allerdings über Ihrer Symbolpolitik. Zusätzlicher Schutz benötigt zusätzliche Mittel. Wir werden daher den künftigen Haushalt an anderen Stellen von ideologischem Unsinn befreien, (Heiterkeit von Christian Loose [AfD]) um diese Mittel für unsere Kinder einzusetzen, ohne die hart arbeitenden Bürger noch weiter zu belasten. Ihren Schaufensterantrag lehnen wir daher ab. – Guten Abend. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Röckemann. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es in dieser Debatte erst einmal positiv, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, 18.03.2026 Misshandlung und sexualisierter Gewalt nicht nur ein zentrales Anliegen der Landesregierung ist, sondern des gesamten nordrhein-westfälischen Landtags. Die Interministerielle Arbeitsgruppe „Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ hat im Jahre 2020 ein Konzept mit rund 60 Maßnahmen der verschiedenen Ressorts für die Bereiche Prävention, Intervention und Hilfen vorgelegt. Die Förderung der Kinderschutzambulanzen in Nordrhein-Westfalen ist ein Bestandteil dieses Gesamtkonzepts und bildet gemeinsam mit der Finanzierung des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW die Basis für den medizinischen Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Wir fördern in Nordrhein-Westfalen mittlerweile rund 25 Kinderschutzambulanzen. Damit hat sich die Zahl aus Landesmittel geförderter Kinderschutzambulanzen seit dem Förderbeginn im Jahr 2019 nahezu verdoppelt. Kinderschutzambulanzen leisten als niederschwellige Anlaufstelle wichtige Hilfen beim Erkennen von Zeichen von Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt und beim Ergreifen der notwendigen Maßnahmen. Durch kindgerechte ambulante und stationäre Diagnostik von Verdachtsfällen oder im Rahmen akuter Kriseninterventionen sind sie ein wichtiger Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt jeglicher Art geworden sind. Trotzdem ist es richtig, zu prüfen, ob das bestehende Netz bedarfsgerecht und ausreichend ist. Durch die Förderung des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW, aber auch durch die Förderung der Kinderschutzambulanzen ist es in Nordrhein-Westfalen gelungen, das Thema „Kinderschutz“ in allen Bereichen des Gesundheitswesens, die mit Kindern und Jugendlichen in fachlichen Kontakt kommen, zu platzieren. Eine Hürde, den medizinischen Kinderschutz noch weiter voranzutreiben, ist – das gebe ich vollkommen zu – auch die Gesamtfinanzierung. Kinderschutzambulanzen können zwar bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, andere Versorgungselemente wie die notwendige Zusammenarbeit mit den verschiedenen im Kinderschutz tätigen Professionen sind vom Regelsystem jedoch nicht umfasst und müssen anderweitig finanziert werden. Genau dieses Problem war und ist der Grund, die wichtige Arbeit der Kinderschutzambulanzen in Nordrhein-Westfalen finanziell aus Landesmitteln zu unterstützen. Die Landesförderung alleine kann aber die bestehenden finanziellen Lücken nicht schließen. Der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen greift diese Problematik und weitere Landtag Aspekte im Hinblick auf die Kinderschutzambulanzen auf. Die allgemeine Zielrichtung, die Finanzierung des medizinischen Kinderschutzes und die Entlastung von betroffenen Kindern und Jugendlichen voranzubringen, wird ausdrücklich begrüßt. Ziel muss eine auskömmliche Finanzierung des medizinischen Kinderschutzes sein, und zwar bundesweit, flächendeckend und standortunabhängig. Die Finanzierung muss gleichen Regeln und einheitlichen Mechanismen folgen. Nur so kann eine finanzielle und in der Folge möglicherweise auch personelle Überlastung im medizinischen Kinderschutz vermieden werden. Nur so kann ein gleicher Schutz für Kinder, egal wo sie leben, erreicht werden. Wichtig und richtig ist, dass im Antrag sehr deutlich die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Kinderschutz betont wird. Ein sektorübergreifender Austausch mit der Jugend- und Familienministerkonferenz, auch im Hinblick auf die Finanzierung des medizinischen Kinderschutzes, ist somit ein wichtiger Bestandteil des gesamten Diskussionsprozesses. Abschließend möchte ich klar sagen: Wir werden mit unserer Förderung auch weiterhin ein verlässlicher Partner der Kinderschutzambulanzen bei uns in Nordrhein-Westfalen sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18098. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Ja oder Nein? – Nein. Okay, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Das sind die SPD und die FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18098 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 19 NRW muss funktionieren! Verlässlichen Ganztag an Förderschulen sicherstellen: Mehr Fachkräfte für Bildung, Betreuung und Teilhabe an Schulen mit Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und „Körperlich-motorische Entwicklung“ Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14544 18.03.2026 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 18/18029 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18246 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU steht als erster Redner, der Abgeordnete Sträßer, schon am Redepult. Bitte schön.
Martin Sträßer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Kinder mit besonderem Förderbedarf, über ihre Familien und ihr schulisches Umfeld sprechen, dann geht es um Menschen, die tagtäglich Herausragendes leisten. Diesen Menschen gelten unser Dank und allerhöchster Respekt. Frau Ministerin Feller hat es im Schulausschuss präzise auf den Punkt gebracht: Diese Familien brauchen Routinen und verlässliche Strukturen. Für sie ist Schule weit mehr als nur ein Bildungsort. Sie ist der Ankerpunkt ihres Alltags. Die SPD legt uns heute jedoch einen Antrag vor, der suggeriert, man könne diese komplexen Herausforderungen in weiten Bereichen mit mehr Statistik und einer pauschalen Besoldungserhöhung lösen. Doch ich sage Ihnen: Mehr Bürokratie und mehr Statistik schaffen keine einzige zusätzliche Betreuungsstunde. Wer nach mehr Transparenz ruft, während wir bereits mit Hochdruck an der Umsetzung von Lösungen arbeiten, betreibt Schaufensterpolitik und bietet keine wirkliche Hilfe für die Betroffenen. Ja, der Lehrkräftemangel trifft zweifellos auch Förderschulen. Sie fordern aber viele Maßnahmen, die wir dagegen längst auf den Weg gebracht haben. Wir haben die Zahl der Studienplätze in der Sonderpädagogik um 65 % erhöht. Heute kann man in Nordrhein-Westfalen an Standorten wie Münster, Bielefeld, Wuppertal oder Paderborn Sonderpädagogik ohne Numerus clausus studieren. Wir haben den Seiteneinstieg für Lehrkräfte in die Sonderpädagogik über zusätzliche Programme – OBAS und VOBASOF – massiv vereinfacht. Und wir stärken die multiprofessionellen Teams, weil wir wissen, dass eine moderne Förderschule mehr braucht als ausschließlich sonderpädagogische Lehrkräfte. Dass unser Kurs wirkt, belegen auch die Zahlen. Seit 2021 haben wir auch das Personal an Förderschulen gesteigert, um gut 10 %. Das sind weit mehr als 1.000 zusätzliche Stellen, die heute direkt bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Landtag Zum Thema „Fachlehrkräfte“. Wir schätzen auch deren Arbeit außerordentlich. Eine Anhebung der Besoldung auf A10 ist eine durchaus nachvollziehbare Forderung. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Finde ich auch!) So isoliert, wie Sie dies in Ihrem Antrag fordern, ohne den finanzpolitischen Gesamtrahmen zu betrachten, ist das aber einfach unredlich. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ah! Aus vorhande- nen Mitteln, ne?) Wir haben auch in den Förderschulen die Laufbahnen im Blick und passen die Ausbildungsordnungen regelmäßig an. Wir tun das aber mit der gebotenen Seriosität und nicht mit ungedeckten Schecks. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nur nicht mit dem gebotenen Geld! – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Auch die Förderschulen profitieren im Übrigen vom massiven Ausbau des Offenen Ganztags der vergangenen Jahre. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Das ist aber gebun- dener Ganztag!) Unsere Zusage als Landesregierung, als Land gilt auch hier: Wir bezuschussen investiv jeden neuen Platz und stellen den Schulträgern dafür im Betrieb sogar zusätzliche Mittel für Kinder mit besonderem Förderbedarf bereit. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Bei der Ferienbetreuung setzen wir vielleicht andere Schwerpunkte als Sie, denn auch Kinder mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf Ferienfreizeiten und nicht auf eine in die Ferien verlängerte Beschulung. (Kirsten Stich [SPD]: Hä? Jetzt weiß ich nicht, wovon er redet! Das ist ja wohl unverschämt!) Dies wurde ebenfalls in der Anhörung bestätigt. Wir brauchen und wollen gerade mehr Teilhabe vor Ort, auch in den Ferien.
