André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18093. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen Landtag und FDP. Enthaltungen gibt es damit nicht. Somit ist der Antrag Drucksache 18/18093 abgelehnt. Wir kommen zu: 9 Fragestunde Dringliche Anfrage Drucksache 18/18245 Mündliche Anfrage Drucksache 18/18234 Mit Drucksache 18/18234 liegt Ihnen die Mündliche Anfrage 76 vor. Außerdem liegt Ihnen mit Drucksache 18/18245 die Dringliche Anfrage 1 des Herrn Abgeordneten Gordan Dudas von der Fraktion der SPD vor. Nach § 94 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung werden Dringliche Anfragen zu Beginn der Fragestunde aufgerufen und gehen somit anderen Anfragen vor. Bevor ich die Dringliche Anfrage aufrufe, weise ich darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und nach Beantwortung der mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich möchte klarstellen: Aufgrund der Fragestellung geht es hier und heute nur um die Kosten. Ansonsten besteht kein unmittelbarer Sachzusammenhang. Ich rufe nun die Dringliche Anfrage 1 des Abgeordneten Gordon Dudas von der Fraktion der SPD auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Krischer antworten wird. Er hat jetzt das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frage 1 möchte ich wie folgt beantworten. Bis zum 31.12.2020 hat Straßen.NRW die Maßnahme im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes durchgeführt. Schon in diesem Zeitraum wurden die Baukosten einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Anwalts- und Gerichtskosten vom Bund getragen. Seit dem Übergang auf die Autobahn GmbH am 01.01.2021 ist der Bund unmittelbar zuständig und trägt daher auch alle eventuell anfallenden Kosten. 18.03.2026 Frage 2 möchte ich wie folgt beantworten. Die Zuständigkeit für die Autobahnen ist zum 01.01.2021 an die Autobahn GmbH übergegangen. Zu dem Verfahren liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
