Andrea Reh
Herr Minister, offensichtlich hat eine Rechtsanwaltskanzlei die Vergabe des Auftrages „Rheinbrücke Leverkusen“ von der Ausschreibung bis zum Zuschlag betreut und weiterhin den Fertigungsprozess, insbesondere die Kündigung, die Neuausschreibung, den Streit um das Schiedsgutachtenverfahren, die drei Instanzen zur Verhinderung desselben, das Klageverfahren usw. begleitet. Auf welcher vertraglichen Grundlage rechnet die Kanzlei ihre Tätigkeiten ab?