André Kuper
Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD. Lassen Sie die zu?
Martin Sträßer CDU
Ja, gern.
André Kuper
Kollegin Gosewinkel.
Silvia Gosewinkel SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Sträßer, ist Ihnen der Unterschied zwischen Offenem Ganztag und gebundenem Ganztag bewusst und können Sie ausführen, 18.03.2026 was die Landesregierung hier für den gebundenen Ganztag tut?
Martin Sträßer CDU
Liebe Kollegin, mir ist der Unterschied zwischen gebundenem und Offenem Ganztag durchaus bekannt. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass wir im Ganztag in den Förderschulen – auch beim gebundenen Ganztag – insgesamt sehr viel mehr als in den vergangenen Jahren fördern und zusätzlich – auch im Offenen Ganztag – weitere Förderungen vornehmen, ohne jede Einschränkung, um das noch mal zu sagen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ohne jede Ein- schränkung? In ganz OWL gibt es im nächsten Schuljahr keinen Ganztag mehr! – Bianca Winkelmann [CDU]: Was ist das denn für ein Quatsch? – Matthias Kerkhoff [CDU]: Und wer hat den abgeschafft, Herr Maelzer? – Glocke – Weitere Zurufe)
André Kuper
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ruhe. Der Kollege Sträßer hat hier das Wort. (Bianca Winkelmann [CDU]: Das ist genau das Problem, was Sie haben! Sie erzählen im- mer nur falsche Sachen! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wenn Sie das nicht mitgekriegt haben, dann sind Sie die falsche Person für OWL hier im Landtag!) – Herr Dr. Maelzer, es redet der Kollege Sträßer, und ich würde allen empfehlen, etwas herunterzufahren. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Gut, dass es den Herrn Maelzer gibt! – Bianca Winkelmann [CDU]: Unglaublich!)
Martin Sträßer CDU
Lieber Herr Kollege Maelzer, nur so viel: Dass wir heute überhaupt noch über Förderschulen sprechen können, die funktionieren, haben Sie auch dieser Landesregierung und der Vorgänger-Landesregierung zu verdanken, denn sonst wären diese in diesem Landtag gar kein Thema mehr. (Lebhafter Beifall von der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Haben Sie Ihrem Koalitions- partner zu verdanken, ne?) Ich freue mich sehr darüber, dass wir nach wie vor darüber sprechen können. (Beifall von der CDU) Abschließend noch ein Hinweis, auch aus dem Schulausschuss. Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigt dramatisch an. Meine Damen und Herren in der SPD, das ist sicher Landtag kein Versagen der Bildungspolitik. Es ist aber eine massive demografische und gesellschaftliche Herausforderung, auf die wir uns einstellen müssen. Wir haben die Förderschule genau im Blick und unterstützen, wo es geht. Nordrhein-Westfalen funktioniert auch im Bereich der Förderschule, weil wir die Fakten ermitteln, die Ergebnisse analysieren und dann die Probleme an der Wurzel packen. Wir erhöhen die Zahl der Studienplätze, unterstützen die Ausweitung des OGS-Angebotes, wir modernisieren die Ausbildung und forschen gleichzeitig nach den Ursachen des Bedarfsanstiegs an sonderpädagogischen Betreuungsplätzen. Wir bleiben bei unserem Weg der Verlässlichkeit und der echten Unterstützung für die Kinder, für ihre Familien und für unsere Förderschulen in diesem Land. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Sträßer. – Für die SPD spricht nun ihre Abgeordnete Frau Gosewinkel.
