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Dr. Marcus Optendrenk

18.03.2026 Sitzungen 18/118

Herr Abgeordneter Witzel, auch auf Ihre Frage wiederhole ich jetzt zum dritten Mal, dass wir in den letzten Jahren das Verfahren immer so gewählt hatten, dass wir zunächst die Dinge, die sich aus den Tarifabschlüssen ergeben, mit den Gewerkschaften in diesen Besoldungsgesprächen erörtern, dass wir dann die entsprechenden Zahlenwerke noch einmal abstimmen und dass wir sie Ihnen dann auch mit dem Gesetzentwurf zur Verfügung stellen. Daran hat sich Herr Staatssekretär in seiner Beantwortung orientiert. Ich habe Ihnen heute auf Ihren besonderen Wunsch hin und weil ich glaube, dass wir da auch miteinander diese Möglichkeit der Erörterung hier nutzen konnten, gesagt, was die überschlägigen Berechnungen sind – unabhängig von Detailzahlen und Annahmen, die wir noch treffen müssen, zum Beispiel zu der Frage, welche Zahl von Besoldungsempfängern und welche Zahl von Versorgungsempfängern wir jetzt genau einem Gesetzentwurf zugrunde legen. Das sind dann kleinere Abweichungen. Diese Zahlen werden sich auch noch minimal verändern. Das war der Grund, warum Herr Staatssekretär sich so eingelassen hat. Landtag

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