André Kuper
Danke, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zu zwei Abstimmungen, und zwar erstens über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14544. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/14544 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die SPD und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/14544 abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18246 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist dieser Entschließungsantrag Drucksache 18/18246 ebenso abgelehnt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, jetzt kommen wir zu 15 Tagesordnungspunkten ohne Aussprache. Wir kommen zu: 20 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und über die weitere Entwicklung der Gesundheitsfachberufe Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17985 erste Lesung Landtag Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 1). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/17985 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und an den Integrationsausschuss. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 21 Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17986 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/17986 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ist jemand dagegen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Nein. Wir haben die Überweisungsempfehlung damit einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 22 Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW und des Kulturgesetzbuches Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18113 erste Lesung Frau Ministerin Brandes hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/18113 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Innenausschuss. Ist jemand dagegen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Nein. Damit haben wir die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 18.03.2026 23 Für Tierschutz, Tierheime sowie die Stärkung verantwortungsvoller Hundehalterinnen und - halter: Einen Sachkundenachweis in NRW verbindlich einführen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18084 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18084 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Nein. Wir haben die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 24 Energiewende ohne Flächenkonflikte – Nordrhein-Westfalen braucht mehr innovative Photovoltaik-Konzepte Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18107 – Neudruck Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18107 – Neudruck – an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Nein. Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 25 Ergebnisbericht 2025 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über den Jahresbericht 2023 Vorlage 18/4789 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/4789 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Ist jemand dagegen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Nein. Landtag Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 26 Mitteilung nach § 6 Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes NRW Unterrichtung durch den Präsidenten Drucksache 18/18206 Der Landtag hat am 1. Juni 2022 zu der Drucksache 18/20 einen grundsätzlichen Beschluss für die gesamte 18. Wahlperiode gefasst. Der Unterrichtung in Drucksache 18/18206 sind die entsprechenden Veränderungen ab 1. April 2026 und 1. März 2027 zu entnehmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich stelle fest: Der Landtag hat sich mit der Unterrichtung Drucksache 18/18206 befasst. 27 Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds in den Stiftungsrat der „Stiftung Wohlfahrtspflege NRW“ Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18243 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese im Rahmen verbundener Einzelabstimmung – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir verfahren so. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/18243 entsprechend angenommen. 28 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18244 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Vor der Abstimmung gebe ich folgenden Hinweis. Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in NRW ist für die Wahl die Mehrheit von 18.03.2026 zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 18/18244 angenommen ist, und ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 24 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in NRW erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für die Gewählte erreicht wurde. 29 Wahl eines Beisitzers sowie einer stellvertretenden Beisitzerin in den Landeswahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18130 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese im Rahmen verbundener Einzelabstimmung – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir verfahren so. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/18130 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 30 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18238 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/18238 angenommen. 31 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss III „Brückendesaster und Infrastrukturstau“ Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18204 Landtag Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/18204 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 32 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im III. Quartal des Haushaltsjahres 2025 ab 25.000 Euro Vorlage 18/4461 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/16590 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung, die in Vorlage 18/4461 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 18/4461 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/16590. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist die mit Vorlage 18/4461 erbetende Genehmigung wie gerade festgestellt erteilt. 33 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im IV. Quartal des Haushaltsjahres 2025 ab 25.000 Euro und über- und außerplanmäßige Ausgaben unter 25.000 Euro des Haushaltsjahres Vorlage 18/4838 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/18221 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 18/18221, die in der Vorlage 18/4838 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 18/4838 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/18221. Wer stimmt der Vorlage zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen und Gegenstimmen gibt es nicht. 18.03.2026 Damit ist die mit Vorlage 18/4838 erbetende Genehmigung wie gerade festgestellt erteilt. 34 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 39 gemäß § 82 Abs. 2 GO LT NRW Drucksache 18/18119 Die Übersicht 39 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 39. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann haben wir einstimmig abgestimmt. Damit sind die in Drucksache 18/18119 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt. 35 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/34 gemäß § 97 Abs. 8 GO LT NRW Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/34 Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann haben wir die Beschlüsse des Petitionsausschusses in der Übersicht 18/34 einstimmig bestätigt. Damit sind wir am Ende dieser Sitzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:27 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 20 – Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und über die weitere Entwicklung der Gesundheitsfachberufe – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Menschen mit Migrationsgeschichte, die hier bei uns in Nordrhein-Westfalen leben, haben oft unerkannte Kompetenzen. In vielen Fällen haben sie einen Berufsabschluss – und keiner weiß davon. Die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses ist wichtig für die berufliche und soziale Integration der zugewanderten Menschen. Die Anerkennung dieser ausländischen Berufsabschlüsse ist aber nicht nur für die Betroffenen selbst von grundlegender Bedeutung, sondern auch für Nordrhein-Westfalen als Wirtschaftsstandort. Fachkräfte aus dem Ausland tragen zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei. So ist auch die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland von großer Bedeutung. Und auch hier spielt die Anerkennung des Berufsabschlusses eine große Rolle. Zugleich ist uns wichtig, dass Menschen, die hier leben und arbeiten wollen, ihr Wissen und Können einbringen, gute Arbeitsverhältnisse haben und angemessen entlohnt werden. Die kontinuierliche Verbesserung der Anerkennungsverfahren ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Ausländische Berufsabschlüsse sollen möglichst einfach und schnell, aber auch rechtssicher anerkannt werden. Ich freue mich daher, dem Landtag heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) vorlegen zu können. Das BQFG enthält das Verfahrensrecht für die Anerkennung der meisten landesrechtlich geregelten Berufe. Das Gesetz regelt die Verfahren für Fachkräfte aus der EU genauso wie für Fachkräfte aus Drittstaaten. Die Verfahren innerhalb der EU sind ganz wesentlich von der Berufsanerkennungs-Richtlinie vorgegeben. Aber auch Menschen aus Drittstaaten haben damit das Recht, ihre Berufsabschlüsse anerkennen zu lassen. Die Änderungen sind teilweise notwendig, um Änderungen des Bundes im Aufenthaltsgesetz nachzuvollziehen. Weitere Änderungen fördern eine einheitliche Rechtsanwendung durch Präzisierung und Klarstellung. Sie erhöhen die Trans-18.03.2026 parenz für Antragstellende und Arbeitgeber. Und sie stellen eine weitere Annäherung an die Anerkennungs-Richtlinie der EU her. Maßgeblich ist für die Landesregierung, dass die konkreten Änderungen insgesamt die Verwaltungsverfahren vereinfachen und entbürokratisieren. Hervorheben möchte ich die Einführung einer regelmäßigen Akzeptanz englischsprachiger Unterlagen in den Verwaltungsverfahren. Damit