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mal mit der Überschrift eines Artikels aus der Neuen Westfälischen vom 6. März an. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU, die sich gerade aufgeregt haben, können gerne zuhören. Die Überschrift lautete: „Ein Drama für unsere Kinder“, weil in Ostwestfalen nämlich zukünftig der Unterricht im Ganztag nicht mehr an den Förderschulen stattfinden kann. (Beifall von der SPD) Wir reden hier so oft über Strukturen und Zuständigkeiten. Sie haben uns gerade kritisiert, wir machten Schaufensterpolitik. Ganz ehrlich: Wenn ich mir Ihre Politik im Blindflug anschaue, dann ist es mir lieber, dass wir ordentlich über Statistiken reden. Dazu komme ich aber nachher. Ich möchte hier an diesem Redepult über viel Konkreteres sprechen, nämlich über die Auswirkungen unseres Handelns oder des Nichthandelns der Landesregierung auf die Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung. Das sind nämlich Familien, die gerade an den Rand der Erschöpfung geraten, weil der Unterricht im Ganztag nicht verlässlich ist. Ich möchte Ihnen von einer Familie erzählen. Nennen wir den Sohn Jonas. Er ist 17 Jahre alt, und er besucht eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) 18.03.2026 Jonas braucht Struktur, Verlässlichkeit und Routine. (Kirsten Stich [SPD]: Was hat er gesagt? Pro- tokoll!) Für ihn ist Schule nicht nur Unterricht; denn Schule bedeutet Förderung, therapeutische Unterstützung, soziale Teilhabe. Es ist ein sicherer Raum, der seinen Alltag prägt und trägt. Doch genau diese Struktur bricht gerade immer häufiger weg, denn der Unterricht fällt spontan oder auch angekündigt langfristig aus. Eigentlich wäre Jonas bis 15:30 Uhr in der Schule. Doch das ist schon lange nicht mehr Realität. Im letzten Schuljahr wurde der Tag oft auf 12:15 Uhr verkürzt – erst an einem Tag, dann an zwei Tagen in der Woche, inzwischen fast täglich auf etwa 13 Uhr. Förderangebote wie zum Beispiel Therapien entfallen, weil weder Personal noch Räume da sind. Das können die Eltern jetzt alleine organisieren. Was nach außen wie ein organisatorisches Problem aussieht, liebe Kolleginnen und Kollegen, das stürzt die Familien in eine Abwärtsspirale. Jonas hatte früher einen geregelten langen Schultag, und heute fehlt ihm genau diese Struktur, die Kinder und Jugendliche mit diesem Förderbedarf eben brauchen: Zeit zum Lernen, Zeit für Beziehung mit den Lehrern, mit den Mitschülern, Zeit für Entwicklung, Zeit für soziale Kontakte. Struktur gibt genau hier an den Schulen eben Sicherheit für alle Beteiligten. Ein Beispiel will ich nennen, nämlich die Berufsorientierung. Praktika sollen Orientierung geben, aber funktionieren gerade nur, wenn Eltern das selbst organisieren. Die Mutter telefoniert also Betriebe ab, spricht mit den Betrieben über Besonderheiten ihres Sohnes, erfragt Möglichkeiten, sorgt für eine Versorgung, fährt Jonas zum Praktikum und fragt sich: Wie soll ich das alles alleine schaffen? Sie sagte zu mir: Schulpflicht ist keine Einbahnstraße. Wenn Kinder verpflichtet sind, zur Schule zu gehen, dann muss Schule auch stattfinden, und zwar verlässlich. (Beifall von der SPD) Dann kommen die Ferien: 72 schulfreie Tage. Für viele sind das Erholungstage. Das stimmt. Für diese Familien beginnt hier die organisatorische Krise. Beide Eltern arbeiten nämlich und haben zusammen 54 Urlaubstage, und das bei 72 Ferientagen, Pädagogische Tage noch nicht einberechnet. Wo sind denn die inklusiven Ferienprogramme? Wo gibt es denn die Angebote? Bald wird Jonas 18, dann fällt er aus diesem Programm raus. Jetzt hatte er Glück und darf als Praktikant an einem inklusiven Zirkusangebot teilnehmen. Glück! Das ist doch nicht die Struktur, auf die sich Familien in diesem Land verlassen können. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag Das ist ein Beispiel, wie jede Familie einzeln dafür kämpfen muss, und Sie reden das runter und sagen, wir würden hier die Augen zumachen. Ich zitiere gerne Jonas' Mutter. Sie sagte letzte Woche am Telefon zu mir: Silvia, ich habe eigentlich keine Kraft mehr. – Ihr größter Wunsch ist es, dass jeder Mensch, der über Schule entscheidet, mal in einer Förderschule hospitiert. Ich frage Sie: Wann waren Sie mal in einer? Wann haben Sie sich das vor Ort angeguckt? Wann haben Sie mal mit Eltern gesprochen, die regelmäßig diese verkürzten Tage hinnehmen müssen? Ja, wir haben unsere Forderungen angelegt. Wir haben den Antrag bewusst im umgekehrten Verfahren. Wir haben in der Anhörung gut zugehört. Wir haben sogar noch einen Entschließungsantrag eingereicht, weil die Sachverständigen unserem Antrag recht gegeben haben. Deshalb fordern wir wiederholt die Transparenz zu den Unterrichtsausfällen. Die legen Sie uns seit zwei Jahren nicht vor. Sie machen hier die Augen zu. Das ist der politische Blindflug! (Vereinzelt Beifall von der SPD – Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP]) Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer in den Förderschulen können wertgeschätzt werden. Da müssen die Ausbildungsordnungen angepasst werden. Eine Einstiegsbesoldung A10 ist Wertschätzung. Wir reden hier ständig über A13. Dann muss man auch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer mal berücksichtigen, (Vereinzelt Beifall von der SPD) ebenso die Aufwertung für Beförderungsämter, mehr Ausbildungskapazitäten, ein landesweites Stellenmonitoring, …
André Kuper
Die Redezeit. Silvia Gosewinkel*) (SPD: … verlässliche, wohnortnahe und kostenfreie Betreuung. Ein Satz sei mir zum Schluss noch vergönnt. Da müssen alle Strukturen zusammengreifen. Wir haben hier auch die Verantwortung für Familien wie die von Jonas. Dafür stehen wir hier. Herzlichen Dank. Sie werden das eh ablehnen. Wir stimmen dem natürlich zu. – Danke schön. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Gosewinkel. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun unser Abgeordneter Sonne.
