Dr. Marcus Optendrenk
Frau Abgeordnete, Sie stellen eine sehr spannende Frage, die derzeit alle Besoldungsrechtler aller Bundesländer und des Bundes intensiv diskutieren. Wie man damit umgeht, habe ich eben schon beschrieben. Wir werden uns selbstverständlich darüber Gedanken machen, wie man das rechtssicher Landtag umsetzen kann. Das ist ein hochkomplexes Werk. Zudem ist es in jedem Bundesland ganz offenkundig anders, weil die Alimentationsprinzipien in den letzten Jahren auch sehr unterschiedlich gelebt worden sind. Ich will Ihnen ein Beispiel dazu geben. Sie haben gelesen, dass in Schleswig-Holstein schon rückwirkend für 2025 das Berliner Urteil umgesetzt worden ist. Das hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass es dort eine Verfassungsrechtsprechung gibt, von der die Tatsache, dass dort – anders als in Nordrhein-Westfalen – seit 2003 keine entsprechenden Zahlungen in der Alimentation stattgefunden haben und sowieso eine hohe Nachzahlung erfolgen muss, als Anlass genommen worden ist, auch weitere Korrekturen vorzunehmen. In Berlin gab es seit 2008 nur ein einziges Mal eine einprozentige Alimentationserhöhung. Das ist in keiner Weise mit der in Nordrhein-Westfalen – jedenfalls seit 2017 – bestehenden Eins-zu-eins-Umsetzung vergleichbar. Das heißt: Es gab in allen Besoldungsstrukturen entsprechend sehr große Lücken, sodass man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass das möglichst schnell korrigiert werden muss. Auf uns bezogen stellt sich die Frage sehr viel komplexer dar. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode noch unter meinem Vorgänger hier im April 2022 ein Gesetzgebungsverfahren beraten, bei dem das Urteil aus 2020 für Nordrhein-Westfalen schon umgesetzt worden ist. Das war damals unter einer schwarz-gelben Landesregierung. Die entsprechenden Umsetzungsregelungen sind dann zum 1. Oktober 2022, zu schwarz-grüner Zeit, in Kraft getreten. Das heißt: Wir haben ein Urteil umgesetzt, das zu einer deutlichen Erhöhung für eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten geführt hat – über das damalige Maß der Tariferhöhung hinaus. Das ist in vielen anderen Bundesländern nicht geschehen, sodass der eine oder andere der Kollegen jetzt eine sehr viel größere Problematik damit hat, eine amtsangemessene Alimentation herzustellen, weil weder das Urteil aus 2020 umgesetzt worden ist noch ein kurzfristiger Abgleich mit den Alimentationszahlen vorgenommen wurde. Im Gegensatz dazu sind wir in der Situation, beide Schritte gemacht zu haben. Wir haben sowohl die Umsetzung des 2020er-Urteils mit deutlichen Erhöhungen schon vorgenommen als auch das Tarifergebnis 2023 eins zu eins umgesetzt. Damit haben Sie eine andere Ausgangssituation. Wir ermitteln im Moment, wie sich das konkret durch alle Besoldungsstrukturen berechnet. Das ist angesichts der Tatsache, dass wir schon etwas anderes umgesetzt hatten, relativ komplex. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen im Moment nicht abschließend beantworten, in welcher Art und 18.03.2026 Weise, in welcher Gesetzestechnik wir das umsetzen werden. Das hängt aber sicher auch von den Gesprächen mit den Gewerkschaften in den nächsten Wochen ab.
