Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schulden insbesondere der Wirtschaft die Beschleunigung und die Verlässlichkeit von Planung. Das lösen wir mit dieser Änderung des Landesplanungsgesetzes ein. Als Landesregierung haben wir einen Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vorgelegt, der als Teil des zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspakets eine spürbare Entlastung von unnötiger Bürokratie mit Planungsbeschleunigung verbindet und gleichzeitig die Verlässlichkeit von Raumordnungsplänen erhöht. Die angestrebte Vereinfachung und Modernisierung der Verwaltung trifft auf breite Zustimmung. Insbesondere die zentralen Ziele der Beschleunigung der Verfahren und die grundsätzliche Stärkung der Landtag Planbeständigkeit haben die Sachverständigen in der Anhörung nachdrücklich bestätigt. Durch die Anpassung der Beteiligungsfrist für Planaufstellungs- und -änderungsverfahren werden wir Beschleunigungseffekte erzielen und gleichzeitig die nötige Flexibilität für effektive und faire Beteiligung auch bei besonders komplexen Planungen wahren. Mit der verschlankten Rechtsprüfung von Regionalplänen bei der Landesplanungsbehörde sorgen wir für Vereinfachung sowie Beschleunigung und verzichten damit auf unnötige Doppelprüfungen. Das ist ein wichtiger Schritt, der in der Anhörung auch von wissenschaftlicher Seite ausdrücklich befürwortet worden ist. Bei der Diskussion zur Ausgestaltung der neuen Planerhaltungsvorschriften geht es jetzt um eine sehr sensible Balance zwischen individuellem Rechtsschutz auf der einen und verlässlichen planerischen Rahmenbedingungen auf der anderen Seite. Wir meinen, dass wir diese Balance wahren. Raumordnungspläne müssen verlässlich sein und die nötige Planungssicherheit für Kommunen und Investitionssicherheit für Unternehmen bieten. Sie haben weitreichende Steuerungswirkungen und dienen genau dazu, viele unterschiedliche und ehrlicherweise auch teilweise gegenläufige Interessen verbindlich miteinander in Ausgleich zu bringen. Genau deswegen – das zeigt die Erfahrung der letzten Jahre – werden wichtige Raumordnungspläne stets beklagt und einer sehr umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterzogen. Das ist gut so und gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat dazu. Zugleich muss das Verfahrensrecht jedoch gewährleisten, dass Gerichte nicht gezwungen sind, gleichsam das ganze Haus abzureißen, wenn es einen Riss im Putz gibt. Mit anderen Worten: Wenn ein weitreichendes Planwerk auf Basis umfassender Beteiligung aufwendig erarbeitet und abgestimmt worden ist, dann sollte ein Verfahrensfehler, der sich gar nicht auf den Inhalt des Plans auswirkt, nicht dazu führen, dass der Plan von einem Gericht für unwirksam erklärt werden muss. Das, meinen wir, ist eine notwendige und gute Änderung. Außerdem sollte die Aufhebung von Plänen auch bei inhaltlichen Fehlern nicht grenzenlos möglich sein. Nach dem Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren, in denen ein Mangel nicht gerügt worden ist, halten wir das öffentliche Interesse an Rechtsfrieden, an Planungs- und Investitionssicherheit sowie an der Verlässlichkeit der Steuerungswirkung von Raumordnungsplänen für höher zu gewichten als das Interesse des Einzelnen an einer Aufhebung der gesamten Planung. Deshalb begrenzen wir klar die rechtlichen Folgen insbesondere solcher Verfahrens- und Formfehler, 18.03.2026 die inhaltlich ohne Auswirkungen auf den Plan geblieben sind. Im Sinne des Rechtsfriedens und des Vertrauens in Raumordnungspläne setzen wir auch erstmals eine zeitliche Grenze für die Anfechtbarkeit von Plänen aufgrund materieller Mängel. Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von Grünen und CDU wird genau da nachjustiert, damit die Ausschlussfrist für Bestandspläne und neue Pläne nicht vor Inkrafttreten des Gesetzes zu laufen beginnt. Der Änderungsantrag geht damit auf die in der Sachverständigenanhörung und zuletzt auch von SPD und FDP geäußerten Bedenken ein. Wir haben also dem Punkt Rechnung getragen, bei dem eine Verbesserung möglich und sinnvoll ist, und damit die Bedenken ausgeräumt. In Richtung der Fraktionen von SPD und FDP darf ich mir den Hinweis erlauben, dass Bedenken auch in der Opposition kein Selbstzweck sind. Herr Brockes, ich habe gehört, dass Sie dem Änderungsantrag zustimmen wollen. Das finde ich nur folgerichtig, nachdem wir auf die Bedenken eingegangen sind. Das ergibt aber nur bei einer Gesamtzustimmung abschließend auch ein Ergebnis. Sie entscheiden als FDP selbst, wie Sie abstimmen. Ich will es nur noch einmal anmerken. Danke, dass wir miteinander die guten Änderungswünsche abgewogen und in dem Änderungsantrag aufgegriffen haben. Ich werbe für eine breite Zustimmung zu dieser Änderung des Landesplanungsgesetzes. Abschließend möchte ich Ihnen noch sagen: Das eine ist, überall zu sagen, alles müsse einfacher, schneller und weniger komplex werden. Richtig ist: Mit dieser Gesetzesänderung erwarten wir sehr viel, nämlich dass man sich darauf einlässt, die Dinge dann auch einfacher und weniger komplex zu machen, aber auf der anderen Seite trotzdem den Rechtsfrieden und auch Rechtssicherheit zu gewährleisten.