Dennis Sonne GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der 18.03.2026 demokratischen Fraktionen! Wir können uns Fachkräfte nicht backen. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Ja, brauchen wir auch nicht!) Das ist eine Einsicht, die es momentan in ganz vielen Bereichen gibt. Die Babyboomer, also die geburtenstärksten Jahrgänge, gehen in den Ruhestand. Davor warnen Wissenschaftler*innen übrigens schon seit über 20 Jahren. Leckeres Gebäck dauert etwa eine Stunde. Die Ausbildung einer Fachkraft dauert etwas länger. Wir müssen uns angewöhnen, über lange Zeiträume zu denken und zu planen. Präventiv! Es wird in den kommenden Jahren eine demografische Dividende für das Schulsystem geben. Die müssen wir nutzen. Dazu, was das bedeutet, später mehr. Im Antrag wird gefordert, dass Förderschulen funktionieren. Die Betreuung an Schulen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Körperliche und Motorische Entwicklung soll sichergestellt sein. Wenn man vor einem großen Problem steht, dann hilft meist nicht weiter, wie in dem Antrag vorgegangen wird. Es gibt Teilprobleme. Ja, diese Teilprobleme hängen zusammen. Aber die Probleme werden vermengt. Es wird ein Antrag daraus gebacken: Der Personalmangel an Förderschulen soll beseitigt werden; die Fachkräfte sollen besser bezahlt werden. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Ja, aber was ma- chen Sie denn?) Entsprechend soll die Prüfungsordnung angepasst werden. Fachlehrerinnen und Fachlehrer sollen in den Ferien eingesetzt werden. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Nein, das stimmt nicht!) Die Ferienbetreuung soll sichergestellt werden, und Unterrichtsausfall im gebundenen Ganztag soll vermieden werden. Das ist ein bisschen, als wollten Sie ein einzelnes Rezept für Brötchen, Pizza und Kuchen schreiben, und alles soll gleichzeitig gebacken werden. Ich möchte beispielhaft auf den einzelnen Aspekt der Ferienbetreuung eingehen, bei dem sich das Grundproblem des Antrags gut zeigt. Fachlehrer*innen sind für den Unterricht da. Sie sind also in schulische Aufgaben eingebunden. Ihr Einsatz in den Ferien ist sicherlich der falsche Weg, wenn ohnehin schon Knappheit im Schulalltag herrscht. Was bezwecken Sie also: Unterrichtsausfall im gebundenen Ganztag zu verhindern oder Betreuung in den Ferien zu gewährleisten? Wo wir bei den Ferien sind: In der Stellungnahme von mittendrin e.V. wurden die einzelnen Probleme des Antrags schön auseinandergeklamüsert. Da wird auf einen weiteren Nachteil der Ferienbetreuung an den Förderschulen hingewiesen: Die Hälfte der benötigten Mittel für die Ferienbetreuung wird buchstäblich auf der Straße ausgegeben. Aber der Nachteil ist nicht nur finanzieller, sondern auch pädagogischer Landtag Art. Die Schülerinnen und Schüler müssen schon in der Schulzeit oft weite Wege zurücklegen. Wenn sie das auch noch in den Ferien tun, wird ihnen die Chance genommen, Zeit in ihrem Wohnort zu verbringen. Besser wäre sicherlich eine inklusive Ferienbetreuung im Sozialraum vor Ort. Nicht jede Küche taugt zum Backen, und nicht jede Schule ist der richtige Ferienort. Die in den Anhörungen geschilderten Probleme der Personalknappheit sind schneller durch gezielten Einsatz von Fachkräften zu lösen als durch die Anpassung von Prüfungsordnungen. Unterricht, Ganztagsbetreuung und Ferien müssen getrennt gedacht werden. Fachlehrerinnen sollen nicht als Ferienpersonal genutzt werden; sie werden im Unterricht gebraucht. Prüfungsordnung und Besoldung sind ohnehin davon getrennt zu behandeln. Im Übrigen: Wenn man das Problem wirklich vom Ganzen her denkt, wäre es an der Zeit, eine Strategie für mehr schulische Inklusion aufzustellen. Ein Teig geht nur auf, wenn gute Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ja, Förderschulen müssen personell entlastet werden. Weil es um Strategie und langfristiges Denken geht, möchte ich auf die demografische Dividende eingehen, von der anfangs die Rede war. Es wird weniger Kinder bei uns in Nordrhein-Westfalen geben. Das hat zur Folge, dass bei gleichem Finanzvolumen mehr Mittel pro Kind frei werden. Meine Überzeugung ist: Es wird nötig sein, dass wir uns um die wenigen Kinder besser kümmern. Kinder zurückzulassen, können wir uns jetzt schon nicht leisten, aber in Zukunft wird das noch klarer der Fall sein. Wir sollten diese Dividende nutzen, um endlich die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Wir müssen Inklusion vorantreiben und optimieren, sodass wir in den nächsten zehn Jahren endlich den Anteil der Kinder an Förderschulen deutlich senken. Damit können wir gleichzeitig das Profil der Förderschulen schärfen und für mehr Schulabschlüsse und wirkliche Bildungsgerechtigkeit sorgen. Vorausschauende Planung ist die Mutter jedes guten Gebäcks. Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen knurrt zu dieser späten Stunde nicht schon der Magen. Zum Entschließungsantrag lässt sich sagen, dass darin zwar reale Herausforderungen benannt sind, aber die bereits laufenden Maßnahmen der Landesregierung werden gar nicht beachtet. Von einer Gegenfinanzierung ist auch nichts zu lesen. Daher lehnen wir den Antrag ab. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Herr Sonne. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Müller-Rech. 18.03.2026
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Förderschulen haben keine Lobby. SPD und Grüne wollten sie vor ein paar Jahren schließen – wer erinnert sich noch? –, und das auch noch durch die Hintertür mithilfe einer Mindestgrößenverordnung, die kleinen Schulen keine Chance zum Überleben gelassen hätte. Wer hat das korrigiert? Die Freien Demokraten zusammen mit der CDU. Wir haben die Förderschulen in NRW vor SPD und Grünen gerettet, und zwar mit Recht. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Denn was sehen wir heute, zum Beispiel durch medizinischen Fortschritt und eine bessere Diagnostik? Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigt. Das zeigt, dass wir die Förderschulen brauchen. Jedes Kind ist anders. Für manche ist das gemeinsame Lernen in der Regelschule besser, für andere ist die Förderschule der richtige Ort. Das ist völlig in Ordnung. Ich möchte in aller Klarheit sagen: Ich habe kein Verständnis dafür, wenn Verbände, die für Inklusion kämpfen, jetzt auch noch juristisch gegen die dringend erforderliche Neugründung von Förderschulen vorgehen. Das ist der absolut falsche Weg, wenn man wirklich für alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit einer Behinderung kämpfen will. Das geht so nicht. (Beifall von der FDP) Da mangelt es an jeglichem Respekt gegenüber dem Wahlrecht der Eltern. Eltern wissen am allerbesten, was ihr Kind braucht. Wer sich für eine Förderschule entscheidet, tut das nicht leichtfertig, genauso wenig wie Eltern, die sich für das gemeinsame Lernen entscheiden. Sie entscheiden aus der Verantwortung für ihr eigenes Kind. Wir brauchen ganz im Gegenteil mehr Förderschulen, damit jede Familie die Wahl für den besten Förderort für ihr Kind hat. (Beifall von der FDP) Die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben unseren Respekt verdient. Im Alltag dieser Familien fehlt es oft massiv an Zeit. Diese Zeit wird noch knapper, wenn an den Schulen auch noch ständig Unterricht ausfällt. Es fehlen Lehrkräfte und weiteres Personal. Eine aktuelle Umfrage der GEW zeigt alarmierende Zahlen: Rund 1.100 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen fehlen, dazu 250 Fachlehrerinnen und Fachlehrer. Die wenigen, die es gibt, werden dann auch noch von den Förderschulen abgeordnet, also aus den Förderschulen heraus ins gemeinsame Lernen zwangsversetzt. Das reißt noch größere Löcher in die abgebenden Förderschulen. Weil die Förderschulen all das wissen und sich nicht anders zu helfen wissen, werden die Stundentafeln dort im Vorhinein gekürzt, Landtag damit sich die Eltern wenigstens halbwegs auf diesen unvermeidlichen Ausfall einstellen können. Das ist übrigens ein großes Problem in der Unterrichtsausfallstatistik – gut für die Landesregierung –, denn da wird es überhaupt gar nicht vermerkt; das wird überhaupt nicht sichtbar. