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Dirk Wedel

FDP 18.03.2026 Sitzungen 18/118

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bürokratie ist an sich nichts Schlechtes. Damit gesellschaftliches Zusammenleben, Wirtschaft und Staat funktionieren, braucht es handlungsfähige staatliche Institutionen, die Regulierungen durchsetzen und Gesetze verlässlich zur Geltung bringen. Allerdings verursacht Bürokratie Kosten und Zeitaufwand, und zwar für jede Bürgerin und jeden Bürger, für jedes einzelne Unternehmen, für die öffentliche Verwaltung und für die Gesellschaft insgesamt. Das mittlerweile erreichte Niveau der Bürokratielasten und deren stetige erhebliche Zunahme gefährden nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern schüren Unzufriedenheit bei Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem überfordern sie eine Verwaltung, die auf Dauer mit weit weniger Personal auskommen muss. Beim Ziel sind sich deshalb eigentlich alle einig: Wir wollen weniger Bürokratie. Wir wollen schnellere Verfahren. Und wir wollen, dass Bürgerinnen und Landtag Bürger, Unternehmen und auch unsere Verwaltung wieder mehr Zeit für das Wesentliche haben. Man kann der Landesregierung nicht vorwerfen, dass sie im Bereich des Bürokratieabbaus nichts täte. Es gibt gut gemeinte Einzelinitiativen, Programme und Dialogformate. Was allerdings bislang fehlt, ist eine systematische und dauerhafte Struktur, die Bürokratie wirklich nachhaltig reduziert. Bisher entscheidet über das Ob, Wann und Wie einer Überprüfung von Rechtsvorschriften allein die Landesregierung. Zudem werden Rechtsvorschriften bislang – wenn überhaupt – lediglich auf Belange der mittelständischen Wirtschaft untersucht. Die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger oder der Verwaltung bleiben dabei unberücksichtigt. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ergänzend zur Clearingstelle Mittelstand mit dem nordrheinwestfälischen Normenkontrollrat ein unabhängiges Expertengremium, das Rechtsvorschriften darauf hin prüft, wie viel Bürokratie durch sie verursacht wird und wie praxistauglich sie tatsächlich sind. (Beifall von der FDP) Prüfungsgegenstand können sowohl Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie grundsätzlich das gesamte bestehende Landesrecht einschließlich Verwaltungsvorschriften sein. Ein Normenkontrollrat bewertet dabei nicht die politischen Ziele. Er beantwortet eine andere, ganz praktische Frage: Was bedeutet diese Regelung für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für die Verwaltung im Alltag? Ein Normenkontrollrat unterstützt den Landtag und die Landesregierung beim Bürokratieabbau. Er macht Vorschläge dafür, wie Regelungen und Verfahren vereinfacht, digitaler gestaltet und Vorschriften praxistauglicher ausgestaltet werden können. Dazu führt er Digitalchecks durch, veranlasst Praxischecks und kann auch die Durchführung von Reallaboren auf der Basis von Experimentierklauseln empfehlen. So entsteht schon während des Gesetzgebungsprozesses ein stärkeres Bewusstsein dafür, welche Kosten und welcher Zeitaufwand durch staatliche Regelungen tatsächlich entstehen. Der Normenkontrollrat ist kein exotisches Instrument. Auf Bundesebene existiert bereits seit 2006 der Nationale Normenkontrollrat. Er hat sich als wichtiger Bestandteil moderner Gesetzgebung etabliert. Auch mehrere Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen – haben Normenkontrollräte eingerichtet. Herr Minister Liminski hat bereits 2022 im Hauptausschuss über positive Erfahrungen anderer Bundesländer berichtet. All das zeigt: Die ist Idee nicht neu, sondern sie ist erprobt. Und sie funktioniert. Bemerkenswert ist: Diese Normenkontrollräte wurden unter ganz unterschiedlichen politischen 18.03.2026 Konstellationen geschaffen – unter Beteiligung von der CDU, den Grünen und anderen Fraktionen. Mit anderen Worten: Bürokratieabbau muss kein parteipolitisches Projekt sein. Er ist eine staatspolitische Aufgabe. Zudem stärken wir mit unserem Gesetzentwurf die Clearingstelle Mittelstand. Die Clearingstelle leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag, um die Perspektive kleiner und mittlerer Unternehmen in Gesetzgebungsverfahren einzubringen. (Beifall von der FDP) Die Landesregierung nimmt die Dienste der Clearingstelle seit Jahren allerdings nur sporadisch in Anspruch, und das insbesondere in Bezug auf landesrechtliche Vorschriften: Laut des vor Kurzem erschienenen „Tätigkeitsbericht 2025“ nahm sie diese lediglich in sechs Fällen und in einem Fall aus dem Bestandsrecht in Anspruch. Wichtige Impulse aus der Wirtschaft und wertvoller Sachverstand für bessere Rechtsetzung bleiben also ungenutzt. Künftig soll die Clearingstelle auch selbst die Überprüfung neuer und bestehender Rechtsvorschriften einschließlich Verwaltungsvorschriften anstoßen können. Denn die mittelständische Wirtschaft weiß aus der täglichen Praxis am besten, welche Vorschriften unnötige Bürokratie verursachen, Wachstum bremsen und Investitionen erschweren. Zusammen sorgen Normenkontrollrat und Clearingstelle dafür, dass Bürokratie nicht nur punktuell, sondern nachhaltig und systematisch reduziert und Verwaltung entlastet werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger und eine starke Wirtschaft brauchen einen handlungsfähigen Staat, der sich auf das Wesentliche konzentriert. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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