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Dorothee Feller

18.03.2026 Sitzungen 18/118

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer sich informiert, spart sich so manch einen Antrag und anderen ihre kostbare Zeit, (Heiterkeit von der SPD) wenn man nämlich genau hinschaut, was für was erhoben wird. Wir haben die IQB-Studie, wir haben die PISA-Studie, die genau festlegen sollen, welche Leistungskompetenzen unsere Schülerinnen und Schüler haben, und die veröffentlicht werden sollen. 18.03.2026 VERA verfolgt dieses Ziel ausdrücklich nicht. Die VERA-Ergebnisse werden direkt nach der Ergebniseingabe jeder beteiligten Lehrkraft zur Verfügung gestellt. Die weiteren Ergebnisse in Form von Kompetenzstufen und Vergleichsperspektiven werden zur Unterstützung der Ergebnisauswertung jeder Schule online zur Verfügung gestellt. Sie werden zudem nach Schulform, Geschlecht und Standorttyp angelehnt an den Schulsozialindex aufbereitet. Sowohl die Ergebnisse der Schulen als auch die Rückmeldungen der Eltern werden in der Schulkonferenz besprochen. Wer die KMK-Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA kennt, weiß, dass es zur Veröffentlichung bundesweite Regelungen gibt. Somit werden die gestellten Forderungen in Nordrhein-Westfalen bereits weitestgehend umgesetzt. Allein die Veröffentlichung der VERA-Ergebnisse einzelner Schulen erfolgt nicht, und das aus gutem Grund. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) So widerspricht eine solche Veröffentlichung den pädagogischen Zielen des Instruments und der Vergleichsarbeiten, denn VERA funktioniert als Verfahren der Selbstevaluation insbesondere, wenn den Schulen ermöglicht wird, sich ohne öffentlichen Druck mit dem Abschneiden ihrer Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Lerngruppen auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund haben die Länder auf der Grundlage der Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten einvernehmlich geregelt, dass von einer Veröffentlichung der VERA-Ergebnisse einzelner Schulen abgesehen wird und Daten weder für einen Ländervergleich noch für die Veröffentlichung landesinterner Vergleiche genutzt werden. Lernstandserhebungen dienen unseren Schulen als Instrument zur Weiterentwicklung und haben nicht den Zweck, einzelne Schulen oder gar Personengruppen an den Pranger zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir im Rahmen unseres Schulkompasses NRW 2030 verstärkt auf das Instrument der Lernstandserhebung setzen werden, wird sich an dieser Zielrichtung auch nichts ändern. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