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Richtig!) Das zeigt einmal mehr, dass Förderschulen in diesem Land leider keine Lobby haben. Fragen Sie mal in den betroffenen Familien nach. Die erzählen Ihnen ganz genau, welche Probleme es dort gibt. Ausgerechnet dort, wo Kinder unsere bedingungslose Unterstützung brauchen, bricht das System zusammen: organisatorisches Chaos, berufliche Einschränkungen und die ständige Sorge der Eltern darum, wie ihr Kind ordentlich gefördert werden kann. Die Familien werden damit völlig alleingelassen. Da war im Übrigen die Rede des Kollegen der CDU eine absolute Frechheit. Zu suggerieren, alles wäre eigentlich wie immer und eine völlig normale Situation, ist ein Schlag ins Gesicht aller Familien, die sich so um ihre Kinder sorgen. (Beifall von der FDP und der SPD) Bei all dem Dilemma wird nicht einmal der Ganztag ausgebaut. Die Angebote fallen aus, die Betreuung ist nicht verlässlich. Bis heute – das haben wir hier schon oft gehört – fehlt immer noch das versprochene OGS-Ausführungsgesetz mit klaren Qualitätsstandards. Bis heute fehlt auch eine sichere Finanzierung. Schwarz-Grün hat beim Ganztag keinen Plan. Die Förderschulen bekommen hier ganz besonders die Quittung. Die Eltern sehen keinen Silberstreif am Horizont. Am Ende geht es doch um die einfache Frage: Wie gehen wir als Gesellschaft mit den Kindern um, die besondere Unterstützung brauchen? (Silvia Gosewinkel [SPD]: Genau das!) Man muss sich doch schon fast glücklich schätzen, dass sich die Grünen – das haben wir eben schon wieder gehört – nicht durchsetzen und keine Förderschulen mehr geschlossen werden. Immerhin das verhindert die CDU. Aber die Wahrheit ist: Bei dieser schwarz-grünen Regierung ist keine Besserung der Lage für die Förderschulen erkennbar. Das ist fatal für die Kinder, die sie dringend brauchen. (Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie sprechen in diesem Antrag sinnvolle Punkte an; danke dafür. Beim Entschließungsantrag müssen wir uns leider enthalten. Da habt ihr mal wieder was hineingeschrieben, was wir nicht mittragen können – auch dafür danke. Dem Antrag an sich stimmen wir aber sehr gerne zu. – Vielen Dank. 18.03.2026 (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Frau Müller-Rech. – Für die AfD spricht Herr Dr. Blex.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie viele Investitionen in inklusive Bildung benötigt das nordrhein-westfälische Bildungssystem, um zu funktionieren? Wenn es nach den Genossen der SPD ging, konnte es zuvor niemals Grenzen der Finanzierung geben. Natürlich durften auch nicht die zahlreichen Hilfskräfte aus politischen Vorfeldorganisationen mit linksradikalem Hintergrund fehlen (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja, ja, klar!) oder, wie gerade in der Brehm-Grundschule in Düsseldorf, exhibitionistische Asylanten als Hilfskräfte. Eine grundsätzlichere Betrachtung der inklusiven Bildung fiel den Sozialisten dabei immer äußerst schwer. Dass auch Inklusion irgendwann seine Grenzen haben könnte, war für die allgemein Grenzen ablehnende Fraktion der Gratismentalität schlicht undenkbar. Nachdem man also jahrelang die totale Inklusion propagierte, Förderschulen an den Rand drängte, sie als etwas Verächtliches darstellte und unter Heilsversprechungen den Trend zur Einheitsschule des gemeinsamen Lernens etablierte, wundert man sich heute über katastrophal überlastete Regel- und Förderschulen, die ihren ureigenen Aufgaben nicht einmal ansatzweise nachkommen können. Um es in Einfacher Sprache auszudrücken: Sie von der SPD sind selbst schuld. Stark steigende Zahlen von Schülern mit Förderbedarf auf einen Anteil von knapp 8,2 % bei gleichzeitig eher stagnierender Inklusionsquote an Regelschulen bedeuten einen Überhang, der nun irgendwo aufgefangen werden muss. An den Inklusionsschulen setzt die Landesregierung seit Jahren auf irgendwelche Hilfskräfte und nennt diese Gruppe dann „multiprofessionell“. Es wundert niemanden, dass es in dieser Mangelsituation zu erheblichem Unterrichtsausfall kommt und große Unterrichtsanteile in fachfremder Vertretung stattfinden, die aber nicht erfasst werden. Dabei brauchen die Schulen dringend grundständig ausgebildete Lehrer. Ausgleichskräfte hier und da sind schlicht und ergreifend keine dauerhafte Lösung. Eine in sozialistischer Manier geforderte pauschale Besoldungsanhebung bzw. Höhergruppierung ohne differenzierte Aufgaben- und vor allem auch Leistungsanalyse verstößt nach meinem Verständnis gegen das Leistungsprinzip im Beamtenrecht. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Landtag Dass die SPD mit dem Leistungsprinzip nichts anfangen kann, ist aber ja hinreichend bekannt. Lassen Sie mich noch auf Ihre heutzutage vielleicht nötige, aber völlig unrealistische Forderung nach permanenter Ferienbetreuung eingehen. Schauen Sie sich doch mal die Kommunen an, gerade die SPD-Kommunen: oftmals völlig ausgelastete Jugendhilfebudgets, ungeklärte Sanierungs- und Schulbaufragen und teils überholte Raumvergabeordnungen. Außerdem sind mittlerweile alle Kommunen finanziell am Ende. Alle! Der Grund ist die von Ihnen allen gewollte Massenzuwanderung von Fremden in unsere Sozialsysteme. Die pauschale und fundamentlose Forderung der SPD nach einer besseren Ferienbetreuung hilft also niemandem. Lieber sollten Sie sich einmal in Ihrem Leben die Frage stellen, warum Deutschlands Eltern dauerhaft staatliche Verwahrstalten für ihre Kinder benötigen, ob mit oder ohne Förderbedarf. Warum steigt die Anzahl von Förderschulen katastrophal an? Warum erlernen immer weniger Schüler die deutsche Sprache oder einfachste Rechenkonzepte? Warum nehmen Gewalt und islamischer Extremismus an Nordrhein-Westfalens Schulen überhand? Warum will überhaupt kaum jemand mehr Lehrer, geschweige denn Sonderpädagoge werden? Das Stellen all dieser Grundsatzfragen lehnt die SPD ab. Wir lehnen dafür Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Kontinuität und Stabilität von ganz besonderer Bedeutung. Gleiches gilt für die Eltern. In einem ohnehin schon herausfordernden Alltag sind die Familien auf verlässliche Strukturen angewiesen. Ihr Antrag lässt jedoch die aktuelle Entwicklung gerade im Bereich des Förderschwerpunkts „Geistige Entwicklung“ völlig außer Acht. Richtig ist, dass wir hier aktuell vor Herausforderung stehen, da wir zu wenig Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen haben. Genau aus diesem Grund haben wir in den letzten Jahren bereits einige Maßnahmen zur Stärkung der sonderpädagogischen Förderung wie beispielsweise den Ausbau der Studienplätze oder die Ermöglichung des Seiteneinstiegs in das Lehramt für sonderpädagogische Förderung umgesetzt. Dadurch konnten wir den Anteil an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung um 65 % steigern. 18.03.2026 Gleichzeitig verzeichnen wir jedoch eine parallele Entwicklung: Es gibt einen deutlichen Anstieg der Zahl von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, vor allem im Bereich „Geistige Entwicklung“. Innerhalb des Förderbedarfs gibt es noch einmal einen deutlichen Anstieg der intensivpädagogischen Fälle. „Deutlich“ heißt in diesem Fall: Wir sprechen in einem Zeitraum von zehn Jahren über einen Anstieg um rund 86 %. Das bedeutet, dass wir den Anteil sonderpädagogischen Personals weiter erhöhen müssen. Wir müssen jedoch auch herausfinden, was es sonst noch für Qualifikationen braucht. Und wir müssen uns mit den Ursachen der zunehmenden und auch immer spezifischer werdenden Bedarfe der jungen Menschen befassen. Der enorme Anstieg ist nicht NRW-spezifisch, sondern bundesweit zu beobachten. Daher haben wir auf der Ebene der Bildungsministerkonferenz angeregt, ein Gutachten sowohl zu den Ursachen als auch zu den richtigen Schlüssen für mögliche Qualifikationen in Auftrag zu geben, um anschließend gemeinsam mit den anderen Bundesländern konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Forderung nach einer statistischen Erhebung der Unterrichtsverkürzung oder der Ruf nach immer mehr Fachkräften und Ferienangeboten helfen uns hierbei nur bedingt weiter. So braucht es für eine statistische Erhebung der Unterrichtsverkürzung die eindeutige Vorgabe einer Stundentafel. Im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ist jedoch aufgrund der Unterrichtsorganisation und der unterschiedlichen Versetzungsbestimmungen keine qualifizierte Vorgabe einer Stundentafel vorgesehen, und das aus guten Gründen. Eine neue, zusätzliche Erhebung würde die Förderschulen zudem mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand belasten und keine neuen steuerungsrelevanten Erkenntnisse generieren.
