Christian Loose
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Planungsbeschleunigung unterstützen wir ausdrücklich. Niemand hier will endlose Verfahren. Aber mit diesem Gesetzentwurf gehen Sie deutlich weiter. Sie beschleunigen nicht nur; Sie immunisieren. Auch nach Ihrem letzten Änderungsantrag, dem wir heute zustimmen werden, weil Sie einen wesentlichen Fehler korrigieren, ist die geplante grundsätzliche Fünfjahresregel weiterhin das Kernproblem. Nach Ablauf von fünf Jahren sollen Ihrer Idee zufolge sämtliche Abwägungsmängel unbeachtlich sein, alle Sünden somit vergeben. Betroffene Bürger hätten dann keine Möglichkeit mehr, etwas gegen das Unrecht zu tun. Genau hier setzt die Kritik an, und zwar nicht nur unsere, sondern auch die übereinstimmende Kritik der Bau- und Rohstoffindustrie, von unternehmer nrw und von Professor Grigoleit von der TU Dortmund. Der Baustoffverband vero spricht von verfassungsrechtlichen Bedenken und einer unzulässigen Rechtsschutzverkürzung; unternehmer nrw kritisiert ausdrücklich die pauschale Unbeachtlichkeit sämtlicher Abwägungsmängel und fordert Klarstellung. Hinzu kommen unbestimmte Begriffe im Gesetzentwurf wie „Fehler vergleichbarer Schwere“. Solche Unklarheiten schaffen keine Rechtssicherheit, sondern neue Unsicherheit. Beschleunigung, ja bitte, aber nicht durch Entkernung effektiven Rechtsschutzes! Wenn selbst Wirtschaftsverbände hier Nachbesserungen verlangen, dann sollte man das ernst nehmen. In dieser Form werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern kämpfen weiterhin für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
