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Dietmar Brockes

FDP 18.03.2026 Sitzungen 18/118

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Freien Demokraten finden es gut, wenn Verfahren beschleunigt werden, Planungen robuster gestaltet werden und mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Genau das haben auch die Sachverständigen in der Anhörung bestätigt. Beispielsweise ist die Klarstellung sinnvoll, dass die Veröffentlichung von Planunterlagen im Beteiligungsverfahren künftig regelmäßig einen Monat betragen soll. Das schafft Planbarkeit und kann Verfahren tatsächlich beschleunigen. Auch andere Punkte, etwa die Verkürzung von Prüfverfahren oder die Umstellung von Genehmigungsauf Anzeigeverfahren bei Regionalplänen, gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Die Auswertung der Anhörung hat aber auch gezeigt: Einige Regeln werfen erhebliche Fragen auf. Besonders kritisch wird die geplante Regelung gesehen, nach der sämtliche Abwägungsmängel, also auch Ergebnismängel bei Raumordnungsplänen nach fünf Jahren nicht mehr geltend gemacht werden können. Unternehmer nrw und der Industrieverband vero warnten zudem davor, dass dadurch bestehende Pläne faktisch immunisiert werden könnten, mit möglichen negativen Folgen für Rohstoffversorgung, Infrastruktur- und Bauprojekte. Auch kommunale Spitzenverbände sowie mehrere Rechtswissenschaftler haben diverse rechtliche Bedenken geäußert. Professor Grigoleit von der TU Dortmund formulierte es sehr deutlich: Mit der Neuregelung könnte selbst ein Gesetzesoder Verfassungsverstoß nach fünf Jahren für unbeachtlich erklärt werden. Kommunen müssten dann möglicherweise sogar verfassungswidrige Ziele der Raumordnung in ihre Bauleitplanung übernehmen. Insbesondere aber auch die nachträgliche Erklärung Landtag von Windenergiegebieten zu Beschleunigungsgebieten ohne eigenes Planverfahren könnten mit den Vorgaben der RED-III-Richtlinie kollidieren. (Beifall von der FDP) Ein solches Ergebnis wirft zumindest ernsthafte Fragen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Europarechtskonformität auf. Außerdem herrscht Unklarheit bei der Abgrenzung zu Bundesrecht, insbesondere beim Windenergieflächenbedarfsgesetz. Damit ist genau das eingetreten, wovor wir als Freie Demokraten bereits in der ersten Lesung gewarnt haben. Wir diskutieren mittlerweile die siebte Änderung des Landesplanungsgesetzes in einer einzigen Legislaturperiode. Jede dieser Änderungen durchläuft den vollständigen parlamentarischen Prozess mit Anhörung, Beratung und Beteiligungsverfahren. Die Änderungen kommen damit so schnell und so kleinteilig – kleinteilig vor allen Dingen –, dass ihre tatsächlichen Auswirkungen kaum überprüft werden können. Im Ergebnis sind das dann häufig gut gemeinte, aber noch nicht vollständig ausgereifte Gesetze. Wie oft mussten wir schon vorherige Planänderungen wieder korrigieren, meine Damen und Herren? (Beifall von der FDP) Wir haben deshalb im Ausschuss gemeinsam mit der SPD vorgeschlagen, den Entwurf noch einmal zu überarbeiten. Das haben Sie von CDU und Grünen leider fahrlässig abgelehnt. Mit dem nun vorgelegten Änderungsantrag korrigieren Sie einen zentralen Kritikpunkt. Das erkennen wir an. Bestandspläne werden nicht sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes immunisiert. Für sie beginnt die Fünfjahresfrist erst mit seinem Inkrafttreten. Das ist eine erste sinnvolle Anpassung. Deshalb werden wir diesem Änderungsantrag pragmatisch zustimmen. Aber auch bei dem so geänderten Gesetzentwurf bleiben für uns leider weiterhin viele offene Fragen. Zwar scheint die offensichtlichste Baustelle im Verfassungsrecht ausgeräumt. Insbesondere aber die unbeantwortete Frage der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Änderungen in § 15 und § 41a bedarf unserer Meinung nach unbedingt einer erneuten Überprüfung. Deshalb müssen wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen, meine Damen und Herren. Sie haben es verweigert, hier noch einmal genau hinzuschauen. Das ist leider fahrlässig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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