André Kuper
Frau Ministerin, ich muss Sie unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD gibt.
Dorothee Feller
Ja.
André Kuper
Gut.
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Ministerin, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wir haben im Schulausschuss schon häufiger über das Thema des Unterrichtsausfalls diskutiert. Ich kann das Argument mit der Stundentafel nachvollziehen. Ein Blick auf die Förderschulen zeigt, dass der Landtag Unterricht nicht so kleinteilig in Mathe, Englisch, Deutsch aufgeteilt ist. Könnten Sie sich diese strukturellen Verkürzungen – es muss bei den Schulaufsichten immer genehmigt werden, wenn längerfristig der Unterricht bis 12:15 Uhr, bis 13:00 Uhr oder bis 14:00 Uhr verkürzt wird – im gebundenen Ganztag, wo Unterricht eigentlich verlässlich bis 15:30 Uhr vorgesehen ist, flächendeckend vorstellen? Das ist ja schon genehmigt. Das heißt, es ist gar keine Extraschleife, sondern Sie haben es sowieso in den Daten.
Dorothee Feller
Wir haben im Ausschuss schon mehrmals versucht zu erläutern, dass der strukturelle Ausfall so einfach nicht zu erheben ist. Denn struktureller Ausfall heißt ja, dass wir über einen Ausfall über mehrere Jahre reden, und erst am Ende der Schulzeit kann wirklich gesagt werden, ob etwas lehrplanmäßig unterrichtet worden ist oder nicht. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Dann machen Sie das doch!) Wir haben aber schon mehrmals erläutert, dass man das so nicht erheben kann – auch im Ausschuss. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Blindflug! Absoluter Blindflug!) – Nein, das ist doch falsch. Daraus einen Blindflug zu schließen, ist doch falsch. Wir sind mit den Förderschulen im engen Austausch; wir sind mit den Verbänden im engen Austausch. Sie sagen dazu „Blindflug“, aber so ist es doch nicht. Wir machen doch etliche Maßnahmen. Wir haben die Zahl der Studienplätze erhöht und ergreifen weitere Maßnahmen. Wir sind bestimmt nicht in einem Blindflug unterwegs. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Silvia Gosewinkel [SPD]) Die Besoldung von Fachlehrkräften und die bereits bestehenden Beförderungsämter halten wir für weiterhin gerechtfertigt. Denn Befähigungsanforderungen an Fachlehrkräfte sind mit einem mittleren Bildungsabschluss sowie einer Berufsausbildung erfüllt. Zudem hätte eine Anhebung auch Auswirkungen auf das Gesamtbesoldungsgefüge, was nicht außer Acht gelassen werden darf. Wir müssen die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten aus allen Bereichen im Blick behalten. Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass die Fachlehrkräfte eine wichtige Unterstützung für unsere Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung sind, weshalb die Ausbildungskapazitäten für Fachlehrkräfte in den letzten Jahren ausgeweitet wurden. Solange diese Ausbildungskapazitäten noch nicht vollständig ausgeschöpft werden, ist eine weitere Erhöhung jedoch nicht sinnvoll. 18.03.2026 Mit Blick auf die Forderung der Finanzierung von Ferienangeboten an Förderschulen weise ich darauf hin, dass das Ministerium für Schule und Bildung bereits jetzt 1,3 Millionen Euro bereitstellt, um Ferienangebote an Schulen zu ermöglichen – ergänzend zu den Ferienangeboten, die die Kommunen in ihrer kommunalen Verantwortung erbringen. Um den Ganztag an Förderschulen zukünftig nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ weiter auszubauen, stehen wir sowohl mit den Fachverbänden als auch mit den zuständigen Landeselternschaften im engen Austausch. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz im Offenen Ganztag weitere erfolgreiche Schritte gemeinsam gehen werden. Keiner schafft den Offenen Ganztag ab, auch nicht in Ostwestfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zu zwei Abstimmungen, und zwar erstens über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14544. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/14544 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die SPD und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/14544 abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18246 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist dieser Entschließungsantrag Drucksache 18/18246 ebenso abgelehnt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, jetzt kommen wir zu 15 Tagesordnungspunkten ohne Aussprache. Wir kommen zu: 20 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und über die weitere Entwicklung der Gesundheitsfachberufe Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17985 erste Lesung Landtag Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 1). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/17985 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und an den Integrationsausschuss. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 21 Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17986 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/17986 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ist jemand dagegen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Nein. Wir haben die Überweisungsempfehlung damit einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 22 Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW und des Kulturgesetzbuches Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18113 erste Lesung Frau Ministerin Brandes hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/18113 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Innenausschuss. Ist jemand dagegen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Nein. Damit haben wir die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 18.03.2026 23 Für Tierschutz, Tierheime sowie die Stärkung verantwortungsvoller Hundehalterinnen und - halter: Einen Sachkundenachweis in NRW verbindlich einführen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18084 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18084 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Nein. Wir haben die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 24 Energiewende ohne Flächenkonflikte – Nordrhein-Westfalen braucht mehr innovative Photovoltaik-Konzepte Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18107 – Neudruck Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18107 – Neudruck – an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Nein. Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 25 Ergebnisbericht 2025 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über den Jahresbericht 2023 Vorlage 18/4789 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/4789 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Ist jemand dagegen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Nein. Landtag Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 26 Mitteilung nach § 6 Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes NRW Unterrichtung durch den Präsidenten Drucksache 18/18206 Der Landtag hat am 1. Juni 2022 zu der Drucksache 18/20 einen grundsätzlichen Beschluss für die gesamte 18. Wahlperiode gefasst. Der Unterrichtung in Drucksache 18/18206 sind die entsprechenden Veränderungen ab 1. April 2026 und 1. März 2027 zu entnehmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich stelle fest: Der Landtag hat sich mit der Unterrichtung Drucksache 18/18206 befasst. 