Dr. Werner Pfeil
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, ich gehe davon aus, dass Sie zumindest die am 5. März 2026 vorgestellten Eckpunkte der Landesregierung von Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 19. November 2025 kennen. Meine Frage lautet: Sieht die Landesregierung ähnlich wie in Schleswig-Holstein auch für nordrheinwestfälische Beamte eine rückwirkende Anpassung der Bezüge als verfassungsrechtlich geboten an? – Vielen Dank.
