landtag.nrw.de ↗

Elisabeth Müller-Witt

SPD 18.03.2026 Sitzungen 18/118

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Da ist sie mal wieder, die vielbeschworene überbordende Bürokratie und ein Antrag der FDP, diese in ihre Schranken zu verweisen. Wie ist Bürokratie überhaupt definiert? Bürokratie ist das Ausführen von Verwaltungstätigkeiten nach klaren Vorgaben und innerhalb festgelegter Strukturen. Diese finden ihren Niederschlag in Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen. Landtag Mit der Frage, wie viel Bürokratie erforderlich ist und wo Grenzen überschritten werden, hat sich deshalb der nordrhein-westfälische Landtag schon mehrfach befasst. Sollte das sogenannte Parkinson’sche Gesetz – und davon geht offensichtlich die FDP aus – zutreffen, dann sorgt die Bürokratie für ineffiziente Zeitnutzung, unnötige Aufgabenvermehrung und stetiges Personalwachstum – unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsmenge; dafür wächst sie aber eigendynamisch. Ein klassisches Beispiel von Selbstreferenz! Man kann den Eindruck haben, dass in vielen Debatten allein diese Betrachtungsweise von Bürokratie einseitig im Fokus steht. Dabei ist Bürokratie an sich nichts Negatives. Im Gegenteil: Sie sorgt im Gegensatz zu einem willkürlichen Herrschaftsmodell für Struktur und Nachvollziehbarkeit öffentlichen Handelns und ist damit ein wesentliches Element eines demokratischen Rechtsstaates. Max Weber betonte bereits, dass Bürokratie eine rationale Form der Herrschaft und Schutz vor Willkürherrschaft ist. Schauen Sie sich in der Welt um! Dieses Postulat ist heute aktueller denn je. Bürokratie kann dafür sorgen, dass öffentliches Handeln regelbasiert ist und sich eben nicht das Recht des Stärkeren durchsetzt. Dies sollte bei allem Verdruss über Bürokratie nie aus dem Auge verloren werden. Die FDP stellt in ihrem vorgelegten Gesetzentwurf nun zwei Forderungen in den Fokus: zum einen die Schaffung eines Landesnormenkontrollrats und zum anderen die Gewährung eines Initiativrechts für die Clearingstelle Mittelstand. Dies ist bemerkenswert; denn bereits im Jahre 2019, also unter schwarz-gelber Regierung, wurde eine Transparenzkommission für kommunales Handeln eingerichtet, deren Ziel Aufgabenkritik, Bürokratieabbau und eine Standardüberprüfung der Kommunen war. So weit, so gut. Der Bericht der Transparenzkommission liegt seit 2023 vor. Damit wäre zu erwarten, dass die Umsetzung für die Kommunalverwaltung in vollem Gange ist. Im Ergebnis wurden über 60 Empfehlungen vorgelegt. Aber wie viele wurden bis zum heutigen Tag umgesetzt? Eine. So eilig scheint es offensichtlich nicht zu sein. Wir haben es also weniger mit einem Erkenntnisdefizit als mit einem Handlungsdefizit zu tun. Jetzt soll sich also ein Landesnormenkontrollrat des Themas generell annehmen. Schon dadurch könnte hier ein demokratietheoretisches Problem entstehen. Es ist allein die Aufgabe der Legislative, der vom Volk gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Nein, damit müssen wir uns schon selbst auseinandersetzen. Wir müssen einen kritischen Blick auf einmal geschaffene Strukturen werfen und sie einer laufenden Plausibilitätsüberprüfung auf Aktualität und Angemessenheit unterziehen. Ein Normenkontrollrat würde der Legitimierung und der Kontrolle des Gesetzgebers 18.03.2026 bedürfen, wenn dieser nicht auf seine ureigenen Rechte verzichten möchte. Damit würde dem Gremium allenfalls eine Beratungsfunktion zustehen. Angesichts der im Antrag prognostizierten Kosten von veranschlagten 1,23 Millionen Euro jährlich ist das eine teure und fragliche Einrichtung. Und so neu ist der Wunsch nach Kontrolle auch nicht. Die Möglichkeit der Befristung von Gesetzen schafft schon heute Gelegenheit zur Überprüfung. Die zweite Forderung, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgestellt wird, ist die Gewährung eines Initiativrechts für die Clearingstelle Mittelstand. Bislang nimmt die Clearingstelle eher eine passive Rolle dahin gehend ein, dass sie zu den ihr vorgelegten Gesetzentwürfen und Gesetzen Stellung nimmt. Die jetzt geforderte erweiterte Befugnis würde einer gesellschaftlichen Gruppe eine Sonderrolle einräumen. Damit würden andere zweifelsohne benachteiligt. Einerseits stellt sich also die berechtigte Frage der Gleichbehandlung, und andererseits gibt es andere bewährte Verfahren wie zum Beispiel Expertenanhörungen, die es bereits jetzt ermöglichen, Bewertungen auch vom Mittelstand einzubringen. Als Fazit ist festzustellen, dass es nicht unbedingt des vorliegenden Gesetzentwurfs bedurfte. Wir stimmen aber der Überweisung gerne zu. (Beifall von der SPD)

Alle Reden von Elisabeth Müller-Witt Protokoll ↗