27 Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds in den Stiftungsrat der „Stiftung Wohlfahrtspflege NRW“ Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18243 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese im Rahmen verbundener Einzelabstimmung – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir verfahren so. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/18243 entsprechend angenommen. 28 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18244 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Vor der Abstimmung gebe ich folgenden Hinweis. Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in NRW ist für die Wahl die Mehrheit von 18.03.2026 zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 18/18244 angenommen ist, und ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 24 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in NRW erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für die Gewählte erreicht wurde. 29 Wahl eines Beisitzers sowie einer stellvertretenden Beisitzerin in den Landeswahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18130 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese im Rahmen verbundener Einzelabstimmung – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir verfahren so. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/18130 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 30 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18238 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/18238 angenommen. 31 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss III „Brückendesaster und Infrastrukturstau“ Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18204 Landtag Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/18204 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 32 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im III. Quartal des Haushaltsjahres 2025 ab 25.000 Euro Vorlage 18/4461 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/16590 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung, die in Vorlage 18/4461 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 18/4461 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/16590. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist die mit Vorlage 18/4461 erbetende Genehmigung wie gerade festgestellt erteilt. 33 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im IV. Quartal des Haushaltsjahres 2025 ab 25.000 Euro und über- und außerplanmäßige Ausgaben unter 25.000 Euro des Haushaltsjahres Vorlage 18/4838 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/18221 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 18/18221, die in der Vorlage 18/4838 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 18/4838 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/18221. Wer stimmt der Vorlage zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen und Gegenstimmen gibt es nicht. 18.03.2026 Damit ist die mit Vorlage 18/4838 erbetende Genehmigung wie gerade festgestellt erteilt. 34 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 39 gemäß § 82 Abs. 2 GO LT NRW Drucksache 18/18119 Die Übersicht 39 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 39. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann haben wir einstimmig abgestimmt. Damit sind die in Drucksache 18/18119 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt. 35 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/34 gemäß § 97 Abs. 8 GO LT NRW Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/34 Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann haben wir die Beschlüsse des Petitionsausschusses in der Übersicht 18/34 einstimmig bestätigt. Damit sind wir am Ende dieser Sitzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:27 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 20 – Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und über die weitere Entwicklung der Gesundheitsfachberufe – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Menschen mit Migrationsgeschichte, die hier bei uns in Nordrhein-Westfalen leben, haben oft unerkannte Kompetenzen. In vielen Fällen haben sie einen Berufsabschluss – und keiner weiß davon. Die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses ist wichtig für die berufliche und soziale Integration der zugewanderten Menschen. Die Anerkennung dieser ausländischen Berufsabschlüsse ist aber nicht nur für die Betroffenen selbst von grundlegender Bedeutung, sondern auch für Nordrhein-Westfalen als Wirtschaftsstandort. Fachkräfte aus dem Ausland tragen zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei. So ist auch die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland von großer Bedeutung. Und auch hier spielt die Anerkennung des Berufsabschlusses eine große Rolle. Zugleich ist uns wichtig, dass Menschen, die hier leben und arbeiten wollen, ihr Wissen und Können einbringen, gute Arbeitsverhältnisse haben und angemessen entlohnt werden. Die kontinuierliche Verbesserung der Anerkennungsverfahren ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Ausländische Berufsabschlüsse sollen möglichst einfach und schnell, aber auch rechtssicher anerkannt werden. Ich freue mich daher, dem Landtag heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) vorlegen zu können. Das BQFG enthält das Verfahrensrecht für die Anerkennung der meisten landesrechtlich geregelten Berufe. Das Gesetz regelt die Verfahren für Fachkräfte aus der EU genauso wie für Fachkräfte aus Drittstaaten. Die Verfahren innerhalb der EU sind ganz wesentlich von der Berufsanerkennungs-Richtlinie vorgegeben. Aber auch Menschen aus Drittstaaten haben damit das Recht, ihre Berufsabschlüsse anerkennen zu lassen. Die Änderungen sind teilweise notwendig, um Änderungen des Bundes im Aufenthaltsgesetz nachzuvollziehen. Weitere Änderungen fördern eine einheitliche Rechtsanwendung durch Präzisierung und Klarstellung. Sie erhöhen die Trans-18.03.2026 parenz für Antragstellende und Arbeitgeber. Und sie stellen eine weitere Annäherung an die Anerkennungs-Richtlinie der EU her. Maßgeblich ist für die Landesregierung, dass die konkreten Änderungen insgesamt die Verwaltungsverfahren vereinfachen und entbürokratisieren. Hervorheben möchte ich die Einführung einer regelmäßigen Akzeptanz englischsprachiger Unterlagen in den Verwaltungsverfahren. Damit schaffen wir eine große Zeit- und Kostenersparnis für viele Antragstellende. Und wir setzen damit einen Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Dezember 2024 um. Mit diesem Änderungsgesetz bringen wir die Verfahren der Berufsanerkennung wieder einen Schritt voran. Dies ist ein Fortschritt für die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und zur Stärkung unserer Wirtschaft. Darüber hinaus wird das Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz an die veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Nach einer jahrelangen Erprobungsphase wurden die bisherigen Modellstudiengänge in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie entfristet und können somit als Regelstudiengänge fortgeführt werden. Mit Artikel 2 des vorliegenden Gesetzes aktualisieren wir die bestehende