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Florian Braun

CDU 18.03.2026 Sitzungen 18/118

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das 22. Rundfunkänderungsgesetz. Bereits in der ersten Lesung haben wir deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Baustein ist, um unser nordrhein-westfälisches Medienrecht weiterzuentwickeln und die notwendigen Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk umzusetzen. Für die CDU-Fraktion und aus persönlicher Überzeugung betone ich: Ein starker, unabhängiger und glaubwürdiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk bleibt eine tragende Säule unserer demokratischen Gesellschaft. Gerade in einer Zeit einer digitaler und fragmentierter werdenden Medienlandschaft, die immer häufiger – wir haben über das Thema heute schon gesprochen – Fake News und abseitige Meinungen beinhaltet, brauchen wir verlässliche Informationsangebote und journalistische Qualität. Ein System, das durch Beiträge finanziert wird, steht in besonderer Verantwortung. Reformbereitschaft, Transparenz und Effizienz sind keine optionalen Ziele, sondern Voraussetzungen für Akzeptanz. In dem zugrunde liegenden Reformstaatsvertrag der Länder wurde ein klarer Auftrag formuliert: mehr Kooperation, verbindliche Qualitätsmaßstäbe und eine regelmäßige Prüfung der Auftragserfüllung. Die ersten Erfolge der Reformbemühungen können wir bereits miterleben. Vor zwei Wochen haben ARD und ZDF kundgetan, drei Programmangebote einzustellen und darüber hinaus Programme künftig gemeinsam zu gestalten – neben denen, die schon heute gemeinsam gestaltet werden, nämlich phoenix, ZDFinfo und ZDFneo, also ein Programm pro Nische; keine Konkurrenz, sondern Effizienz. Eingestellt werden hingegen ARD alpha, tagesschau24 und One. Auch bei den Hörfunkwellen wird bereits verschlankt, was wir mit unserem Gesetz in Gesetzgebung gießen wollen, nämlich Angebote ins Digitale zu überführen und Kooperationen zu stärken. So begleiten wir zum Beispiel derzeit im Rundfunkrat die Überführung des MausRadios ins Digitale. In dem Gesetzentwurf werden die Maßstäbe übertragen, und es wird dafür gesorgt, dass Aufgaben und Zuständigkeiten präziser gefasst werden. Es gibt Klarstellungen bei Amtszeiten, Entsendungen und auch bei digitalen Kommunikationswegen. Das alles erleichtert auch die praktische Arbeit der Aufsichtsgremien und sorgt für mehr Rechtssicherheit. Es werden klare Regeln der Kontrolle festgeschrieben. Damit wird auch die qualitative Erfüllung besser überprüft. Darüber hinaus haben wir von CDU und Grünen bereits im vergangenen Ausschuss für Kultur und Medien einen weiteren Änderungsantrag eingebracht. 18.03.2026 Ich freue mich sehr, dass dieser der heutigen Beschlussempfehlung zugrunde liegt. So haben wir im Sinne des WDR die digitale Beantwortung von Beschwerden vereinfacht. Zudem war es mir und uns als Koalitionsfraktionen wichtig, die Fristen zur Beantwortung anzupassen. Wir erleben, dass es – heutzutage jedenfalls – von dem Moment einer Veröffentlichung einer Sendung bis zu dem Zeitpunkt, an dem in einem Rundfunkrat abschließend über Beschwerden gesprochen und beschlossen wird, mehrere Monate dauern kann. Deswegen haben wir die Fristen verkürzt. Das wird sicherlich im WDR für entsprechende Arbeit sorgen. Es ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger als Nutzer des Programms aber gut und richtig, die Dinge zeitnah zu behandeln. Eine weitere wichtige Änderung ist, dass wir die Aufsichtsarbeit um einen weiteren Baustein ergänzen. Wir haben bislang nur das Werkzeug der Programmbeschwerde. Zur Wahrheit gehört, dass keiner einzigen Programmbeschwerde seit vielen, vielen Jahren beigetreten wurde, weil dies zu Recht sehr hohen juristischen Grundlagen entsprechen muss. Nur wenn die Programmgrundsätze in ihrer Breite berührt sind, können Beschwerden stattgegeben werden. Das entspricht natürlich nicht unser aller Wahrnehmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es gibt dort auch trotz größter Qualitätsbemühungen immer wieder Sendungen, bei denen man – völlig egal, aus welcher Perspektive man darauf blickt – immer wieder einmal feststellt, dass das nicht dem eigenen Anspruch an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerecht wird. Deswegen führen wir ein weiteres Werkzeug ein: die Ermahnung, um nicht anhand der Programmgrundsätze, sondern anhand der Qualitätsrichtlinien zu schauen, ob es tatsächlich der Qualität entsprach. Dafür haben wir bereits viel Lob aus den Aufsichtsgremien erhalten. Ich freue mich, wenn wir das nun heute final auf den Weg bringen. (Beifall von der CDU) Darüber hinaus ein kurzer Blick auf das Landesmediengesetz: Wir eröffnen mehr Flexibilität bei der Organisation redaktioneller Verantwortung. Ein Chefredakteur kann – das ist also kein Zwang – künftig mehrere Sender verantworten, wenn die Beteiligten das wünschen. Das schafft auch dort mehr Möglichkeiten für Kooperation. Wir schaffen damit die Option auf eigenverantwortliche Chancen. Mit Blick auf die Uhr: Es liegt noch ein weiterer Änderungsantrag zur heutigen Abstimmung vor. Er ist rein technischer Natur; bei der Landesanstalt für Medien NRW ist ein Verein aufgelöst worden. Da wollen wir gesetzliche Klarheit schaffen. Daher bitte ich zu der Beschlussempfehlung und auch zum vorliegenden Landtag Änderungsantrag um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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