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Dr. Marcus Optendrenk

18.03.2026 Sitzungen 18/118

Herr Präsident, herzlichen Dank. – Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Witzel gerne wie folgt: Um einzuordnen, um welchen Sachverhalt es hier geht, nämlich um die Frage einer Eins-zu-eins-Übertragung eines Tarifergebnisses, möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass wir hier über einen Sachverhalt sprechen, der sich aus Tarifverhandlungen herleitet, die bis zum 14. Februar 2026 stattgefunden haben und bei denen sich die Tarifparteien nach 21 Verhandlungsrunden am Schluss geeinigt haben. Das war ausgerechnet eine Samstagnacht, und viele von uns werden wahrscheinlich in Erinnerung haben, dass es sich um das Karnevalswochenende handelte, während dem in Potsdam bis in die Nacht kräftig verhandelt worden ist. Insofern hat der eine oder andere die Einigung damals möglicherweise nicht eins zu eins mitbekommen, weil die Konzentration im Rheinland zu dieser Zeit ja auch ein bisschen auf etwas anderem lag. Deshalb darf ich noch mal ganz kurz darauf eingehen, was da verabredet worden ist. Wir haben eine Einigung, die inzwischen auch rechtskräftig ist, weil die entsprechenden Fristen der Gremien, der Tarifvertragsparteien abgelaufen sind. Demnach werden die Tabellenentgelte für die Tarifbeschäftigten der Länder mit Ausnahme von Hessen in drei Schritten erhöht: zum 1. April 2026 um 2,8 %, mindestens um 18.03.2026 100 Euro; zum 1. März 2027 um 2 %; zum 1. Januar 2028 um weitere 1 %. Als Laufzeit sind 27 Monate vereinbart, das heißt, der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2028. Zudem wurden weitere Verbesserungen vorgenommen, etwa im Bereich von Ausbildungsvergütungen und im Bereich des Zulagenwesens. Beide Vertragsparteien haben diesem Vertrag inzwischen durch Verschweigung zugestimmt. Wir haben zur Umsetzung dieses Vertrages mehrere Erklärungen der Landesregierung, die Sie kennen; der Ministerpräsident hat sich noch vor Abschluss der Verhandlungen öffentlich dazu erklärt, und auch ich habe mich mehrfach öffentlich dazu erklärt. Wir werden das Tarifergebnis eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen – jedenfalls wird das der Vorschlag der Landesregierung sein. Das betrifft dann – um es direkt zu sagen – über das Landesbesoldungsgesetz auch die Beamtinnen und Beamten der Kommunen. Eins zu eins heißt eins zu eins, deshalb ist für mich die umgekehrte Frage, warum jetzt diese Frage im Raum steht, wo doch die politische Entscheidung der Landesregierung, der Vorschlag, den wir Ihnen machen werden, längst bekannt sind. Wir haben bereits im Haushalts- und Finanzausschuss, etwa bei der Klausursitzung in Düsseldorf im Oktober –wenn ich mich recht erinnere –, ausführlich darüber gesprochen, wie unsicher auf der einen Seite die wirtschaftlichen Entwicklungen sind, wie stark die Haushaltszahlen von Annahmen abhängen und dass natürlich auf der Haushaltsseite Prognosen zu treffen sind. Auf der anderen Seite haben wir aber auch darüber gesprochen – darüber habe ich Ihnen auch berichtet –, dass die Landesregierung Ihnen einen Haushaltsplan für 2026 vorgelegt hat, in dem eine ausreichende Vorsorge für ein zu erwartendes Tarifergebnis getroffen wurde. Herr Abgeordneter Witzel, es ist in Nordrhein-Westfalen üblich – und zwar allerspätestens, nachdem wir gemeinsam eine damalige Landesregierung in Münster daran haben erinnern müssen, wie wir mit der Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen umgehen möchten –, dass wir als Landesregierung uns nach einem solchen Tarifergebnis in einem sehr vertrauensvollen Rahmen zunächst mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammensetzen. Diese vertrauensvolle Arbeit liegt jetzt vor uns. Gleichzeitig stehen alle Länder gemeinsam und der Bund – das wissen Sie – vor einer gewissen Herausforderung, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zu der Beamtenbesoldung, der sich formal nur auf das Bundesland Berlin bezieht, zu bewerten und dort, wo es erforderlich ist, entsprechende Korrekturen auch bei uns vorzunehmen. Landtag Obwohl Tarifergebnis und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, prüfen wir selbstverständlich mögliche Wechselwirkungen. Das hat Ihnen Herr Staatssekretär Dr. Günnewig bereits in der letzten Woche im Haushalts- und Finanzausschuss berichtet. Was die Frage nach der Überraschung über die Zahl angeht, glaube ich, dass es keine Überraschung gibt – bei Ihnen nicht, bei uns nicht, in der Öffentlichkeit nicht und auch bei den Gewerkschaften nicht. Ich darf einmal wiederholen, was Sie lange wissen und was ich Ihnen im Herbst schon gesagt habe: Mit einer Faustformel können wir sehr gut eine entsprechende lineare Erhöhung im Haushalt ausrechnen, wenn sie eins zu eins geschieht, so wie das der Ministerpräsident am 12. Januar öffentlich angekündigt hat. Wir haben damals gesagt: 1 % lineare Erhöhung entspricht rund 385 Millionen Euro in der Jahreswirkung. Wenn Sie die Jahreswirkungen entsprechend einmal ausrechnen, dann kommen Sie auf rund 800 Millionen Euro für 2026 und auf rund 1,75 Milliarden Euro für 2027. Das sind keine neuen Zahlen. Ich habe Ihnen diese Faustformel mehrfach vorgetragen. Wir haben sie auch in der Haushaltsberatung miteinander erörtert. Die genaue Ausgestaltung bzw. wie wir einen Übertragungsvorschlag machen werden, werden wir zunächst mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften besprechen. Dann werden wir mit einem Gesetzentwurf auf Sie zukommen und diesen Weg der Übertragung parlamentarisch und hoffentlich zügig miteinander verabreden, so wie bei der letzten Tarifrunde. Daher habe ich nicht verstanden, wie Sie auf Ihren Vorwurf von Intransparenz kommen. Das, was Sie fragen, ist öffentlich zugängliches Wissen oder mit einfachen Grundrechenarten zu ermitteln.

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