Verordnungsermächtigung im Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz entsprechend. Die hochschulischen Ausbildungsmöglichkeiten in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur Weiterentwicklung der Professionen. Ungeachtet dessen sind die ausstehenden grundlegenden Reformen der Berufsgesetze auf Bundesebene jedoch unerlässlich, um die Therapieberufe zukunftsfest aufzustellen. Die Landesregierung wird sich weiterhin für starke Therapieberufe einsetzen. Landtag Anlage 2 Zu TOP 21 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das durch das Bundesrecht eingeführte Instrument der sogenannten Erweiterten Unterstützung flächendeckend in Nordrhein-Westfalen zugänglich werden, statt es nur in Modellprojekten zu erproben. Dazu wird die in § 3 a Landesbetreuungsgesetz enthaltene Modellklausel gestrichen. Die Erweiterte Unterstützung ist ein zeitlich begrenztes, persönliches Fallmanagement für Menschen, bei denen die Bestellung einer rechtlichen Betreuungsperson zwar bereits im Raume steht, bei denen aber dennoch die Prognose Anlass zu der Hoffnung gibt, dass die betroffene Person mit engmaschiger Unterstützung durch die Betreuungsbehörde doch noch in die Lage versetzt werden kann, ihre rechtlichen Angelegenheiten zukünftig wieder selbst zu regeln. In den Fällen, die für eine Erweiterte Unterstützung geeignet sind, wäre die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung somit unverhältnismäßig. Der Bundesgesetzgeber hat 2023 für diese spezielle Zielgruppe die Erweiterte Unterstützung in das Betreuungsorganisationsgesetz als neue Aufgabe der örtlichen Betreuungsbehörden aufgenommen. Die Länder hatten die Möglichkeit, sich für eine Modellphase vor der landesweiten Einführung zu entscheiden. Nordrhein-Westfalen hat zunächst von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Erweiterte Unterstützung unter wissenschaftlicher Begleitung in Modellprojekten zu erproben. Die Modellprojekte sind in § 3 a derzeitig geltenden Landesbetreuungsgesetzes geregelt. Ziel war es, Erfahrungen mit diesem Instrument zu sammeln. Uns liegen mittlerweile aber ausreichend Erfahrungen aus anderen Bundesländern vor. Beispielsweise wird deutlich, dass das Angebot nur für eine kleine Personengruppe geeignet ist. Wir schlagen daher vor, auf nordrhein-westfälische Modellprojekte zu verzichten. Das Angebot soll stattdessen direkt landesweit ermöglicht werden, indem die Modellklausel im Landesbetreuungsgesetz gestrichen wird. Immer mehr Menschen kommen in die Situation, wo sie mit ihren rechtlichen Angelegenheiten, seien es zum Beispiel Mietverhältnisse oder Anträge bei Behörden, nicht mehr alleine zurecht-18.03.2026 kommen, sei es aufgrund von Alter, von Behinderung oder von Krankheiten. Die rechtliche Betreuung sieht dann vor, dass eine Betreuungsperson stellvertretend für den Betroffenen rechtlich wirksam handeln kann. Das ist ein gutes System, allerdings sollte es auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Fähigkeit, eigene rechtliche Entscheidungen zu treffen, wirklich dauerhaft eingeschränkt ist. Bei manchen Menschen entstehen Lebenssituationen, in denen sie zum Beispiel aufgrund von vorübergehenden Lebenskrisen nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu überblicken und zu regeln. In solchen Fällen kann die Erweiterte Unterstützung eine gute Hilfe sein, um den Betroffenen einige Monate lang so eng zu begleiten, dass mit dieser Hilfe die anstehenden rechtlichen Angelegenheiten gemeinsam geordnet werden können. Das erhält die Selbstständigkeit, anstatt dass ein rechtlicher Betreuer dauerhaft die Arbeit für sie erledigt. Unter sozialpolitischen Gesichtspunkten ist die Erweiterte Unterstützung ein gutes Instrument, die Selbstwirksamkeit Betroffener zu stärken und die Einrichtung rechtlicher Betreuungen zu vermeiden. Die Aussetzung der flächendeckenden Einführung der Erweiterten Unterstützung soll nun beendet und das Instrument direkt in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Damit setzen wir das Bundesrecht um. Landtag Anlage 3 Zu TOP 22 – Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW und des Kulturgesetzbuches – zu Protokoll gegebene Rede
Ina Brandes
Mehr als zehn Jahre nach der letzten Novelle 2014 ist es notwendig, das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen an neue Rechtsvorschriften anzupassen. Insbesondere die seit Mai 2018 wirksame Europäische Datenschutz-Grundverordnung erfordert eine Anpassung des Archivgesetzes. Auch das 2022 neu eingeführte Kulturgesetzbuch hat Auswirkungen auf das Archivrecht. Die geplanten Änderungen – die wie gesagt rechtlich notwendig sind – möchte ich Ihnen kurz vorstellen: Die erste Änderung betrifft den Datenschutz: Die Datenschutzgrundverordnung enthält Regelungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Aufgaben öffentlicher Archive haben. Insbesondere werden darin öffentlichen Archiven zusätzliche Aufgaben und Pflichten übertragen, die Archive in der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben erheblich einschränken. Für Nordrhein-Westfalen soll daher, wie in den anderen Bundesländern auch, die in der Datenschutzgrundverordnung als Option vorgesehene Möglichkeit genutzt werden, bestimmte Regelungen wie etwa zur Verarbeitung personenbezogener Daten oder zum Recht auf Datenübertrag-barkeit für den Archivbereich außer Kraft zu setzen (Derogation). Damit nutzen wir den bestehenden Gestaltungsspielraum im Sinne von Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung. Die zweite Änderung betrifft den Umgang mit unrechtmäßig erhobenen Daten: In der Zeit des Nationalsozialismus etwa wurden massiv in unzulässiger Weise Daten gespeichert. Neben historischer Bedeutung kommt solchen Daten eindeutig auch rechtliche Bedeutung zu – insbesondere dann, wenn es um die Ermittlung der Hintergründe begangenen oder erlittenen Unrechts geht. Die Archivierung unzulässig erhobener Daten bedarf jedoch einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage, da sie einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellt. Die Novelle gewährleistet dies. Dritter Änderungspunkt ist der Abgleich mit dem Kulturgesetzbuch: Die im Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen führen zu einer verbesserten Abstimmung der Einzelgesetze. Im Kulturgesetzbuch werden Archive als Einrichtungen des kulturellen Gedächtnisses und damit als 18.03.2026 Kultureinrichtungen behandelt, die hoheitlichen Aufgaben sind im Archivgesetz NRW geregelt. Durch die gegenseitigen Verweise und die Harmonisierung wird sichergestellt, dass die öffentlichen Archive als Kultureinrichtungen an den Handlungs- und Fördermöglichkeiten für die übrigen Kultureinrichtungen teilhaben können. Die vierte Änderung betrifft die Rolle der Archive selbst: Durch weitere Neuregelungen im Gesetzentwurf werden die Unabhängigkeit und fachliche Weisungsfreiheit des Landesarchivs deutlich gestärkt. Da die modernisierten Regelungen des Archivgesetzes auch Wirkungen für die Kommunalen Archive und in entsprechender Anwendung oftmals auch für private Archive entfalten, stärkt die Gesetzes-Novelle zudem das Archivwesen insgesamt. Sie trägt dazu bei, dass die Archive ihre wichtige Funktion für einen demokratischen Rechtsstaat noch effektiver erfüllen können.