schaffen wir eine große Zeit- und Kostenersparnis für viele Antragstellende. Und wir setzen damit einen Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Dezember 2024 um. Mit diesem Änderungsgesetz bringen wir die Verfahren der Berufsanerkennung wieder einen Schritt voran. Dies ist ein Fortschritt für die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und zur Stärkung unserer Wirtschaft. Darüber hinaus wird das Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz an die veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Nach einer jahrelangen Erprobungsphase wurden die bisherigen Modellstudiengänge in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie entfristet und können somit als Regelstudiengänge fortgeführt werden. Mit Artikel 2 des vorliegenden Gesetzes aktualisieren wir die bestehende Verordnungsermächtigung im Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz entsprechend. Die hochschulischen Ausbildungsmöglichkeiten in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur Weiterentwicklung der Professionen. Ungeachtet dessen sind die ausstehenden grundlegenden Reformen der Berufsgesetze auf Bundesebene jedoch unerlässlich, um die Therapieberufe zukunftsfest aufzustellen. Die Landesregierung wird sich weiterhin für starke Therapieberufe einsetzen. Landtag Anlage 2 Zu TOP 21 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das durch das Bundesrecht eingeführte Instrument der sogenannten Erweiterten Unterstützung flächendeckend in Nordrhein-Westfalen zugänglich werden, statt es nur in Modellprojekten zu erproben. Dazu wird die in § 3 a Landesbetreuungsgesetz enthaltene Modellklausel gestrichen. Die Erweiterte Unterstützung ist ein zeitlich begrenztes, persönliches Fallmanagement für Menschen, bei denen die Bestellung einer rechtlichen Betreuungsperson zwar bereits im Raume steht, bei denen aber dennoch die Prognose Anlass zu der Hoffnung gibt, dass die betroffene Person mit engmaschiger Unterstützung durch die Betreuungsbehörde doch noch in die Lage versetzt werden kann, ihre rechtlichen Angelegenheiten zukünftig wieder selbst zu regeln. In den Fällen, die für eine Erweiterte Unterstützung geeignet sind, wäre die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung somit unverhältnismäßig. Der Bundesgesetzgeber hat 2023 für diese spezielle Zielgruppe die Erweiterte Unterstützung in das Betreuungsorganisationsgesetz als neue Aufgabe der örtlichen Betreuungsbehörden aufgenommen. Die Länder hatten die Möglichkeit, sich für eine Modellphase vor der landesweiten Einführung zu entscheiden. Nordrhein-Westfalen hat zunächst von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Erweiterte Unterstützung unter wissenschaftlicher Begleitung in Modellprojekten zu erproben. Die Modellprojekte sind in § 3 a derzeitig geltenden Landesbetreuungsgesetzes geregelt. Ziel war es, Erfahrungen mit diesem Instrument zu sammeln. Uns liegen mittlerweile aber ausreichend Erfahrungen aus anderen Bundesländern vor. Beispielsweise wird deutlich, dass das Angebot nur für eine kleine Personengruppe geeignet ist. Wir schlagen daher vor, auf nordrhein-westfälische Modellprojekte zu verzichten. Das Angebot soll stattdessen direkt landesweit ermöglicht werden, indem die Modellklausel im Landesbetreuungsgesetz gestrichen wird. Immer mehr Menschen kommen in die Situation, wo sie mit ihren rechtlichen Angelegenheiten, seien es zum Beispiel Mietverhältnisse oder Anträge bei Behörden, nicht mehr alleine zurecht-18.03.2026 kommen, sei es aufgrund von Alter, von Behinderung oder von Krankheiten. Die rechtliche Betreuung sieht dann vor, dass eine Betreuungsperson stellvertretend für den Betroffenen rechtlich wirksam handeln kann. Das ist ein gutes System, allerdings sollte es auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Fähigkeit, eigene rechtliche Entscheidungen zu treffen, wirklich dauerhaft eingeschränkt ist. Bei manchen Menschen entstehen Lebenssituationen, in denen sie zum Beispiel aufgrund von vorübergehenden Lebenskrisen nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu überblicken und zu regeln. In solchen Fällen kann die Erweiterte Unterstützung eine gute Hilfe sein, um den Betroffenen einige Monate lang so eng zu begleiten, dass mit dieser Hilfe die anstehenden rechtlichen Angelegenheiten gemeinsam geordnet werden können. Das erhält die Selbstständigkeit, anstatt dass ein rechtlicher Betreuer dauerhaft die Arbeit für sie erledigt. Unter sozialpolitischen Gesichtspunkten ist die Erweiterte Unterstützung ein gutes Instrument, die Selbstwirksamkeit Betroffener zu stärken und die Einrichtung rechtlicher Betreuungen zu vermeiden. Die Aussetzung der flächendeckenden Einführung der Erweiterten Unterstützung soll nun beendet und das Instrument direkt in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Damit setzen wir das Bundesrecht um. Landtag Anlage 3 Zu TOP 22 – Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW und des Kulturgesetzbuches – zu Protokoll gegebene Rede
