Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Unabhängig von der Frage, ob es noch vom Gegenstand der Fragestellung gedeckt ist, dass wir jetzt einen weiteren Gesetzgebungsgegenstand zum Gegenstand der Fragestunde machen, weil das aus meiner Sicht zwei wirklich komplett getrennte Sachverhalte sind – das eine ist Besoldungsrecht, und das andere ist etwas anderes –, will ich Ihnen trotzdem gerne die Auskunft dazu erteilen, dass wir mit den Gewerkschaften in einem vertrauensvollen Dialog darüber sind, das Verfahren zu einer Modernisierung des Dienstrechts in den nächsten Wochen zu einem Abschluss zu bringen. Wir werden hier dann einen separaten Gesetzgebungsvorschlag einbringen, weil wir die Komplexität eines Verfahrens mit Eins-zu-eins-Umsetzung dadurch nicht noch weiter erhöhen wollen und weil wir davon ausgehen, dass wir, was das parlamentarische Verfahren angeht, bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung möglicherweise zu einer schnelleren Lösung kommen – jedenfalls nach der Erfahrung aus der Vergangenheit – als bei einem Verfahren, bei dem wir, glaube ich, doch ein längeres Anhörungsverfahren auch im parlamentarischen Verfahren erwarten dürfen. Das heißt: Wir gehen davon aus, dass Sie sich auch als Parlament für die Umsetzung einer Dienstrechtsmodernisierung mehr Zeit nehmen möchten als möglicherweise dafür, den Beamtinnen und Beamten die Eins-zu-eins-Umsetzung zukommen zu lassen.
